Datum: 25.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Protokolle der öffentlichen Sitzungen:
1.1 Niederschrift vom 14.12.2023 (Nr. 48/23)
1.2 Niederschrift vom 21.12.2023 (Nr. 49/23)
2 Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)
3 Neubau der Kitas Berg & Stöckelsberg:
3.1 Vorstellung der Planungen zu den Außenanlagen durch Landschaftsarchitekt Herrn Kölbl
3.1.1 Billigung der Entwurfsplanung und Beschluss zur Ausschreibung und Umsetzung der Baumaßnahmen
3.2 Vergabe der Lieferung & Montage der Kücheneinrichtungen
4 Rückblick und Vorschau der Kulturbeauftragten Christine Riel-Sommer
5 Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
5.1 Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter auf dem Grundstück FlNr. 734/90 der Gemarkung Loderbach in Richtheim
5.2 Errichtung Stallgebäude mit landwirtschaftlicher Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1234 der Gemarkung Stöckelsberg
5.3 Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
6 Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102, 103 GO
7 Einführung der digitalen Gremienarbeit für den Gemeinderat Berg mit einem Ratsinformationssystem (RIS) Hier: Anschaffung und Bereitstellung mobiler Endgeräte für die Gemeinderatsmitglieder durch die Gemeinde Berg und Festlegung einer Aufwandsentschädigung für die Nutzung eigener mobiler Endgeräte
8 Recycling von Bauschutt an der Deponie Kettenbach
9 Vergabe von Kleinaufträgen für Sanierungsmaßnahmen auf Basis von bestehenden Bauverträgen
9.1 Sanierung der GVS Gnadenberg – Hagenhausen
9.2 Sanierung der GVS Kettenbach – Grub
9.3 Sanierung Anliegerstraße in Irleshof
9.4 Einbau von Drainagehaltungen am Friedhof Oberrohrenstadt
10 Abwasserentsorgung Berg: Einleiten von Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen und Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken
11 Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
11.1 Freizeitmesse 2024
11.2 Kleinprojekt ILE NM-Arge 10
11.3 Überdachung Stockschützen
11.4 Pflegearbeiten Friedhof Sindlbach
11.5 Bootsanlegestelle
11.6 Toilettenanlage Gnadenberg
11.7 Baum in Hausheim (Dörfler-Anwesen)
11.8 Termin Gemeinderatssitzung Februar
11.9 Defekte Straßenlampen Unterölsbach
11.10 Beleuchtung Fußweg zum Sportplatz

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr. 50_23 (25.1.2024) - ÖT.pdf

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1. Anerkennung der Protokolle der öffentlichen Sitzungen:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 1
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1.1. Niederschrift vom 14.12.2023 (Nr. 48/23)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 1.1

Beschluss

Das Protokoll wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Niederschrift vom 21.12.2023 (Nr. 49/23)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 1.2

Beschluss

Das Protokoll wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 2

Sachverhalt

a) Mehrere Anwohner der Neumarkter Straße, Hauptstraße und Rosenbergstraße nehmen Stellung zur Thematik der geplanten Ortsumfahrung Berg. Sie appellieren an den Gemeinderat die Planungen für die Ortsumfahrung weiter zu betreiben und bitten den Gemeinderat darum, auf das geplante Bürgerbegehren mit einem Ratsbegehren zu reagieren. Sie erklären, dass seit  annähernd 20 Jahren im Gemeinderat für eine Ortsumfahrung plädiert wird. Diese Haltung sollte nun nicht geändert werden. Die Anlieger schildern die alltägliche Situation an der Staatsstraße St. 2240 u. a. erklären Sie, dass es insbesondere zu Berufsverkehrszeiten in Berg so gut wie keine Möglichkeit gibt, die Straße als Fußgänger zu überqueren bzw. als PKW-Fahrer aus einer Seitenstraße in die Staatsstraße einzubiegen. Dies sei vor allem auch für Rettungsdienste ein Problem. Weiter teilen Sie mit, dass Fahrradfahrer immer wieder auf den Gehsteig ausweichen, da diese es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens für zu gefährlich halten auf der Straße zu fahren. Ebenfalls wird der Außenspielbereich der Kindertagesstätte Schatzinsel in der Heinrichsburgstraße angesprochen. Der Außenspielbereich liegt direkt an der Staatsstraße. Die Kinder sind dadurch permanent einer hohen Feinstaub- und Lärmbelastung ausgesetzt.
Zu den Vorschlägen der Bürgerinitiative bezüglich Verkehrsberuhigung, insbesondere Tempo 30 in Berg, teilen Sie mit, dass Sie dies für untragbar halten, da dadurch weder die Feinstaub- noch die Lärmbelastung abnehmen würden. Auch für Fußgänger würde es noch schwerer die herankommenden Fahrzeuge einzuschätzen. Das freiwillige Ausweichen auf die Autobahn halten sie ebenfalls für unrealistisch.
Abschließend bedanken Sie sich fürs zuhören und bitten den Gemeinderat die vorgebrachten Argumente zu bedenken und weiterhin an den Planungen für die Ortsumfahrung festzuhalten.

b) Ebenfalls zum Thema Ortsumfahrung Berg bzw. zum Bürgerbegehren meldet sich ein Bürger aus Oberölsbach zu Wort. Der Bürger ist Mitglied der Bürgerinitiative Solidarische Verkehrsführung Berg Opf. Er teilt mit, dass das Bürgerbegehren auf einem guten Weg sei und in den nächsten Tagen das Ergebnis der Unterschriftensammlung bekannt gegeben wird. Weiter berichtet er von massiven Anfeindungen beim Sammeln von Unterschriften für das Bürgerbegehren.

c) Eine Bürgerin aus dem Ort Oberwall informiert, dass in Oberwall die offizielle Bushaltestelle aufgrund einer fehlenden Wendemöglichkeit derzeit nicht angefahren wird. Die betroffenen Kinder müssen deshalb an die Ortsgrenze von Oberwall – in Richtung Unterwall laufen um dort dem Bus zuzusteigen. Der Weg dorthin ist nicht beleuchtet und es ist auch keine Gehweg vorhanden. Dadurch befürchtet sie eine Gefahr für die Kinder. Sie bittet die Gemeinde Berg darum alles zu tun, um das Busunternehmen zur veranlassen, die offizielle Bushaltestelle wieder anzufahren. Bürgermeister Bergler teilt mit, dass dies bereits bekannt sei und man in nächster Zeit diesbezüglich tätig wird.

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3. Neubau der Kitas Berg & Stöckelsberg:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 3
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3.1. Vorstellung der Planungen zu den Außenanlagen durch Landschaftsarchitekt Herrn Kölbl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurden die Planungen für die Außenanlagen der beiden Kindertagesstätten in Berg und Stöckelsberg durch den Landschaftsarchitekten Herrn Kölbl auf der Basis der Lagepläne und Beispielsbilder zu den einzelnen Spielgeräten vorgestellt.
Die Kosten werden im Einzelnen folgendermaßen benannt:
  • Kindertagesstätte Stöckelsberg:        167.712,65 € (brutto)
  • Kindertagesstätte Berg:                397.712,60 € (brutto)

Diskussionsverlauf

Nach der Vorstellung durch Landschaftsarchitekt Martin Kölbl, werden von Seiten des Gemeinderats folgende Nachfragen gestellt:

  • Welche Materialien werden verwendet und welcher Zaun wird gebaut? 
    • Hierzu teilt Landschaftsarchitekt Martin Kölbl  mit, dass die Pflasterflächen mit einem Betonpflaster gestaltet werden,  als Fallschutz unter den Spielgeräten wird mit Kies gearbeitet. Als Zaun wird ein Doppelstabmattenzaun verwendet,  da dieser sehr robust und zugleich kostengünstig sei.

