Ratsbegehren der Gemeinde Berg "Verkehrsberuhigung durch Ortsumfahrung": Informationsangebot gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg (BBS) - Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Gemeinderatssitzung, 26.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der letzten Sitzung am 28.02.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass dem durch Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid als „Konkurrenzvorlage“ gleichzeitig ein weiterer ratsinitiierter Bürgerentscheid (Ratsbegehren) gegenübergestellt wird.
Für das Ratsbegehren wurde folgende Fragestellung beschlossen: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Berg die aktuelle Ausbauplanung der Staatsstraße 2240 zur Ortsumgehung Berg des Staatlichen Bauamts Regensburg weiterhin befürwortet und unterstützt?“
Wie § 21 Abs. 2 Satz 1 BBS zu entnehmen ist, hat der Gemeinderat vor dem Bürgerentscheid seine Auffassung zur Abstimmungsfrage jedenfalls dann darzulegen, wenn es sich um eine Konkurrenzvorlage zu einem zugelassenen Bürgerbegehren handelt. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 BBS ist die Bürgerschaft in diesem Fall spätestens am 21. Tag vor der Abstimmung hiervon zu unterrichten.
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.02.2024 beauftragt, die schriftliche Darlegung über die Ziele des Ratsbegehrens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nach § 21 Abs. 2 BBS sowie ggf. weitere Bürgerinformationen (Flyer etc.) unter Beachtung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorzubereiten, damit heute über den Wortlaut dieser Informationen gesondert ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann.
Den Gemeinderatsmitgliedern liegen hierzu folgende Entwürfe der Verwaltung vor:
- Flyer „JA zur Ortsumfahrung – JA zum Ratsbegehren!“, welcher der April-Ausgabe des gemeindlichen Mitteilungsblattes beigefügt wird:
In diesem Flyer wurden u.a. „5 gute Gründe, um für das Ratsbegehren zu stimmen!“ aufgeführt (1. Steigendes Verkehrsaufkommen, 2. Verkehrssicherheit, 3. Belastung der Bürger durch Lärm und Abgase, 4. Ein Nein zur Ortsumfahrung bedeutet nicht zugleich die Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen, 5. Die Ortsumfahrung als Autobahn-Umleitung).
- Artikel - JA zum Ratsbegehren „Ortsumfahrung durch Verkehrsberuhigung“! – Ein Rückblick auf das, was bisher geschah…
Diese Information zeigt auf, was sich im Zeitraum von 2001 bis heute in Sachen „Ortsumfahrung Berg“ getan hat.
Diskussionsverlauf
Gemeinderätin Susanne Hierl merkt an, dass der Artikel - welcher einen Rückblick für die Bürgerinnen und Bürger aufzeigen soll - viel zu lange ist und daher gekürzt werden sollte.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass o. a. Informationen in der vorliegenden Form veröffentlicht werden können (z. B. Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, auf der Homepage, in den Bürgerversammlungen).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 18.06.2024 11:34 Uhr