Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Nord 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 20 - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Gemeinderatssitzung, 26.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhabengebiet befindet sich im Norden zum Ort Bischberg in einer Entfernung von ca. 550,00 Metern (geringste Entfernung) und wäre ca. 6,26 ha groß. Die mit Modulen überstellbare Fläche ist mit ca. 4,57 ha angegeben. Damit hält sie mit den zwei anderen in der Gemarkung Sindlbach beantragten Flächen die vom Gemeinderat gesetzten 15 ha pro Gemarkung ein.
Das Vorhabengebiet liegt in einer nach Norden abgesenkten Hanglange und ist lt. EnergieAtlas Bayern vom Ort Bischberg nicht einsehbar.
Die Anforderungen des Kriterienkatalogs der Gemeinde Berg sind erfüllt.
Ein Einspeisepunkt kann von der Antragstellerin nach dem Aufstellungsbeschluss beantragt werden.
Die geplante Situation wird dem Gemeinderat anhand einer 3D-Abbildung (Energie-Atlas Bayern) dargestellt. (HINWEIS: Die Bilder besitzen keinerlei Rechtsverbindlichkeit)
Diskussionsverlauf
Nachdem auch Bürger aus dem Ort Bischberg als Zuhörer anwesend sind, wird der Gemeindebürgerin Franziska Geier aus Bischberg das Wort erteilt.
In ihren Ausführungen geht Franziska Geier vor allem darauf ein, dass der Ort ohnehin schon hohen Belastungen – sei es durch den Steinbruch samt seinem Schwerlastverkehr, durch die zahlreichen Windräder und ganz aktuell durch die Errichtung eines Funkmastens nicht unweit der Ortschaft Bischberg – ausgesetzt ist und jetzt auch noch geplant ist, um den Ort Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufzustellen. Des Weiteren prangert sie an, dass weder zu dem Funkmast, noch zu den neu entstehenden Photovoltaikanlagen die Bürgerinnen und Bürger informiert bzw. beteiligt worden wären.
Abschließend fordert Josef Geier, auch ein Bürger aus Bischberg, den Gemeinderat auf, dass bei solchen Entscheidungen, welche weit in die Zukunft wirken, auch auf die künftigen Generationen, die in Bischberg leben werden, zu achten ist.
Bürgermeister Bergler nimmt zu den aufgeworfenen Fragen Stellung und weist auf die vom Gesetzgeber geforderte Umsetzung der Energiewende jeder Kommune vor Ort hin. Was die Errichtung von Photovoltaikanlagen betrifft, hat der Gemeinderat extra einen Kriterienkatalog aufgestellt, welcher den Investoren als Grundlage dient und bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Berg zu beachten ist.
Seitens der Gemeinderatsmitglieder wird zum einen vorgebracht, dass man sich diese Flächen vor einer Entscheidung nochmals genau ansehen sollte, zum anderen wird aber auch klar festgestellt, dass man gerade durch die Aufstellung des Kriterienkataloges erreichen wollte, dass der Gemeinderat nicht über jeden Standort im Einzelnen zu diskutieren hat und dem Gemeinderat dieser Katalog als Grundlage für die Aufstellungsbeschlüsse dient.
Des Weiteren wird von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern auch nochmals die „Bürgerbeteiligung“ angesprochen - sowohl die Beteiligung der Bürger an den Verfahren (Beteiligung erfolgt im Rahmen des Auslegungsverfahrens) als auch nach Fertigstellung im Rahmen einer Beteiligung (Investition, Geldanlage) an den Photovoltaikanlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg-Nord 1“ für einen Bereich von 6,26 ha. Dieser Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Ebenso beschließt der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg durch das Deckblatt Nr. 20 für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg-Nord 1“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Datenstand vom 18.06.2024 11:34 Uhr