Vorlage der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Gemeinderatssitzung, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 53. Gemeinderatssitzung 25.04.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wird dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2023 vorgelegt.

Zur Haushaltsrechnung 2023 - welche die tatsächliche Abwicklung des Gemeindehaushalts im Jahr 2023 enthält - geht der 1. Bürgermeister kurz auf einige Zahlen ein:

       Gesamthaushalt: 46.240.364,76 Euro
       Verwaltungshaushalt: 18.980.412,26 Euro
       Vermögenshaushalt: 27.259.952,50 Euro

Insbesondere spricht er die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt (in Berg gleichbedeutend mit der sog. freie Finanzspanne) an, welche 3.721.637,97 Euro beträgt.

An die allgemeine Rücklage wurde am Jahresende 2023 ein Betrag von 11.375.129,06 Euro zugeführt; die Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage betrugen zu Jahresbeginn 2023 22.052.078,02 Euro.

Weiter verweist er auf die Anmerkungen im Rechenschaftsbericht als Anlage zur Jahresrechnung. 

Die Vorlage der Jahresrechnung (vorliegend Auszug aus der Haushaltsrechnung) dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Nunmehr kann vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Berg die örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bergler richtet das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Hans Fürst, wann die Rechnungsprüfung geplant sei. Gemeinderatsmitglied Hans Fürst spricht sich für den Spätsommer aus.

Datenstand vom 02.07.2024 10:53 Uhr