Bei der Verwaltung ist am 04.02.2025 ein Antrag der CSU-Fraktion auf Beschlussfassung im Gemeinderat eingegangen. Dieser bezieht sich auf die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.03.2023 zum Neubau einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung (2 Kindergartengruppen und 1 Kinderkrippengruppe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 72 der Gemarkung Loderbach in Loderbach zum Kindergartenjahr 2025/2026).
Als Begründung werden hierzu folgende Punkte genannt:
- Die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Berg weise in ihren Ausführungen auf einen Anpassungsbedarf unter anderem in Loderbach hin.
- In der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
„…Des Weiteren fasst er den Beschluss, im Ort Loderbach einen 3-gruppigen Neubau für 2 Kindergartengruppen und 1 Kinderkrippengruppe zu errichten.
Dieser Neubau auf den Fl.Nrn. 72 und 69/9, Gemarkung Loderbach, wird nur verwirklicht werden können, wenn die Grundstücksverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 72 positiv verlaufen. Diese geplante 3-gruppige Betreuungseinrichtung würde in unmittelbarer Nachbarschaft zum bereits bestehenden Kindergarten in Loderbach entstehen.
Die bereits bestehende 1 Kindergartengruppe im Kindergarten (Gemeinschaftshaus Loderbach) soll ebenso beibehalten werden, so dass in der Altgemeinde Loderbach eine Kindertagesbetreuung in 4 Gruppen gesichert ist.
Sofern die Gemeinde Berg dieses Grundstück Fl.Nr. 72 nicht erwerben kann bzw. eine Umsetzung des geplanten 3-gruppigen Neubaus auf diesem Areal nicht möglich ist, entscheidet der Gemeinderat über eine Alternative ….“.
(Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Berg vom 02.03.2023 (Nr. 39/22).
- Der Kindergarten in Loderbach befinde sich in der Dorfmitte von Loderbach, in unmittelbarer Nähe der Kirche St. Georg, dem Kreislehrgarten und sei umgeben von einem Spielgarten und einem Kinderspielplatz in der direkten Nachbarschaft. Eine ausgezeichnete Infrastruktur und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zeichnen den Kindergarten bis heute aus.
- Die aktuell bestehende befristete Betriebserlaubnis, der sich derzeit im Keller befindlichen Übergangsgruppe des Kindergartens St. Georg werde über den 31.12.2025 hinaus nicht verlängert. Damit sei der Kindergarten in Zukunft nur noch eingruppig.
- Die Fortführung des Kindergartens St- Georg in Loderbach mit nur einer Gruppe sei langfristig nur mit einem sehr hohen wirtschaftlichen Aufwand abbildbar, sodass die Zukunft des Kindergartens in Loderbach nicht nachhaltig gesichert sei. Zudem fehle in der bisherigen Einrichtung eine Kinderkrippengruppe. Damit sei die Angelegenheit dringlich und es bedürfe einer Klärung bereits für das Kindergartenjahr 2025/2026.
- Die Gemeinde Berg hat mittlerweile das Grundstück mit der Fl.-Nr. 72 der Gemarkung Loderbach in Loderbach käuflich erworben. Einem Neubau würde aus dieser Sicht nichts mehr im Wege stehen.
- Sollten aktuelle Planungszahlen (2025) eine entsprechende Bedarfsänderung mit sich bringen, sollte der Antrag der CSU-Fraktion den aktuellen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden.
- Eventuelle kurzfristige Förderprogramme des Bundes sollen berücksichtigt werden, so der Antrag.
Hierzu ist festzustellen:
Im derzeit laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 sind in der Kindertageseinrichtung „St. Marien“ in Berg sowohl eine Kinderkrippengruppe (12 Krippenplätze) als auch eine Kindergartengruppe (25 Kindergartenplätze) nicht belegt. Außerdem gibt es im Kindergarten St. Birgitta in Unterölsbach aufgrund der Neubauten in Stöckelsberg noch freie Kindergartenplätze (Anzahl: 14).
Allerdings wurde aber auch eine Kindergartengruppe als Übergangsgruppe, welche im Keller des Kindergartens St. Georg in Loderbach untergebracht ist, im laufenden Kindergartenjahr weitergeführt. Derzeit ist die befristete Erlaubnis zur Überbelegung des Kindergartens St. Georg mit 25 Kindergartenkindern in den Räumlichkeiten im Untergeschoss der Einrichtung in Loderbach, Loderbacher Hauptstraße 21, 92348 Berg, mit Wirkung vom 01.09.2023 bis 31.12.2025 erteilt.
Bei einer Begehung der Kindertagesstätte am 24.02.2025 wurde der Gemeinde Berg von der KiTa-Fachaufsicht, Frau Maget, bereits mündlich eine Verlängerung der Betriebserlaubnis für diese Übergangsgruppe bis zum 31.12.2027 in Aussicht gestellt.
Was die Belegung der Kindertageseinrichtungen im kommenden Betreuungsjahr 2025/2026 anbelangt, wurden der Gemeindeverwaltung von den Einrichtungen die Belegungszahlen, nach den Anmeldungen im Kita-Portal, mitgeteilt.
