Wohnhausneubau und Abbruch bestehendes Gebäude auf dem Grundstück FlNr. 36 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Gemeinderatssitzung, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 53. Gemeinderatssitzung 25.04.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten Innenbereich. Demnach richtet sich die Zulässigkeit gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach dem Einfügen des Gebäudes in die Eigenart der näheren Umgebung. Mit seiner Kubatur (II Vollgeschosse) fügt sich das Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein. Dies wurde von der Gemeinde auch bereits zutreffend bzgl. des vorangegangenen Bauantrags aus dem Jahr 2018 festgestellt. Daraufhin erfolgte 2019 die bauaufsichtliche Genehmigung des Bauvorhabens.
Die nun vorliegende Planung weicht von dem damals genehmigten Bauvorhaben in ihrer Gestaltung nicht ab. Lediglich bzgl. der Abstandsflächen haben sich durch eine Neuvermessung des Grundstücks Abweichungen ergeben, über die auf Grund der Landesgesetze das Landratsamt zu entscheiden hat.
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2024 10:53 Uhr