Antrag auf Vorbescheid: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1523 der Gemarkung Sindlbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Gemeinde prüft im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Das betroffene Grundstück liegt am Waldrand und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Sindlbachtal“. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als land- und forstwirtschaftliche Fläche verzeichnet.
Die gesicherte Erschließung kann grundsätzlich bejaht werden, da das Grundstück an der Gemeindeverbindungsstraße Gebertshof – Burkertshof (Flur-Nr. 261 der Gemarkung Haimburg) liegt.
Eine Wasserver- und Abwasserentsorgung ist laut den Antragsunterlagen nicht erforderlich.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist nach § 35 BauGB zu beurteilen, da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Der Außenbereich soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden, sofern sich keine Privilegierung aus § 35 BauGB ergibt.
Eine Privilegierung, vor allem nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Doppelbuchstabe aa) BauGB (wonach Bauvorhaben zulässig wären, die der Nutzung von solarer Strahlungsenergie auf Flächen längs von Autobahnen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern liegen, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn) kommt nicht in Betracht, da die Entfernung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage zur BAB A3 ca. 2,2 km beträgt.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Diskussionsverlauf
Auf die Nachfrage aus dem Gremium, wie die Infrastruktur dort aufgestellt sei oder wo in das Netz eingespeist werden soll, antwortet der Erste Bürgermeister, dass dies im Zuge des eingereichten Antrages auf Vorbescheid nicht geprüft wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 05.12.2024 11:13 Uhr