Daraus ergibt sich folgender Stand zum 24.02.2025 an freien Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2025, dem Beginn des Betreuungsjahres 2025/2026:
Einrichtung
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Freie Plätze
(Kindergarten)
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Sog. Korridorkinder (geboren zwischen dem 1.7. und dem 30.9. eines Jahres)
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Freie Plätze
(Krippe)
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Kath. Kindergarten St. Georg Loderbach
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0
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0
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0
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Kath. Kita St. Vitus Berg
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6
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8
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0
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Kath. Kita St. Marien Berg
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1
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0
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16
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Kath. Kindergarten St. Birgitta Unterölsbach
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13
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0
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0
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Kath. Kindergarten St. Jakobus Sindlbach
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0
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3
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0
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Kita Vogelnest, Stöckelsberg (AWO)
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0
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0
|
0
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Kita Schatzinsel, Berg (AWO)
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1
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5
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0
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Waldkindergarten Fuchsbau (AWO)
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0
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0
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0
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GESAMT
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21
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16*
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16
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* Anmerkung: laut Angabe des Schulleiters Thomas Frauenknecht würden zur Schuleinschreibung 32 Korridorkinder geführt.
In der Sitzung am 02.03.2023 erfolgte nach dem Vorliegen der Bedarfsplanung die Bedarfsfeststellung mit Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit.
Im Krippenbereich wurde eine Bedarfsnotwendigkeit von 8 Krippengruppen anerkannt:
- St. Vitus: 1 Krippengruppe (12 Plätze)
- St. Marien: 3 Krippengruppen (24 Plätze)
- AWO Schatzinsel: 2 Krippengruppen (24 Plätze)
- AWO Vogelnest: 1 Krippengruppe (12 Plätze)
- St. Georg: 1 Krippengruppe (12 Plätze) – NEUBAU
(noch nicht umgesetzt)
Davon sind seit dem Betreuungsjahr 2024/2025 7 Krippengruppen vorhanden. Lediglich der Neubau der 1 Kinderkrippe in Loderbach wurde noch nicht umgesetzt.
Wie bereits oben ausgeführt, bleibt aufgrund fehlender Nachfrage bereits im laufenden Betreuungsjahr als auch im kommenden Betreuungsjahr 2025/2026 1 Krippengruppe mit 12 Plätzen in der Kindertagesstätte St. Marien ungenutzt. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme am 24.02.2025 und nach dem Anmeldezeitraum für 2025/2026 stehen in den zwei Krippengruppen in der Kindertagestätte St. Marien außerdem auch noch 4 Krippenplätze zur Verfügung.
Im Bereich „Kindergarten“ wurde eine Bedarfsnotwendigkeit von 16 Kindergartengruppen anerkannt:
- St. Vitus: 4 Kindergartengruppen (100 Plätze)
- St. Marien: 3 Kindergartengruppen (75 Plätze)
- AWO Schatzinsel: 2 Kindergartengruppen (50 Plätze)
- AWO Vogelnest: 1 Kindergartengruppe (25 Plätze)
- St. Jakobus: 1 Kindergartengruppe (25 Plätze)
- St. Birgitta: 2 Kindergartengruppen (50 Plätze)
- St. Georg: 3 Kindergartengruppen (75 Plätze)*
*) Im Kindergarten St. Georg Loderbach werden derzeit 2 Kindergartengruppen geführt; davon 1 Kindergartengruppe als Übergangsgruppe im Turnraum (Keller des Kindergartens). Diese Übergangsgruppe soll gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 02.03.2023 nach dem geplanten Neubau der Betreuungseinrichtung in Loderbach aufgelöst und in diesem Neubau eingerichtet werden. Der vorgesehene 3-gruppige Neubau würde demnach künftig 2 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe führen.
Wie bekannt ist, ist die geplante Errichtung dieser Betreuungseinrichtung in Loderbach noch nicht erfolgt. Betrachtet man das laufende Kindergartenjahr, so ist sowohl 1 Kindergarten- als auch 1 Krippengruppe in der neu erbauten Einrichtung St. Marien in Berg nicht belegt. Wie bereits oben ausgeführt, wird auch im kommenden Kindergartenjahr diese Krippengruppe in der Kindertagesstätte St. Marien aufgrund fehlender Anmeldungen nicht belegt werden. Was die Betreuung der Kindergartenkinder anbelangt, stehen in der Gemeinde Berg noch 21 Kindergartenplätze zur Verfügung. Davon ausgehend, dass ein Teil der 16 sog. Korridorkinder ab September 2025 die Schule besuchen wird, steigt auch die Anzahl der freien Kindergartenplätze für das kommende Betreuungsjahr.
Auszug aus der Bedarfsplanung 2022 (Entwicklung des Bedarfs an Kinderbetreuung in der Gesamtgemeinde Berg):
Auf der Grundlage dieser Daten aus der Bedarfsplanung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.03.2023 festgelegt, bei künftigen Planungen von 8 Krippengruppen in der Gemeinde auszugehen.
Entsprechend dieser Daten aus der im Jahr 2022 durchgeführten Bedarfsplanung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.03.2023 festgelegt, dass in den nächsten Jahren von 16 Kindergartengruppen auszugehen ist.
Nachdem im laufenden Betreuungsjahr sowie auch im kommenden Kindergartenjahr 2025/2026 die vorhandenen Krippen- und Kindergartenplätze ausreichen, hat sich der Gemeinderat nun mit der zeitlichen Umsetzung der geplanten Betreuungseinrichtungen in Loderbach zu befassen.
Ob in den nächsten Jahren ein Sonderförderprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen aufgelegt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es muss bei der Entscheidung auch berücksichtigt werden, dass lt. Mitteilung der KiTa-Fachaufsicht die Verlängerung der Betriebserlaubnis für die eine Kindergarten-Übergangsgruppe in Loderbach um zwei Jahre verlängert werden kann (31.12.2027); es muss jedoch bis Ende 2027 spätestens auch mit den Planungen der neuen Kindertageseinrichtung in Loderbach begonnen worden sein.