Datum: 12.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.11.2024
2 Abwasserentsorgung Berg: Sanierung und Ertüchtigung der Pumpwerke Unter- und Oberölsbach: - Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung - Billigung der Entwurfsplanung und Beschluss zur Durchführung und Ausschreibung und Umsetzung im Frühjahr 2025
3 Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102, 103 GO
4 Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
4.1 Antrag auf Vorbescheid: Bau einer Maschinenhalle mit untergeordneter gewerblicher Nutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201 der Gemarkung Oberölsbach
4.2 Nachträgliche Genehmigung von zwei Dachgauben und einer Loggia auf einem bestehenden Dreifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 59/7 der Gemarkung Loderbach in Loderbach
4.3 Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten auf der bestehenden Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472/1 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach
4.4 Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
5 Antrag eines Bürgers aus Unterrohrenstadt auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Unter-, Ober- und Mitterrohrenstadt (Beschlussfassung)
6 Antrag der Dorfgemeinschaft Loderbach (FFW Loderbach, Fiat Club Loderbach, Gartenbauverein Loderbach, Kirwa St. Georg Loderbach) auf Neubau einer Dorfhalle Fl.-Nr. 317, Gemarkung Loderbach
7 Antrag Dorfgemeinschaft Stöckelsberg und TSV 1980 Stöckelsberg e.V. auf Unterstützung für ein gemeinschaftliches Projekt in Stöckelsberg - Kleinprojektförderung: Anmeldung für das Regionalbudget 2025 (ILE NM-Arge 10)
8 Personalangelegenheit
8.1 Bestellung von Frau Anita Müller zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts im Standesamtsbezirk Berg
8.2 Abberufung von Herrn Christoph Fink als stellvertretenden Leiter des Standesamts im Standesamtsbezirk Berg
8.3 Bestellung von Herrn Christoph Fink zum weiteren Standesbeamten im Standesamtsbezirk Berg
9 Besetzung Referat für Jugendfragen: Bestellung eines Referenten
10 Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
10.1 Information: neuer Standort der Glascontainer
10.2 Sitzungsgeld: Spende der Weihnachtssitzung 2024
10.3 Terminabsprache: Sitzungskalender 2025
10.4 Bekanntgabe: Wartungsarbeiten Straßenbeleuchtung 2025
10.5 Information: Neujahrsempfang
10.6 Information: Entwicklung eines Hallenbelegungsplaners über die Heimatinfo APP
10.7 Nachfrage zum Hochwasserschutz: Ergebnisse des Gutachtens im "Rohrenstädter Bachtal"

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr.60_24 (12.12.2024) ÖTA.pdf

zum Seitenanfang

1. Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Abwasserentsorgung Berg: Sanierung und Ertüchtigung der Pumpwerke Unter- und Oberölsbach: - Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung - Billigung der Entwurfsplanung und Beschluss zur Durchführung und Ausschreibung und Umsetzung im Frühjahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 2

Sachverhalt

RÜB + PW 11 Unterölsbach
Es handelt sich um einen Stauraumkanal mit Drosselpumpwerk. Im Pumpwerk wird die eingebaute Maschinen- und Elektrotechnik erneuert. Im RÜB wird eine Beckenüberlaufmessung vorgesehen.
Das Pumpwerk ist mit zwei Pumpen ausgerüstet. Eine Pumpe wurde durch den Auftraggeber bereits ersetzt und wird weiterverwendet. Eingebaut wurde eine liegende Tauchmotorpumpe mit Ausbauschlitten. Fab. Caprari, Typ: KCW100 LE+007542N3.

RÜB + PW 12 Oberölsbach
Es handelt sich um einen Stauraumkanal mit Drosselpumpwerk. Im Pumpwerk wird die eingebaute Maschinen- und Elektrotechnik erneuert. Im RÜB wird eine Beckenüberlaufmessung vorgesehen.
Das Pumpwerk ist mit zwei Grundlastpumpen und einer Spitzenlastpumpe ausgerüstet.
Die bestehenden Pumpen werden durch drei baugleiche neue Pumpen ersetzt. Für die neuen Pumpen ist der Einbau von liegenden Tauchmotorpumpen mit Ausbauschlitten (z.B. Fabrikat Caprari) vorzusehen.
Die einzelnen Sanierungsschritte zur Ertüchtigung der beiden Pumpwerke wurden dem Gemeinderat durch das Ingenieurbüro Miller Herr Frank Lacina vorgestellt.
Vorgesehen sind folgende Fachgewerke im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit jeweils vier bis fünf Anbietern anzufragen:
  • VE 4010 Pumpen und Rohrleitungen
  • VE 4320 Elektro- und MSR Technik
  • VE 3010 Dachabdichtungsarbeiten

