In der Gemeinderatssitzung am 21. September 2023 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich parallel zu ändern
Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf erarbeitet, in dem die zu überplanende Fläche veranschaulicht wird.
Insgesamt ist der Geltungsbereich 3,3 ha groß. Von diesen 3,3 ha sollen 2,5 ha mit Modulen überstellt werden (Baugrenze; siehe Nr. 4.3 der Begründung). Der große Teil der Restfläche findet Verwendung als interne Ausgleichsfläche.
Zu der nördlich gelegenen Gemeindeverbindungsstraße sowie zu den angrenzenden Feldern ist die Entwicklung von artenreichen Gras-Krautsäumen mit der Anlage einer Hecke/Strauchengruppe auf einer Breite von 9 Metern vorgesehen. Zum südlich gelegenen Wirtschaftsweg hin ist ein artenreicher Gras-Krautsaum geplant. Die jeweiligen Maßnahmen sind in Nr. 8.3 der Begründung zum Bebauungsplan detailliert ersichtlich.
Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, also der Photovoltaikmodule, wird auf 3,5 m über natürlichem Gelände beschränkt, um Fernwirkungen über die randlichen Gehölzstrukturen hinweg zu minimieren bzw. zu vermeiden. Ausnahme bildet der Kameramast zur Überwachung der Anlage mit einer maximal zulässigen Höhe von 8 m.
Einfriedungen sind dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen und nur in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Gelände zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Sockel sind unzulässig.
Auf Grund der Lage des Vorhabens, der Topographie (Exposition nach Süden) sowie den Gewässerbegleitgehölzen besteht keine direkte Sichtbeziehung von Hausheim zum Plangebiet, eine Blendwirkung kann hier ausgeschlossen werden. Zum Ort Kettenbach hin bestehen ebenfalls kaum Sichtbeziehungen auf Grund der Topographie (Wölbung zwischen Anlage und Siedlung). Eine Blendwirkung ist auf Grund der Ausrichtung der Module und der Eingrünung nicht zu erwarten.