Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Meilenhofen - An der Haimburger Straße - Erweiterung III" - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Gemeinderatssitzung, 26.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. ist der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans (Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Berg) bereits als Gewerbegebietsfläche angedacht.
Da das Gebiet derzeit nicht rechtskräftig überplant ist käme hier grundsätzlich eine Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Doppelbuchstabe bb) BauGB (u. a. Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen) in Betracht. Aus Sicht der Verwaltung wird jedoch davon ausgegangen, dass es ausdrücklich nicht die planerische Absicht der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. ist, in dem Gebiet großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen zuzulassen, sondern eine sinnige Erweiterung des Bestands-Gewerbegebietes angestrebt wird.
Um eine weiterhin geordnete Entwicklung des Gewerbegebietes zu verfolgen bestünde die Möglichkeit, das Gebiet zu überplanen und einer Bebauung durch Gewerbebetriebe zuzuführen.
Da in einem Gewerbegebiet grundsätzlich auch Anlagen zur Erzeugung von Strom (z. B. auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen) allgemein zulässig sind, wäre die allgemein zulässige Nutzung durch die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes zu beschränken.
Insofern gilt die Ausweisung für ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Zulässig sein sollen Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Im Laufe des Aufstellungsverfahrens können weitere Festsetzungen für den Geltungsbereich getroffen werden, die die Nutzung detaillierter definieren
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den im Lageplan vom 26.06.2025 dargestellten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Es soll das Grundstück mit der Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Berg in den räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplans einbezogen werden. Als Art der baulichen Nutzung wird für dieses künftige Baugebiet die Festsetzung „Gewerbegebiet mit Einschränkungen“ (GEE) gemäß § 8 BauNVO erfolgen. Zulässig sein sollen Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2025 09:07 Uhr