Datum: 27.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr.65_25 (27.03.2025).pdf
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1. Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Sport- und Kulturzentrum (ohne Hallenbad) - Einführung eines digitalen Hallenplaners - Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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2 | |
Sachverhalt
In der 60. Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 wurde bereits über die Einführung eines digitalen Hallenplaners für das Sport- und Kulturzentrum informiert.
Die Verwaltung schlägt die Einführung eines digitalen Hallenplaners vom Anbieter der Heimat-Info App vor, um die Buchung und Verwaltung unserer Halle zu vereinfachen.
Der digitale Hallenplaner ermöglicht eine transparente und effiziente Verwaltung der gemeindlichen Halle. Bürger, Vereine und Organisationen können freie Zeiten online einsehen und zum Teil auch selbstständig Buchungen vornehmen. Dadurch wird die Gemeindeverwaltung entlastet, da Anfragen und Terminabsprachen nicht mehr manuell bearbeitet werden müssen.
Vorteile des digitalen Hallenplaners:
- Einfache Online-Buchung für Bürger und Vereine
Transparente Belegung – freie und reservierte Zeiten sind jederzeit einsehbar
Benachrichtigungen für Buchungen und Änderungen
Entlastung der Verwaltung durch weniger Rückfragen und manuelle Koordination
Kostenfreie Nutzung für Vereine – diese können eigenständig Ihre Buchungen verwalten
Besonders für Sportvereine, Kulturvereine und andere Organisationen ist der digitale Hallenplaner eine Erleichterung, da Buchungen nicht mehr telefonisch oder per E-Mail koordiniert werden müssen. Der Hallenplaner wird direkt in die Berger Heimat-Info App und auf die Homepage der Gemeinde Berg integriert.
Benjamin Federl, der 2. Vorsitzende der Rock´n´Roll Abteilung des DJK, stellt den aktuellen Stand der Hallenbelegung vor.
Der aktuelle Hallenbelegungsplan basiere auf einer Excel-Datei, die von Benjamin Federl bei der Errichtung der Turnhalle erstellt wurde. Zusätzlich existiere ein papierbasierter Kalender in der Gemeindeverwaltung für Sonderbelegungen, wie Schulveranstaltungen, Konzerte oder Turniere der Vereine. Diese Sonderbelegungen würden in einem PDF-Dokument gepflegt und regelmäßig an die beteiligten Einrichtungen verteilt.
Die derzeitige Vorgehensweise führe zu einem hohen Verwaltungsaufwand und einer mangelnden Übersichtlichkeit. Änderungen oder kurzfristige Nicht-Inanspruchnahmen von Hallenzeiten seien schwer zu koordinieren, da es keine zentrale, stets aktuelle Informationsquelle gäbe. Dies erschwere eine effiziente Nutzung der Turnhalle und führe oft zu Verwirrung bei den Nutzern.
Der vorgeschlagene digitale Hallenplaner solle diese Probleme lösen. Die Belegung der Halle soll künftig digital verwaltet werden und online einsehbar sein. Verschiedene Benutzergruppen – darunter die Gemeindeverwaltung, der Hausmeister und Hauptvereinsvertreter – würden einen Zugriff auf das System erhalten. Die Regelbelegung werde zentral digital gepflegt, während Anfragen für Sondernutzungen über ein Online-Antragsformular mit Pflichtfeldern gestellt werden würden. Änderungen bei Belegungen würden automatisch an die betroffenen Abteilungen, Vereine, Schulen und die Gemeindeverwaltung kommuniziert werden.
Die Einführung des digitalen Hallenplaners bringe mehrere Vorteile mit sich. Neben der Entlastung der Gemeindeverwaltung werde die „Zettelwirtschaft“ abgeschafft. Der Belegungsplan sei online öffentlich einsehbar, sodass auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung Buchungen und Anpassungen möglich wären. Zudem ermögliche die digitale Lösung eine effizientere Nutzung der Halle, insbesondere bei der Aufteilung in Teilbereiche. Durch die zentrale Verwaltung werde die Planung von Veranstaltungen für alle Beteiligten erheblich erleichtert.
Martin Schmidmeier von der Firma Komdigital UG stellt den neu geplanten Hallenplaner vor – eine zeitgemäße Online-Lösung, die die bisherige, veraltete Excel-Verwaltung ersetzen solle. Dieses innovative Tool werde mit der Gemeindehomepage sowie der Heimat-Info-App verknüpft und ermögliche eine einfache und effiziente Reservierung der Halle.
Vereine und andere Interessierte könnten kostenfrei eine Anfrage stellen, um die Halle – entweder vollständig oder nur teilweise – zu reservieren. Über die Heimat-Info-App würden Nutzer stets den aktuellen Belegungsstand im Blick behalten und erhalten schnell Informationen über Änderungen oder neue Anfragen.
Die Bedienung sei intuitiv gestaltet, und Vereinsaccounts in der Heimat-Info-App können direkt für die Nutzung des Hallenplaners weiterverwendet werden. So werde eine transparente und benutzerfreundliche Hallenverwaltung ermöglicht, die jederzeit auf dem neuesten Stand sei.
Zusätzlich werde ein laufender Support angeboten, der bei Problemen wie vergessenen Passwörtern oder Unklarheiten zur Anwendung zur Verfügung stehe. Dieser Support werde direkt durch die Firma Komdigital UG bereitgestellt, sodass die Gemeindeverwaltung hierfür keine Ressourcen bereitstellen müsse. Auch IT-Beratung sei im Service enthalten.
Die App biete eine flexible Nutzung mit der Möglichkeit, beliebig viele Ressourcen zu integrieren. Zum Beispiel ein Partner-Tool, das es ermöglichen könne, vereinseigenes Equipment, wie zum Beispiel Biertischgarnituren oder andere Leihartikel, zu verwalten. Dies könnte zur Unterstützung des Vereinslebens dienen und gleichzeitig die Verwaltung oder Vereinsvorstände entlasten.
Diskussionsverlauf
Im Gremium werden mehrere Anmerkungen zum neuen Hallenplaner gemacht, die im Folgenden beantwortet werden.
