Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Mittagsbetreuungen an der Grundschule der Schwarzachtal-Schule Berg und der Chunradus-Grundschule Sindlbach (Mittagsbetreuungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat fasste am 27.01.2022 den Beschluss, ab dem Schuljahr 2022/2023 ein offenes Ganztagsangebot an der Schwarzachtal-Grundschule Berg einzuführen.
Nachdem an einem Schulstandort eine gleichzeitige Einrichtung von Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule und von Angeboten der (verlängerten) Mittagsbetreuung ausgeschlossen ist, ist das bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 vorhandene Betreuungsangebot der (verlängerten) Mittagsbetreuung an der Schwarzachtal-Grundschule Berg entfallen.
Am 30.03.23 befürwortete der Gemeinderat die Einführung eines offenen Ganztagsangebotes an der Chunradus-Grundschule Sindlbach ab dem Schuljahr 2023/2024. Auch hier ist das bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 vorhandene Betreuungsangebot der (verlängerten) Mittagsbetreuung entfallen.
Nachdem es die Mittagsbetreuungseinrichtungen an beiden Schulstandorten nicht mehr gibt, ist auch die Satzung der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. für die Mittagsbetreuungen an der Grundschule der Schwarzachtal-Schule Berg und der Chunradus-Grundschule Sindlbach (Mittagsbetreuungssatzung) vom 21. September 2009 aufzuheben.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka hat die Nachfrage, ob die OGTS eine Satzung benötigen wird. Dies sei derzeit in Prüfung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Mittagsbetreuungen an der Grundschule der Schwarzachtal-Schule Berg und der Chunradus-Grundschule Sindlbach (Mittagsbetreuungssatzung) als Satzung.
Dieser Satzungsentwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2024 11:13 Uhr