Änderung des Bebauungsplans „Äußere Sandn“ durch das Deckblatt Nr. 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Gemeinderatssitzung, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Äußere Sandn“ wurde im Jahr 1994 aufgestellt. Dieser sah bei seiner Aufstellung vor 30 Jahren die Errichtung eines Lärmschutzwalls an der südwestlichen Ecke des Geltungsbereichs vor. Hinter der heute bestehenden Waschanlage hätte eine Lärmschutzwand erstellt werden müssen.
Der Lärmschutzwall kann auf Grund einer seit Aufstellung des Bebauungsplans anders verlaufenden städtebaulichen Entwicklung nicht mehr realisiert werden. Die Grundstücke sind mitunter näher in Richtung Staatsstraße herangerückt, so dass die Errichtung des Walls technisch nicht mehr möglich ist (der Fuß des Walls wäre an der breitesten Stelle mit ca. 15 Metern Breite zu errichten, das vorhandene gemeindliche Grundstück weist eine maximale Breite von ca. 6 Metern auf).
Die Errichtung einer Lärmschutzwand wäre mit hohen Kosten verbunden und würde der Erweiterungsabsicht der Kfz-Werkstatt (Aufbereitung [innen und außen] und Abstellen der Fahrzeuge bis zur Abholung) im Geltungsbereich widersprechen.
Die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt Neumarkt, hat bereits mit dem letzten Bauantrag der in der ersten Reihe der Wohnbebauung in Richtung Staatsstraße genehmigt wurde mitgeteilt, dass dieser der letzte genehmigungsfähige Bauantrag sein werde, bevor die Gemeinde nicht die Immissionsproblematik mit Lärmschutzwall und Lärmschutzwand durch Bauleitplanung gelöst hat. Mitunter könnten auch zukünftige Änderungsvorhaben an den Bestandsgebäuden an der bestehenden Problematik scheitern. 
Der Gemeinde liegt bereits eine schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2023 vor die sich u. a. mit dem Verkehrslärm der Staatsstraße und der Autobahn im Bereich des Bebauungsplans auseinandersetzt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die Bestandssituation mit Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen entschärft werden könnte.
Die Erkenntnisse wurden dem Landratsamt (Bauamt und Immissionsschutz) mit 3 Alternativen einer Grobplanung übermittelt. Das Landratsamt teilte anschließend mit, dass mit der Alternative 3 (Trennungsgrundsatz: Gewerbegebiet – Mischgebiet – Allgemeines Wohngebiet) weitergearbeitet werden kann. Jedoch seien die Immissionen des derzeitigen Gewerbebetriebes (Tankstelle mit Kfz-Werkstatt) sowie die der beabsichtigten Erweiterung (Aufbereitung, Lagerräume, Hochbühne für größere Fahrzeuge) noch detaillierter mit einzubeziehen.
Um zu versuchen die zwei Problematiken (Keine Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Bauanträge in der ersten Reihe des allgemeinen Wohngebietes; Unzulässigkeit der Kfz-Werkstatt-Erweiterung als nichtstörender Gewerbebetrieb) mit einer Bauleitplanung zu lösen soll der Bebauungsplan „Äußere Sandn“ geändert werden. Bei positivem Beschluss in der Gemeinderatssitzung soll ein Planungsbüro die Planungsunterlagen detailliert erarbeiten. Die schalltechnische Untersuchung würde angepasst und eingearbeitet werden. Der Gemeinderat würde in einer der nächsten Sitzungen über die Planungsunterlagen entscheiden (Billigung der Planungsunterlagen).

Da es sich bei der Bebauungsplanänderung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt wird vorbehaltlich sich ergebender Stellungnahmen im Verfahren zunächst das weniger aufwendige beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB begonnen.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt soll wie zu Beginn der Sitzung beschlossen nur zur Beratung und Information dienen.  
In der sich sehr ausführlich geführten Diskussion wurden seitens der Mitglieder des Gemeinderates u. a. folgende Anmerkungen zu dieser geplanten Bebauungsplanänderung vorgebracht:
       Der Lärmschutzwall wurde in den 90er Jahren nur nicht umgesetzt, weil dies angeblich von den Eigentümern der Baugrundstücke in diesem Baugebiet nicht gewünscht worden ist.
       Erwerber von Baugrundstücken im Baugebiet "Äußere Sandn" sind beim Kauf davon ausgegangen, dass die Rahmenbedingungen - somit die Festsetzungen in diesem Bebauungsplan - von allen eingehalten werden müssen. Das heißt, auch der Lärmschutzwall bzw. die Lärmschutzwand hätten einer Umsetzung bedurft.
       Es wird um Vorlage der im Jahr 2023 veranlassten schalltechnischen Untersuchung gebeten, damit der Gemeinderat in dieser Angelegenheit überhaupt eine Entscheidung treffen kann. Auch die beiden anderen Alternativen einer Grobplanung sollten den Gemeinderatsmitgliedern nicht vorenthalten werden.
       Durch die Veränderung einiger WA-Flächen (Allgemeines Wohngebiet) in MI-Flächen (Mischgebietsflächen) wird eine Abwertung dieser Grundstücke befürchtet.
       Auch werden Bedenken hinsichtlich der Zunahme des Verkehrs (v. a. Lkw-Verkehr) in diesem Baugebiet vorgebracht (höhere Lärmbelastung der Anwohner, Straßenbreite, etc.).
       Wurden alle drei Varianten auch getrennt voneinander betrachtet, zum einen was die künftige Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben in diesem Wohngebiet und zum anderen die Zukunft des in der Neumarkter Straße ansässigen Kfz-Betriebes betrifft?
       Es wird nachgefragt, ob zumindest die im Bebauungsplan festgesetzte Lärmschutzwand noch umgesetzt werden könnte.
Nachdem Jonas Marx vom Kfz-Betrieb Marx in der Sitzung als Zuhörer anwesend ist, erteilt ihm der 1. Bürgermeister das Wort. In seinen Ausführungen teilt er dem Gemeinderat u. a. mit:
Vor zweieinhalb Jahren sei der Antrag des KfZ- Betriebes durch den Gemeinderat mit 17:2 Stimmen positiv entschieden worden. Zu den Bedenken mit dem LKW-Verkehr kann er nur sagen, dass seinerseits keine LKWs einfahren werden, ggf.nur in der Ausbauphase. Das Geschäft wird weiterhin über die Staatsstraße betrieben werden. Die Fläche soll nur als Lagerplatz für aufbereitete Fahrzeuge dienen, damit diese bis zur Abholung unter Dach stehen können. Die Nachbarn seien zu den Planungen mündlich miteinbezogen worden und waren auch positiv gestimmt. Gerne könne er auf Wunsch das Einverständnis der Grundstücknachbarn noch schriftlich einholen.
Bürgermeister Bergler gibt am Ende der Aussprache zu verstehen, dass eventuell auch noch die Möglichkeit besteht, dass nur ein Teil des im jetzt vorgelegten Planentwurfes in eine Mischgebietsfläche umgewandelt werden müsste und die sich im südlichen Bereich befindlichen Grundstücke möglicherweise auch weiterhin als WA-Flächen ausgewiesen bleiben könnten.
Der Tagesordnungspunkt bleibt ohne Beschluss.

Datenstand vom 18.06.2024 11:34 Uhr