Festlegung eines Straßennamens für die Straße zum Einbeziehungsbereich der Einbeziehungssatzung „Sindlbach-West“


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Gemeinderatssitzung, 28.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 51. Gemeinderatssitzung 28.02.2024 ö 9

Sachverhalt

Zum 05. Oktober 2023 erhielt die Einbeziehungssatzung „Sindlbach-West“ Rechtskraft. Mittlerweile liegt auch ein genehmigter Bauantrag bzgl. des einbezogenen Grundstücks vor.
Da das Grundstück an keiner bisher benannten Straße anliegt benötigt die Straße einen Namen und das Grundstück eine Hausnummer.
Die Verwaltung schlägt vor, der Straße mit der FlNr. 264 der Gemarkung Sindlbach im in der Anlage markierten Bereich bezüglich der Gewanne den Namen
„Lohbrunnen“
zu geben.
Als Hausnummer würde sich die Nr. 2 ergeben, wenn sich an der bisherigen Hausnummernvergabe im Gemeindegebiet orientiert wird („ortsauswärts“ rechter Hand = gerade Zahlen).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Straße mit der FlNr. 264 der Gemarkung Sindlbach in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt markierten Bereich - den Namen „Lohbrunnen“ erhalten soll. Dem durch die Einbeziehungssatzung „Sindlbach-West“ einbezogenen Grundstück wird die Adresse „Lohbrunnen 2“ zugeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 10:54 Uhr