Zunächst wurde die Frage aufgeworfen, wer als Administrator fungieren soll und wer Buchungen vornehmen kann. Es wurde erklärt, dass die Gemeindeverwaltung die eingehenden Anfragen erhält und dann entscheidet, ob diese bestätigt oder abgelehnt würden. Eine weitere Möglichkeit, die in Zukunft realisiert werden könne, sei die Ernennung eines oder mehreren Administratoren für den Fall, dass die Verwaltung verhindert wäre oder während ihrer Schließzeiten. Als mögliche Administratoren kämen beispielsweise der Hausmeister Patrick Lutz, Benjamin Federl oder Pia Nießlbeck in Betracht, die sich zur Übernahme der Freigabe im Vorfeld bereit erklärt hätten. Oder auch Abteilungs- oder Übungsleiter der Vereine als 3. Stufe der Administratoren. Allerdings wird zur Vorsicht gemahnt, dass wenn die Freigabe nicht über die Verwaltung erfolge, zu möglichen Verwirrungen führen könnte. Um Chaos zu vermeiden, müsse sichergestellt sein, dass der Sportunterricht und Veranstaltungen der Gemeinde weiterhin die höchste Priorität haben und die Gemeindeverwaltung die letzte Instanz für die Bestätigung und Freigabe bleibt.
Des Weiteren wird gefragt, ob Anfragen die durch die Verwaltung bestätigt wurden, auch automatisch in den Hallenplaner übertragen werden. Dies wird bejaht: Sobald die Verwaltung die Anfrage bestätigt, werde sie automatisch in den Hallenplaner eingetragen, sodass eine manuelle Pflege durch die Verwaltung nicht notwendig sei.
Einige Gremiumsmitglieder finden die Kosten von 99 Euro netto pro Monat zu hoch, finden jedoch das Konzept insgesamt gut, während andere die Kosten als gerechtfertigt empfinden. Es wird möglichen alternativen Lösungen gefragt. Diese wurden in der Vergangenheit geprüft, doch langfristig wären andere Optionen nicht günstiger.
Ein weiteres positives Feedback ist die Möglichkeit, unbegrenzt viele Ressourcen in den Hallenplaner zu integrieren. Herr Schmidmeier erklärt, dass auch eine differenzierte Einsichtbarkeit im Rahmen der Heimatinfo-APP von öffentlichen und nichtöffentlichen Daten möglich sei. Die Firma sei offen für weitere Anmerkungen und Anpassungen.
In Bezug auf die Verwaltung der Anfragen wird die Frage aufgeworfen, wie mit bestimmten Vereinigungen oder Personengruppen verfahren werde, die in der Gemeinde unerwünscht seien, etwa aufgrund verfassungswidriger Aktivitäten. Hier wird eine Sensibilisierung und eine klare Regelung gefordert.
Zusätzlich wird nach den Häufigkeiten von Terminverschiebungen oder der Notwendigkeit von Belegungsfreigaben gefragt. Benjamin Federl erklärt, dass solche Anpassungen bereits sehr oft vorgenommen werden, was den Bedarf an einer flexiblen und klaren Verwaltung der Belegung unterstreiche.
Schließlich wird die Frage gestellt, warum die Gemeinde Berg den Hallenplaner selbst entwickelt, anstatt bestehende Lösungen von anderen Kommunen zu nutzen. Patrick Bauer, IT-Beauftragter der Gemeinde Berg erläutert, dass alternative Lösungen geprüft wurden, jedoch die vorhandenen Optionen wie zum Beispiel des Bayerischen Gemeindetages, die derzeit noch in Planung sei, erst in drei bis fünf Jahren verfügbar sein werde oder zu hohe Kosten aufweisen. Aufgrund der Kosten-Nutzen-Abwägung habe sich die Gemeinde Berg entschieden, diese eigene Lösung in Zusammenarbeit mit der Firma Komdigital UG zu entwickeln.
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3. Rückblick "Runder Tisch - Seniorenarbeit Berg" und Sachstand Sozialraumkoordination (Patricia Kleibert REGINA GmbH)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung im Januar 2025 wurde der Arbeitskreis "Pflege und Wohnen" gegründet. Im Rahmen der März-Gemeinderatssitzung gibt Frau Patricia Kleibert von der REGINA GmbH einen Rückblick zum "Runden Tisch - Seniorenarbeit Berg" sowie den aktuellen Sachstand zur Sozialraumkoordination bekannt.
Die Sozialraumkoordination (SRK) im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. wurde im Mai 2020 eingerichtet und ist bei der REGINA GmbH angesiedelt. Grundlage der Arbeit ist das Seniorenpolitische Gesamtkonzept (SPGK), das der Kreistag 2019 beschlossen hat. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören Wohnen, örtliche Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, soziale Teilhabe sowie Unterstützung für pflege- und betreuungsbedürftige Personen.
Die SRK übernimmt vielfältige Aufgaben, darunter die Vernetzung und Schulung von Seniorenbeauftragten und Nachbarschaftshilfen, die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Organisation von Informationsveranstaltungen. Aktuelle Projekte umfassen Vorträge zu seniorenrelevanten Themen wie „Wohnen im Alter“, Pflegeunterstützung und demografischer Wandel. Besonders hervorzuheben ist das Pop-Up-Projekt „Daheim wohnen bleiben“, das rund 200 Besucher anzog, sowie die Schulung ehrenamtlicher Wohnberater:innen, die Seniorinnen und Senioren bei der Anpassung ihres Wohnraums unterstützen.
Die SRK plant im Ausblick die Wohnberatung durch die Einbindung ehrenamtlicher Beraterinnen und Berater zu stärken, unterstützt vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Geplant sind außerdem Exkursionen und Hospitationen zum Austausch bewährter Praktiken sowie die Entwicklung von Musterkoffern und einer mobilen Ausstellung, um innovative Wohnkonzepte vor Ort erlebbar zu machen. Pop-Up-Stores in leerstehenden Geschäften anderer Kommunen sollen diese Angebote einem breiteren Publikum zugänglich machen.
Die Ehrenamtlichen wünschen sich barrierefreie Beratungsräume mit klarer visueller Ausschilderung und taktilen Bodenindikatoren zur besseren Orientierung. Zudem soll die Gestaltung der Sanitäranlagen den Bedürfnissen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Sehbehinderungen gerecht werden. Die Einrichtung einer "Wohnwerkstatt" ist ebenfalls geplant, um gemeinsam mit Fachleuten individuelle Wohnkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Durch diese Maßnahmen möchten wir die Wohnberatung kontinuierlich verbessern und den Bedürfnissen unserer Gemeinschaft gerecht werden.
Im Rahmen des Runden Tisches zur Seniorenarbeit in Berg wurden bereits verschiedene Ideen entwickelt, um die Situation älterer Gemeindemitglieder zu verbessern. Eine zentrale Maßnahme sei die Erstellung eines Plakats „Hilfen in Berg“ mit wichtigen Kontaktdaten, das an zentralen Stellen ausgehängt und im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden soll. Zudem wurde der Bedarf für niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen diskutiert, wobei Zuständigkeiten und Umsetzungswege noch geklärt werden müssen. Eine mögliche Lösung wäre die Einrichtung einer interkommunalen Koordinationsstelle („Kümmerer“), um Unterstützungsangebote besser zu steuern.
Ein weiteres Anliegen des Runden Tisches ist die Organisation einer „Senioren-Zukunftswerkstatt“, um die Bedürfnisse älterer Bürgerinnen und Bürger systematisch zu erfassen und darauf basierende Maßnahmen abzuleiten. Die Wohnberatung soll weiter gestärkt und durch barrierefreie Beratungsräume sowie mobile Ausstellungskonzepte ergänzt werden. Zudem wird geprüft, inwiefern Fördermittel des Bayerischen Staatsministeriums für innovative Wohnprojekte und seniorengerechte Quartierskonzepte genutzt werden können.
Die weiteren Schritte umfassen die regelmäßige Einberufung des Runden Tisches zur Seniorenarbeit sowie die Konkretisierung und Umsetzung der angedachten Maßnahmen. Die Zusammenarbeit zwischen politischen Vertretern, der Gemeinde und ehrenamtlich Engagierten ist dabei ein entscheidender Faktor.
Frau Kleibert schlägt vor, eine "Senioren-Zukunftswerkstatt" zu gründen, um die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung in Berg besser zu verstehen und ein lokales Konzept zur Entwicklung der Seniorenarbeit zu erstellen. Dabei können uns bayerische Koordinierungsstellen und lokale Einrichtungen unterstützen.
Zusätzlich soll der Wiederaufbau der Nachbarschaftshilfe möglich auch in Kombination mit einer "Taschengeldbörse", bei der Jugendliche für einfache Tätigkeiten im Alltag von Seniorinnen und Senioren ein kleines Taschengeld erhalten. Diese Maßnahmen könnten das Miteinander der Generationen stärken und verbessern die Lebensqualität der Senioren in unserer Gemeinde.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert im Rahmen der SeLA-Schiene (Selbstbestimmt Leben im Alter) Anschubfinanzierungen für Projekte zur Unterstützung von Senioren. Es gibt:
- Bis zu 10.000 € für die Gründung von Nachbarschaftshilfen (2 Jahre)
Bis zu 40.000 € für innovative Wohnprojekte (2 Jahre)
Bis zu 80.000 € für seniorengerechte Quartierskonzepte (max. 90 % der Kosten, 4 Jahre)
Diese Förderungen dienen der Unterstützung beim Projektstart.
Diskussionsverlauf
Die Seniorenarbeit in der Gemeinde Berg gestaltet sich schwierig, da es wenig Resonanz und Anklang gibt, so Gemeinderatsmitglied und Seniorenbeauftragter Alois Braun. Frau Kleibert schlägt vor, gezielt in örtliche Veranstaltungen zu gehen, bei denen bereits Senioren anwesend sind, wie z. B. Kaffee-Nachmittage. So könne man bestehende Strukturen nutzen und die Seniorenarbeit besser vernetzen. Eine pragmatische Lösung wurde bereits in Form von drei Runden Tischen versucht, bei denen ein Infoplakat erstellt werden sollte, jedoch ohne Erfolg. Frau Kleibert empfiehlt, kleinere Schritte zu gehen und die Arbeit Stück für Stück voranzutreiben. Im Rahmen ihrer Aufgaben sei es ihr nicht möglich dauerhaft Unterstützung anzubieten.
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4. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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4 | |
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4.1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Häuselstein – Ost“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 12 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger – Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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4.1 | |
Sachverhalt
Die förmliche Beteiligung bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen und – soweit sich keine rechtlichen Hindernisse mehr ergeben – der Satzungs- und Feststellungsbeschluss sollen in (einer) der nächsten Sitzung(en) erfolgen.
Gemäß dem kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zur Bürgerbeteiligung ein Informations- und Kommunikationskonzept vorzusehen. Explizit ist folgendes niedergeschrieben:
„Bürgerbeteiligung an der regionalen Wertschöpfung mit niedriger Einstiegsschwelle für die Bürger. Vorrangig soll sich die Beteiligung an die Bürger der belegenen Gemarkung und Gemeinde richten. Hierfür ist ein Informations- und Kommunikationskonzept für die Bürger (z. B. Informationsveranstaltungen) vorzusehen.“
Dieses Informations- und Kommunikationskonzept wird in der Sitzung vom Vorhabenträger, der Fa. Greenovative GmbH vorgestellt.
Die Bürgerbeteiligung wird wie folgt vorgeschlagen:
- Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort
Qualifiziertes Nachrangdarlehen (feste Laufzeit, fester Zinssatz, jährliche Ausschüttung, Einlage zwischen 1.000 € und 25.000 €)
Interessensbekundung der Bürger durch Online-Verfahren
Zeichnung
Diskussionsverlauf
Es wurde eine Nachfrage an Herrn Frank von Greenovative bezüglich der online Anmeldung zur Bürgerbeteiligung gestellt, wenn Bürger aufgrund ihrer Fähigkeiten nicht digital teilnehmen können. Herr Frank empfehle hierfür Familienangehörige hinzuzuziehen.
Bezüglich der Nachrangdarlehen erklärt er, dass diese gewisse Risiken bergen, im schlimmsten Fall könne man leer ausgehen. Er stellt jedoch klar, dass daher die Investitionssumme geringgehalten werde und die Bürger explizit in Informationsveranstaltungen darüber informiert werden.
Auf die Nachfrage zur Einspeisung oder eines möglichen Umspannwerks antwortet Herr Frank, dass diese Anlage kein Umspannwerk benötige. Umspannwerke müssen beantragt werden, was hier nicht der Fall sei.
Bei der Frage, ob man am Gewinn oder an der Einspeisung beteiligt sei, erklärt Herr Frank, dass man der Firma Greenovative lediglich ein Darlehen gebe, dass nach fünf bis zehn Jahren im besten Fall zurückgezahlt werde. Jede einzelne Solar-Anlage sei jedoch eine eigene Gesellschaft, die autonom und wirtschaftlich agiere.
Eine weitere Nachfrage betrifft die Notwendigkeit einer Bauleitplanung für ein mögliches Umspannwerk. Diese Frage möchte Gemeinderatsmitglied Mederer spätestens zur April-Sitzung beantwortet haben.
Hinsichtlich der Nachfrage bezüglich Bürgerstromtarife erklärt Herr Frank, dass derzeit keine Bürgerstrom-Tarife geplant seien.
Zum Thema „eine Bürgschaft im Falle eines Bankrotts vorab zu beschließen“ erklärt Herr Frank, dass in diesem Fall keine Bürgschaften vorgesehen seien.
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Bürgerbeteiligungskonzept der Fa. Greenovative GmbH und billigt dieses in der vorgestellten Form (Bekanntmachung Bürgerbeteiligung >> Bürgerinformationsveranstaltung >> Aufnahme der Interessenten über Online-Verfahren mit Investitionswunsch usw. >> Zeichnung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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4.2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 18 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger - Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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4.2 | |
Sachverhalt
Die förmliche Beteiligung bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen und – soweit sich keine rechtlichen Hindernisse mehr ergeben – der Satzungs- und Feststellungsbeschluss sollen in (einer) der nächsten Sitzung(en) erfolgen.
Gemäß dem kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zur Bürgerbeteiligung ein Informations- und Kommunikationskonzept vorzusehen. Explizit ist folgendes niedergeschrieben:
„Bürgerbeteiligung an der regionalen Wertschöpfung mit niedriger Einstiegsschwelle für die Bürger. Vorrangig soll sich die Beteiligung an die Bürger der belegenen Gemarkung und Gemeinde richten. Hierfür ist ein Informations- und Kommunikationskonzept für die Bürger (z. B. Informationsveranstaltungen) vorzusehen.“
Dieses Informations- und Kommunikationskonzept wird in der Sitzung vom Vorhabenträger, der Fa. Greenovative GmbH vorgestellt.
Die Bürgerbeteiligung wird wie folgt vorgeschlagen:
- Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort
Qualifiziertes Nachrangdarlehen (feste Laufzeit, fester Zinssatz, jährliche Ausschüttung, Einlage zwischen 1.000 € und 25.000 €)
Interessensbekundung der Bürger durch Online-Verfahren
Zeichnung
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Bürgerbeteiligungskonzept der Fa. Greenovative GmbH und billigt dieses in der vorgestellten Form (Bekanntmachung Bürgerbeteiligung >> Bürgerinformationsveranstaltung >> Aufnahme der Interessenten über Online-Verfahren mit Investitionswunsch usw. >> Zeichnung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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5. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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ö
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5 | |
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5.1. Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein Wohngebäude mit Aufstockung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 26 der Gemarkung Hausheim in Hausheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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ö
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5.1 | |
Sachverhalt
Die Bauantragsteller beabsichtigen die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein Wohngebäude mit Aufstockung. Im Erdgeschoss sollen 107,53 m² der Grundfläche als Garage genutzt werden, außerdem sollen dort u.a. ein Technikraum, ein Hauswirtschaftsraum, ein WC, ein Abstellraum und ein Lagerraum entstehen. Im aufgestockten Dachgeschoss sind die Wohn- und Schlafräume sowie die Küche mit Speis, Bad sowie Dusche/WC und eine Terrasse geplant. Von der Terrasse führt eine Spindeltreppe in den Garten.
Der betroffene Teil des Grundstückes ist im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das aufgestockte Gebäude hat ein Satteldach mit 42 Grad Dachneigung und eine Höhe von 9,46 m. Auf der Dachfläche im Westen in Richtung Kaltenbachstraße soll eine Schleppgaube mit 6,0 m Breite eingebaut werden. Das bestehende Zweifamilienhaus mit Satteldach auf dem Grundstück hat eine Höhe von ca. 10,20 m. Das im Norden angrenzende Nebengebäude des Nachbarn hat eine Höhe von 8,26 m. Das Bauvorhaben fügt sich somit in die Umgebungsbebauung ein.
Die Erschließung ist über die Bestandsleitungen auf dem Grundstück gesichert.
Die Nachbarbeteiligung ist vollständig. Ein Nachbar hat seine Zustimmung nicht erteilt.
Außerdem haben die Antragsteller folgende isolierte Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt:
- Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen auf der Nordseite zu Flur-Nr. 24 der Gemarkung Hausheim
- Abweichung von der Errichtung einer Brandwand auf der Nordseite zu Flur-Nr. 24 der Gemarkung Hausheim
Der betroffene Nachbar hat seine Zustimmung zu den genannten Abweichungen erteilt.
Die Entscheidung über die beiden isolierten Abweichungen liegt bei der Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Neumarkt, da es sich dabei um bauordnungsrechtliche Vorschriften handelt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.2. Errichtung eines Laufhofes mit überdachten Liegeplätzen und Futtertischgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2621 der Gemarkung Hausheim in Gspannberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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ö
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5.2 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Laufhofes mit überdachten Liegeplätzen und Futtertischgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2621 der Gemarkung Hausheim in Gspannberg. Dieser soll im Osten an den bestehenden und genehmigten Rinderlaufstall mit Technikteil angebaut werden.
Der Laufhof hat eine Fläche von 153,25 m², die überdachten Liegeplätze in der Mitte des Laufhofes haben 30,24 m², die überdachten Liegeplätze südlich des Laufhofes haben 28,62 m² und die Futtertischüberdachung nördlich des Laufhofes hat 63,58 m².
Die zu bebauende Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als landwirtschaftliche Fläche und als Fläche zum Erhalt der strukturreichen Kulturlandschaft, Offenhaltung durch schwerpunktmäßigen Einsatz von Landschaftspflegeprogrammen ausgewiesen.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit misst sich an § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB), da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Es ist davon auszugehen, dass sich für das Bauvorhaben eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, da es dem bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Prüfung nimmt im Rahmen der Bauantragsprüfung derzeit parallel das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Sollte sich eine entsprechende Privilegierung ergeben, ist das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, da sich ein Entgegenstehen von öffentlichen Belangen nicht aufdrängt bzw. nicht ersichtlich ist.
Die Erschließung ist durch Bestand gesichert.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Den Stellungnahmen der Fachstellen (AELF, Veterinäramt, SG „Naturschutz“, SG „Wasserrecht“, SG „Immissionsschutz“ und eventueller weiterer Fachstellen) ist in der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung ein entsprechender Augenmerk zu verleihen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.3. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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5.3 | |
Sachverhalt
Lfd. Nr.
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Bauvorhaben
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Einver-nehmen erteilt
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57-2024
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Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Bürogebäudes mit Halle für Büroartikel sowie lebensgroßer Grundrissdarstellung auf dem Grundstück Fl.-Nr.501/14 der Gemarkung Berg im Gewerbegebiet Meilenhofen-Ost
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ja
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10-2025
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Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Massivholzbauweise auf dem Grundstück Fl.-Nr.511/5 der Gemarkung Hausheim in Hausheim
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ja
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11-2025
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Dacherneuerung einer Scheune auf dem Grundstück Fl.-Nr.23/2 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach
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ja
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13-2025
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Änderung am bestehenden Wohnhaus, Umbau und Sanierung zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr.890/4 der Gemarkung Loderbach in Richtheim
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ja
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15-2025
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Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides: Neubau einer Maschinen-, Berge- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr.242 der Gemarkung Haimburg in Gebertshof
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ja
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6. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 102 Abs. Satz 1 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
- Feststellung der Jahresrechnung 2023
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 bekannt gegeben. Die veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie weitere Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen zu den Prüfungsfeststellungen wurden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
1. Feststellung des Ergebnisses gemäß § 79 KommHV-K
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Verwaltungshaushalt
- EUR -
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Vermögenshaushalt
- EUR -
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Gesamthaushalt
- EUR -
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Soll-Einnahmen
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18.980.412,26
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27.259.952,50
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46.240.364,76
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+neue Haushaltseinnahmereste
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0,00
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0,00
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0,00
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-Abgang alter Haushalts-einnahmereste
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0,00
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0,00
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0,00
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-Abgang alter Kassen-ausgabereste
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0,00
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0,00
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0,00
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Bereinigte Soll-Einnahmen
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18.980.412,26
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27.259.952,50
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46.240.364,76
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Soll-Ausgaben
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18.980.412,26
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27.259.952,50
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46.240.364,76
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+neue Haushaltsausgabereste
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0,00
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0,00
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0,00
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-Abgang alter Haushalts-ausgabereste
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0,00
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0,00
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0,00
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-Abgang alter Kassen-ausgabereste
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0,00
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0,00
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0,00
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Bereinigte Soll-Ausgaben
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18.980.412,26
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27.259.952,50
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46.240.364,76
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Unterschied (Fehlbetrag)
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0,00
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0,00
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0,00
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2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Vorschüsse
|
0,00 EUR
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
33.611,58 EUR
|
3. Stand des Vermögens, der Schulden und der Rücklagen
|
Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
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Zugang
- EUR -
|
Abgang
- EUR -
|
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
- EUR -
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Vermögen
nach § 76 Abs. 1 KommHV-K.
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162.000,54
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663,37
|
0,00
|
162.663,91
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Vermögen
nach § 76 Abs. 2 KommHV-K.
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- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation -
|
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation -
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- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation -
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- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation -
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Schulden
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0,00
|
0,00
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0,00
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0,00
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Allg. Rücklagen
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149.950,00
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657,32
|
0,00
|
150.607,32
|
Beschluss 1
Feststellung der Jahresrechnung 2023:
Die Jahresrechnung 2023 wir gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO mit den vorgenannten Ergebnissen festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Entlastung der Jahresrechnung 2023:
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den in gleicher Sitzung festgestellten Ergebnissen die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.
Da sich die Entlastung der Jahresrechnung an den Ersten Bürgermeister wendet, liegt bei Beratung und Entscheidung über die Entlastung eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vor. Das bedeutet, dass der Erste Bürgermeister auch nicht den Vorsitz führen darf. Den Vorsitz bei der Abstimmung zu I.TOP 6 führt somit der Zweite Bürgermeister Christian Lehmeyer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Investitionsförderung – Richtlinie der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports; hier vorliegender Antrag der DJK-SV Berg e.V.
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Antrag der DJK-SV Berg e.V. vom 28.12.2024 zur Förderung einer Beschallungsanlage am A- / B-Platz, Schulstr. 40, 92348 Berg
>Antragseingang: 02.01.2025
>Maßnahmenumsetzung im Jahr 2024
>Bezahlte Rechnungen in Höhe von 10.027,95 Euro
>Förderfähig als Teil der Sportanlagen (notwendige Durchsagen, insbesondere bei Jugendturnieren) nach Nr. 3 Punkt 1 der Richtlinie zur Investitionsförderung
>Förderfähige (nachgewiesene und anerkannte) Kosten nach Nr. 6 der Richtlinie zur Investitionsförderung: 10.027,95 Euro
>Rechnung und Zahlungsbeleg liegen vor und sind inhaltlich sowie rechnerisch geprüft
>Förderung nach dem Fördersatz in Höhe von 20 %: 2.005,59 Euro
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Förderung des eingereichten Antrags nach den Richtlinien der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports gemäß den vorgenannten Ausführungen.
Der Vollzug des Beschlusses (Anschreiben an den Verein und Auszahlung) erfolgt nach Beschlussfassung zum Gemeindehaushalt 2025 (geplant in der Gemeinderatssitzung am 29.04.2025).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Der Bayerische Gemeindetag hat sich entschieden, die Kooperation zur Durchführung von Bündelausschreibungen im Strom- und Gasbereich neu auszuschreiben. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH endet, neuer Vertragspartner ist zukünftig die enPORTAL GmbH in Pronsdorf (Schleswig-Holstein).
Die enPORTAL GmbH wird in Zusammenarbeit mit der Tochtergesellschaft des Bay. Gemeindetags – der Bayerischen Gemeindetag Kommunal GmbH – die Durchführung der vorgenannten Energiebeschaffungen anbieten.
Für die Teilnahme der Gemeinde Berg ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zur Durchführung einer Beschaffung von Strom / Gas im Rahmen von Bündelausschreibungen erforderlich (Nr. 1 der Beschlussvorlage). Der Vertragsinhalt kann der entsprechenden Vorlage entnommen werden. Auf den Leistungsinhalt in § 1 des Vertrags wird verwiesen. Für diese Leistungsdurchführung würden nach derzeitigem Stand der Abnahmestellen (83 SLP, 5 RLM) für eine Strombündelausschreibung Kosten in Höhe von 3088,05 Euro brutto und für eine Gasbündelausschreibung (6 SLP) Kosten in Höhe von 672,35 Euro brutto entstehen.
Da die aktuellen Strombelieferungsverträge der Gemeinde Berg (RLM, SLP, HS, SB) mit dem 31.12.2025 enden, ist eine Beschaffung für die Jahre 2026 ff. noch in diesem Jahr erforderlich.
Aufgrund der geplanten Zeitschiene sind bereits jetzt wichtige Regelungen zu dieser Ausschreibung zu treffen (siehe Nr. 2 bis 6 der Beschlussvorlage). Hingewiesen wird insbesondere auf Nr. 2. Der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH wird die Vollmacht erteilt, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen – damit auch die Zuschlagsentscheidung – für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben (siehe auch Nr. 5) dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
Hierzu erläutern die Beteiligten, dass sich eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerischen Kommunal-GmbH bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden weder zeitlich noch organisatorisch realisieren lässt.
Diese Vorgehensweise entspricht der vergangenen Regelung mit der Kubus GmbH.
Dieser vorgenannte Dienstleistungsvertrag hat zunächst eine Laufzeit bis Ende 2030, kann aber zweimal um drei Jahre verlängert werden. Weiter ist die Gemeinde als Auftraggeber nicht verpflichtet, die enPORTAL GmbH mit der Durchführung weiterer Ausschreibungen zu beauftragen.