Die Baukosten werden im Rahmen der erstellten Kostenberechnung für das Pumpwerk Unterölsbach mit 135.660,00 € (brutto) und für das Pumpwerk Oberölsbach mit 185.640,00 € (brutto) angegeben, d. h. die Gesamtbaukosten betragen voraussichtlich 321.300,00 €.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas stellt die Nachfragen, warum die Mauerdurchführungen erneuert werden sollten und ob bei der Dachsanierung eine Dachbegrünung möglich sei, um das Bitumen vor UV-Strahlung zu schützen.
Herr Lacina teilt mit, dass er der Meinung sei, wenn eine Sanierung der Anschlüsse wie geplant erfolgt, es sinnvoll erscheine die Mauerdurchführungen auch zu erneuern. Die Art der Dachsanierung sei noch nicht beschlossen, es sei durchaus möglich diese zu begrünen. Es wurde bei der Begehung mit Herrn Dotzer und Herrn Birgmeier lediglich festgestellt, dass Eindeckungen zu erneuern seien.
Gemeinderatsmitglied Alois Braun findet die veranschlagten Kosten zu hoch. Herr Lacina betont, die Kosten seien nur ein Vorschlag, der noch nicht festgelegt sei. Ingenieur Birgmeier bietet an, die Position der Dachabdichtungsarbeiten in der Submission separat aufzuführen und ggf. ortsansässige Firmen hierfür gewinnen zu können. Die Ausschreibungsergebnisse werden dem Gemeinderat wieder vorgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Entwurfsplanung und beschließt die Durchführung der Baumaßnahmen mit Ausschreibung und Umsetzung im Frühjahr 2025. 
Die Ausschreibungsergebnisse aus den Submissionen sind dann dem Gemeinderat zur Vergabeentscheidung wieder vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102, 103 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 3

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Fürst gibt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungssauschusses den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Berg bekannt und geht in Auszügen auf einzelne Prüfbereiche näher ein.
Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung, welche vom 26. September bis 29. Oktober 2024 stattgefunden hat, wurden u.a. geprüft:

  • Mieten der KiTa-Übergangsuppen (Stöckelsberg und Berg)
  • Rechnungen zur Errichtung des Waldkindergartens Großwiesenhof
  • Aufwendungen für Datenverarbeitung
  • Grünpflegearbeiten
  • Gewerbeschau
  • Abrechnung Baugebiet Richtheim-Straßfeld
  • Verfügungsmittel Bürgermeister
  • Vereinbarte Pachtzinsen
  • Prüfung: Straße von Gnadenberg nach Hagenhausen
  • Prüfung: Bauhof
Einzelheiten zu den oben aufgeführten Positionen können dem Prüfbericht, welcher bei der Gemeindeverwaltung am 28.11.2024 eingereicht worden ist – entnommen werden.
Im Anschluss bedankt sich Gemeinderat Johann Fürst bei der Kämmerei und der Gemeindekasse für die vertrauensvolle Arbeit und Unterstützung. Weiter dankt er dem Bauamt und dem Rechnungsprüfungsausschuss für die gute Zusammenarbeit.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, nach Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnung 2023 zu treffen.
Nach dem Bearbeiten der Prüfungsfeststellungen durch die Verwaltung wird die Angelegenheit dem Gemeinderat wieder vorgelegt werden.

Demnach hat vom Gemeinderat noch die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Erteilung der Entlastung der Verwaltung im Frühjahr zu erfolgen.
Zum Schluss bedankt sich Bürgermeister Bergler bei Gemeinderat Fürst und den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für ihre Prüfungstätigkeit im Ausschuss.

