BayFwG: Bestätigung der gewählten Feuerwehrkommandanten der FFW Stöckelsberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Am 15.03.2025 fand die außerordentliche Neuwahl des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stöckelsberg statt. Zusätzlich fand eine Wahl des 3. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stöckelsberg statt um die Führungslast auf eine weitere Schulter zu verteilen. Die ist gemäß Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayFwG möglich.
Als gewählter 1. Kommandant ging Herr Christian Leibold, als 3 Kommandant Herr Andreas Eckerlein hervor.
2. Kommandant bleibt weiterhin Herr Nico Denk.
Diskussionsverlauf
Es wird aus dem Gremium nachgefragt, ob der 3. Kommandant mittlerweile üblich sei. Es wurde seitens des Gremiums betont, dass dies nicht die Regel darstellen solle. Zudem wird die Frage zur Aufwandsentschädigung für den 3. Kommandanten gestellt. Der 1. Kommandant erhält 100 %, der 2. Kommandant 50 %, jedoch sei unklar, welchen Anteil der 3. Kommandant erhält, falls dieser überhaupt eine Aufwandsentschädigung bekommt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Christian Leibold, Am Schwall 7, OT Unterrohrenstadt, 92348 Berg als 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stöckelsberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Andreas Eckerlein, Wirtsgasse 3, 92348 Berg als 3. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stöckelsberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr