Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Gemeinderatssitzung, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26. Oktober 2023 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich parallel zu ändern.
Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf erarbeitet, in dem die zu überplanende Fläche veranschaulicht wird.
Insgesamt ist der Geltungsbereich 6,9 ha groß. Von diesen 6,9 ha sollen 5,6 ha mit Modulen überstellt werden (Baugrenze; siehe Nr. 4.2 der Begründung). Der große Teil der Restfläche findet Verwendung als interne Ausgleichsfläche.

Zum Wirtschaftsweg, der den Geltungsbereich quert, sowie zu den angrenzenden Feldern ist die die Entwicklung von artenreichen Gras-Krautsäumen auf einer Breite von 5 Metern vorgesehen. Zur freien Landschaft ist hier zudem die Anlage von Hecken/Strauchengruppen vorgesehen. Die jeweiligen Maßnahmen sind in Nr. 8.3 der Begründung zum Bebauungsplan detailliert ersichtlich.

Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, also der Photovoltaikmodule, wird auf 3,5 m über natürlichem Gelände beschränkt, um Fernwirkungen über die randlichen Gehölzstrukturen hinweg zu minimieren bzw. zu vermeiden. Ausnahme bildet der Kameramast zur Überwachung der Anlage mit einer maximal zulässigen Höhe von 8 m.

Einfriedungen sind dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen und nur in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Gelände zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Sockel sind unzulässig.
Aufgrund der Lage des Vorhabens und der Topographie besteht eine direkte Sichtbeziehung von Burkertshof zum Plangebiet mit einem Mindestabstand von 600. Eine Blendwirkung kann aufgrund der Lage, der Entfernung und der Ausrichtung der Module somit ausgeschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas moniert, dass in der Begründung ein Hinweis auf den von der Gemeinde Berg aufgestellten Kriterienkatalog komplett fehlt. Frau Berner teilt hierzu mit, dass die Begründung entsprechend ergänzt wird.

Datenstand vom 18.06.2024 11:34 Uhr