zum Seitenanfang

4. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Antrag auf Vorbescheid: Bau einer Maschinenhalle mit untergeordneter gewerblicher Nutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201 der Gemarkung Oberölsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Der Antragsteller hat am 29.07.2024 einen Vorbescheid für den Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit untergeordneter gewerblicher Nutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201 der Gemarkung Oberölsbach beantragt. Dieser Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024 unter Tagesordnungspunkt 5.7 behandelt und es wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im Nachgang zur Sitzung wurde festgestellt, dass die Lage der geplanten Halle mit der angedachten Ortsumgehung der Kreisstraße NM8 für Oberölsbach kollidiert. Diese Problematik wurde von Seiten der Gemeinde mit dem Antragsteller besprochen.   
Mit Bescheid vom 14.10.2024 wurde das Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eingestellt, da der Antragsteller nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist eingereicht hat.
Am 07.11.2024 hat der Antragsteller einen neuen Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit untergeordneter gewerblicher Nutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201 der Gemarkung Oberölsbach eingereicht.
Die Gemeinde prüft im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.
Die Größe der landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit untergeordneter gewerblicher Nutzung mit den Maßen 21,50 m x 13,00 m (279,50 m²) ist identisch zum ersten Antrag. Die Lage der Maschinenhalle wurde wegen der angedachten Ortsumgehung für Oberölsbach in nordöstliche Richtung verschoben. 
Laut dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gilt außerhalb der Ortsdurchfahrten für Kreisstraßen eine Anbauverbotszone von 15 m und eine Anbaubeschränkungszone von 30 m für Entfernungen vom Straßenrand. Laut dem vorgelegten Lageplan dürfte sich die Halle mit der neuen Lage außerhalb der Anbauverbotszone von 15 m zur angedachten Ortsumgehung für die Kreisstraße NM8 befinden, jedoch innerhalb der Anbaubeschränkungszone von 30 m. Bei Bauvorhaben innerhalb der Anbaubeschränkungszone ist die Zustimmung der Straßenbaubehörde erforderlich. Die Prüfung und Entscheidung über die Zustimmung obliegt der Straßenbaubehörde des Landkreises Neumarkt. 
Die Maschinenhalle soll laut Antragsteller landwirtschaftliche Funktionen übernehmen und es ist auch angedacht, elektrische Speicher zum Laden von elektrisch betriebenen Traktoren einzubauen. Deshalb soll neben der Halle zusätzlich ein Trafo mit den Maßen 6,00 m x 2,50 m errichtet werden. 
Das zur Bebauung beabsichtigte Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet „Sindlbachtal“. Die gesicherte Erschließung ist gegeben, da das Grundstück an der Gemeindeverbindungsstraße Oberölsbach – Irleshof anliegt.
Eine eventuell benötigte Wasserver- und Abwasserentsorgung muss in einem zukünftigen Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. 
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), das sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Es wäre möglich, dass sich für das Bauvorhaben eine land- bzw. forstwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, wenn es einem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Prüfung nimmt im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Vorbescheid derzeit parallel das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Sollte sich eine entsprechende Privilegierung ergeben und auch das Sachgebiet „Naturschutz“ am Landratsamt keine Einwände auf Grund der Situierung im Landschaftsschutzgebiet vorbringen, erscheint das Bauvorhaben zulässig, da sich ein Entgegenstehen von, von der Gemeinde zu prüfenden, öffentlichen Belangen nicht aufdrängt bzw. nicht ersichtlich ist.
Die Nachbarzustimmung wurde nicht eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Stellungnahmen der Fachstellen (AELF und SG „Naturschutz“) ist in der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung ein entsprechender Augenmerk zu verleihen. Die Beteiligung der Straßenbaubehörde (Tiefbauverwaltung des Landkreises Neumark i.d.OPf.) wegen der Entfernung des Bauvorhabens zur angedachten Ortsumgehung für Oberölsbach erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Nachträgliche Genehmigung von zwei Dachgauben und einer Loggia auf einem bestehenden Dreifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 59/7 der Gemarkung Loderbach in Loderbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Nach einem Eigentümerwechsel wurde festgestellt, dass die beiden vorhandenen Dachgauben sowie die vorhandene Loggia weder in der Baugenehmigung vom 29.03.1965 noch in der Tekturgenehmigung vom 07.04.1967 enthalten sind, deshalb wurde eine Nachgenehmigung dieser beantragt.
Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Loderbach“ aus dem Jahr 1965.
Der Bauantrag weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Gemäß Bebauungsplan sind Dachgauben nur bei Dächern über 48 ° Dachneigung und nur im inneren Drittel der Dachflächen zulässig, die Größe der Ansichtsflächen pro Einzelgaube darf 1,0 m ² betragen. Laut den Bauantragsunterlagen ist die Dachneigung des Hauptdaches kleiner als 48 ° und die Dachgauben haben eine Breite von ca. 3,95 m bzw. 4,15 m und haben daher eine größere Ansichtsfläche als 1,0 m ².
Da der Bebauungsplan keine vollständigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung enthält, ist nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 34 BauGB das Einfügen in die Umgebungsbebauung ebenfalls zu prüfen. Die Dachgauben und die Loggia fügen sich aus bauplanungsrechtlicher Sicht in die Umgebungsbebauung ein und die Erteilung der notwendigen Befreiungen ist im Hinblick auf die bereits förmlich erteilten oder tatsächlich bestehenden Befreiungen vertretbar. 
Die Erschließung ist gesichert durch Bestand.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Alois Braun ist der Meinung, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 nicht mehr zeitgemäß sei und finde eine Überarbeitung als sinnvoll.
Bürgermeister Bergler merkt an, dass eine Überarbeitung derzeit im Bauamt nicht zu stemmen sei.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. Die erforderlichen Befreiungen von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loderbach“ werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten auf der bestehenden Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472/1 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Auf der bestehenden Tiefgarage soll ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten errichtet werden. Im Zuge der Baumaßnahme sollen auch Änderungen im Kellergeschoss durchgeführt werden. Die bestehende Tiefgarage soll weiter als solche genutzt werden.  
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes, daher richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebungsbebauung). 
Die Umgebungsbebauung umfasst im Norden ein angrenzendes Gewerbe, welches vom Landratsamt Neumarkt in einem Genehmigungsverfahren im Jahr 2015 für Fl.-Nr. 469/1 hinsichtlich der Immissionsprüfung als Mischgebiet eingestuft wurde und bei dem sich auf der Fl.-Nr. 472/1 bereits Gewerbefläche befindet. Westlich, südöstlich und südlich grenzt Wohnbebauung an. 
Beim Maß der baulichen Nutzung sind vor allem die Höhe und die Grundmaße zu betrachten. 
Die Aufstockung auf die bestehende Tiefgarage soll in offener Bauweise mit zwei rückversetzten (Stufen-) Vollgeschossen und einem flachen Pultdach mit 7 ° Dachneigung ausgeführt werden. Mangels genauer Angaben kann nicht beurteilt werden, ob es sich bei der bestehenden Tiefgarage um ein Vollgeschoss handelt. Sollte sich ergeben, dass die Tiefgarage auch als Vollgeschoss zu bewerten ist, würde das Gebäude somit aus drei Vollgeschossen bestehen. Die umliegenden Wohngebäude wurden entweder mit 2 Vollgeschossen oder mit einem Vollgeschoss und Dachgeschoss errichtet. Die mittlere Gebäudehöhe an der nordwestlichen Gebäudeecke zur Waldstraße wäre laut den vorgelegten Plänen ca. 9,35 m und die maximale Gebäudehöhe des Pultdaches zur Waldstraße würde ca. 11,75 m betragen, wobei ein Teil der bestehenden Tiefgarage in den Hang eingebaut ist. 
Die Grundfläche der bestehenden Tiefgarage beträgt ca. 297 m², die bisher größten bestehenden Bebauungen in der Umgebungsbebauung haben 268 m² (Wohnhaus in der Bischberger Straße) sowie 240 m² (Gewerbetrieb des Antragstellers in der Waldstraße). Das Verhältnis der Gebäudegrundflächen (ca. 455 m² inkl. 158 m² Bestand) auf Fl.-Nr. 472/1 zur Grundstücksgröße (1183 m²) mit 0,38 unproblematisch.
Ob sich durch die Höhe des geplanten Gebäudes Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft ergeben, kann nicht beantwortet werden, da nicht bekannt ist, welcher Schattenwurf durch die Höhe des Gebäudes auf die umliegenden Gebäude fällt. 
Es wurden 5 Stellplätze (4 Tiefgaragenplätze und 1 Stellplatz links neben dem Tiefgaragentor) nachgewiesen, dies ist ausreichend gemäß den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung. 
Durch die Lage der bestehenden Tiefgarage ergibt sich für die Aufstockung eine Bebauung fast direkt an der vorhandenen Grundstücksgrenze. Das Nachbargrundstück (Fl.-Nr. 469/1), das ebenfalls im Eigentum des Antragstellers ist, ist mit einer Lagerhalle bebaut. Die Abstandsflächen dieser beiden benachbarten Gebäude überdecken sich. Da sich Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayBO nicht überdecken dürfen, wurde eine isolierte Abweichung von den vorgenannten Abstandsvorschriften beantragt und die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück 469/1 vorgelegt. Laut den Angaben des Antragstellers kann für beide Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit unterstellt werden. Die Entscheidung über die Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften obliegt der Bauaufsichtsbehörde.
Die Erschließung ist gesichert durch Bestand.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied und Bauherr Michael Hierl teilt dem Gremium auf Nachfrage mit, dass die Verschattung durch sein geplantes Bauvorhaben überwiegend auf seinem eigenen Grundstück sei. Alle Bewohner fänden einen Stellplatz in der dafür bereits vorhandenen Tiefgarage oder auf der Hofstelle der Familie Hierl. Laut Aussage seines Architekten belaufe sich das Gebäude über zwei Geschosse, da die bereits vorhandene Tiefgarage nicht als ein Vollgeschoss gerechnet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben hinsichtlich der von der Gemeinde zu prüfenden Belange (Einfügen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sowie Erschließung) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.4. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 4.4

