Errichtung eines Laufhofes mit überdachten Liegeplätzen und Futtertischgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2621 der Gemarkung Hausheim in Gspannberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Laufhofes mit überdachten Liegeplätzen und Futtertischgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2621 der Gemarkung Hausheim in Gspannberg. Dieser soll im Osten an den bestehenden und genehmigten Rinderlaufstall mit Technikteil angebaut werden.
Der Laufhof hat eine Fläche von 153,25 m², die überdachten Liegeplätze in der Mitte des Laufhofes haben 30,24 m², die überdachten Liegeplätze südlich des Laufhofes haben 28,62 m² und die Futtertischüberdachung nördlich des Laufhofes hat 63,58 m².
Die zu bebauende Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als landwirtschaftliche Fläche und als Fläche zum Erhalt der strukturreichen Kulturlandschaft, Offenhaltung durch schwerpunktmäßigen Einsatz von Landschaftspflegeprogrammen ausgewiesen.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit misst sich an § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB), da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Es ist davon auszugehen, dass sich für das Bauvorhaben eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, da es dem bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Prüfung nimmt im Rahmen der Bauantragsprüfung derzeit parallel das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Sollte sich eine entsprechende Privilegierung ergeben, ist das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, da sich ein Entgegenstehen von öffentlichen Belangen nicht aufdrängt bzw. nicht ersichtlich ist.
Die Erschließung ist durch Bestand gesichert.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Den Stellungnahmen der Fachstellen (AELF, Veterinäramt, SG „Naturschutz“, SG „Wasserrecht“, SG „Immissionsschutz“ und eventueller weiterer Fachstellen) ist in der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung ein entsprechender Augenmerk zu verleihen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr