Erweiterung der bestehenden Stallung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1089 der Gemarkung Berg in Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Gemeinde prüft im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.
Der Bauantragsteller beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Stallung um eine offene Holzständerkonstruktion mit Wellblechdach mit einer Größe von 25,440 m x 8,325 m (= 211,77 m²).

Das zur Bebauung beabsichtigte Grundstück befindet sich im Außenbereich in der Nähe des Bau- und Bodendenkmales Ludwig-Donau-Main-Kanal. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als vorhandenes/vorhandener Gebäude/Betrieb verzeichnet.
Die Erschließung ist durch Bestand gesichert.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit misst sich an § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB), da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Es ist davon auszugehen, dass sich für das Bauvorhaben eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, da es dem bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Prüfung nimmt im Rahmen der Bauantragsprüfung derzeit parallel das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Sollte sich eine entsprechende Privilegierung ergeben, ist das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, da sich ein Entgegenstehen von öffentlichen Belangen nicht aufdrängt bzw. nicht ersichtlich ist. 
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Alois Braun stellt die Nachfrage, ob der Bauherr auch gleichzeitig der Eigentümer des Bauvorhabens ist. Dies konnte seitens der Verwaltung beantwortet werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 10:12 Uhr