Vereine in der Gemeinde Berg - Anschaffung von Defibrillatoren; hier: Bezuschussung durch die Gemeinde Berg
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Gemeinderatssitzung, 26.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 25.01.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die örtlichen Sportvereine bei der Anschaffung eines Defibrillators 50 Prozent der entstandenen und nachgewiesenen Kosten für Geräteanschaffung, Halterung und Installation und auch für die erforderlichen Wartungskosten als Zuschuss der Gemeinde Berg erhalten. Als Voraussetzung für diese hälftige Kostenübernahme wurde damals festgelegt, dass der Defibrillator öffentlich zugänglich ist.
Nachdem im Januar 2018 in Berg (Sportzentrum bzw. Rathaus), beim SCO Oberölsbach und beim FC Sindlbach bereits Defibrillatoren vorhanden waren (Anschaffung durch Verein, Bezuschussung durch Kommune), hat der Gemeinderat am 01.03.2018 beschlossen für Stöckelsberg, Hausheim und Loderbach jeweils einen Defibrillator anzuschaffen und an den Feuerwehrhäusern anzubringen.
Aufgrund einer Anfrage einer Bürgerin aus Unterrohrenstadt, ob nicht auch von Seiten der Gemeinde Berg für ihren Ortsteil ein Defibrillator angeschafft werden kann, hat der Erste Bürgermeister in der letzten Sitzung am 27.05.2025 den Gemeinderatsmitgliedern den Vorschlag unterbreitet, den am 25.01.20218 gefassten Gemeinderatsbeschluss auf alle Vereine bzw. Dorfgemeinschaften in der Gemeinde Berg auszuweiten Auch könnten sich hierzu mehrere Vereine eines Ortsteils zusammenschließen und die Anschaffung eines Defibrillators gemeinsam angehen. Aus diesem Grund schlägt der 1. Bürgermeister folgende Vorgehensweise vor:
Beschluss
Analog des am 25.01.2018 gefassten Grundsatzbeschlusses soll dieser bei der Anschaffung eines Defibrillators auf alle Vereine bzw. Dorfgemeinschaften in der Gemeinde Berg ausgeweitet werden. Auch könnten sich hierzu mehrere Vereine eines Ortsteils zusammenschließen und die Anschaffung eines Defibrillators gemeinsam angehen. Die Vereine/Dorfgemeinschaften würden bei der Anschaffung eines Defibrillators 50 Prozent der entstandenen und nachgewiesenen Kosten für Geräteanschaffung, Halterung und Installation und auch für die erforderlichen Wartungskosten als Zuschuss der Gemeinde Berg erhalten. Voraussetzung ist auch, dass dieser Defibrillator an einer öffentlich zugänglichen Stelle angebracht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2025 09:07 Uhr