Da die Beschaffung von Strom und Gas über die Teilnahme an Bündelausschreibungen bay. Kommunen – mit Ausnahme des Vertragsschlusses „Straßenbeleuchtung“ im Jahr 2022 aufgrund der damaligen schweren Marktturbulenzen - in der Regel marktgerechte Preise sowie ein rechtssicheres Verfahren für die Gemeinde Berg bewirkt hat, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, den Dienstleistungsvertrag mit der enPORTAL GmbH abzuschließen sowie die entsprechenden Vollmachten gemäß beiliegender Beschlussvorlage zu erteilen. Sollte sich herausstellen, dass das Verfahren nicht zufriedenstellend für die Gemeinde Berg abläuft, kann bei nachfolgenden Ausschreibungen entsprechend reagiert werden.
Diskussionsverlauf
Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Laufzeit von 3 Jahren festgelegt werden soll oder ob auch Laufzeiten von 1, 2 oder 3 Jahren wählbar wären. Aufgrund der aktuell unsicheren Lage und möglicher Festlegungen im Bundestag sollte dies in Betracht gezogen werden.
Beschluss 1
Hinweis zur Abstimmung in der Gesamtheit oder mittels Einzelbeschlüssen:
Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, die vorliegenden Beschlussvorschläge in der Gesamtheit anzunehmen (mit einer Abstimmung also mehrerer Einzelbeschlüsse gem. Vorlage zu fassen).
- Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll
- Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder
- 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder
- 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 2
- Der Erste Bürgermeister Peter Bergler wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Be-schaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
- Der Erste Bürgermeister Peter Bergler wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
- Der Erste Bürgermeister Peter Bergler wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden
- Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Widmung der Ortsstraße "Bruckäcker" (Erweiterung) im Gewerbegebiet Meilenhofen gemäß Art. 6 BayStrWG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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9 | |
Sachverhalt
Ein neues Teilstück der bestehenden Ortsstraße „Bruckäcker“ im Gewerbegebiet Meilenhofen [Fl.-Nr. 501 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf. und Fl.-Nr. 499 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (Teilfläche)] ist seit der Erschließung der Gewerbegebietserweiterung benutzbar hergestellt und hat die Funktion einer Ortsstraße. Die Gemeinde Berg ist Eigentümerin der Straße. Die Straße ist gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Anfangspunkt: Südostecke der Fl.-Nr. 497 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf.
Endpunkt: Nordostecke der Fl.-Nr. 501/5 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf.
Länge: 0,175 km
Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Berg.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Widmung gemäß Art. 6 BayStrWG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Wärmeplanung der Gemeinde Berg: Vergabe der Planungsleistungen für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze nach dem Wärmeplanungsgesetz - WPG an ein entsprechendes Planungsbüro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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|
10 | |
Sachverhalt
Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung nach dem KWW-Musterleistungsverzeichnis zur Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanung in die folgenden Hauptphasen:
A - Eignungsprüfung
Zu Beginn der Wärmeplanung werden mit der Eignungsprüfung Teilgebiete identifiziert, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zukünftig nicht durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in diesen Teilgebieten eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden. In Teilgebieten, die bereits vollständig mit erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden, muss keine Wärmeplanung durchgeführt werden.
B - Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse umfasst eine systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs in den Bereichen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme, der aktuellen Versorgungsstruktur sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus werden Informationen zu den Gebäuden, wie Gebäudetypen und Baualtersklassen, systematisch und qualifiziert erhoben.
C - Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse erfasst die Potenziale zur Reduktion des Wärmebedarfs wie auch nutzbare Potenziale für die Versorgung durch erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme zur Bedarfsdeckung. Einsparpotenziale beziehen sich sowohl auf Wärmebedarfsreduktionen in Gebäuden durch Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes als auch auf Effizienzsteigerungen im Bereich von industriellen und gewerblichen Prozessen.
D - Zielszenario
Das Zielszenario basiert auf den Ergebnissen der Eignungs-prüfung sowie der Bestands- und der Potenzialanalyse. Es stellt für das beplante Gebiet als Ganzes eine mögliche Entwicklung zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung dar und beinhaltet die Informationen zur potenziellen Versorgungsstruktur im Zieljahr. Zur Bestimmung des maßgeblichen Zielszenarios werden unterschiedliche, jeweils zielkonforme Szenarien aufgezeigt, die insbesondere die voraussichtliche Entwicklung des Wärmebedarfs sowie die Entwicklung der für die Wärmeversorgung erforderlichen Energieinfrastrukturen berücksichtigen.
Die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ist Teil der Entwicklung des Zielszenarios und erfolgt auf Grundlage der Bestands- und der Potenzialanalyse. Hierzu wird mit dem Ziel einer realisierbaren und möglichst kosteneffizienten Versorgung des jeweiligen Teilgebiets unter anderem auf Basis von Wirtschaftlichkeitsvergleichen dargestellt, welche Wärmeversorgungsart sich für das jeweilige beplante Teilgebiet eignet. Dabei werden Vorschläge zur Versorgung des beplanten Teilgebiets von Betreibern eines bestehenden Wärme- oder Gasnetzes oder von potenziellen Betreibern bei der Einteilung berücksichtigt.
E - Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
Auf Grundlage des Zielszenarios wird eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Sie enthält einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen, die die nächsten Schritte hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen.
Die Verstetigungsstrategie zeigt auf, welche strukturellen und prozessualen Elemente für die erfolgreiche Entwicklung des Transformationspfads im Bereich Wärme und die Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne erforderlich sind.
Die Entwicklung eines Controlling-Konzepts dient der Verfolgung der Zielerreichung inklusive der Definition von geeigneten Indikatoren und Rahmenbedingungen für die Datenerfassung und -auswertung.
F - Dokumentation der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung werden in einem Fachgutachten dokumentiert. Darüber hinaus sind die angewendeten Methoden und Vorgehensweisen darin beschrieben. Neben dem Fachgutachten beinhaltet die Ergebnisdokumentation die Übermittlung der GIS-Daten zur Weiternutzung an die Kommune.
ÖB - Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die wesentlichen Akteure der Beteiligung, die Interessengruppen, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft sowie die Bürgerschaft bei der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. Zudem wird eine Kommunikationsstrategie für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammen-arbeit mit allen Zielgruppen erarbeitet. Die Beteiligung als zweistufiges Verfahren ist möglichst frühzeitig und fortlaufend zu konzipieren.
Der Gemeinde Berg liegen zwei Angebote mit der Wertung auf der Basis des KWW-Musterleistungsverzeichnis für die Wärmeplanung vor.
BAYERNWERK NETZ mit der Bruttoangebotssumme in Höhe von 43.803,90 €
und ein weiterer Bieter mit der Bruttoangebotssumme in Höhe von 77.892,25 €
Diskussionsverlauf
Es wird die Nachfrage gestellt, dass wohl die Regina GmbH auch Wärmeplanungen übernehmen würde. Unklar sei jedoch, ob hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt wären. Seitens der Verwaltung wurde bei der Regina GmbH diesbezüglich keine Anfrage gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Planungsleistungen für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze nach dem Wärmeplanungsgesetz – WPG in der Gemeinde Berg an die Bayernwerk Netz GmbH mit einer Auftragssumme von 43.803,90 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Baugebiet Stöckelsberg "An der Klinge": Vergabe der Erschließungsplanungen für die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung mit Regenwasserbehandlung und Straßenbau an ein Planungsbüro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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11 | |
Sachverhalt
Das angedachte Baugebiet Stöckelsberg umfasst eine Gesamtfläche von zirka 1,2 ha und wird voraussichtlich in 16 Bauparzellen aufgeteilt werden. Die Abwasserentsorgung hat im Trennsystem zu erfolgen.
Für die Erschließungsplanung wurden insgesamt drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes für die Erschließungsplanungen bis zum 13.03.2025 aufgefordert.
Zum Stichtag 13.03.2025 wurden zwei Angebote mit den nachfolgenden Bruttoangebotskosten abgegeben. Die Gesamtwertung der vier Planungsbereiche ergab folgendes Ergebnis:
- Ing. Büro Miller / Nürnberg: 144.189,14 €
- : 147.964,85 €
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka stellt die Nachfrage bezüglich den "vorläufigen" Kosten und äußert Bedenken bezüglich des Begriffs „vorläufig“. Ingenieur Birgmeier erklärt, dass es sich bei den genannten Kosten um von ihm erstellte anrechenbare Kosten handele.
Beschluss
Die Gemeinde Berg vergibt die Planungsleistungen für die Erschließung des Baugebietes Stöckelsberg „An der Klinge“ an das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg mit einer vorläufigen Bruttoangebotssumme in Höhe von 144.189,14 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Straßensanierungsmaßnahmen: Direktvergaben von Bauleistungen
a) Deckensanierung der GV Straße Gspannberg - Rasch (Gemeindegrenze)
b) Deckenteilsanierung des Kettenbacher Weges in Berg
c) Erschließung Baugebiet Richtheim Ost
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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|
12 | |
Sachverhalt
Grundsätzliches zur Wahl der Vergabeart:
Ein Direktauftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens ist gemäß Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayWiVG (Bayerisches Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften) zulässig bei der Vergabe von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von einschließlich 250 000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
Die Einheitspreise für die Ermittlung der Auftragssummen basieren aus dem Projekt „Erschließung des Gewerbegebietes in Meilenhofen mit dem Auftragsdatum 02.05.2023.
Der Baupreisindex vom II. Quartal 2023 betrug 126,0 % und der Baupreisindex vom IV. Quartal 2024 lautete 130,8 %, d. h. in der Zwischenzeit sind die Baupreise um zirka 4,8 % gestiegen.
Aus den genannten Gründen wird eine Direktvergabe unter diesen Rahmenbedingungen für die nachfolgenden kleineren Erschließungs- bzw. Straßensanierungsmaßnahmen seitens der Verwaltung als eine praktikable wirtschaftliche Lösung angesehen.
- Deckensanierung der GV – Straße Gspannberg – Rasch (Gemeindegrenze)
Die Projektkosten für einem Neubau des Straßenabschnittes mit einer Länge von 495 m einschließlich der Planungskosten betragen nach interner Kostenschätzung 500.954,74 €. Abzgl. der zu erwartenden FAG – Fördermittel von 40 % der Gesamtkosten, d.h. zirka 45 % der förderfähigen Kosten, also von 200.381,90 €, ergibt sich daraus ein voraussichtlicher Gemeindeanteil an den Baukosten von 300.572,84 €. Hierzu müsste natürlich eine entsprechende Entwurfsplanung für den Zuwendungsantrag mit beiliegenden Bodengutachten etc. im Vorfeld erstellt werden.
Die Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße Gspannberg – Rasch umfasst die die Beseitigung von 350 m² Schadstellen, die Erneuerung von 100 m Betonbordsteinen und die Erneuerung der Asphaltdeckschicht auf einer Fläche von 2.500 m².
Die Kostenberechnung für die Baumaßnahme beträgt 170.690,96 € brutto.
- Deckenteilsanierung des Kettenbacher Weges in Berg
Die Schadstellen- und Deckensanierung im Kettenbacher Weg umfasst die Erneuerung der Asphaltbetonfläche von 1.650 m², Sanierung der Schadstellen auf einer Gesamtfläche von 250 m² und Deckenfräsarbeiten von 1.400 m².
Darüber hinaus werden die acht Deckel der bestehenden Einsteigschächte erneuert und die schadhaften Auflagerringe ersetzt.
An der bestehenden Wasserleitung werden ggf. die schadhaften 15 Schiebergestänge mit den Anschlussschellen ersetzt.
Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme können folgendermaßen beziffert werden.
- Straßenbauarbeiten: 91.890,03 €
- Schachtsanierungen: 17.165,29 €
- Wasserschiebersanierungen:33.938,06 €
- Erschließung des Baugebietes Richtheim Ost
Für die „provisorische“ Erschließung der beiden Bauparzellen in Richtheim – Ost sind lediglich zwei Abwassergrundstücksanschlüsse DN 150 mm und zwei Wasserhausanschüsse DN 40 mm zu erstellen. Die bestehende Fahrbahn wird nur im hinteren Bereich mit einer wassergebundenen Schottertragschicht um zirka 18 m verlängert.
Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme können folgendermaßen beziffert werden.
- Verlängerung der Straße: 7.007,47 €
- Grundstücksanschlüsse Kanal: 8.979,43 €
- Grundstücksanschlüsse Wasser: 15.551,90 €
Diskussionsverlauf
Es wird eine Anmerkung zur Sanierung der Gspannberg/Rasch gemacht, dass hier auf die Sperrung geachtet werden müsse, da auch die Durchfahrt Gnadenberg derzeit noch gesperrt sei. Ingenieur Birgmeier erklärt, dass die Sperrung in Gnadenberg Ende April abgeschlossen sein soll und der Baubeginn für den Abschnitt Gspannberg/Rasch im Mai erfolgen werde.
Auf die Nachfrage, ob die Firma Strabag den Preis von 2023 halten könne, antwortet Ingenieur Birgmeier bejahend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der im Sachvortrag aufgezeigten Baumaßnahmen in Form der Direktvergaben, unter der Maßgabe, dass der aufgezeigte Kostenrahmen nicht überschritten wird. Der Auftrag erfolgt an die Firma Strabag aus Regensburg mit den Einheitspreisvereinbarungen aus dem Leistungsverzeichnis „Gewerbegebiet Meilenhofen – Erweiterung II“ mit Auftragsvergabe vom 02.05.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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13. BayFwG: Bestätigung der gewählten Feuerwehrkommandanten der FFW Stöckelsberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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|
13 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Am 15.03.2025 fand die außerordentliche Neuwahl des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stöckelsberg statt. Zusätzlich fand eine Wahl des 3. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stöckelsberg statt um die Führungslast auf eine weitere Schulter zu verteilen. Die ist gemäß Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayFwG möglich.
Als gewählter 1. Kommandant ging Herr Christian Leibold, als 3 Kommandant Herr Andreas Eckerlein hervor.
2. Kommandant bleibt weiterhin Herr Nico Denk.
Diskussionsverlauf
Es wird aus dem Gremium nachgefragt, ob der 3. Kommandant mittlerweile üblich sei. Es wurde seitens des Gremiums betont, dass dies nicht die Regel darstellen solle. Zudem wird die Frage zur Aufwandsentschädigung für den 3. Kommandanten gestellt. Der 1. Kommandant erhält 100 %, der 2. Kommandant 50 %, jedoch sei unklar, welchen Anteil der 3. Kommandant erhält, falls dieser überhaupt eine Aufwandsentschädigung bekommt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Christian Leibold, Am Schwall 7, OT Unterrohrenstadt, 92348 Berg als 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stöckelsberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Andreas Eckerlein, Wirtsgasse 3, 92348 Berg als 3. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stöckelsberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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14. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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14 | |
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14.1. Zuschussgewährung für die Englandfahrt der Klasse M8 der Mittelschule Lauterhofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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ö
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14.1 | |
Sachverhalt
Die Klasse M8 der Mittelschule Lauterhofen plant im Zeitraum vom 17.05.2025 bis 23.05.2025 eine Englandfahrt. Diese Bildungsreise diene der Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse sowie der interkulturellen Bildung der Schülerinnen und Schüler.
Zur finanziellen Unterstützung beantragt die Klasse M8 einen Zuschuss in Höhe von 350 Euro von der Gemeinde Berg.
Die Gemeinde Berg unterstützt Bildungsmaßnahmen, die zur Förderung der sprachlichen und kulturellen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler beitragen. Daher gewährt die Gemeinde Berg der Klasse die beantragten 350 Euro entsprechend dem Grundsatzbeschluss. Der Betrag werde in den kommenden Tagen auf das Schulkonto überwiesen.
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14.2. Information: Bekanntgabe von Vergaben in der nächsten Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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14.2 | |
Sachverhalt
In der kommenden Sitzung des Gemeinderats werden mehrere Vergaben bekannt gegeben. Diese betreffen verschiedene Projekte und Maßnahmen in unserer Gemeinde, darunter:
- Historisches Rathaus – Vergabe von Bauleistungen
Neubau Feuerwehrhaus Hausheim – Vergabe von Bauleistungen
Abwasserentsorgung – Sanierung der Pumpwerke Ober- und Unterölsbach – Vergabe von Bauleistungen
Die detaillierten Informationen zu den Vergaben werden in der Sitzung vorgestellt
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14.3. Terminabsprache - Haushaltsvorbesprechung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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|
14.3 | |
Sachverhalt
Für die abschließende Abstimmung der Finanzplanung und Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2025 ist eine Haushaltsvorbesprechung vorgesehen. Je nach Fortschritt bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen wäre frühestens ein Termin in den Osterferien möglich.
Bevor eine endgültige Terminierung erfolgt, stellt der Erste Bürgermeister die Nachfrage an die Fraktionssprecher, ob eine Besprechung während der Ferien möglich wäre oder ein späterer Termin bevorzugt werde. Die endgültige Festlegung erfolgt in Abhängigkeit vom Bearbeitungsstand der Haushaltsunterlagen.
Diskussionsverlauf
Die Fraktionssprecher sprechen sich mehrheitlich für eine Haushaltsvorbesprechung in den Osterferien aus.
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14.4. Absicherung von Wegen bei Bauarbeiten – Beispiel: Schäden durch Bau der Solaranlage Stöckelsberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
|
ö
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|
14.4 | |
Sachverhalt
Im Zuge der Bauarbeiten an der Solaranlage Stöckelsberg seien die angrenzenden Flur- und Zufahrtswege beschädigt worden. Dies wurde bereits in der Bürgerversammlung thematisiert. Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass der Zustand der Wege vor und nach der Baumaßnahme dokumentiert sei. Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer stellt die Frage, ob im Durchführungsvertrag eine Absicherung zur Wiederherstellung der Wege nach Abschluss der Bauarbeiten enthalten sei.
Er schlägt vor, zukünftig für Bauarbeiten dieser Art Bürgschaften abzuschließen. Dadurch solle sichergestellt werden, dass alle Zufahrtswege nach den Bauarbeiten in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
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14.5. Nachfrage zur Wasserleitungssanierung und Sanierung der Ortsstraße im Bereich der Herrnstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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ö
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14.5 | |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Alois Braun stellt die Nachfrage zur geplanten Wasserleitungssanierung sowie zur Weitersanierung der Ortsstraße im Bereich der Herrnstraße in Berg.
Der anwesende Ingenieur Birgmeier, informiert darüber, dass hierzu ein gerichtliches Verfahren laufe. Solange dieses Verfahren andauere, werde keine andere Firma mit den Arbeiten beginnen können. Die Laufzeit des Verfahrens werde voraussichtlich bis zum Jahr 2027 andauern.
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14.6. Weiterführung des Baus des Feuerwehrhauses Hausheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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65. Gemeinderatssitzung
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27.03.2025
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ö
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14.6 | |
Sachverhalt
Dritter Bürgermeister Norbert Nießlbeck stellt eine Nachfrage bezüglich des weiteren Vorgehens beim Bau des Feuerwehrhauses Hausheim nach der Insolvenz der ursprünglich beauftragten Firma Dörrmann. Die Bauarbeiten der Firma Dörrmann würden im März eingestellt, was zu Bedenken hinsichtlich möglicher Verzögerungen und Nachteile für Hausheim führen könne.
Ingenieur Bernhard Birgmeier informiert darüber, dass die Firma Schenk in den bestehenden Vertrag eintrete und keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde entstehen. Zudem werde bestätigt, dass die nachfolgende Firma Thumann ihre Arbeiten wie geplant im Anschluss durchführen könne.
Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr