Der Bebauungsplan „Äußere Sandn“ wurde im Jahr 1994 aufgestellt und setzt in großen Teilen ein Allgemeines Wohngebiet fest. Für die erste Häuserreihe an der Staatsstraße liegend sieht der Bebauungsplan ein Mischgebiet vor. U. a. auch für die Tankstelle und die Kfz-Werkstatt des Herrn Marx.
Im Jahr 2021 wurde vom Inhaber der Firma „Auto Marx“ die Erweiterung der bestehenden Werkstatt in Richtung Osten beantragt. Die beantragte Werkstatt-Erweiterung lehnte das Landratsamt Neumarkt im Jahr 2022 ab. Da Herr Marx das Vorhaben der Werkstatt-Erweiterung weiterverfolgte wurde sich beim Landratsamt erkundigt, unter welchen Voraussetzungen ein „Nebeneinander“ der Wohnnutzung und der Werkstatt-Erweiterung möglich erscheint.
Das Landratsamt informierte, dass das Bauvorhaben ggf. nur genehmigt werden könnte, wenn die bauplanungsrechtliche Basis dafür geschaffen würde. Einer Genehmigung steht derzeit entgegen, dass die Kfz-Werkstatt grundsätzlich in dem festgesetzten Mischgebiet bzw. die Werkstatt-Erweiterung in dem Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig ist.
Daraufhin wurden von einem Planungsbüro 3 Varianten zur weiteren Abstimmung erarbeitet.
- Gesamter „Block“ Mischgebiet (Variante 1)
- Bestands-Mischgebiet bis Gehweg + Erweiterungs-Grundstück mit angrenzendem Grundstück im eingeschränkten Gewerbegebiet (Variante 2)
- Bestands-Betrieb Marx Gewerbegebiet | „Hinterlieger-Reihe“ Mischgebiet (Variante 3)
Das Landratsamt (Bauamt und Umweltschutz) teilte mit, dass mit der „Variante 3“ weitergearbeitet werden soll, da diese dem im Immissionsschutz-Recht normierten Trennungsgrundsatz entsprechen würde. Dort heißt es auszugsweise, dass für eine bestimmte Nutzung vorgesehene Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen so weit wie möglich vermieden werden. (damit: eingeschränktes Gewerbegebiet – Mischgebiet – Wohngebiet).
In Absprache mit dem Landratsamt erarbeitete die Verwaltung noch einen weiteren Vorschlag, der den Trennungsgrundsatz beinhaltet, jedoch die Art der baulichen Nutzung, nämlich die Allgemeine Wohnnutzung so wenig als rechtlich nötig tangiert. Demnach könnte für die Grundstücke des Bestands-Betriebs ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden, das Grundstück mit der geplanten Erweiterung könnte mit den umgebenden Grundstücken als eine Art „Puffer“ zum Allgemeinen Wohngebiet dienen.
Die Anwohner und Grundstückseigentümer im Gebiet „Äußere Sandn“ wurden am 30. Januar 2025 in einer Bürgerinformationsveranstaltung über die geplante Baumaßnahme und das dafür notwendig werdende Bauleitplanverfahren informiert.
Gefühlt wurden bei dieser Veranstaltung Missverständnisse ausgeräumt und kursierende Gerüchte beseitigt.
Bürgerschaft und Behörden können weiterhin im Bauleitplanverfahren Bedenken äußern oder Hinweise geben, die dann im nächsten Schritt vom Gemeinderat gerecht abzuwägen wären. Insofern wären bei einer kommunalpolitischen Entscheidung für eine Änderung des Bebauungsplans etwaige rechtliche Schwierigkeiten oder Hemmnisse noch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu ermitteln und abzuwägen.