Sachverhalt

Lfd. Nr.
Name, Anschrift
Bauvorhaben
Einver-nehmen erteilt
62-2024

Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides: Wohnhausneubau mit Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1237 der Gemarkung Sindlbach in Langenthal
ja
63-2024

Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 640/4 der Gemarkung Loderbach
ja

zum Seitenanfang

5. Antrag eines Bürgers aus Unterrohrenstadt auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Unter-, Ober- und Mitterrohrenstadt (Beschlussfassung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.04.2021, eingegangen am 23.07.2021, beantragte ein Bürger aus Unterrohrenstadt die Einführung einer Geschwindigkeitsobergrenze von 30 km/h bzw. eine Tempo-30-Zone für die Ortsteile Ober-, Mitter- und Unterrohrenstadt. 
Außerdem wurde der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste mit insgesamt 39 Unterschriften vorgelegt. Von diesen 39 Unterschriften haben 28 Unterzeichner als Wohnort „Unterrohrenstadt (UR)“ und 11 Unterzeichner „Mitterrohrenstadt (MR)“ angegeben.
Nach Überprüfung der Unterstützungsliste ist Folgendes festzustellen:
       1 Person (UR) hatte einen Wohnort außerhalb der Gemeinde Berg.
       1 Person (UR) war bei der Gemeinde Berg nicht gemeldet.
       2 Personen (UR) waren zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung noch minderjährig.
       3 Personen (UR) und 1 Person (MR) sind zwischenzeitlich verzogen.
       1 Person (UR) ist inzwischen verstorben.
Bei einer Verkehrsschau 2021 mit der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. wurde der Sachverhalt begutachtet und festgestellt, dass für die Einführung einer „Tempo-30-Zone“ bauliche Maßnahmen an verschiedenen Kreuzungsbereichen (Absenkung Bordstein; Zum Schwall – Untere Dorfstraße, Zum Wiesengrund – Untere Dorfstraße, Bergweg – Hammergasse 2x und St.-Colomann-Straße – Zur Racklburg) erforderlich wären.
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2021 als Tagesordnungspunkt 6 behandelt. Nachdem sich ein großer Teil des Gemeinderates dafür aussprach, diesen Punkt im Rahmen einer Verkehrsschau nochmals prüfen zu lassen wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt. Nach erfolgter Prüfung durch die PI Neumarkt i.d.OPf. sowie das Landratsamt Neumarkt (Verkehrsbehörde) sollte diese Angelegenheit dem Gemeinderat nochmals vorgelegt werden. 
Am Freitag, den 08.11.2024 fand wieder eine Verkehrsschau statt. Teilnehmer waren Frau Braun und Herr Quaas von der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. sowie Bürgermeister Bergler und die aktuelle Verkehrssachbearbeiterin der Gemeinde, Frau Müller. Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes war nicht zu beteiligen, da es sich bei den drei Ortsdurchfahrten um gemeindliche Straßen handelt.
Nach Ortseinsicht in den drei Ortsteilen kamen die beiden Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. zu der Einschätzung, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung in den drei Ortsteilen nicht rechtlich begründbar wäre. Statistisch gesehen ist nach polizeilicher Auswertung keine besondere Gefahrenlage anhand der Unfallzahlen erkennbar. Gefährdete Objekte wie Schulen oder Kindergärten sind in den drei Ortsteilen ebenfalls nicht vorhanden. Wegen der vorhandenen örtlichen Verhältnisse in den Ortsteilen mit engem und kurvigem Straßenverlauf sind an sich schon keine höheren Geschwindigkeiten möglich. Außerdem ist in den drei Ortsteilen kein Durchgangsverkehr wie in Berg oder Oberölsbach feststellbar, in den allermeisten Fällen handelt es sich um Anliegerverkehr der jeweiligen Ortsteile. 
Von Seiten der Polizei wurde der Gemeinde empfohlen, vor der Einleitung weiterer Maßnahmen eine Geschwindigkeitsmessung durchführen zu lassen, um zu belegen, mit welchen Geschwindigkeiten in den drei Ortschaften gefahren wird. 
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sollen Verkehrszeichen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo dies nach den Umständen geboten ist. Über die Anordnung von Verkehrszeichen darf in jedem Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung entschieden werden. Vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden. 
Laut Angaben des Einwohnermeldeamtes haben die 3 Ortsteile aktuell folgende Einwohnerzahlen:
Ortsteil
Einwohner mit Hauptwohnsitz gesamt (Stand 10.12.2024)
davon unter 18 Jahren
Oberrohrenstadt
10
1
Mitterrohrenstadt
146
24
Unterrohrenstadt
216
44
GESAMT
372
69 

