Datum: 23.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzung vom a) 12.12.2024 und b) der Weihnachtssitzung vom 19.12.2024
2 Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)
3 Informationen aus dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Neumarkt - Regina GmbH Frau Kathrin Kimmich
4 Vorstellung - Rück- und Ausblick der Jugendarbeit in Berg durch die Jugendpflegerin Selina Donhauser
5 Bekanntgabe des Berichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 21.5.2024 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2022 und der Kasse, Zustimmung zur Erledigung der Prüfungsfeststellungen; Vollzug der GO und der KommPrV
6 Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
6.1 Errichtung von zwei Gauben/Querbauten, jeweils eine auf der Ost- und Westseite der Dachflächen auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1273/34 der Gemarkung Berg in Berg
6.2 Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
7 Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Häuselstein Süd"
7.1 Billigung der Planunterlagen
7.2 Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
8 Antrag auf Vorbescheid für das Repowering der Windenergieanlage Häuselstein nach § 9 Abs. 1a BImSchG - Stellungnahme der Gemeinde Berg als Nachbargemeinde
9 Straßenbeleuchtung der Gemeinde Berg: Ertüchtigungsmaßnahmen im Ortsteil Richtheim: a) Vorstellung des Umfangs der Ertüchtigungsmaßnahme b) Beschluss zur Durchführung
10 Wahlhelferentschädigung Bundestagswahl 2025
11 Arbeitskreis "Pflege und Wohnen" im Alter
12 Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
12.1 Sachstandsbericht: Feuerwehrhaus Hausheim
12.2 Sachstandsbericht: Torbogen Gnadenberg
12.3 Sachstandsbericht: Tummersbach
12.4 kommunale Verkehrsüberwachung
12.5 Straßenbeleuchtung in Hausheim
12.6 E- Ladesäulen im Bereich Schul- und Sportzentrum, Kindergarten
12.7 Anfragen aus der Bürgerschaft Langenthal
12.7.1 Baumbestand am Bushäuschen prüfen
12.7.2 Wegebau - Forstweg Langenthal
12.7.3 Feldkreuz Langenthal

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr.62_25 (23.01.2025) ÖTA.pdf

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1. Anerkennung der Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzung vom a) 12.12.2024 und b) der Weihnachtssitzung vom 19.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 1

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 2

Sachverhalt

Die Einwohner und Bürger können in dieser Sitzung des Gemeinderates, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten.
Ein Bürger aus Stöckelsberg bringt folgende Anliegen und Anmerkungen vor:
  1. Bürgerversammlungen
Der Bürger fragt, ob es weiterhin Bürgerversammlungen in der Gemeinde gäbe und, falls ja, wann diese stattfinden würden.
Bürgermeister Bergler bestätigt, dass Bürgerversammlungen geplant seien und die Termine rechtzeitig bekannt gegeben werden.
  1. Kindergarten in Stöckelsberg
Der Bürger bedankt sich ausdrücklich für den Kindergarten in Stöckelsberg und lobt dessen Bedeutung für die Gemeinde Berg.
  1. Tempo 30 in Ortschaften
Er spricht sich für Tempo-30-Zonen in den Ortschaften aus, insbesondere zum Schutz von Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderung und Tieren. Nach seiner Meinung seien in vielen Fällen nicht unbedingt zahlreiche Verkehrsschilder notwendig, da der Schutz aller Bürger der Ortschaften im Vordergrund stehe.
  1. Repowering in Lauterhofen
In Bezug auf das Repowering von Windrädern in Lauterhofen äußert der Bürger seine Bedenken, dass aus einem bisherigen 50-Meter-Windrad möglicherweise ein 300-Meter-Windrad werden könnte. Auch der Ausbau von Windrädern und Freiflächen-Photovoltaikanlagen sei umstritten. 
Bürgermeister Bergler verweist auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt, der im weiteren Verlauf der Sitzung behandelt werde.
  1. Notfallplan für Stromausfälle
Der Bürger erkundigt sich, ob die Gemeinde einen Notfallplan für mögliche Stromausfälle (Blackouts) habe. 
Bürgermeister Bergler informiert darüber, dass sich die Erstellung eines solchen Plans bereits in einem laufenden Verfahren befinde

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3. Informationen aus dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Neumarkt - Regina GmbH Frau Kathrin Kimmich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 3

Sachverhalt

Vorstellung aus dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Neumarkt der REGINA GmbH Regionale Innovationsagentur Landkreis Neumarkt i.d.OPf. durch die Geschäftsführerin: Kathrin Kimmich.
REGINA ist das Kürzel für „Regionale Innovationsagentur“ und ein Synonym für die gemeinnützig tätige Regionalentwicklungsgesellschaft im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Sie wurde 1997 gegründet und verfolgt seither das Ziel, die Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. zu erhalten und zu verbessern.
Der Landkreis Neumarkt arbeite aktiv an Klimaschutz, Energiewende und der kommunalen Wärmeplanung. Der Fokus läge auf nachhaltigen Maßnahmen und der Einbindung der Bevölkerung.
Das Solardachkataster ist seit Juli 2022 online und dient dazu, das Potenzial von Dachflächen für die Solarenergienutzung zu ermitteln. Es wurde bereits über 6.100 Mal abgerufen und zuletzt im Dezember 2023 aktualisiert. Jährlich werden besonders engagierte Bürger mit Preisen ausgezeichnet, wobei bisher vier Preisträger aus Berg stammen.
Die Initiative „Die Grüne Hausnummer“ fördert umweltgerechtes Bauen und Sanieren. Ziel ist es, Vorbildprojekte zu schaffen und Wissen über nachhaltiges Wohnen weiterzugeben.
Die Regina GmbH biete regelmäßige Energieberatungen an. Eine kostenlose Erstberatung finde jeden ersten Montag im Monat statt, während eine Vor-Ort-Beratung gegen einen Eigenanteil von 40 Euro gebucht werden könne.
Der jährliche Klimaschutztag erfreut sich wachsender Beliebtheit. 2024 nahmen 860 Personen an 13 Vorträgen teil, und die Planungen für 2025 sind bereits im Gange.
Bei der Nahwärmeversorgung laufen derzeit mehrere Projekte. In Lauterhofen-Pettenhofen gäbe es 20 Anschließer, in Seubersdorf bereits 41. Für Berngau sei eine Informationsveranstaltung geplant und in Freystadt werde ein Betreiber ausgewählt. Künftige Projekte sollen die Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes und neuer Förderrichtlinien berücksichtigt werden.
Seit Januar 2025 ist die bayerische Landesverordnung zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Im ersten Quartal 2025 erhalten alle Kommunen ein Kurzgutachten zur Wärmeversorgung, gefolgt von einem Leitfaden und Schulungen im zweiten Quartal. Es werde empfohlen, dass Berg die Planung eigenständig durchführt, da die Gemeinde die Mindestgröße für Kooperationsprojekte nicht erreiche.
Aufgrund der aktuellen Aussetzung von Förderprogrammen werde die Erstellung eigenständiger Klimaschutzkonzepte vorerst zurückgestellt, da diese in die Wärmeplanung integriert würden.
Kathrin Kimmich, Klimaschutzmanagerin und Geschäftsführerin der REGINA GmbH, stehe als Ansprechpartnerin für diese Projekte zur Verfügung. Die Gemeinde Berg könne mit diesen Maßnahmen ein starkes Zeichen für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung setzen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas bedankt sich bei Frau Kimmich für ihre Vorstellung und richtet sein Wort an Bürgermeister Bergler. Er erkundigt sich, welche Schritte die Gemeinde verfolgen werde, welche konkreten Maßnahmen in Berg umgesetzt werden sollen und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.
Daraufhin erklärt Bürgermeister Bergler, dass ein Termin bis Ende Januar 2025 geplant sei, um weitere Informationen zusammenzutragen. Er betont, dass der Klimaschutz aktiv angegangen werden müsse. Frau Kimmich bietet daraufhin ihre Unterstützung an. Der Erste Bürgermeister schlägt vor, eine Nahwärmeversorgung zu prüfen sowie Bürgerinnen und Bürger zur Energieberatung zu ermutigen.

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4. Vorstellung - Rück- und Ausblick der Jugendarbeit in Berg durch die Jugendpflegerin Selina Donhauser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 4

Sachverhalt

Die gemeindliche Jugendpflegerin Selina Donhauser, stellt im Beisein ihrer Kollegin des Jugendtreffs Tamara Gögercin, dem Gremium ihren Rück- und Ausblick 2024/2025 über die Berger Jugendarbeit vor. 
Im Jahr 2024 fanden insgesamt drei Jugendversammlungen statt. Dabei wurden wichtige Themen wie das Ferienprogramm, die Umsetzung der Ergebnisse aus den Versammlungen sowie der neue Jugendtreff in Berg besprochen.
Ein großer Meilenstein war die Einweihung der Pumptrack-Anlage, die seit ihrer Eröffnung intensiv genutzt werde.
Das Ferienprogramm 2024 bot eine Vielzahl an Angeboten. Die Organisation wurde erstmals vollständig digitalisiert: Über das Programm konnten Anmeldungen, Notfallnummern und weitere wichtige Daten wie Allergien und Schwimmfähigkeiten unkompliziert erfasst werden.
Insgesamt gab es 36 Programmpunkte, darunter Highlights wie ein Besuch im Ninja Warrior Park in Nürnberg, eine Fahrt nach Schloss Thurn, sowie Aktivitäten wie Geocaching, Schlauchbootfahren und Erlebnistage auf einem Bauernhof. Das Spielmobil des KJR war ebenfalls drei Tage vor Ort. Besonders erfreulich war die große Beteiligung: 165 Kinder nahmen am Programm teil, davon 51,5 % Jungen und 48,5 % Mädchen. Die Angebote für ältere Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren wurden ebenfalls gut angenommen. Insgesamt engagierten sich neun Vereine und Verbände, zwei Firmen, die Bücherei und die Kulturbeauftragte Frau Christine Riel-Sommer, um das Programm vielfältig zu gestalten.
Ein Highlight am Ende der Ferien war der Graffiti-Workshop. Die Teilnehmer lernten zunächst das Zeichnen von Schriftarten, die Auswahl passender Farben und das Designen von Entwürfen. Danach folgten praktische Sprayübungen: Hintergrundgestaltung, Vorzeichnen der Schrift, Ausfüllen und zuletzt das Setzen von Outlines und Highlights an einer Halfpipe.
Im Oktober wurde der Jugendtreff in Berg eröffnet. Die Einrichtung wurde mithilfe eines Spendenaufrufs im Mitteilungsblatt vollständig fertiggestellt. Der Treff ist mittwochs und freitags jeweils für vier Stunden geöffnet. Pro Öffnungstag besuchen zwischen 6 und 25 Jugendliche im Alter von 11 bis 18 Jahren die Einrichtung. Neben Angeboten wie Kochen, Backen und Filmabenden stehen Freizeitaktivitäten wie Kicker und Kartenspiele zur Verfügung. Die offizielle Eröffnungsparty sei für das Frühjahr 2025 geplant.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendarbeit wurde intensiviert: Über Zeitungsberichte, die Heimat-Info-App und Instagram wurde regelmäßig informiert. Im vergangenen Jahr war die Jugendarbeit insgesamt acht Mal in der Zeitung vertreten.
Zusammenfassung 2024
Das Jahr 2024 war für die Jugendarbeit in Berg ein ereignisreiches Jahr. Die Einweihung der Pumptrack-Anlage, das abwechslungsreiche Ferienprogramm und die Eröffnung des Jugendtreffs waren wichtige Meilensteine. Durch die Jugendversammlungen und die Beteiligung vieler engagierter Akteure konnte die Jugendarbeit in der Gemeinde Berg weiterentwickelt werden.
Ausblick auf 2025
Im Jahr 2025 werde der Jugendtreff weiterhin geöffnet bleiben und regelmäßig Programme anbieten. Geplante Ausflüge führen zum Beispiel in die Trampolinhalle oder zum Eislaufen. Projekte wie die U18-Wahl und ein Open-Air-Kino stünden ebenfalls auf dem Plan. Im Ferienprogramm seien Aktionen wie ein Girls’ Day, Pumptrack-Training und Kooperationen mit BayernLAB geplant. Die Fertigstellung des lokalen Kinder- und Jugendplans werde das Jahr 2025 abrunden und die Jugendarbeit in Berg weiter voranbringen.

Diskussionsverlauf

Es wurden Nachfragen aus dem Gremium gestellt, unter anderem zur durchschnittlichen Belegung des Jugendtreffs sowie Gerüchten zufolge solle es Probleme in der Nachbarschaft geben.
Selina Donhauser informiert, dass beide Tage gut besucht seien, wobei freitags mehr Zuspruch verzeichnet werde. Im Durchschnitt nehmen mindestens 6 bis 8 Kinder und Jugendliche teil, es waren jedoch auch schon bis zu 20 anwesend. Die Zeiten von 20 bis 22 Uhr seien auf Wunsch der älteren Jugendlichen für diese Altersgruppe reserviert. Probleme mit der Nachbarschaft waren vor Einzug in den Jugendtreff aufgetreten, diese wurden sofort bereinigt.
Ein Kompliment geht an die Jugendpflegerin: Aus den Reihen der Kinder und Jugendlichen höre man viel Gutes über ihre Arbeit. Trotz der begrenzten Arbeitszeit wurde viel auf die Beine gestellt. Selina Donhauser bedankt sich für das positive Feedback zu ihrer Arbeit.

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5. Bekanntgabe des Berichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 21.5.2024 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2022 und der Kasse, Zustimmung zur Erledigung der Prüfungsfeststellungen; Vollzug der GO und der KommPrV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Peter Bergler und Kämmerer Thomas Stepper gehen auf die Zusammenfassung des Prüfergebnisses sowie einzelne Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ein und weisen darauf hin, dass die Unterlagen über die überörtliche Rechnungsprüfung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme jedes Gemeinderatsmitgliedes bereitgehalten wurden (vgl. Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024). Die durch die Verwaltung in laufender Angelegenheit behandelten Textziffern werden dem Gemeinderat als Gesamtübersicht in einer Anlage dargestellt. Hierzu werden der Kommunalaufsicht ebenfalls Stellungnahmen übermittelt, die aber keiner Beschlussfassung bedürfen.

Diskussionsverlauf

Nachfrage aus dem Gremium zu TZ 1b: wann die Anpassung der Verwaltungskostensatzung erfolge. Geschäftsleitung Frau Götz arbeite bereits an der Erstellung und werde die fertige Version dem Gremium zur Beschlussfassung vorlegen, sobald diese erledigt sei, so Thomas Stepper.
Weitere Nachfrage zu TZ 14: Was unter „zeitnaher Planung“ zu verstehen sei. Thomas Stepper, Leiter der Kämmerei erklärt, dass die zuständige Sachbearbeiterin Katrin Nießlbeck zunächst die vorangegangenen Einsätze der Feuerwehr auf- und sich einarbeiten musste. Im Anschluss werde sie sich mit der Überprüfung und Neukalkulation der Pauschalsätze beschäftigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung zur entsprechenden Beantwortung der vorgenannten Textziffern gegenüber der Kommunalaufsicht sowie zur Erledigung der Prüfungsfeststellungen im Bericht des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes vom 21.05.2024 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 – 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 6
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6.1. Errichtung von zwei Gauben/Querbauten, jeweils eine auf der Ost- und Westseite der Dachflächen auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1273/34 der Gemarkung Berg in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 6.1

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant die Errichtung zweier Gauben/Querbauten, jeweils eine auf der Ost- und Westseite der Dachfläche, mit den Maßen 14,20 m x 3,85 m. Die Außenwände des Gebäudes bleiben unverändert bestehen, auf diesen sollen die Gauben aufgesetzt werden. Die Gebäudehöhe bleibt ebenfalls unverändert, da die Gaubendächer auf der Mittelpfette aufliegen sollen. Durch den Einbau der zwei Gauben in die beiden Dachflächen und über die gesamte Gebäudelänge soll nutzbarer Wohnraum gewonnen werden, da die Dachschrägen im Zuge der Baumaßnahme „entfallen“ würden. Diesen gewonnenen Wohnraum will die Antragstellerin für zwei Kinderzimmer nutzen.
Da es sich bei den geplanten Dachgauben aufgrund der Größe nicht mehr um untergeordnete Dachgauben handelt, muss ein sogenanntes vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß Art. 59 BayBO durchgeführt werden.
Das bestehende Wohngebäude befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „An der Staatsstraße.“ Dieser enthält hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung keine für das Vorhaben relevanten Festsetzungen, daher ist der Bauantrag nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. 
Da das Gebäude teilweise und somit auch die geplanten Gauben auf der Ostseite innerhalb des unter Punkt 5.4 des Bebauungsplanes „An der Staatsstraße“ festgesetzten Sichtdreieckes liegt, das von jeder Bebauung, Bepflanzung und Ablagerung von Gegenständen über einen Meter Höhe über Straßenoberkante freizuhalten ist, liegt, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Erteilung der notwendigen Befreiung ist im Hinblick auf die bereits erteilten oder tatsächlich bestehenden Befreiungen vertretbar, zumal die bereits bestehende Gaube auf der Ostseite des Gebäudes ebenfalls im Sichtdreieck liegt. 
Ob ggf. noch Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. den
Abstandsflächen erforderlich sind, wird vom Landratsamt geprüft.
Die Erschließung ist gesichert durch Bestand.
Die Nachbarbeteiligung ist vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. Die erforderliche Befreiung von der genehmigungshindernden Festsetzung des Bebauungsplanes „An der Staatsstraße“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.2. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 6.2

Sachverhalt

Lfd. Nr.
Bauvorhaben
Einvernehmen erteilt
66-2024
Anbringung von Werbeanlagen gemäß Planung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 734/124 der Gemarkung Loderbach in Richtheim

ja
01-2025
Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 858/2 der Gemarkung Richtheim in Richtheim

ja

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7. Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Häuselstein Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 7

Sachverhalt

In den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Häuselstein einbezogen werden soll eine Fläche von ca. 1.764 m².
Gemäß Entwurf sind im Einbeziehungsbereich nur Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen zulässig. Als Dachform wäre lediglich ein symmetrisches Satteldach zulässig, um den bestehenden ländlichen Dorfcharakter zu wahren. Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,35.
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich neben den Festlegungen der Satzung nach § 34 BauGB, also nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung.
Dem Eingriff durch die Einbeziehungsfläche wird eine Teilfläche der Fl.-Nr. 166 der Gemarkung Häuselstein, mit einer Größe von 706 m² als Ausgleichsfläche zugeordnet. Als Ausgleichsmaßnahme hat die Entwicklung einer Streuobstreihe zu erfolgen.
Die Verkehrserschließung soll von der bestehenden Ortsstraße im Westen aus durch Nutzung einer bestehenden Hoffläche als private Hinterliegerzufahrt erfolgen. Dies wird auf Grund des geringen Umfangs der Einbeziehungsfläche als ausreichend erachtet. Die Erschließung für Wasser und Strom erfolgt ebenfalls von dieser Straße aus. Die Beseitigung des Schmutzwassers soll wie im gesamten Ortsteil Häuselstein durch Kleinkläranlagen erfolgen.
Die Entsorgung des Oberflächen- bzw. Regenwassers soll durch die Einleitung in einen im Ortsteil Häuselstein existierenden Regenwasserkanal erfolgen.

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7.1. Billigung der Planunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 7.1

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die ausgearbeiteten Planunterlagen der Einbeziehungssatzung „Häuselstein-Süd“ in der Fassung vom 23.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7.2. Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 7.2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB durchzuführen. Im vereinfachten Verfahren findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Was die Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft, wird die Gemeinde Berg die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchführen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB) und was die Behördenbeteiligung anbelangt, findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann – nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid für das Repowering der Windenergieanlage Häuselstein nach § 9 Abs. 1a BImSchG - Stellungnahme der Gemeinde Berg als Nachbargemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 8

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 10.01.2025 beteiligte das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. u. a. die Gemeinde Berg am immissionsschutzrechtlichen Verfahren betreffend eines Antrags auf Vorbescheid der SRE Bau und Betriebs GmbH & Co. KG hinsichtlich des Repowering der Windenergieanlage bei Häuselstein. Da sich das für die Maßnahme vorgesehene Grundstück auf dem Gemeindegebiet des Marktes Lauterhofen befindet, wird um unsere gemeindliche Stellungnahme als Nachbargemeinde gebeten.
Im Zuge des Vorbescheidsverfahrens gemäß § 9 BImSchG wird geprüft, ob die bisherige Anlage auf der Fl.-Nr. 204 der Gemarkung Traunfeld (78 Meter Nabenhöhe) durch eine neue Anlage (179 Meter Nabenhöhe; Gesamthöhe mit Rotor: 267 Meter) ersetzt werden kann. 
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Windenergieanlagen stellt sich nach derzeitiger Gesetzeslage wie folgt dar:
Grundsätzlich ist eine Windenergieanlage im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der […] Nutzung der Windenergie nach Maßgabe des § 249 BauGB […] dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB).
Gemäß § 249 Abs. 1 BauGB steht eine Positivplanung durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan, wie sie die Gemeinde Berg durch die Ausweisung von Windenergiegebieten vorgenommen hat (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB), den an und für sich privilegierten Vorhaben nicht entgegen.
Jedoch besagt die Überleitungsvorschrift des § 245e Abs. 1 Satz 1 BauGB, dass die Ausschlusswirkung einer Positivplanung dennoch fort gilt, wenn der (Teilflächennutzungs-)Plan bis zum 01. Februar 2024 wirksam geworden ist, wie dies in der Gemeinde Berg auch der Fall war (Rechtskraft des sachlichen TeilFNP „Windenergie“ am 16.01.2024).
Weiter gilt die vorgenannte Ausschlusswirkung jedoch nicht für die sog. Repowering-Vorhaben des § 16b Abs. 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, da derzeit eine ausschlaggebende Berührung der Grundzüge der gemeindlichen Planung der Gemeinde Berg nicht ersichtlich ist bzw. sie sich behelfsmäßig nicht aufdrängt.
Demnach ergibt sich zumindest aus der vorgenannten Normenkette zunächst kein Ansatz für eine rechtliche Unzulässigkeit der Windenergieanlage.
Jedoch eröffnet § 249 in Abs. 9 BauGB den Bundesländern die Möglichkeit durch Landesgesetze zu bestimmen, dass die Privilegierung von Windenergieanlagen nur besteht, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu den im entsprechenden Landesgesetz bezeichneten Gebieten zu Wohnzwecken einhalten.
Das Land Bayern nutzte diese sog. Länderöffnungsklausel mit der Einführung der Art. 82 – 82 b der Bayerischen Bauordnung. U. a. ist hier die sog. 10-H-Regelung und deren modifizierte Anwendung geregelt. Demnach gilt die 10-H-Regelung u. a. nicht für in einem Flächennutzungsplan festgesetzte Sondergebiete für Windkraft. Ferner gilt sie auch nicht für Windenergieanlagen, de gerepowered werden sollen (vgl. Art. 82 Abs. 5 Nr. 4 BayBO).
Jedoch gilt abweichend von der 10-H-Regelung eine feste Abstandsvorschrift für Windenergieanlagen gemäß § 249 Abs. 9 Satz 2 i. V. mit Art. 82a BayBO, nämlich ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden […,] innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB).
Die im vorliegenden Antrag zum Repowering angefragte Anlage befindet sich in einem Abstand von ca. 970 Metern zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil Häuselstein sowie in einem Abstand von ca. 760 Meter zum Ort Traunfeld der Nachbargemeinde Lauterhofen.
Demnach sind die im bayerischen Landesgesetz festgelegten Mindestabstände nicht eingehalten.
Mitunter ist das Bauplanungsrecht damit nicht eingehalten und der Antrag auf Vorbescheid müsste aus rechtlichen Gründen in der gemeindlichen Stellungnahme eine Ablehnung erfahren.

Beschluss

Die Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. spricht sich gegen den Antrag auf Vorbescheid für das Repowering der Windenergieanlage Häuselstein (Antragsteller: SRE Bau und Betriebs GmbH & Co. KG) aus, da Vorgaben bzgl. der Belange des Bauplanungsrechts verletzt würden. Explizit würde der in Art. 82a der Bayerischen Bauordnung festgelegte Mindestabstand von 1.000 Metern für Windenergieanlagen zu innerhalb im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nicht eingehalten werden. Eine entsprechende Begründung kann der Sachverhaltsdarstellung zum Tagesordnungspunkt entnommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Straßenbeleuchtung der Gemeinde Berg: Ertüchtigungsmaßnahmen im Ortsteil Richtheim: a) Vorstellung des Umfangs der Ertüchtigungsmaßnahme b) Beschluss zur Durchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 9

Sachverhalt

Im Ortsteil Richtheim sind die alten Fischer- & Hellux - Beleuchtungsköpfe der Straßenlampen soweit verbraucht, dass selbst bei sehr intensiven Reinigungsarbeiten an den Schirmen keine ausreichende Beleuchtung des Ortsteils Richtheim mehr erreicht werden kann. Da im Jahre 2025 die Wartungsarbeiten der Bayernwerk Netz GmbH anstehen, sollen in diesem Zuge die Beleuchtungsköpfe durch Schreder LED-Leuchte Pilzeo mit Diffusor ersetzt werden. Der Austausch der 34 Leuchten kostet entsprechend dem Angebot der Bayernwerk Netz GmbH im Zusammenhang mit den Vereinbarungen aus dem bestehenden Wartungsvertrag 19.544,08 € brutto

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ertüchtigungsmaßnahme der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Richtheim durchzuführen und beauftragt die Bayernwerk Netz GmbH mit dem Austausch der Beleuchtungskörper mit einer Auftragssumme von 19.544,08 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Wahlhelferentschädigung Bundestagswahl 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 10

Sachverhalt

Am 23.02.2025 wird die Bundestagswahl 2025 durchgeführt. 
Hierzu ist die Berufung von Wahlhelfern für die Urnen- und Briefwahllokale nötig. 
Gesetzliche Regelungen für die Wahlhelferentschädigung sind nicht vorhanden. Der Gesetzestext (§10 Bundeswahlordnung) räumt die Auszahlung von bis zu 35 Euro ein. 

Beschluss

Die Gemeinde Berg beschließt die Festsetzung der Wahlhelferentschädigung auf 35,- Euro pro Wahlhelfer /-in. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Arbeitskreis "Pflege und Wohnen" im Alter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 11

Sachverhalt

Nach einer Online-Besprechung mit der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen, München, am 19.12.2024 zum Thema „Pflege: Ambulante Pflege, Tagespflege, Pflegeheim, Betreutes Wohnen, weitere Betreuungs- und Wohnformen“ wurde festgelegt, dass der Gemeinde Berg ein Angebot für eine mögliche Bedarfsabfrage mit Bedürfnisermittlung sowie deren Auswertung mit Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort unterbreitet werden soll.
Dazu soll der Arbeitskreis „Pflege und Wohnen“ entstehen. In der Weihnachtssitzung wurde bereits informiert, dass neben den 3 Bürgermeistern von jeder Gemeinderatsfraktion ein Mitglied in diesen Arbeitskreis „Pflege und Wohnen“ berufen werden sollte. Folgende Gemeinderatsmitglieder stellen sich zur Verfügung:
FW:                                 Hans Bogner
SPD:                                 Erna Späth
Bündnis 90/Die Grünen:         Stefan Haas
LBG:                                 Michael Hierl
CSU:                                Alois Braun
Weiter wurden Experten- sowie Bürgerworkshops angesprochen, welche von der Kommune ins Leben gerufen werden könnten. Mitte/Ende Januar 2025 werde der Gemeinde von der Koordinationsstelle ein entsprechendes Angebot zugehen werden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob weitere Mitglieder dem Arbeitskreis angehören werden, teilt Bürgermeister Bergler mit, dass dies noch zu planen sei und ggf. Herr Richard Feihl hinzugezogen werden soll. Gemeinderatsmitglied Erna Späth spricht sich dafür aus, bevor der Arbeitskreis sich zum ersten Mal treffen wird, dass vorab das Konzept der Sozialraumkoordination – Regina GmbH im Gremium durch Frau Patrizia Kleibert vorgestellt werden soll.

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12. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12
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12.1. Sachstandsbericht: Feuerwehrhaus Hausheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.1

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister zeigt den aktuellen Sachstand zum Feuerwehrhaus in Hausheim auf, die Arbeiten stünden witterungsbedingt still. Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass kommenden Montag (27.01.2025) die Arbeiten wieder aufgenommen werden sollten.

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12.2. Sachstandsbericht: Torbogen Gnadenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.2

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler stellt dem Gremium den aktuellen Sachstand zum Torbogen in Gnadenberg vor, dieser stünde im Moment witterungsbedingt still. Laut Ingenieur Birgmeier sollen die Arbeiten am kommenden Montag (27.01.2025) wieder aufgenommen werden. Bürgermeister Bergler bittet die Anwohner um Geduld bezüglich der Verkehrsbelastung in der Ortschaft Gnadenberg. Die Verkehrskontrollen würden weitergeführt werden.

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12.3. Sachstandsbericht: Tummersbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.3

Sachverhalt

Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass heute bereits die Arbeiten am Tummersbach begonnen haben. Am kommenden Montag (27.01.2025) werde die Firma Roider mit ihren Arbeitsgeräten die Arbeiten aufnehmen.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde nachgefragt, ob es seitens der Anwohner Einwände oder Kritikpunkte beim Zusammentreffen bezüglich der Arbeiten am Tummersbach gab. Diese Frage wurde verneint. Auch eine Nachfrage, ob die Anwohner darüber informiert seien, was genau zurückgebaut werden solle, wurde beantwortet. Es wurde erklärt, dass lediglich das von den Anwohnern entfernt werde, was dem Schreitbagger im Wege stehe, damit dieser seine Arbeit durchführen könne.
Bürgermeister Bergler habe zudem mit den Anwohnern vereinbart, dass diese in Kontakt mit den Arbeitern der Firma treten sollen. Er betont, dass ein ständiger Dialog mit der Firma aufrechterhalten werden soll, um Beschädigungen zu verhindern. Außerdem muss durch einzelne Anwohner sichergestellt werden, da das Oberflächenwasser weiterhin eingeleitet werde, dass diese Einleitungen nicht versehentlich zerstört werden.

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12.4. kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.4

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Alois Braun hat aufgrund der kürzlich erschienenen Schlagzeilen in der Tagespresse zur kommunalen Verkehrsüberwachung nach den neuesten Zahlen aus der Mitgliedschaft der Gemeinde im Kommunalen Zweckverband nachgefragt.
Der Leiter der Kämmerei Thomas Stepper erklärt dazu, dass die Gemeinde die Einnahmen und Ausgaben in einem ausgewogenen Verhältnis halte. Er betont, dass die Verkehrssicherheit der Bürger stets im Vordergrund stünde. 

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12.5. Straßenbeleuchtung in Hausheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Alois Sichert erkundigt sich nach dem Ausfall der Straßenbeleuchtung in Hausheim. Ingenieur Bernhard Birgmeier erklärt, dass der Ausfall durch einen Kabeldefekt verursacht worden ist und wodurch der FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter) ausgelöst wurde.

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12.6. E- Ladesäulen im Bereich Schul- und Sportzentrum, Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka spricht sich für die Aufstellung von E-Ladesäulen im Bereich der Schwarzachtal-Schule-Berg, dem Sport- und Kulturzentrum sowie dem Kindergarten St. Marien aus. Als Beispiel für mögliche Standorte nennt sie den Parkplatz am Sport- und Kulturzentrum oder den Pendlerparkplatz an der Schulstraße. Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass bereits am Parkplatz des Sport- und Kulturzentrum 3 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge vorgesehen seien.

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12.7. Anfragen aus der Bürgerschaft Langenthal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.7
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12.7.1. Baumbestand am Bushäuschen prüfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.7.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Michael Hierl teilt mit, dass am Bushäuschen in Langenthal, das im Frühjahr durch die Gemeinde saniert werden soll, auch ein alter Baumbestand vorhanden sei. 
Der Baumbestand soll begutachtet werden, den Baum entweder zu reparieren falls möglich, oder ihn zu entfernen, um eine Gefährdung des Verkehrs zu verhindern.

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12.7.2. Wegebau - Forstweg Langenthal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.7.2

Sachverhalt

Weiter teilt Gemeinderatsmitglied Michael Hierl mit, dass ein Forstweg nahe der Fischzucht Hollweck bei Langenthal, Schäden aufgrund zurückliegender Starkregenereignisse aufweise. Er bietet an, mit Ingenieur Birgmeier einen Ortstermin zu vereinbaren, um die Stelle begutachten zu können.

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12.7.3. Feldkreuz Langenthal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 12.7.3

Sachverhalt

Ein weiteres Anliegen aus der Bürgerschaft Langenthal stellt das Feldkreuz gegenüber dem Sägewerk in Langenthal, an der Litzloher Straße dar. Dieses sei marode und müsse durch die Gemeinde Berg saniert werden, da es auf gemeindlichem Grund stünde.

Datenstand vom 30.01.2025 11:34 Uhr