Aufstellung des Bebauungsplans "An der Klinge" im Ortsteil Stöckelsberg sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 22 - Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Gemeinderatssitzung, 27.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 64. Gemeinderatssitzung 27.02.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Berg ist Eigentümerin der Fl.-Nr. 181 der Gemarkung Stöckelsberg.
In jüngster Vergangenheit gingen bei der Gemeinde mehrere Anfragen nach Baugrundstücken von ortsansässigen Bürgern ein. Um den lokalen Bedarf an Baugrundstücken kurz- und mittelfristig decken zu können, wäre es möglich, das o. g. Grundstück zu überplanen und einer Bebauung zuzuführen. Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festzusetzen. Die geplante Abgrenzung des Geltungsbereichs ist diesem Tagesordnungspunkt als Sitzungsvorlage beigefügt. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Klinge“ würde sich auf eine Fläche von ca. 12.000 m² erstrecken. Die Erschließung soll nach derzeitigem Planungsstand über den bisherigen Feldweg mit der Fl.-Nr. 180 der Gemarkung Stöckelsberg im Nordwesten des Gebiets erfolgen.
Sollte man sich für eine Überplanung des Gebiets entscheiden, so wäre auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern, um dem im Baugesetzbuch normierten Entwicklungsgebot nachzukommen, da auf dem gegenständlichen Grundstück derzeit eine „Fläche für die Landwirtschaft (Acker)“ festgesetzt ist. Die Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans können parallel durchgeführt werden.

Diskussionsverlauf

In der Sitzung wurde der Vorschlag diskutiert, statt eines zentralen Regenrückhaltebeckens, auf jedem Grundstück eine eigene Retentionszisterne zu installieren. Diese Idee wurde eingebracht, um zu prüfen, ob eine solche Lösung für die Gemeinde Berg realisierbar sei. Die Möglichkeit einer grundstückseigenen Retentionszisterne sei vor allem in Städten wie Nürnberg aufgrund des begrenzten Platzes gängige Praxis. Diese Möglichkeit wurde aber auch in der Nachbarkommune Burgthann, im Ortsteil Ezelsdorf umgesetzt.
Es wurde angeregt, diese Methode auch für das zukünftige Neubaugebiet in Berg zu prüfen. In diesem Zusammenhang wurde die Idee geäußert, einen Zisternenzwang im Bebauungsplan aufzunehmen, um die Nutzung von Zisternen als verbindliche Maßnahme zu etablieren. Ein wichtiger Aspekt der Diskussion ist, wie groß dann eine Zisterne für die Grundstücke mindestens sein müsse, um sowohl das Regenwasser als auch das Dachflächenwasser zuverlässig aufzufangen.
Die Gemeinderatsmitglieder sprechen außerdem die Kosten dieser Maßnahme im Vergleich zu den Kosten eines zentralen Regenrückhaltebeckens an. Besonders im Fokus steht die Frage, was passiert, wenn die Zisternen bei starkem Regen und hohen Niederschlägen nicht mehr ausreichend Wasser aufnehmen könnten. In diesem Fall müsse geprüft werden, wie überschüssiges Wasser aufgenommen oder weitergeleitet werde, ohne das Kanalnetz zusätzlich zu belasten.
Die Möglichkeit, dass bei extremen Regenereignissen die Zisternen aufgrund von Überschusswasser überlaufen, werde als weitere Herausforderung gesehen. Es wurde überlegt, ob alternative Maßnahmen wie Rigolen als weitere Form der Regenwasserbewirtschaftung in Betracht gezogen werden könnten, auch wenn diese ebenfalls mit hohen Kosten verbunden seien.
Ein weiterer Aspekt war die Problematik des Hochwasserschutzes. Bei Hochwasserereignissen könne es schwierig sein, das Wasser auf den umliegenden Feldern versickert, was die Notwendigkeit einer effizienten und ausreichend großen Entwässerung noch wichtiger mache. Es stelle sich auch die Frage, was passiert, wenn Zisternen, die auch Dachflächenwasser aufnehmen sollen, bei einem sehr starken Regen bereits voll seien.
Zusammenfassend wurde eine genauere Abschätzung für die Installation von Zisternen oder anderen Regenrückhaltemaßnahmen und deren notwendigem Stauraum gefordert. Es wurde angeregt, von einem Ingenieurbüro eine Vergleichsanalyse zwischen den Kosten und der Effektivität von Zisternen und einem zentralen Regenrückhaltebecken durch führen zu lassen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Klinge“. Als Art der baulichen Nutzung soll für dieses künftige Baugebiet ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden.
Ebenso beschließt der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg durch das Deckblatt Nr. 22 für den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt dargestellten Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 09:59 Uhr