In den 3 Ortsteilen gibt es keine Gehwege. 
Bushaltestellen sind:
-in Oberrohrenstadt beim Dorfbrunnen (Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf).
-in Mitterrohrenstadt in der Lindenbühlstraße (Regionallinie 518, Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf). 
-in Unterrohrenstadt in der Ecke Hammergasse/Untere Dorfstraße (Regionallinie 518, Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf). 

Aus Mitterrohrenstadt fahren 2 Schüler zu weiterführenden Schulen, 2 Schüler zur Grundschule Berg, 1 Schüler zur Mittelschule Berg, 3 Kinder zur Grundschule Sindlbach (derzeit nach Berg).
Aus Unterrohrenstadt fahren 10 Schüler zu weiterführenden Schulen, 7 Schüler zur Grundschule Berg, 4 Schüler zur Mittelschule Berg, 1 Schüler zur Mittelschule nach Lauterhofen, 6 Schüler zur Grundschule nach Sindbach (derzeit nach Berg).
Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gibt es folgende Möglichkeiten:

Tempo 30




Tempo-30-Zone


Zulässigkeit
Besondere Gefahrenlage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erheblich übersteigt
Innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf; darf sich nicht auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstrecken 
(§ 45 Abs.1 c StVO)
Gültigkeit
Gilt nur im beschilderten Streckenabschnitt, nach einer Einmündung ist eine Wiederholung erforderlich
Gilt für das gesamte Gebiet (Zone), auch für die Nebenstraßen
Verkehrsregelung
Eventuell Vorfahrtsregelung erforderlich (Rücksprache mit der Polizei +)
Rechts vor links 
Erforderliche Verkehrszeichen
12 x „Vorfahrt gewähren“
10 x „Vorfahrtstraße“
27 x „zul. Höchstge-schwindigkeit 30 km/h

9 x „Tempo-30-Zone“
Kosten geschätzt

Schilder + Rohrposten ca. 
4000 Euro

Arbeitszeit Bauhof + Beton ca. 5000 Euro





=GESAMT ca. 9000 Euro
Schilder + Rohrposten ca. 980 Euro

Arbeitszeit Bauhof + Beton ca. 950 Euro

Bauliche Maßnahmen durch Baufirma ca. 22350 Euro


=GESAMT ca. 24280 Euro 

Hinweis: Die Arbeitszeit pro aufzustellendes Verkehrsschild beträgt ca. 1 Stunde, hierfür werden zwei Mitarbeiter des Bauhofes benötigt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Florian Himmler setzt sich aktiv für diese Maßnahme ein und verweist auf eine konkrete Studie aus Großbritannien, die besagt, dass es dort zu einer Reduktion von 42 Prozent weniger Unfällen kam, wenn Tempo 30 eingeführt wurde. Zudem wird betont, dass im Falle von Unfällen diese dann weniger tödlich ausfallen würden.
Der Antrag stamme aus der Bürgerschaft und spiegelt damit den Wunsch der Bürger wider die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen, so Gemeinderat Himmler. Von insgesamt 34 Ortsteilen haben bereits 24 Tempo 30 was zeigt, dass diese Initiative auf Zustimmung stößt. Gemeinderatsmitglied Florian Himmler wünscht sich eine ansprechende Beschilderung, ohne einen „Schilderwald“ zu schaffen – als Beispiele hierzu werden die Orte Haslach und Kadenzhofen genannt.
Durch den Beitritt der Gemeinde Berg zur Initiative „Lebenswerte Städte“ wird das Engagement für aktive Verkehrssicherheit und die Einführung von Tempo 30 unterstrichen. 
Gemeinderatsmitglieder die gegen Tempo 30 in Unter-, Mitter und Oberrohrenstadt sind, halten jedoch fest, dass nicht pauschal in allen Orten Tempo 30 gelten sollte. 
Bürgermeister Bergler argumentiert, dass eine Zählung der Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit, wie seitens der Polizei vorgeschlagen, notwendig sei, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Markus Mederer spricht sich gegen Tempo 30 in diesen Orten aus und fordert der von der Polizei empfohlenen Zählung und Messung zuzustimmen, während Simon Lehmeyer die Meinung vertritt, dass die Regel „rechts vor links“ den Verkehr ohnehin bremse und eine Verallgemeinerung von Tempo 30 nicht zielführend sei.
Auf Antrag von Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer äußern schließlich anwesende Bürger aus Rohrenstadt Bedenken, dass Tempo 30 hier nicht notwendig sei, da man aufgrund der Regelung „rechts vor links“ sowie durch das Be- und Entladen der ortsansässigen Firmen nicht schneller fahren könne. Ein Durchgangsverkehr wie in anderen Orten bestehe hier auch nicht.
Ingenieur Birgmeier merkt an, dass die Fahrbahnbeläge und Abgrenzungen für die Zone 30 verkehrsrechtlich entfernt werden müssen. Ein konkretes Beispiel nennt er die Mussinanstraße in Neumarkt.
Gemeinderatsmitglied Stefan Haas stellt die Nachfrage, ob es möglich sei, die Zone 30 ohne umfangreiche Umbauten zu realisieren. 
Gemeinderatsmitglied Manuel Pöhner erkundigt sich, ob auch Schilder an bestehenden Masten angebracht werden können, was zusätzliche Kosten sparen würde. 
Gemeinderatsmitglied Florian Himmler bringt zur Sprache, ob alle vorgegebenen Schilder für die Zone 30 zwingend notwendig seien, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Gemeinderatsmitglied Alois Braun weist darauf hin, dass die kostengünstigste Maßnahme gewählt werden sollte, um die Umsetzung von Zone 30 im Rahmen des Budgets zu halten 
Insgesamt wird deutlich, dass eine sinnvolle, kostengünstige und ökonomische Umsetzung der Zone 30 in Rohrenstadt angestrebt werden soll, ohne dabei die Verkehrssicherheit aus den Augen zu verlieren.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, in den Orten Ober-, Mitter- und Unterrohrenstadt grundsätzlich die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat daher noch zu beschließen, ob in den Orten Ober-, Mitter- und Unterrohrenstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h oder eine-Tempo 30-Zone angeordnet werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, eine-Tempo 30-Zone anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

6. Antrag der Dorfgemeinschaft Loderbach (FFW Loderbach, Fiat Club Loderbach, Gartenbauverein Loderbach, Kirwa St. Georg Loderbach) auf Neubau einer Dorfhalle Fl.-Nr. 317, Gemarkung Loderbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 6

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ist am 03.12.2024 ein Antrag zur Beschlussfassung eingegangen. Dieser bezieht sich auf den Neubau einer Dorfhalle in der Gemarkung Loderbach auf die Teilfläche Fl.-Nr. 317, durch die Dorfgemeinschaft Loderbach.
Als Begründung werden hierzu folgende Punkte genannt:
  • Die Dorfgemeinschaft Loderbach (FFW Loderbach, Fiat Club Loderbach, Gartenbauverein Loderbach, Kirwa St. Georg Loderbach) verfüge derzeit über keine räumliche Möglichkeit zur Lagerung vereinseigener Ausrüstungsgegenstände.
  • Die Gemeinde Berg stelle ein gemeindliches Grundstück für den Bau einer Dorfhalle zur Verfügung.
  • Die Organisation und Durchführung der Baumaßnahme übernähmen die örtlichen Vereine in Eigenverantwortung.
  • Die Gesamtkosten seien auf 20.000 Euro begrenzt.
  • Die Instandhaltung der Dorfhalle und Pflege der Außenanlagen (Grundstück) übernähmen die örtlichen Vereine.

Bürgermeister Bergler informiert, dass im November bereits eine Zusammenkunft mit der Dorfgemeinschaft stattgefunden habe. Dort wurde mitgeteilt, dass das Bauvorhaben mit einer Grundfläche von 100 m², mit Holzverschalung und einem Pultdach in Eigenleistung erbaut werden solle. Die Baukosten für das Material würden von der Gemeinde Berg übernommen werden.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied spricht sich für dieses Bauvorhaben aus, finde Eigenleistungsprojekte in der Gemeinde als eine „Gute Sache“ und spricht sich für die Unterstützung seitens der Gemeinde aus. Auf die Nachfrage, ob die Dorfhalle Strom- und Wasseranschlüsse benötigen wird, teilt der Erste Bürgermeister mit, dass dies nicht der Fall sei. Die Halle solle nur zu Lagerzwecken dienen.

Beschluss

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Dorfgemeinschaft Loderbach eine Teilfläche des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 317 für den Neubau einer Dorfhalle zur Lagerung von vereinseigenen Ausrüstungsgegenständen zu verpachten.
Die Gemeinde Berg übernimmt die Baukosten bis zu 20.000 Euro. Etwaige Mehrkosten sowie die Kosten für Instandhaltung und Pflege sind von der Dorfgemeinschaft Loderbach zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag Dorfgemeinschaft Stöckelsberg und TSV 1980 Stöckelsberg e.V. auf Unterstützung für ein gemeinschaftliches Projekt in Stöckelsberg - Kleinprojektförderung: Anmeldung für das Regionalbudget 2025 (ILE NM-Arge 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 7

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ist am 26.11.2024 ein Antrag im Namen der Dorfgemeinschaft Stöckelsberg und des TSV 1980 Stöckelsberg e.V. zur Unterstützung für ein gemeinschaftliches Projekt in Stöckelsberg eingegangen.
Das Ziel sei, einen Ort zu schaffen, an dem sich Menschen aller Altersgruppen treffen können um zu spielen und Sport zu treiben.
Geplant sei die Errichtung einer multifunktionalen Anlage:
  • ein Spielplatz für Kinder
  • ein Sport- und Beachplatz
  • ein Boulefeld
  • ein Pickleballfeld
  • eine Stockbahn.

Für die Umsetzung im Frühjahr 2025 würden Materialien wie Pflastersteine, Kies, Sand, Einzäunung und eine Netzanlage benötigt. Die geschätzten Materialkosten beliefen sich auf ca. 15.000 Euro (netto). Die restlichen Materialkosten, Arbeitsleistung, kleinere Anschaffungen (z.B. Sonnensegel) und Maschinenkosten würden von der Dorfgemeinschaft und dem örtlichen Sportverein übernommen. Die langfristige Pflege der Anlage würde durch die Dorfgemeinschaft und den TSV 1980 Stöckelsberg e.V. sichergestellt. Darüber hinaus seien sie auf der Suche nach weiteren Sponsoren, um kostenlose Spielgeräte zur Verfügung stellen zu können.

Diskussionsverlauf

Seitens des Gremiums wird vorgebracht, dass eine Kleinprojektförderung immer sinnvoll sei, jedoch auch eine Sportvereinsförderung hierfür möglich wäre. Dies könne der Gemeinde Geld für den Zuschuss ersparen sowie dem antragstellenden Sportverein bei einer möglichen Förderung eine höhere Fördersumme ergeben als bei der Kleinprojektförderung.
Gemeinderatsmitglied Markus Mederer teilt mit, dass diese Überlegung nicht das Thema sei. 
Der Antrag wurde an die Gemeinde Berg bezüglich der Kleinprojektförderung gestellt und sollte auch so behandelt werden.

Beschluss

Die Gremiumsmitglieder stimmen dem Antrag der Dorfgemeinschaft und des TSV 1980 Stöckelsberg e.V. unter folgender Maßgabe zu: 
Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag bis 15.Januar 2025 für das Regionalbudget 2025 (ILE NM – Arge 10) zu stellen (voraussichtliche Fördersumme von 17.850 Euro brutto). Darüber hinausgehende Kosten wären von der Dorfgemeinschaft und des TSV 1980 Stöckelsberg e.V. zu tragen. Sofern dieses Projekt beim Amt für Ländliche Entwicklung keine Berücksichtigung findet, wird die Angelegenheit dem Gemeinderat bezüglich einer Kostenübernahme nochmals vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Personalangelegenheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Bestellung von Frau Anita Müller zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts im Standesamtsbezirk Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 8.1

Sachverhalt

Frau Anita Müller soll zum 13.12.2024 zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts im Standesamtsbezirk Berg bestellt werden.
Frau Müller ist seit 01.03.2024 als Beamtin der 2. Qualifikationsebene für die Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. tätig. In der Zeit vom 11.11.2024 bis 22.11.2024 hat sie das Grundseminar Personenstands- und Familienrecht (Einführungslehrgang für Standesbeamte) in Bad Salzschlirf erfolgreich absolviert. Eine dreimonatige Einarbeitungsphase im Standesamt liegt vor. 
Ferner liegt die notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPstG) für die Befreiung von den Erfordernissen der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen vor.

Beschluss

Frau Verwaltungsinspektorin Anita Müller soll mit Wirkung vom 13.12.2024 zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts für den Standesamtsbezirk Berg b. Neumarkt i.d.OPf. bestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2. Abberufung von Herrn Christoph Fink als stellvertretenden Leiter des Standesamts im Standesamtsbezirk Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Frau Anita Müller soll mit Wirkung zum 13.12.2024 als stellvertretende Leiterin des Standesamts im Standesamtsbezirk Berg bestellt werden. 
Aus diesem Grund soll Herr Christoph Fink zum 13.12.2024 als stellvertretender Leiter des Standesamts im Standesamtsbezirk Berg abberufen werden.

Beschluss

Herr Christoph Fink soll mit Wirkung zum 13.12.2024 als stellvertretender Leiter des Standesamts im Standesamtsbezirk Berg b. Neumarkt i.d.OPf. abberufen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3. Bestellung von Herrn Christoph Fink zum weiteren Standesbeamten im Standesamtsbezirk Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 8.3

Beschluss

Herr Verwaltungsfachwirt Christoph Fink soll mit Wirkung zum 13.12.2024 zum weiteren Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Berg b. Neumarkt i.d.OPf. bestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Besetzung Referat für Jugendfragen: Bestellung eines Referenten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler stellt die Nachfrage, wer sich aus dem Gremium für die Besetzung des Referates für Jugendfragen zur Verfügung stellt. 
Gemeinderatsmitglied Michael Hierl teilt mit, dass er sich für dieses Referat zur Verfügung stellen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Herrn Gemeinderat Michael Hierl für das Amt: Referat für Jugendfragen, zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Information: neuer Standort der Glascontainer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 10.1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert, dass die Altglascontainer, welche vorher in der Schulstraße aufgestellt waren, nun „Am Meilenhofener Weg“ beim Vereinsheim des MSC Berg stehen. Die Kolping-Kleidercontainer werden auf einem gemeindlichen Grundstück in der Pergestraße abgestellt werden.

zum Seitenanfang

10.2. Sitzungsgeld: Spende der Weihnachtssitzung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 10.2

Sachverhalt

Weiter schlägt der Erste Bürgermeister vor, wie in den letzten Jahren das Sitzungsgeld der Weihnachtssitzung, welche am 19.12.2024 stattfindet, zu spenden.
Im letzten Jahr wurde das Sitzungsgeld an die Tafel Neumarkt gespendet.
Der Gemeinderat gibt sein Einverständnis, das Sitzungsgeld der diesjährigen Weihnachtssitzung an die „VKKK Ostbayern e.V.“ (Verein zur Förderung krebskranker und körperbehinderter Kinder Ostbayern e.V.) und an die „Bürgerstiftung Region Neumarkt“ in gleichen Teilen zu spenden.

zum Seitenanfang

10.3. Terminabsprache: Sitzungskalender 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 10.3

Sachverhalt

Auf Wunsch sollte die Gemeinderatssitzung im Februar nicht am „Unsinnigen Donnerstag“ stattfinden. Die Verwaltung schlägt Dienstag, den 25.02.2025 vor.
Das Gremium spricht sich für den geplanten Termin am „Unsinnigen Donnerstag“ den 27. Februar aus.

zum Seitenanfang

10.4. Bekanntgabe: Wartungsarbeiten Straßenbeleuchtung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 10.4

Sachverhalt

Im Jahr 2025 werden in der Kommune umfassende Wartungsarbeiten und Inspektionen an den Leuchtstellen vorgenommen werden. Dabei sollen alle erforderlichen Prüfungen gemäß DGUV V3 und VDE durchgeführt. Diese umfassenden Instandhaltungsmaßnahmen seien Bestandteil des Vertrages mit Bayernwerk Netz GmbH und verursachen keine zusätzlichen Kosten

zum Seitenanfang

10.5. Information: Neujahrsempfang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 10.5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister lädt zum Neujahrsempfang 2025 am 17. Januar 2025 in das Sport- und Kulturzentrum in Berg ein. Beginn ist um 19 Uhr. Die schriftliche Einladung hierzu liegt jedem Gemeinderatsmitglied vor.

zum Seitenanfang

10.6. Information: Entwicklung eines Hallenbelegungsplaners über die Heimatinfo APP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 10.6

Sachverhalt

Das bisherige System der Terminkoordination sei veraltet und für viele beteiligte Vereine nicht zufriedenstellend, daher sind die Hallennutzer an die Verwaltung herangetreten bezüglich eines digitalen Hallenbelegungsplaners.
Auf der Suche nach einem geeigneten System wurde daraufhin u.a. Kontakt mit der Firma Heimatinfo aufgenommen. Diese haben sich mit der Thematik befasst und einen auf die Wünsche der Gemeinde und einiger Vereinsvertreter angepassten Vorentwurf für einen digitalen Hallenbelegungsplan erstellt. 
Der Belegungsplan solle, sowohl seitens der Gemeinde als auch der Hallennutzer, Zeit einsparen und allen Beteiligten einen besseren Überblick bieten. 
Der Belegungsplan sehe verschiedene Benutzergruppen vor - u.a. Gemeindeverwaltung, Hausmeister, Hauptvereinsvertreter. Den „finalen administrativen Hut“ behalte das Vorzimmer des Bürgermeisters der Gemeindeverwaltung, darunter gäbe es eingeschränktere Administrativ-Rechte für direkte Vertreter der Vereine.

zum Seitenanfang

10.7. Nachfrage zum Hochwasserschutz: Ergebnisse des Gutachtens im "Rohrenstädter Bachtal"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 10.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Florian Himmler stellt die Nachfrage, bezüglich der Ergebnisse des geplanten Gutachtens über die Hochwasserschutzmaßnahmen im „Rohrenstädter Bachtal“ wie in der letzten Sitzung mitgeteilt.
Ingenieur Birgmeier entschuldigt sich, dass er verfrüht mitgeteilt habe, dass die Ergebnisse in dieser Sitzung vorliegen würden. In Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt werde das Gutachten erst Mitte des Jahres 2025 erfolgen. Demnach können derzeit keine Ergebnisse hervorgebracht werden.

Datenstand vom 16.01.2025 10:54 Uhr