Absicherung von Wegen bei Bauarbeiten – Beispiel: Schäden durch Bau der Solaranlage Stöckelsberg
Daten angezeigt aus Sitzung: 65. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderatssitzung | 65. Gemeinderatssitzung | 27.03.2025 | ö | 14.4 |
Sachverhalt
Im Zuge der Bauarbeiten an der Solaranlage Stöckelsberg seien die angrenzenden Flur- und Zufahrtswege beschädigt worden. Dies wurde bereits in der Bürgerversammlung thematisiert. Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass der Zustand der Wege vor und nach der Baumaßnahme dokumentiert sei. Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer stellt die Frage, ob im Durchführungsvertrag eine Absicherung zur Wiederherstellung der Wege nach Abschluss der Bauarbeiten enthalten sei.
Er schlägt vor, zukünftig für Bauarbeiten dieser Art Bürgschaften abzuschließen. Dadurch solle sichergestellt werden, dass alle Zufahrtswege nach den Bauarbeiten in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr