Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366 der Gemarkung Loderbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Gemeinderatssitzung, 26.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Doppelgarage.
Das Grundstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Der Bauherr teilt mit, dass sich eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, da der sich auf dem gegenständlichen Grundstück befindliche landwirtschaftliche Betrieb noch im Jahr 2025 an ihn übergeben wird. Die tatsächliche Privilegierung wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) geprüft. Bei einem anderen Bauvorhaben (Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage […]) im Jahr 2018 gab das AELF auszugsweise folgende Stellungnahme ab:
„[…] Die Möglichkeit, vor Ort zu wohnen, ist bei einem Milchviehbetrieb in der geplanten Größenordnung unstrittig und wird auch vom AELF NM befürwortet. […]“
Das Baugrundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Die Wasserversorgung ist bereits über den aktuellen Gebäudebestand gesichert. Die Schmutzwasserentsorgung des Neubaus kann über den Bestand über ein Pumpsystem in das Ortsnetz von Kadenzhofen erfolgen. Die Dachflächenentwässerung erfolgt lt. Antragsteller in eine entsprechende Vorrichtung am Baugrundstück, die u. a auch der Löschwasservorhaltung dient.
Die geplante Einliegerwohnung soll lt. Antragsteller zukünftig der Unterbringung eines Angestellten bzw. Auszubildenden dienen.
Die Nachbarzustimmung liegt vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Stellungnahme des AELF ist im Rahmen der Privilegierungsvoraussetzungen besonderes Augenmerk zu verleihen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2025 09:07 Uhr