Datum: 21.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.10.2024
2 Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)
3 Einführung eines KI-basierten virtuellen Assistenten für die Gemeinde Berg - Vorstellung (Firma Cosmema GmbH, Gaimersheim)
4 Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
4.1 Antrag auf Vorbescheid: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1523 der Gemarkung Sindlbach
4.2 Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
5 Bauleitplanung
5.1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik - Freiflächenanlage Stöckelsberg - Nord 2" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 17
5.1.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
5.1.2 Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
5.1.3 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
5.2 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Häuselstein - Ost" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 12
5.2.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
5.2.2 Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
5.3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Kettenbach - West 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 18
5.3.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
5.3.2 Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
5.4 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Burkertshof - Südost 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 19
5.4.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
5.4.2 Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
5.5 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Bischberg - Nord 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 20
5.5.1 Billigung der Planungsunterlagen
5.5.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
5.6 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Bischberg - Südost 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 21
5.6.1 Billigung der Planungsunterlagen
5.6.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
6 Antrag der SPD-Fraktion zur künftigen Vorgehensweise bei Über- und Unterschreitungen von Kostenberechnungen und Kostenschätzungen bei Baumaßnahmen der Gemeinde
7 Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Tummersbach in Berg
8 Mittagsverpflegung an den Schulen der Gemeinde Berg: Umstellung des Bestell- und Abrechnungsverfahrens
9 Festsetzung der Realsteuerhebesätze; hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (Hebesatzsatzung)
10 Erlass einer Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS)
11 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS)
12 Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Mittagsbetreuungen an der Grundschule der Schwarzachtal-Schule Berg und der Chunradus-Grundschule Sindlbach (Mittagsbetreuungssatzung)
13 Anmeldung Förderbedarf im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2025 sowie der Fortschreibungsjahre 2026 – 2028
14 Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz - Ernennung eines gekorenen Verbandsrates
15 Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
15.1 Information: Sitzung des Sport- und Kulturausschusses
15.2 Sachstandsbericht: Torbogen Gnadenberg
15.3 Sachstandsbericht: Feuerwehrhaus Hausheim
15.4 Einladung AWO Kinderhaus Vogelnest: Einweihung mit Tag der offenen Tür
15.5 Information: Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Unterrohrenstadt
15.6 Information: "Ho-Chi-Minh-Pfad"
15.7 Information: Ortsdurchfahrt Berg
15.8 Referat für Jugendfragen: Beratung über die weitere Vorgehensweise
15.9 Sachstand Chunradus-Grundschule Sindlbach
15.10 Gemeindlicher Jugendtreff
15.11 Heimat Info App: Aufnahme der Termine für die Gemeinderatssitzungen und die Tagesordnung
15.12 Ratsinformationssystem: Information der Gremiumsmitglieder
15.13 Vorstellung Frau Kimmich Regina GmbH bezüglich Klimaschutzmaßnahmen
15.14 Sachstand Anfrage Sport- und Kulturzentrum bezüglich der Verlegung der Schwerbehindertenparkplätze
15.15 Glascontainer an der Schulstraße
15.16 Straßenschaden in der Wirtsgasse
15.17 Kinderspielplatz in Sindlbach

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr.59_24 (21.11.2024) ÖTA.pdf

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1. Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Es wurde seitens der Bürger keine Anfrage vorgebracht.

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3. Einführung eines KI-basierten virtuellen Assistenten für die Gemeinde Berg - Vorstellung (Firma Cosmema GmbH, Gaimersheim)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 3

Sachverhalt

Herr Dominik Schweiker von der Firma Cosmema GmbH aus Gaimersheim, stellt dem Gremium den KI-Konversationsagenten mittels einer Präsentation vor.
In seiner Präsentation bezieht sich Herr Schweiker auf die Stadt Dettelbach, die den Konversationsagenten bereits verwendet. Die Ziele des KI basierten Assistenten „BERGI“, wie er ihn nennt, soll das Wissen aller Mitarbeiter besitzen, 102 Sprachen sprechen, auch über leichte Sprache verfügen, sich auf Rechtssicherheit berufen und Informationen nicht aus dem Internet, sondern von übergeordneten Behörden abrufen.
Der Konversationsagent sei kein Chatbot, sondern ein Kommunikationsagent. Die Vorteile seien 60 Prozent weniger Anrufe, 80 Prozent erhöhte Kundenzufriedenheit, schnelleres Arbeiten sowie Zeit-, Ressourcen- und Kosteneinsparungen. 
Herr Schweiker gibt dem Gremium die Möglichkeit selbst Fragen an den virtuellen Assistenten zu stellen am Beispiel Dettelbach. 

Diskussionsverlauf

Das Gremium hinterfragt die Technologie der KI und die Daten die dort gespeichert würden. Der KI- Assistent basiert auf ALEPH ALPHA und die Daten sind dort abgelegt, so Herr Schweiker. Auf die Nachfrage, ob sich der virtuelle Assistent auf die gemeindliche Homepage integrieren lässt, kann Herr Schweiker bejahen. Ein Gemeinderatsmitglied zeigt sich skeptisch der Rechtssicherheit gegenüber dem Bürger. Was, wenn ein Bürger falsche oder veraltete Informationen erhält. Herr Schweiker teilt mit, dass das System natürlich nur hervorbringen könne, was vorher in verfügbaren Datenbanken abgelegt sei. 

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4. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 4
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4.1. Antrag auf Vorbescheid: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1523 der Gemarkung Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Gemeinde prüft im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. 
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Das betroffene Grundstück liegt am Waldrand und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Sindlbachtal“. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als land- und forstwirtschaftliche Fläche verzeichnet.
Die gesicherte Erschließung kann grundsätzlich bejaht werden, da das Grundstück an der Gemeindeverbindungsstraße Gebertshof – Burkertshof (Flur-Nr. 261 der Gemarkung Haimburg) liegt.
Eine Wasserver- und Abwasserentsorgung ist laut den Antragsunterlagen nicht erforderlich. 
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist nach § 35 BauGB zu beurteilen, da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet. 
Der Außenbereich soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden, sofern sich keine Privilegierung aus § 35 BauGB ergibt. 
Eine Privilegierung, vor allem nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Doppelbuchstabe aa) BauGB (wonach Bauvorhaben zulässig wären, die der Nutzung von solarer Strahlungsenergie auf Flächen längs von Autobahnen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern liegen, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn) kommt nicht in Betracht, da die Entfernung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage zur BAB A3 ca. 2,2 km beträgt. 
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. 

Diskussionsverlauf

Auf die Nachfrage aus dem Gremium, wie die Infrastruktur dort aufgestellt sei oder wo in das Netz eingespeist werden soll, antwortet der Erste Bürgermeister, dass dies im Zuge des eingereichten Antrages auf Vorbescheid nicht geprüft wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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4.2. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Lfd. Nr.

Bauvorhaben
Einver-nehmen erteilt
55-2024

Tektur zu BV 43-2023-0492: Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses bestehend aus zwei Doppelhaushälften - Haus 1 und 2 - auf dem Grundstück Fl.-Nr. 704/2 der Gemarkung Loderbach in Riebling
ja
58-2024

Tektur zu BV 43-2022-0316: Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes zum Bürgerzentrum Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. auf dem Grundstück Fl.-Nr. 184 der Gemarkung Berg in Berg
ja
59-2024

Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides: Bau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 84 der Gemarkung Oberölsbach in Oberölsbach
ja

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5
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5.1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik - Freiflächenanlage Stöckelsberg - Nord 2" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.1
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5.1.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.1.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26. Oktober 2023 wurde beschlossen, dass die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung fand vom 13. März 2024 bis zum 15. April 2024 statt. Während der Auslegungsfrist hatte jedermann die Möglichkeit Stellungnahmen, Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen vorzubringen.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Insgesamt wurden 39 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Von diesen 39 Fachstellen haben 26 keine Stellungnahme bzw. Einwände abgegeben (u. a. auch Segelflieger im POST SV Nürnberg e. V.). 13 Stellen haben Anregungen zur Planung vorgebracht.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge bzgl. der Abwägung wurden bereits vorab übermittelt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Empfehlungen in der Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.2. Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.1.2

Beschluss

Die 17. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan im Bereich des Sondergebiets „Photovoltaik-Freiflächenanlage Stöckelsberg – Nord 2“ in der Fassung vom 05.07.2024 wird hiermit durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. festgestellt. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1.3. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.1.3

Beschluss

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Stöckelsberg – Nord 2“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 05.07.2024 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird hiermit durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Häuselstein - Ost" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.2
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5.2.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 13. Juli 2023 wurde beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung fand vom 22. August 2023 bis zum 22. September 2023 statt. Während der Auslegungsfrist hatte jedermann die Möglichkeit Stellungnahmen, Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen vorzubringen.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Insgesamt wurden 41 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Von diesen 41 Fachstellen haben 35 keine Stellungnahme bzw. Einwände abgegeben (u. a. auch Segelflieger im POST SV Nürnberg e. V.). 6 Stellen haben Anregungen zur Planung vorgebracht.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge bzgl. der Abwägung wurden bereits vorab übermittelt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Empfehlungen in der Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2.2. Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.2.2

Beschluss

Der vom Büro TEAM 4 erstellte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Häuselstein – Ost“ mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 12, jeweils in der Fassung vom 21.11.2024 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Kettenbach - West 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.3
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5.3.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.3.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26. März 2024 wurde beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung fand vom 19. Juni bis zum 19. Juli statt. Während der Auslegungsfrist hatte jedermann die Möglichkeit Stellungnahmen, Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen vorzubringen.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Insgesamt wurden 40 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Von diesen 40 Fachstellen haben 33 keine Stellungnahme bzw. Einwände abgegeben. 7 Stellen haben Anregungen zur Planung vorgebracht.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge bzgl. der Abwägung wurden bereits vorab übermittelt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Empfehlungen in der Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.3.2. Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.3.2

Beschluss

Der vom Büro TEAM 4 erstellte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 18, jeweils in der Fassung vom 21.11.2024 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Burkertshof - Südost 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.4
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5.4.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.4.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26. März 2024 wurde beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung fand vom 19. Juni bis zum 19. Juli statt. Während der Auslegungsfrist hatte jedermann die Möglichkeit Stellungnahmen, Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen vorzubringen.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Insgesamt wurden 41 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Von diesen 41 Fachstellen haben 28 keine Stellungnahme bzw. Einwände abgegeben. 13 Stellen haben Anregungen zur Planung vorgebracht.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge bzgl. der Abwägung wurden bereits vorab übermittelt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Empfehlungen in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.4.2. Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.4.2

Beschluss

Der vom Büro TEAM 4 erstellte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 19, jeweils in der Fassung vom 21.11.2024 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Bischberg - Nord 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26. März 2024 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Nord 1“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich parallel zu ändern.
Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf erarbeitet, in dem die zu überplanende Fläche veranschaulicht wird.
Insgesamt ist der Geltungsbereich 6,3 ha groß. Von diesen 6,3 ha sollen 4,8 ha mit Modulen überstellt werden (Baugrenze; siehe Nr. 4.3 der Begründung). Der Großteil der Restfläche findet Verwendung als interne Ausgleichsfläche. Den gesamten Geltungsbereich schließen jeweils 5 Meter breite Ausgleichsflächen ab (Anlage einer 2- bis 3-reihigen Hecke bzw. Strauchgruppen durch die Pflanzung von gebietsheimischen Sträuchern). Zwischen den durch einen Wirtschaftsweg getrennten Sondergebietsflächen sowie auf einem sich nach Süden verjüngenden Streifen an der östlichen Seite der nördlichen Sondergebietsfläche und einem 2 Meter breiten Streifen an der östlichen Seite der südlichen Sondergebietsfläche ist die Entwicklung von Gras-Krautfluren durch Einbringen einer Regiosaatgutmischung vorgesehen.

Die maximale Höhe der Photovoltaikmodule wird auf 3,5 m über natürlichem Gelände beschränkt, um Fernwirkungen über die randlichen Gehölzstrukturen hinweg zu minimieren bzw. zu vermeiden.

Einfriedungen sind dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen und nur in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Gelände zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Sockel sind unzulässig.

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5.5.1. Billigung der Planungsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.5.1

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Planungsunterlagen bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Nord 1“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 20, jeweils in der Fassung vom 21.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.5.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.5.2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.6. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Photovoltaik - Freiflächenanlage Bischberg - Südost 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26. März 2024 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Südost 1“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich parallel zu ändern.
Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf erarbeitet, in dem die zu überplanende Fläche veranschaulicht wird.
Insgesamt ist der Geltungsbereich 8,1 ha groß. Von diesen 8,1 ha sollen 7,2 ha mit Modulen überstellt werden (Baugrenze; siehe Nr. 4.3 der Begründung). Der Großteil der Restfläche findet Verwendung als interne Ausgleichsfläche. Den gesamten Geltungsbereich schließen jeweils 5 Meter breite Ausgleichsflächen ab (Anlage einer 2- bis 3-reihigen Hecke bzw. Strauchgruppen durch die Pflanzung von gebietsheimischen Sträuchern). Für eine kleinen Streifen im Nordwesten ist die Entwicklung von Gras-Krautfluren durch Einbringen einer Regiosaatgutmischung vorgesehen.

Die maximale Höhe der Photovoltaikmodule wird auf 3,5 m über natürlichem Gelände beschränkt, um Fernwirkungen über die randlichen Gehölzstrukturen hinweg zu minimieren bzw. zu vermeiden.

Einfriedungen sind dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen und nur in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Gelände zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Sockel sind unzulässig.
Die geplante Anlage befindet sich in einem Vorranggebiet für Bodenschätze des Regionalplans. Damit widerspricht diese Darstellung der Nutzung des Standortes für Freiflächenphotovoltaik grundsätzlich. Der vorrangigen Nutzung für Bodenschätze wird durch eine befristete Festsetzung (Rückbauverpflichtung bei Inanspruchnahme des Abbaugebiets) im Bebauungsplan begegnet.
Auf Grund der o. g. Thematik ist einer erwarteten Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Regensburg besonderes Augenmerk im Abwägungsverfahren zu verleihen.

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5.6.1. Billigung der Planungsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.6.1

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Planungsunterlagen bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Südost 1“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 21, jeweils in der Fassung vom 21.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.6.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.6.2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Antrag der SPD-Fraktion zur künftigen Vorgehensweise bei Über- und Unterschreitungen von Kostenberechnungen und Kostenschätzungen bei Baumaßnahmen der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 6

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde informiert, dass die SPD-Fraktion beantragt, für aktuelle und künftige Baumaßnahmen der Gemeinde Berg eine umfassende, schriftliche und rechtzeitige Information der Gemeinderäte vor der Vergabe von Einzelwerken und Aufträgen. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass die SPD-Fraktion am 25.10.2024 ihren Antrag abgeändert bei der Verwaltung eingereicht hat, dieser ist nun Bestandteil dieser Beschlussfassung.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren viele und große Investitionen getätigt. Dort wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Kosten von Baumaßnahmen den ursprünglich durch den Gemeinderat gesetzten Finanzrahmen und die geschätzten Kosten teilweise weit übertroffen wurden.
  • In Zeiten von geringeren Einnahmen müsse der Gemeinderat die Ausgaben mehr denn je im Blick behalten.
  • Bei Bauvorhaben werde das Gremium in den Gemeinderatssitzungen mit Vergabevorschlägen konfrontiert, die von den ursprünglich berechneten oder geschätzten Kosten teilweise weit abweichen. Die Gründe hierfür sind der Verwaltung teilweise nicht bekannt oder genannt. Die Gemeinderäte stünden der unbefriedigenden Situation gegenüber, ohne weitere Informationen höheren Baukosten zuzustimmen.

Daher folgende Forderung:
  • Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der kalkulierten Baukosten von 10% und mehr, soll der Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen eine schriftliche Begründung des Architekten bzw. Fachplaners mit dem Vergabevorschlag über die Gründe der Abweichung erhalten.
  • Bei einer Überschreitung der berechneten Kosten hat eine Nennung von einsparpotentialen durch Umplanung, Konstruktionsänderungen, andere Materialauswahl usw. zu erfolgen.
  • Liegen dem Gemeinderat die notwendigen Informationen nicht mit der Sitzungsladung vor, kann der Vergabe von Aufträgen seitens des Gremiums in der Gemeinderatssitzung nicht zugestimmt werden.

Als Ziel des Antrages wird folgende Begründung vorgelegt:
  • Kostenkontrolle der Baumaßnahmen der Gemeinde durch rechtzeitige Umplanungen und Nutzung von Einsparpotentialen.
  • Nachvollziehbarkeit bei abweichenden Baukosten gegenüber dem Gremium.
  • Ein verantwortungsvoller Umgang der Gemeinderäte mit den Finanzen der Gemeinde.

Beschluss

Die Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag der SPD-Fraktion zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Tummersbach in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 7

Sachverhalt

Vor der letzten Gemeinderatssitzung am 17.10.2024 fand eine Ortsbesichtigung am Tummersbach mit Erläuterungen zu den erforderlichen Pflege- und Rekultivierungsmaßnahmen im Hinblick auf den Hochwasserschutz am Tummersbach statt.
Die geplanten Maßnahmen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg im Vorfeld im Detail abgeklärt worden.
Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen:
  • Die Arbeiten sollen bei geeigneter Witterung stattfinden, d.h. Baumfällarbeiten und Rückschnitte der Sträucher zwischen Oktober und Februar. 
  • Die Bruchsteinmauer kann um eine Steinreihe um bis zu 30 cm zum Schutz des angrenzenden Wohnhauses erhöht werden.
  • Im Bereich des Bachbettes sind sämtliche private Nutzungen als Lagerstätten für Gartenabfälle, Holzlagerplätze, Gartenlauben, Gewächshäuser, Brückenstege oder auch Gehege für Kleintierhaltungen zu untersagen.
  • Die unmittelbaren Ablagerungen in der Bachbettsohle können mit einer Mächtigkeit von bis zu 20 cm und in einem Umfang von 70 bis 80 % der Fläche entfernt werden. Es soll aber ein „Restgrüngürtel“ in der Grabensohle verbleiben. Aufstauende Teilverlandungen sollen zum Teil entfernt werden.
  • Große Wurzelstöcke oder Bäume, die unmittelbar im Sohlbereich ein Abflusshindernis darstellen, sollen sehr bodennah zurückgeschnitten werden. Die Wurzelstöcke sollen allerdings als Erosionsschutz im Bachbett verbleiben.
  • Große Weiden etc., die mit viel Totholz behaftet sind, sollen aus dem Bachbereich entfernt werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung ist folgende Vorgehensweise für die Umsetzung der hochwasserschutztechnischen Maßnahmen geplant:
  • Durchführung einer Informationsveranstaltung im November 2024 für die beteiligten Anlieger, die am Tummersbach unmittelbar anliegen, zur Erläuterung der geplanten Maßnahmen.
  • Nach Räumung bzw. Rückbau der privaten Nutzungen gegen Mitte Januar 2025 im Bachbettbereich des Tummersbaches wird eine Fachfirma ab Ende Januar 2025 die entsprechenden Maßnahmen zur Rekultivierung und Bachpflege durchführen. Es wird von einer Bearbeitungszeit von zirka drei Wochen ausgegangen.
Hinsichtlich der Ausschreibung bzw. der Vergabe der erforderlichen Renaturierungsmaßnahmen und der Vegetationspflegearbeiten ist folgendes anzumerken:
Eine freihändige Vergabe ist dann zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders, wenn für die Leistung aus besonderen Gründen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt, wenn die Leistung besonders dringlich ist, oder wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können.
Der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe von Leistungen liegt derzeit noch bei 25.000 €.
Da zum einen Spezialfahrzeuge wie Schreitbagger mit Greifersägen und Forstmulchern etc. zum Einsatz kommen, sowie die Technik der Baumfällung in Klettertechnik erforderlich ist, wurde in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden die Firma Roider aus Lupburg ausgewählt und aufgefordert, ein entsprechendes Angebot in Form einer Kostenabschätzung nach gemeinsamer Ortseinsicht abzugeben. Die Firma Roider konnte zudem den Zeitraum zum Ende Januar 2025 als Durchführungstermin bestätigen, da den Anliegern noch ausreichend Zeit für deren privaten Rückbauten im Bachbettbereich gegeben werden sollte.
Seitens der Fachbehörden wurde eine Beauftragung von GaLa-Baufirmen als nicht geeignet erachtet.
Die Kostenabschätzungen für die Renaturierung des Bachbettes umfasst einen Bruttobetrag von 16.545,76 € und für die vegetationstechnischen Vorarbeiten von 28.323,19 €. Die Abrechnung erfolgt dann nach tatsächlichen Aufwandswerten.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kommt die Nachfrage nach den Einleitungen von Regenwasser durch die Anlieger. Herr Birgmeier teilt mit, dass dies mit der Firma bereits abgesprochen und realisierbar sei.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Vorgehensweise der Verwaltung zur Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen und beauftragt die Firma Roider aus Lupburg mit der Durchführung der Arbeiten für die Renaturierung des Bachbettes mit einer vorläufigen Auftragssumme von 16.545,76 € und mit den vegetationstechnischen Arbeiten mit einer vorläufigen Auftragssumme von 28.323,19 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Mittagsverpflegung an den Schulen der Gemeinde Berg: Umstellung des Bestell- und Abrechnungsverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 8

