Widmung der Ortsstraße "Bruckäcker" (Erweiterung) im Gewerbegebiet Meilenhofen gemäß Art. 6 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 65. Gemeinderatssitzung 27.03.2025 ö 9

Sachverhalt

Ein neues Teilstück der bestehenden Ortsstraße „Bruckäcker“ im Gewerbegebiet Meilenhofen [Fl.-Nr. 501 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf. und Fl.-Nr. 499 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (Teilfläche)] ist seit der Erschließung der Gewerbegebietserweiterung benutzbar hergestellt und hat die Funktion einer Ortsstraße. Die Gemeinde Berg ist Eigentümerin der Straße. Die Straße ist gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Anfangspunkt: Südostecke der Fl.-Nr. 497 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf.
Endpunkt: Nordostecke der Fl.-Nr. 501/5 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf.
Länge: 0,175 km
Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Berg.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung gemäß Art. 6 BayStrWG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr