Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Trauungsorte unterliegen folgenden personenstandsrechtlichen Voraussetzungen:
- Der Trauungsort muss im Standesamtsbezirk liegen.
- Der Trauungsort muss im besonderen Maße der Bedeutung einer Ehe würdigen Form entsprechenden
- Die Nutzung durch das Standesamt muss rechtsicher sein (Eigentum) oder rechtsicher gestaltet werden (Vereinbarung)
- Die Standesbeamten müssen das Hausrecht ausüben können.
- Die Amtshandlung darf nicht durch mögliche Störung gefährdet werden oder der Bereich muss absperrbar sein.
- Es muss allen Paaren möglich sein, am Eheschließungsort zu heiraten (Gleichheitsgrundsatz).
- Der Trauort muss durch Gemeinderatsbeschluss als solcher gewidmet werden.
Die Eheschließungen durch die Standesbeamten der Gemeinde Berg Neumarkt i.d.OPf. finden nach Abschluss der Bauarbeiten am Rathaus nunmehr wie vor der Baumaßnahme gewohnt im Trauzimmer des Rathauses (2. Obergeschoss) statt. Dies ist der nach dem Personenstandsrecht durch Gemeinderatsbeschluss bereits gewidmete Trauort des Standesamt Bezirks Berg Neumarkt i.d.OPf. Deshalb ist nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. für diesen Trauungsort keine weitere Widmung nötig.
Der im Rathaus Herrnstraße 2 verbaute Aufzug ermöglicht das Erreichen des Trauortes im 2. OG nicht vollumfänglich. Das bedeutet, die letzten Stufen zum Trauzimmer müssen von den Besuchern zu Fuß überwunden werden.
Ebenfalls nach Rücksprache mit der Standesamt Aufsicht ist es sinnvoll, einen komplett barrierefreien Zugang zu einem Trauort zu ermöglichen. Deshalb schlägt die Verwaltung nach Übereinkunft mit der Standesamt Aufsicht vor, das Standesamt Zimmer (Zi.019) im Erdgeschoss des Rathauses Herrnstraße 2 als Trauort zu widmen.
Die o.g. Voraussetzungen werden für den Trauungsort „Standesamt Zimmer im Erdgeschoss“ erfüllt. Die Standesamtsaufsicht hat ihr Einverständnis erteilt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann der Trauungsort daher offiziell gewidmet werden.
Für die Zukunft ist nach Abschluss der Baumaßnahmen am Rathaus Herrnstraße 1 ist angedacht, den Trauort des Standesamt Bezirks der Gemeinde Berg Neumarkt i.d.OPf. barrierefrei in das Rathaus Herrnstraße 1 zu verlegen und zu gegebenem Zeitpunkt entsprechend zu widmen.
Gleichzeitig können nach Abschluss der Bautätigkeiten am Rathaus Herrnstraße 2 die durch Gemeinderatsbeschluss gewidmeten Trauorte
- Herrnstraße 3, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Gasthaus „Goldener Hirsch“, Saal im 1. Obergeschoss
Rosenbergstraße 10b, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Bruder-Konrad-Haus, Saal im Erdgeschoss
Herrnstraße 1, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Rathaus Herrnstraße 1, (Zimmer Nr. 3, Standesamt Zimmer)
für standesamtliche Zwecke entwidmet werden.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Stefan Haas findet, dass das Trauzimmer im Bruder-Konrad-Haus nicht entwidmet werden soll, da der Trausaal in der Herrnstr. 2 nach wie vor nicht barrierefrei erreicht werden kann. Gemeinderatsmitglied Alois Braun spricht sich für die Anlage eines Treppenliftes für die verbleibenden sechs Stufen aus.
Beschluss 1
- Widmung: Trauort im Rathaus Herrnstr.2, Zi.Nr. 0.19 (Erdgeschoss, Standesamt Zimmer)
Nach Abschluss der Bautätigkeiten am Rathaus Herrnstraße 2 kann der ursprüngliche, bereits für standesamtliche Zwecke durch Gemeinderatsbeschluss gewidmete Trauort im Rathaus Herrnstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (Trauzimmer 2. Obergeschoss) wieder für standesamtliche Zwecke genutzt werden. Eine erneute Widmung dieses Trauortes durch Gemeinderatsbeschluss ist nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht nicht nötig. Der Trauort im 2. Obergeschoss ist nicht komplett barrierefrei zu erreichen. Deshalb empfiehlt die Standesamtsaufsicht des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. einen Trauort zu widmen, der komplett barrierefrei zu erreichen ist.
Da alle für Trauungsorte einschlägigen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. deshalb im Rahmen seiner Organisationshoheit, das Standesamt Zimmer im Erdgeschoss (Zimmer 0.19) des Rathauses Herrnstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. als Trauort zu widmen (§ 14 Abs. 2 PStG i.V.m. Nr. 14.1.1 PStG VwV).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Entwidmung: Trauorte Bruder-Konrad-Haus (Saal Erdgeschoss) / Gasthaus Goldener Hirsch (Saal 1. Obergeschoss) / Herrnstraße 1 (Zi. 3, Erdgeschoss, Standesamt Zimmer)
Während der Bauarbeiten am Rathaus Herrnstraße 2 konnte das Trauungszimmer (2. Obergeschoss) ab November 2022 nicht genutzt werden. Auf den Anwesen
- Herrnstraße 3, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Gasthaus „Goldener Hirsch“, Saal im 1. Obergeschoss
Rosenbergstraße 10b, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Bruder-Konrad-Haus, Saal im Erdgeschoss
Herrnstraße 1, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Rathaus Herrnstraße 1, (Zi. 3, Erdgeschoss, Standesamt Zimmer)
wurden deshalb für den Zeitraum der Bautätigkeiten am Rathaus Herrnstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. in Absprache mit der Standesamtsaufsicht und unter Berücksichtigung der personenstandsrechtlichen Voraussetzungen o.g. Räumlichkeiten zu standesamtlichen Zwecken durch Gemeinderatsbeschluss gewidmet.
Die für den Zeitraum der Bautätigkeit am Rathaus Herrnstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. für standesamtliche Zwecke o.a. gewidmeten Trauorte werden nicht mehr für standesamtliche Zwecke benötigt. Aufgrund dessen sowie nach Rücksprache mit der Standesamt Aufsicht des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. die Entwidmung der für den Zeitraum der Bautätigkeit am Rathaus Herrnstraße 2 gewidmeten Trauorte des Standesamt Bezirks Berg b. Neumarkt i.d.OPf. Die jeweiligen Eigentümer der Anwesen werden über diesen Vorgang durch die Gemeindeverwaltung informiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2025 10:10 Uhr