Sachverhalt

Aktuell erfolgt die Abrechnung des Mittagessens über die Schul-App „EduPage“.
Die fälligen Beträge werden monatlich via „EduPage“ an die Eltern übermittelt.
Das Essensgeld wird von den Eltern momentan auf ein extra angelegtes Schulkonto einbezahlt.
Die Essensbestellungen (Menge der täglichen Essen) werden direkt von der Mensa (Frau Froschauer) an den Caterer übermittelt. Das Essen wird vom Caterer Schöll, Pyrbaum geliefert.
Leider ist die Zahlungsmoral mancher Eltern so schlecht, dass mittlerweile Rückstände von ca. 2.000,00 € entstanden sind. Die rückständigen Eltern wurden bereits mehrfach angemahnt, jedoch ohne Erfolg.
Da die o.a. Vorgehensweise einen enormen Verwaltungsaufwand, sowohl für die Schule als auch für die Gemeindekasse bedeutet, sollte künftig die Abwicklung des Schulessens über einen externen Dienstleister organisiert werden.
Mögliche Dienstleister wären: 
Kitafino GmbH
Die Firma Kitafino GmbH bietet einen sogenanntem „Full-Service“ an. Dabei erfolgt sowohl die Bestellung als auch die Abrechnung des Mittagessens über die Kitafino GmbH. Die Eltern bestellen mittels App direkt bei Kitafino das Mittagessen und bezahlen im Voraus auf ein Guthabenkonto, somit kann ein Essen nur bestellt werden, wenn genug Guthaben vorhanden ist.
Die Eltern erhalten eine Erinnerung, wenn das Guthaben nur noch für 5 Essen reicht eine nochmalige Erinnerung folgt, wenn das Guthaben 0,00 € beträgt.
Bei den Kindern, für welche das Landratsamt die Kosten übernimmt, läuft es so: Die Eltern brauchen ebenfalls die App um das Essen zu bestellen, der Leistungsbescheid vom Landratsamt wird an die Kitafino GmbH übermittelt. Die Kosten werden dann für diese Kinder auf 0,00 € eingestellt und Kitafino rechnet die Essen direkt mit dem Landratsamt ab.
Die monatliche Rechnung des Caterers wird direkt an die Kitafino GmbH gesendet und dann durch die Kitafino GmbH beglichen.
Der gemeindliche Zuschuss wird einmal monatlich durch die Gemeindekasse an die Kitafino GmbH überwiesen.
Die Kitafino GmbH berechnet pro Mittagessen 0,25 €.
INET-Menü (Schwarz-Computersysteme)
Bei der Firma INET-Menü bestellen die Eltern ebenfalls direkt über eine App das Mittagessen. Die Bezahlung erfolgt dort jedoch mittels Lastschrift. Die Abbuchung wird durch die Gemeindekasse durchgeführt. Die Abbuchungsdaten werden der Gemeindekasse per Schnittstelle von INET-Menü zur Verfügung gestellt. Die Kinder, deren Eltern das Mittagessen nicht bezahlen, erhalten trotzdem weiterhin ein Essen. Die Rücklastschriften müssen durch die Gemeindekasse abgewickelt und die Rückstände müssen manuell gemahnt werden. Es entstehen wieder Kassenreste.
Da die derzeitige Abwicklung über EduPage sowie auch die Abwicklung über INET-Menü (Schwarz-Computersysteme) einen erheblichen Aufwand in der Verwaltung bedeuten wird, wird nun vorgeschlagen, auf die Firma Kitafino GmbH umzustellen.
Bei einer Umstellung auf die Firma Kitafino GmbH entstehen folgende Vorteile:
  • Essenbestellung erfolgt direkt durch die Eltern
  • Keine Abrechnung mit den Eltern. 
  • Keine Außenstände, Zahlungsausfälle oder Rücklastschriften.
  • Kein Mehraufwand für die Verwaltung und Schule.
  • Keine Abrechnung mit den Sozialbehörden (Landratsamt Neumarkt).

Folgende Schulen im Landkreis Neumarkt arbeiten bereits mit der Kitafino GmbH zusammen: Grundschule Parsberg, Mittelschule Parsberg, Postbauer-Heng, Lupburg, Seubersdorf, Pilsach, Mittelschule an der Weinberger Straße Neumarkt, Mädchenrealschule Neumarkt.
Die Kindergärten AWO Schatzinsel und St. Vitus arbeiten ebenfalls mit Kitafino GmbH zusammen.
Unsere Caterer, die Firma Schöll (Schule Berg) und die Firma S-Bar (Schule Sindlbach) kennen die Kitafino GmbH und haben keine Probleme bei der Zusammenarbeit. 
Die Schule wird bei der Umstellung von Kitafino unterstützt. Ein Musterschreiben (digital) für die Eltern (genaue Beschreibung, QR-Code für die App, Telefonnummer für Hilfe etc.) wird zur Verfügung gestellt.
Eine Einführung zum 01.01.2025 ist laut Kitafino GmbH realistisch. Die Eltern sollten Anfang Dezember informiert werden, dann ist noch genug Zeit, um die App zu installieren, Guthaben aufzuladen usw.
Die Mehrkosten von 0,25 € pro Essen werden nach Rücksprache mit der Kitafino GmbH in den meisten Fällen von den Eltern übernommen.
Ein Mittagessen kostet derzeit 4,15 €. Die Gemeinde bezuschusst das Essen für die Kinder mit 1,50 €. Bei einer Erhöhung um 0,25 €/pro Essen würden die Eltern künftig 2,90 € für ein Mittagessen bezahlen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas findet die Mehrkosten von 0,25 €/Essen zu teuer und teilt seine Bedenken mit, dass die fehlenden Zahlungen der Eltern nicht als Nachteil für die Kinder ausgelegt werden dürfen. Darauf der Erste Bürgermeister: Für den Fall, dass die Eltern sich die Kosten für die Mittagsverpflegung nicht leisten könnten, gäbe es die Sozialbehörden, die hier einspringen könnten. Gemeinderatsmitglied und Rektor Thomas Frauenknecht teilt mit, dass die Schule dafür sorgen werde, dass kein Kind hungrig nach Hause gehen werde. Weiter teilt er mit, dass der Verwaltungsaufwand bei Nichtzahlungen enorm sei. Das Essen wird nach wie vor von den Eltern gebucht und die Kinder bekämen einen Chip auf dem das Guthaben in Form von Rot und Grün bei der Essensausgabe angezeigt werden soll. Rot bedeutet dann, kein Guthaben = keine Essensausgabe. Die Leistung würde aber dennoch für das bestellte Essen verbucht werden. Die Chips seien bereits im Angebot enthalten und können bei Verlust nachbestellt werden. Das Gremium ist sich einig, das System umzustellen. Jedoch müsse das Augenmerk auf dem Wohl der Kinder liegen. Da einige Kinder nur vorrübergehend in der Schwarzachtal Schule in Berg untergebracht sind, kommt die Nachfrage aus dem Gremium, ob das System bei einer Rückkehr in die Chunradus Grundschule auch in Sindlbach realisierbar sei. Leiter der Finanzabteilung Thomas Stepper teilt mit, dass je nach Konditionen, durchaus die Durchführung der Essensbestellung durch Kitafino an der Chunradus-Grundschule angestrebt werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umstellung des Bestell- und Abrechnungsverfahrens zum 01.01.2025. Die Mittagsverpflegung an den Schulen der Gemeinde Berg soll ab dem 01.01.2025 über die Firma Kitafino GmbH erfolgen. Die Mehrkosten von 0,25 €/Essen sollen von den Eltern übernommen werden, der gemeindliche Eigenanteil verbleibt bei 1,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Festsetzung der Realsteuerhebesätze; hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 9

Sachverhalt

Leiter der Finanzabteilung Thomas Stepper informiert, dass durch ein Urteil vom 10. April 2018 das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Grundsteuer-Bemessungsgrundlage, der Einheitswerte, welche überwiegend aus dem Jahr 1964 stammen, für verfassungswidrig erklärt hat.
Bis Ende 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitswertbewertung) entscheidend. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke sowie für Be­triebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.
In Bayern sieht das Bay. Grundsteuergesetz folgende Regelung zur neuen Grundlagenberechnung vor:
Grundsteuer A:
Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist der Ertragswert (Grundsteuerwert) entscheidend. Dieser wird auf Grundlage der Eigentumsflächen und der nutzungsabhängigen, pauschalen Faktoren berechnet. 
Grundsteuer B:
Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.
Durch die Finanzverwaltungen des Freistaats Bayern werden aus den Daten der Grundsteuererklärungen nach den vorgenannten Methoden die Grundsteuermesszahlen ermittelt und den Bürgern per Grundsteuermessbescheid übermittelt. 
Im nächsten Schritt werden diese Grundsteuermessbeträge durch die Kommunen mit dem jeweiligen gemeindlichen Hebesatz vervielfacht, um die zu zahlende Grundsteuer festzulegen.
Im Jahr 2024 betrug das Grundsteueraufkommen in der Gemeinde Berg ca. 700.000 Euro (ca. 630.000 Euro Grundsteuer B, ca. 70.000 Euro Grundsteuer A). Die Hebesätze der Grundsteuer A und B waren mit jeweils 300% die drittniedrigsten im Landkreis Neumarkt.
Obwohl der Gemeinde die Hoheit über die Realsteuerhebesätze obliegt, wurde bereits öffentlichkeitswirksam durch Bundes- und Landespolitik mitgeteilt, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt werden soll. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde im Zuge der Reform ihr Gesamt-Grundsteueraufkommen insgesamt stabil hält. Durch die Umstellung der Grundlagenberechnung bedeutet dies aber auch, dass es für den einzelnen Grundbesitzer betragliche Veränderungen geben wird. 
Durch die Finanzverwaltung (Finanzamt Neumarkt) wurden der Gemeinde Berg bisher ca. 90% der Datensätze zu den neuen Messbeträgen zur Verfügung gestellt. Nachdem noch ca. 10% fehlen, kann eine Aufkommensneutralität daher zum jetzigen Zeitpunkt nur abgeschätzt werden.
Bisher wurde der Gemeinde Berg zum Stand 31.10.2024 ein Messbetragsvolumen von ca. 411.000 Euro gemeldet (ca. 397.000 Grundsteuer B und ca. 14.000 Euro Grundsteuer A).
Eine Prognose des Bay. Landesamtes für Steuern aus dem Jahr 2024 schätzt ein Gesamtmessbetragsvolumen für die Grundsteuer B von min. ca. 422.000 Euro. Für die Grundsteuer A wurde keine Prognose erstellt.
Nachdem noch nicht sicher ist, ob sich mit den noch ausstehenden Fällen die Prognose des Bay. Landesamts für Steuern erfüllt, hat die Gemeindeverwaltung in der Fraktionsbesprechung am 07.11.2024 folgende Vorgehensweise mit den Beteiligten abgesprochen:
Für die Grundsteuer A wird der aktuelle Datenbestand (ca. 14.000 Euro Messbetragsvolumen) herangezogen, für Grundsteuer B wird in etwa der Mittelwert zwischen der Prognose (min. ca. 422.000 Euro) und dem aktuellen Datenbestand (ca. 397.000 Euro) herangezogen und mit ca. 410.000 Euro geschätzt. Dieser - verhältnismäßig geringe – Puffer in Betrachtung zur Prognose des Bay. Landesamtes für Steuern ist auch ratsam, da neben fehlenden Daten aktuell noch zahlreiche Korrekturen oder auch Schätzungen und Rechtsverfahren stattfinden.
Dadurch wird das bisherige gesamte Grundsteueraufkommen (Grundsteuer A und B) mit ca. 700.000 Euro einem geschätzten Messbetragsvolumen von ca. 424.000 Euro gegenübergestellt, was einem einheitlichen Hebesatz für Grundsteuer A und B von gerundet 165 % entspricht.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine gesonderte Ermittlung der neuen Hebesätze für Grundsteuer A und B. Durch die Verschiebung der landwirtschaftlichen Hofstellen von Grundsteuer A in Grundsteuer B hat sich hier allerdings eine gewichtige Änderung der Datengrundlage mit erheblichen Auswirkungen auf das Messbetragsvolumen von Grundsteuer A ergeben. Dies hätte zur Folge, dass der neue Hebesatz der Grundsteuer A mit ca. 500% unverhältnismäßig hoch wäre.
Sollte sich nach Vorliegen der vollständigen Grundlagendaten (schätzungsweise im zweiten Halbjahr 2025 oder erst in 2026) herausstellen, dass sich durch die Grundsteuerreform mit Festlegung der neuen Hebesätze Mindereinnahmen oder unverhältnismäßige Mehreinnahmen für die Gemeinde Berg im Gesamtvolumen ergeben haben, kann sich das Gremium nochmals mit der Thematik „angemessene Hebesätze“ befassen.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Norbert Nießlbeck richtet seine Frage an Thomas Stepper, wie denn in den umliegenden Gemeinden die Steuersätze beschlossen wurden. Dieser teilt mit, dass man dies nicht pauschal beantworten könne, je nachdem wie andere Gemeinden ihre „Puffer“ miteinbeziehen, der Großteil kalkuliert aufkommensneutral.

Beschluss

Dem Gemeinderat wird auf Grundlage der aktuell vorliegenden Messbeträge vorgeschlagen, die bisherigen Hebesätze für Grundsteuer A und B von 300% auf jeweils 165% zu senken. 
Der Gemeinderat legt folgende Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern fest:
  1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)         165 v.H
  2. Grundsteuer B (für Grundstücke)                                        165 v.H
  3. Gewerbesteuer                                                        300 v.H
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (Hebesatzsatzung).
Dieser Satzungsentwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Erlass einer Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 10

Sachverhalt

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben und der zunehmenden Nachfragen nach weiteren Grabarten in Friedhöfen der Gemeinde Berg wurde die Friedhofs- und Bestattungssatzung auf der Grundlage eines Satzungsmusters - welches den Kommunen vom Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellt wird - überarbeitet. Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf einer neuen Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Die wesentlichen Änderungen im neuen Satzungsentwurf lauten wie folgt:
Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS)
  • § 10 "Grabarten" (1): Erweiterung der Grabarten in Friedhöfen der Gemeinde Berg
    • d) Urnen-Erdgrabstätten: 
Räumlich zusammenhängende aufgelöste Erdgrabstätten sollten mittels einer Stahleinfassung (Architekturbüro Kölbl) zu 60cm x 40cm großen Urnen-Erdgrabstätten umfunktioniert werden. Die Umsetzung ist für den Friedhof Gnadenberg geplant. Sofern sich durch aufgelöste Erdgräber die Möglichkeit bietet und die Urnen-Erdgräber von der Bevölkerung angenommen werden, ist die Umfunktionierung in weiteren Friedhöfen der Gemeinde Berg möglich. 
    • g) Baumgrabstätten: 
Am Friedhof Berg ist die Bestattung an den Bäumen zwischen Aussegnungshalle und Urnenwand Herrnstraße (neu) möglich. 
    • (7): Neuer Absatz nötig aufgrund neuer Grabart (Baumbestattung): Rasenpflege obliegt ausschließlich der Gemeinde, Schmuck jeglicher Art auf Rasenfläche ist nicht erlaubt.

  • § 11 "Aschenreste und Urnenbeisetzungen" (2) – (4):
    • Überarbeitung nötig aufgrund weiterer Grabarten (Beschaffenheit der Urne)

  • § 12 „Größe der Grabstätten“ (1) 4.:
    • Regelung ausgeweitet auf Urnen-Erdgrabstätten

  • § 18 „Größe von Grabmalen, Grabplatten und Einfassungen“ (1) 4.: 
    • Regelung ausgeweitet auf Urnen-Erdgrabstätten

  • § 19 " Grabgestaltung ":
    • (2): Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist die Beschriftung auf den Urnenverschlussplatten durch den Nutzungsberechtigten ordnungsgemäß (durch persönlichen Auftrag an den Steinmetz) entfernen zu lassen.
    • (3): Baumbestattung: Möglichkeit, der Reihe nach ein einheitlich gestaltetes, graviertes Namensschild an Urnenwand (Herrnstraße) anbringen zu lassen. Auftraggeber ist wie bei Beschriftung der Urnenverschlussplatten der Nutzungsberechtigte, Auftrag läuft ebenfalls über die Gemeinde an die ausführende Firma.

  • § 20: „Gründung, Erhaltung und Entfernung von Grabmalen, Grabplatten und 
Einfassungen“
    • (7): Namensschild wird nach Ablauf der Nutzungszeit durch die Gemeinde entfernt. Übergang des Eigentums an Nutzungsberechtigten, ansonsten Gemeindeeigentum.
    • (8): Erworbene Urnenverschlussplatte: Nach Ablauf der Nutzungszeit wird Urnenverschlussplatte durch die Gemeinde entfernt (bzw. die benutzte Platte durch eine neue ersetzt). Übergang des Eigentums an erworbenen (ab 01.01.2025) Urnenverschlussplatte an Nutzungsberechtigten, ansonsten Gemeindeeigentum.

  • § 33: „Inkrafttreten“
    • (1): Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2025. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas findet, dass die Erdurnengräber im Vergleich doch eigentlich die günstigste Variante sein sollte. Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass ein Urnengrab im Allgemeinen mehr Investitionskosten mitbringt. Gemeinderatsmitglied Alois Braun stellt seine Nachfrage zur Grabgestaltung, ob vollständige Grabplatten Bestandteil der Satzung sind, dies wird bejaht und war auch schon Bestandteil der Satzung von 2014.

Beschluss

Beschlussvorschlag: 
Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende
  • Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) 
als Satzung der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 11

Sachverhalt

Der Neuerlass einer Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. hat die Überarbeitung der Satzung der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) zur Folge. Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf einer neuen Friedhofsgebührensatzung) liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Die wesentlichen Änderungen im neuen Satzungsentwurf lauten wie folgt:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS)
  • § 4 „Grabnutzungsgebühr“ (1):

Grabstätte
Grabnutzungsgebühr NEU
Steigerung in €
Steigerung in %
  1. Einzelgrabstätte
35,00 €
12,50 €
55,56%
  1. Doppelgrabstätte
55,00 €
17,50 €
46,67%
  1. Kindergrabstätte
20,00 €
7,50 €
60,00%
  1. Urnen-Erdgrabstätte
65,00 €
NEU
  1. Urnen-Erdgrab-Nische
65,00 €
20,00 €
44,44%
  1. Urnen-Nische
65,00 €
20,00 €
44,44%
  1. Baumgrabstätte
65,00 €
NEU

§ 5 „Leichenhausgebühren“ (1):

Benutzungsgebühr
NEU
Steigerung in €
Steigerung in %
Leichenhaus/
Aussegnungshalle
100,00 €
25,00 €
25,00%

  • § 6 „Sonstige Gebühren“ (7):
      • Die Urnenverschlussplatten der Urnen-Nischen, Urnen-Erdgrab-Nischen sowie Urnenstelen mussten nach Erlass der Satzung von 2014 vom Nutzungsberechtigten nicht bezahlt werden. Man ging davon aus, die Urnenverschlussplatten wiederzuverwenden. Dies ist nicht der Fall, die Urnenverschlussplatten können nicht mehr wiederverwendet werden (Abnutzung). 
      • Deshalb ist es wie in anderen Kommunen nun Praxis, dass die Urnenverschlussplatten von den Nutzungsberechtigten erworben werden, zum jeweiligen tatsächlichen Preis (unterschiedliche Urnenverschlussplatten, siehe Übersicht „Urnengräber“).
      • Die Beschriftung der Urnenverschlussplatten und die Gravur der Namensschilder erfolgt nach Auftrag durch den Nutzungsberechtigten über die Gemeinde durch die ausführenden Firmen zum tatsächlichen Preis. Dieser wird durch die Gemeinde weiterverrechnet.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka möchte wissen, wie das Procedere bezüglich der neuen Aussegnungshalle sei, wie zum Beispiel Schlüssel und Reinigung. Bürgermeister Bergler teilt hierzu mit, dass dies vollständig Herr Götz übernimmt. Gemeinderatsmitglied Johannes Hierl stellt seine Nachfrage, ob die Friedhofsgebührensatzung die Kosten abdeckt oder sich auf eine Kostenannäherung belaufen wird. Leiter der Finanzabteilung Thomas Stepper teilt mit, dass eine Kostenannäherung der Fall sei.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende 
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung - FGS) 
als Satzung der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. 
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Mittagsbetreuungen an der Grundschule der Schwarzachtal-Schule Berg und der Chunradus-Grundschule Sindlbach (Mittagsbetreuungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat fasste am 27.01.2022 den Beschluss, ab dem Schuljahr 2022/2023 ein offenes Ganztagsangebot an der Schwarzachtal-Grundschule Berg einzuführen.
Nachdem an einem Schulstandort eine gleichzeitige Einrichtung von Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule und von Angeboten der (verlängerten) Mittagsbetreuung ausgeschlossen ist, ist das bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 vorhandene Betreuungsangebot der (verlängerten) Mittagsbetreuung an der Schwarzachtal-Grundschule Berg entfallen.
Am 30.03.23 befürwortete der Gemeinderat die Einführung eines offenen Ganztagsangebotes an der Chunradus-Grundschule Sindlbach ab dem Schuljahr 2023/2024. Auch hier ist das bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 vorhandene Betreuungsangebot der (verlängerten) Mittagsbetreuung entfallen.
Nachdem es die Mittagsbetreuungseinrichtungen an beiden Schulstandorten nicht mehr gibt, ist auch die Satzung der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. für die Mittagsbetreuungen an der Grundschule der Schwarzachtal-Schule Berg und der Chunradus-Grundschule Sindlbach (Mittagsbetreuungssatzung) vom 21. September 2009 aufzuheben.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka hat die Nachfrage, ob die OGTS eine Satzung benötigen wird. Dies sei derzeit in Prüfung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Mittagsbetreuungen an der Grundschule der Schwarzachtal-Schule Berg und der Chunradus-Grundschule Sindlbach (Mittagsbetreuungssatzung) als Satzung.
Dieser Satzungsentwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Anmeldung Förderbedarf im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2025 sowie der Fortschreibungsjahre 2026 – 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 13

Sachverhalt

Mit Regierungsschreiben vom 02.10.2024 hat die Regierung der Oberpfalz darauf hingewiesen, dass die Anmeldung des Förderbedarfs im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2025 sowie der Fortschreibungsjahre 2026 – 2028 bis spätestens 01.12.2024 zu beantragen ist.
Gemäß den Ausführungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2021 betrifft dies im Gemeindegebiet Berg die beiden Vorhaben Rathaus I (Umbau Historisches Rathaus in Bürgerhaus) sowie Rathaus III (Anbau mit Bibliothek an bestehendes Rathaus II).
Für Rathaus III liegen bereits alle Teilbewilligungen für den förderfähigen Bereich der Bibliothek vor. Der Verwendungsnachweis ist zeitnah nach Eingang der letzten noch ausstehenden Schlussrechnungen für diese Maßnahme geplant. Nach Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz (Tel. mit Herrn Islinger am 19.11.2024) ist daher keine weitere Anmeldung des Förderbedarfs erforderlich, selbst wenn der Verwendungsnachweis nicht bis 31.12.2024 erstellt werden kann.
Bei Rathaus I wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 19.09.2024 die aktualisierte Planung samt neuer Kostenberechnung vorgestellt. In der Bedarfsmeldung sind die förderfähigen Kosten gemäß Nr. 5 und 6 der StBauFR zu erfassen. Die Umsetzung ist in den Jahren 2025 und 2026 geplant.
Folgende Meldungen zu städtebaulichen Einzelmaßnahmen sollen erfolgen:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Berg den Förderbedarf wie vorgenannt bei der Städtebauförderung (Reg. d. OPf.) anmeldet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz - Ernennung eines gekorenen Verbandsrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.9.2024 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit hat sich mit einem Schreiben an seine Mitglieder gewandt und mitgeteilt, dass es bei den letzten Verbandsversammlungen bereits wiederholt Probleme mit der Beschlussfähigkeit des Gremiums gab. Grund war zumal, dass eine Teilnahme der Kommunalvertreter auf Grund von Terminüberschneidungen für die geborenen Verbandsräte (Bürgermeister und seine Stellvertreter) nicht möglich war.
Damit künftig wieder mehr Vertreter der angeschlossen Kommunen an der Verbandsversammlung teilnehmen, besteht seitens der Gemeinden die Möglichkeit, einen oder mehrere gekorene Verbandsräte zu ernennen. Dabei handelt es sich in der Regel um Mitarbeiter der Verwaltung wie der Geschäftsleitung oder den zuständigen Sachbearbeiter. Der gekorene Verbandsrat kann dann stellvertretend für den verhinderten Verbandsrat an der Verbandsversammlung teilnehmen und seine Stimme abgeben.
Hierzu wird lediglich ein Gemeinderatsbeschluss benötigt.
Der Erste Bürgermeister Peter Bergler nimmt als geborener Verbandsrat an den Verbandsversammlungen des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit teil. Bei dessen Verhinderung übernehmen die weiteren Bürgermeister (2. Bürgermeister Christian Lehmeyer, 3. Bürgermeister Norbert Nießlbeck) in ihrer Reihenfolge seine Vertretung. Sollten auch die weiteren Bürgermeister verhindert sein wird zum Vertreter als gekorener Verbandsrat, Herr Christoph Fink (Sachbearbeiter des Sachgebietes Verkehrswesen bei der Gemeinde Berg), bestimmt.
Beschluss 18:0“

Beschluss

In Abänderung dieses Beschlusses beschließt der Gemeinderat, dass - sofern der Erste Bürgermeister sowie auch die weiteren Bürgermeister an der Teilnahme an den Verbandsversammlungen verhindert sind - zum Vertreter als gekorener Verbandsrat jeweils der aktuelle Sachbearbeiter des Sachgebietes „Verkehrswesen“ bei der Gemeinde Berg bestimmt wird. Zum Zeitpunkt der Fassung dieses Beschlusses ist Frau Anita Müller als Sachbearbeiterin in diesem Ressort tätig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15
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15.1. Information: Sitzung des Sport- und Kulturausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am Mittwoch den 04.12.2024 um 18 Uhr im Rathaus II stattfinden wird. Georg Späth wird auch in diesem Jahr die Verteilung der Vereinszuschüsse vorbereiten.
Die Beschlussfassung zur Vereinsförderung im Haushaltsjahr 2024 wird am 12.12.2024 oder am 19.12.2024 stattfinden.

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15.2. Sachstandsbericht: Torbogen Gnadenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.2

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler teilt den aktuellen Sachstand zum Aufbau des denkmalgeschützten Torbogens in Gnadenberg mit. Das Fundament zeigt Risse auf, dies wurde am vergangenen Montag festgestellt, obwohl das zuvor eingeholte Gutachten etwas anderes mitgeteilt hatte. Die Umleitung des Verkehrs zeigt der Bevölkerung gegenüber einem großen Ärgernis auf. Bürgermeister Bergler fände engmaschige Polizeikontrollen als sinnvoll.

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15.3. Sachstandsbericht: Feuerwehrhaus Hausheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.3

Sachverhalt

Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass das Bodengutachten diese Woche eingetroffen sei. Die Wiederaufnahme der Baustelle wird am kommenden Montag sein.

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15.4. Einladung AWO Kinderhaus Vogelnest: Einweihung mit Tag der offenen Tür

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.4

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister überbringt die Einladung zur Einweihung des AWO Kinderhauses in Stöckelsberg. Diese findet am Mittwoch den 27.11.2024 von 14:30 – 17:00 Uhr mit einem Tag der offenen Tür statt.

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15.5. Information: Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Unterrohrenstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.5

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler bezieht sich auf die Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Florian Himmler bezüglich seines Antrages zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Unterrohrenstadt. Aus der Verkehrsschau mit der Polizei ging hervor, dass aufgrund beengter Straßenverhältnisse Tempo 30 keine Vorteile für den Ort bringen würde.
Gemeinderatsmitglied Florian Himmler (Antragsteller) kann diese Begründung nicht nachvollziehen. 
Bürgermeister Bergler bietet an, den Antrag im Dezember auf die Tagesordnung zu nehmen und hierzu einen Beschluss zu fassen.

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15.6. Information: "Ho-Chi-Minh-Pfad"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.6

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler informiert das Gremium aufgrund der Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Florian Himmler bezüglich des fehlenden Schildes am „Ho-Chi-Minh-Pfad“. Dies wird nachbestellt, weiter teilt er mit, wenn das Schild wieder entwendet werden würde, wird die Gemeinde dies nicht mehr ersetzen.

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15.7. Information: Ortsdurchfahrt Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.7

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert das Gremium, dass er bei Landrat Willibald Gailler einen Antrag auf Tempo 30 für Berg und Oberölsbach sowie für einen Fahrradstreifen durch Berg abgegeben habe. Da die Umfahrung durch den Bürgerentscheid abgelehnt wurde, belaste weiterhin der Verkehr die Anwohner. Die Aufgabe des Arbeitskreises „Verkehr“ wird nun die Erstellung eines Konzeptes sein. 

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15.8. Referat für Jugendfragen: Beratung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.8

Sachverhalt

Nach dem Gemeinderatsmitglied Johannes Hierl in der Gemeinderatssitzung vom 18.7.2024 von seinem Amt als Referent für Jugendfragen zurückgetreten ist, bittet Bürgermeister Bergler die Gemeinderatsmitglieder sich zu überlegen, welches Mitglied diesen Posten übernehmen würde.
In der Dezember-Gemeinderatssitzung wird hierzu ein Beschluss gefasst werden

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15.9. Sachstand Chunradus-Grundschule Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.9

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Susanne Hierl stellt ihre Nachfrage wie der aktuelle Sachstand zur Chunradus-Grundschule in Sindlbach sei. 
Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass die Ursache des Wasserschadens bisher noch nicht gefunden sei. Ende November soll das Gutachten der Verwaltung vorliegen.

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15.10. Gemeindlicher Jugendtreff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.10

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Susanne Hierl möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand des gemeindlichen Jugendtreffs sei. Bürgermeister Peter Bergler teilt mit, dass laut Jugendpflegerin Selina Donhauser um die 20 Kinder und Jugendliche zum wöchentlichen Treff erscheinen und zeigt sich positiv gestimmt. Der Mietvertrag wurde aufgrund dessen verlängert.

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15.11. Heimat Info App: Aufnahme der Termine für die Gemeinderatssitzungen und die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.11

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas bittet auch um die Information der Bürger über Sitzungstermine sowie der Tagesordnung über die Heimatinfo APP.

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15.12. Ratsinformationssystem: Information der Gremiumsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.12

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas bittet die Verwaltung, bei der Sitzungsladung darauf zu achten, diese einheitlich zu gestalten. Im Ratsinformationssystem würden Anlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auftauchen, die in der Anlage der Sitzungsladung nicht vorhanden seien.
Seitens der Verwaltung wurde der Ablauf der Ladung in Kürze aufgezeigt

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15.13. Vorstellung Frau Kimmich Regina GmbH bezüglich Klimaschutzmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.13

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas erkundigt sich, welche Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Berg umgesetzt werden sollen. Bürgermeister Bergler teilt mit, dass Frau Kimmich von der Regina GmbH bereits im Oktober hierzu referieren wollte, jedoch seitens der Verwaltung aufgrund der Vielzahl an Rednern bei den letzten Sitzungen dieser Termin verschoben wurde. Voraussichtlich wird Frau Kimmich in der Januar Sitzung hierzu referieren.

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15.14. Sachstand Anfrage Sport- und Kulturzentrum bezüglich der Verlegung der Schwerbehindertenparkplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.14

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Erna Späth möchte wissen, wie der Sachstand ihrer Nachfrage zu den Schwerbehinderten-Parkplätzen aus der März-Sitzung sei. Die Verwaltung wird überprüfen, ob ein Zusatzschild und die Ausweisung der Schwerbehinderten-Parkplätze in der Nähe des Eingangsbereiches zulässig seien.

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15.15. Glascontainer an der Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.15

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Norbert Nießlbeck erkundigt sich nach seiner Anfrage, bezüglich der Glascontainer in der Schulstraße, die durch den Bau der KiTa nicht mehr an dem alten Standort aufgestellt werden können, ob bereits ein neuer Standort gefunden wurde. Der Erste Bürgermeister Bergler schlug in der September-Sitzung als neuen Standort die Schulstraße Richtung Sportheim am Ortsrand vor und beauftragt die Überprüfung und Umsetzung.

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15.16. Straßenschaden in der Wirtsgasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.16

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Alois Braun informiert, dass sich in der Wirtsgasse ein Loch in der Teerdecke befände und dies ein Sicherheitsrisiko für Fahrradfahrer darstellt.

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15.17. Kinderspielplatz in Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 15.17

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Manuel Pöhner überbringt die Bitte am Kinderspielplatz in Sindlbach für Sitzgelegenheiten zu sorgen. Des Weiteren wäre der Wunsch nach einem Sonnensegel über der Sandgrube sowie das Aufstellen von Abfallbehältern. Ingenieur Birgmeier bittet Herrn Pöhner um die Übersendung seiner Angelegenheit per Mail.

Datenstand vom 05.12.2024 11:13 Uhr