Datum: 11.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ammergauer Alpen GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Bericht der Geschäftsführer zu geplanten und realisierten Maßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Die Geschäftsführer der Ammergauer Alpen GmbH, Nicole Richter und Simon Bauer, berichten dem Gremium über durchgeführte und geplante Maßnahmen.
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1.2. Einführung einer digitalen Gästekarte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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1.2 |
Sachverhalt
Die beiden Geschäftsführer der Ammergauer Alpen werden den Gemeinderat über die Einführung einer digitalen Gästekarte informieren. Da sich die Kosten dafür in den ersten drei Jahren auf 11.407,73 Euro bzw. in den Jahren 4+5 auf 9.076,08 Euro für die Gemeinde Bad Kohlgrub belaufen, ist eine Zustimmung durch den Gemeinderat erforderlich. Die Mehrkosten belaufen sich demnach auf 3.330,92 Euro/Jahr für die ersten drei Jahre. Anschließend 999,27 Euro für die weiteren Jahre. Aktuell wir dein Betrag in Höhe von 8.076,81 Euro im Jahr fällig.
Die Geschäftsführer der Ammergauer Alpen haben kürzlich in einem Gespräch mit Vertretern der Zugspitz Region erfahren, dass eine gegenseitige Leistungsverrechnung bei der gemeinsamen Gästekarte – sofern diese kommt - mittlerweile nicht mehr angedacht ist. Eine gemeinsame Gästekarte wird sich also auf Basisleistungen (Rabatte auf diverse Einrichtungen, Wanderführungen etc.) beschränken und Kernleistung wird die Nutzung des ÖPNVs sein.
Mittelfristig wird der Weg hin zu einer digitalen Gästekarte kommen müssen, da über einen VDV-KA-Standard die Gästekarten in den Bussen und Bahnen ausgelesen werden sollen. Eine elektronische Gästekarte mit RFID-Chip wie wir sie aktuell nutzen, wird nicht die Zukunft sein und durch eine digitale Lösung ersetzt werden müssen.
Die KönigsCard-GmbH ist gerade dabei, eine digitale Gästekarte umzusetzen. Diese Gästekarte soll bereits den VDV-KA-Standard erfüllen. Nach Meinung der Geschäftsführer der Ammergauer Alpen ist es daher nicht mehr nötig, dass die gemeinsame Gästekarte im Landkreis auf der selben technischen Grundlage basiert. Wichtig ist lediglich, dass die Karte im ÖPNV gelesen werden kann. An den Akzeptanzstellen (Museen etc.) findet lediglich eine Sichtkontrolle statt um einen Rabatt zu erhalten. Würden wir nun also die digitale Gästekarte mit der KönigsCard umsetzen, könnte es dennoch eine gemeinsame Gästekarte im Landkreis geben – nur mit verschiedenen Systemen im Hintergrund.
Aufgrund dieser geänderten Ausgangslage wurde bei der KönigsCard nachgefragt, ob ein Einstieg in die digitale Gästekarte noch möglich wäre. Ein Einstieg wäre ohne Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Angebot aus dem Vorjahr möglich.
Anbei erhalten Sie die Kostenaufstellung der KönigsCard GmbH sowie die Aufteilung der Kosten auf die jeweiligen Gemeinden.
Nach Meinung der Geschäftsführer der Ammergauer Alpen wäre es die beste Lösung, nun noch auf den Zug der KönigsCard aufzuspringen. Machen wir das nicht, könnte man auch zu einem späteren Zeitpunkt auf die digitale Karte wechseln - allerdings mit deutlichen Mehrkosten. Die KönigsCard hatte hier im letzten Jahr Mehrkosten von 40% in den Raum gestellt.
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 11.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Gemäß § 25 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 2025-03 vom 11.02.2024 wird gemäß § 25 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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informativ
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3 |
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4. Neuregelung der Vermietung von gemeindlichen Räumen an Privatpersonen und Vereine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Vorgehensweise bei der Vermietung von gemeindlichen Räumen an Privatpersonen und Vereine sollte einheitlich gestaltet werden. Derzeit gibt es verschiedene, überholte oder unklare Regelungen. Es wäre wünschenswert, wenn einheitliche, transparente Vorgaben gemacht werden könnten.
Beschluss
Raummieten pro Tag:
Raum Verein Externe
Kursaal 50,00 € (unverändert) 400,00 € (bisher 300,00 Euro)
Vortragssaal 50,00 € (unverändert 300,00 € (bisher 200,00 Euro)
Lamplsaal 40,00 € (unverändert) 300,00 € (bisher 200,00 Euro)
Sitzungssaal 40,00 € (unverändert) 100,00 € (bisher 50,00 Euro)
Therapieraum 50,00 € (unverändert) 100,00 € (bisher 50,00 Euro)
Täferstube 20,00 € (unverändert) wird nicht vermietet
Ratskeller 50,00 € (neu) 200,00 € (neu)
Ein Tag wird berechnet, wenn tatsächlich der Raum am selben Tag wieder verlassen wird. Bei Auf- und Abbautagen wird bei Vereinen jeweils die Hälfte, bei Externen ein Viertel berechnet. Dies kann auch anhand der Schlüsselchips nachgeprüft werden.
Bestuhlung Kursaal:
Die Bestuhlung im Kursaal mit längs gestellten Tischen ist die sog. Grundbestuhlung (kostenfrei). Alles was auf Wunsch der Nutzer davon abweicht, ist vom Nutzer selbst zu bestuhlen bzw. der Bauhof übernimmt diese Dienstleistung gegen Entgelt. Dabei ist nicht zwischen Vereinen und privaten Nutzern zu unterscheiden. Nach Beendigung der Miete ist wieder der Ursprungszustand herzustellen.
Kaution:
Bei jeder Vermietung wird vorab eine Kaution verlangt (keine Unterscheidung zwischen Vereinen und privaten Nutzern). Die Kaution wird, sobald die Abnahme nach der Veranstaltung stattgefunden hat und keine Mängel vorhanden sind, zurückerstattet.
Raum Kaution
Kursaal 500,00 €
Vortragssaal 400,00 €
Lamplsaal 400,00 €
Sitzungssaal 200,00 €
Therapieraum 200,00 €
EDV/Bühnenausstattung:
Für die Nutzung der vorhanden EDV und Bühnenausstattung soll weiterhin unentgeltlich möglich sein.
Reinigung:
Die festgesetzte Reinigungspauschale ist bei jeder Veranstaltung (Vereine, Gewerbe, Privat) zu entrichten. Bei besonders starker Verschmutzung erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten – diese werden im Anschluss der Veranstaltung von der Kaution einbehalten. Die Pauschalen werden bei Bedarf angepasst.
Pauschalpreis (ohne Sonderreinigung) brutto:
- Sitzungssaal inkl. Toilette und Flur 35,00 €
- Lampl, Vortragssaal, Ratskeller, Kurpark inkl. Toilette und Flur 70,00 €
Bauerntheater:
Pro Aufführung (Proben können weiterhin unentgeltlich stattfinden) ist eine Reinigungspauschale zu entrichten ist. Die Bestuhlung beim Bauerntheater entspricht der sog. Grundbestuhlung und stellt kein Problem dar.
Bei der Schützenstube im Kurpark wird eine Angleichung zu anderen Vereinen vorgenommen. Demnach wird für den Gastraum (66 m²) 1,50 Euro pro m² im Monat für den unbeheizten Schießstand (149 m²) 0,40 Euro pro m² im Monat verlangt. Die Nebenkosten werden im Gegenzug vollumfänglich von der Gemeinde getragen.
Sonderregelungen:
- Soziale Einrichtungen können weiterhin einen Zuschuss in Höhe des von ihnen zu entrichtenden Kostenbeitrags erhalten
- die kostenfreie Nutzung des Waldkindergartens für den Lamplsaal und die Täferstube bleibt bestehen, da diese ansonsten keine Räume der Gemeinde nutzen
- Bei Schauspiel unterm Hörnle werden aktuell nur die Aufführungstermine in Rechnung gestellt, die Probentermine sind frei. Hier wird zusätzlich ebenfalls eine Reinigungspauschale für die Aufführungstermine erhoben. Wenn Schauspiel unterm Hörnle die gleichen Bedingungen wie der Trachtenverein erfüllt, wird auf eine Miete verzichtet.
- Kinderkino Hörnle-Zwergerl im Sitzungssaal bleibt als soziales Angebot weiterhin kostenlos.
- Beim kommerziell veranstalteten Kinderkino werden 50,00 € verlangt.
- Das Konzept zur gewerblichen Nutzung des Therapieraumes für Kurse wird beibehalten und an die neuen Preise angepasst (100,00 Euro pro Kurseinheit (z. B. zehn Mal Yoga),
- Bei Benefizveranstaltungen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. Eine Reinigungspauschale muss in jedem Fall entrichtet werden.
Lampl:
Die Benutzungsordnung für den Lampl bleibt unverändert bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
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5. Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz; Verabschiedung des Berichtsentwurfs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Bad Kohlgrub bemüht sich seit längerer Zeit um eine innerörtliche Temporeduzierung an der St 2062. Nachdem alle bisherigen Versuche gescheitert sind, wurde in der Sitzung am 20.02.2024 die Erstellung eines Lärmaktionsplanes beauftragt, um damit die gemeindlichen Ziele bei der unteren Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Staatlichen Bauamt durchzusetzen.
Herr Grüner von der beauftragten Firma Accon hat dem Gemeinderat in der Sitzung am 13.08.2024 das Ergebnis seiner Erhebungen vorgestellt. Der Lärmaktionsplan bildet die Grundlage für die Lärmkarte gem. § 47c BImSchG. Das Verfahren ähnelt dem Vorgehen bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Mit Bekanntmachung vom 23.08.2024 wurde die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im förmlichen Verfahren beteiligt. Eine Frist für die Stellungnahmen wurde bis zum 11.10.2024 gewährt.
In der Sitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat die vorgebrachten Stellungnahmen gewürdigt. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Abt. Straßenverkehrsbehörde hat mit Schreiben vom 11.10.2024 mitgeteilt, dass keine Möglichkeit für eine rechtssichere verkehrsrechtliche Anordnung für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten Hauptverkehrsstraße (ST 2062) gesehen wird. Es wird aber grundsätzlich gewürdigt, dass durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit eine Verbesserung der Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner erreicht wird und werden soll.
Daraufhin wurde das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Abt. Straßenverkehrsbehörde, mit Nachricht vom 20.12.2024 um Konkretisierung der abgegebenen Stellungnahme gebeten. Mit Mail vom 08.01.2025 teilte der zuständige Sachbearbeiter mit, dass eine weitere Stellungnahme bzw. ein Einvernehmen nicht erteilt wird. Vielmehr hat die Regierung von Unterfranken in einem nächsten Schritt eine Genehmigung des Lärmaktionsplanes vorzunehmen.
Bei der Reduzierung des Bereiches der Geschwindigkeitsreduzierung wurde unter Berücksichtigung aller Einwände und der am meisten beeinträchtigten Anwesen der Abschnitt zwischen der Kreuzung Auf der Oh/Lamplstraße und der östlichen Einmündung der Bahnhofstraße gewählt.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub kann somit nun den Lärmaktionsplan beschließen und die Regierung von Oberfranken um Umsetzung der festgestellten, erforderlichen Geschwindigkeitsreduzierung bitten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den von der Firma Accon erstellten Lärmaktionsplan in der Fassung vom 14.02.2025.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Regierung von Oberfranken um Umsetzung der festgestellten Geschwindigkeitsreduzierung zu bitten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
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6. Gemeinde Saulgrub; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Zimmerei Freisl";
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Saulgrub plant auf den Grundstücken mit der FlNr. 1027/11 (Teilfläche), 1062/1, 1066 und 1066/3 im Ortsteil Altenau ein Sondergebiet. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Sondergebiet Zimmerei Freisl GmbH“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan zum fünften Mal geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich der Mayersäge, einer Splittersiedlung am westlichen Rand der Gemeinde Saulgrub mit Ihren Ortsteilen Altenau und Wurmansau. Das Plangebiet wird im Norden von der Unternoggstraße sowie von einem benachbarten Sägewerksbetrieb, im Osten vom Lauf der Ammer begrenzt. Nach Süden und Westen gehen die Flächen in feuchte, ebene Wiesen Richtung dem Hausberg Schergen über. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2 ha; die zugehörigen Flurstücke befinden sich in Privatbesitz.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 11.03.2025. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 30.07.2024 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich beschäftigt bzw. zugestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Zimmerei Freisl GmbH“ der Gemeinde Saulgrub zu äußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2025-04. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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7 |
Datenstand vom 10.04.2025 11:05 Uhr