  • Warum sind die Kosten so hoch?
    • Hierzu teilt Herr Kölbl mit, dass es sich um eine große Fläche handle und gerade in Berg auch einige Unebenheiten im Gelände z. B. durch Mauern ausgeglichen werden müssen. Die Spielgeräte sind ebenfalls in den Kosten bereits berücksichtigt.

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3.1.1.  Billigung der Entwurfsplanung und Beschluss zur Ausschreibung und Umsetzung der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 3.1.1

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Entwurfsplanungen zu den Außenanlagen der beiden Kindertagesstätten in Berg und Stöckelsberg, und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der Bauleistungen und der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter sowie die Umsetzung bis Ende August 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Vergabe der Lieferung & Montage der Kücheneinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 3.2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 14.12.2023 hat der Gemeinderat die Anschaffung der beiden Mensaküchen und Personalküchen  in den Kindertagesstätten Berg und Stöckelsberg sowie der drei Kleinküchen in den drei Kindergartengruppen beschlossen. 
Die Verwaltung wurde zur Einholung von entsprechenden Angeboten unter Berücksichtigung ortsansässiger Schreiner und Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter  entsprechend beauftragt.

Seitens der Verwaltung wurden insgesamt 7 Küchenlieferanten bzw. Schreinerbetriebe angeschrieben.

Als Qualitätsbeispiel wurde eine Burger Einbauküche oder gleichwertige Qualität lt. Plan und Type incl. Lieferung und Montage der Möbelteile; Anschluss der Elektrogeräte und Wasseranschluss incl. Arbeitsplatte vom Möbelhersteller und Rückwand in APL- oder Frontdekor - PG2

Hersteller: (Beispiel) / Burger 2023 Alliance - Programm: E11 Ella

Front: / Lacklaminatfront oder Kunststoff ummantelte Front mit einer FSC®-zertifizierte MDF-Holzfaserwerkstoffplatte als Trägermaterial.

Korpus: / Beschichtete 16 mm starke Dreischichtgütespanplatten, Last für Böden bis zu 50 kg pro m², Einlegeböden aus beschichteten 19 mm Dreischichtgütespanplatten.

Arbeitsplatte: / Trägerplatte mit Eurospan Rohspanplatte mit einer nahtlosen Schichtstoffbeschichtung

Griff: / 723 Metall-Stangengriff edelstf.

APL-Farbe: / 962 Mocca oder ähnlich

Die Angebotsanfragen umfassten folgende Kücheneinheiten:

KÜCHE 1: KITA BERG – MENSAKÜCHE
KÜCHE 2: KITA BERG – PERSONALKÜCHE (für maximal 18 Bedienstete)
KÜCHE 3: KITA BERG – KLEINKÜCHEN FÜR GRUPPENRÄUME (3Stück)
KÜCHE 4: KITA STÖCKELSBERG – MENSAKÜCHE
KÜCHE 5: KITA STÖCKELSBERG – PERSONALKÜCHE (für maximal 6 Bedienstete)

Zum Abgabetermin am 15.01.2023 lagen der Verwaltung 3 Angebote vor.

Die vorgelegten Angebote Nr. 1 & 2 waren vollständig. 

Im Angebot Nr. 3 (Bieter C) mit einer benannten Summe von 85.474,84 € fehlten die Einheitspreise für die Gewerbegeschirrspüler mit Zubehör. Bei Ergänzung des Angebotes mit den mittleren Preisen hierzu ergäbe sich eine Angebotssumme von 102.894,06 €. 

Auf die Rangfolge hat dieser Wertungszusatz aber keine Auswirkung.

Die Qualitäten der angebotenen Materialen sind prinzipiell im Detail unterschiedlich, aber für die angedachte Nutzung als vergleichbar zu bewerten. Es ergibt sich somit folgende Bewertungsrangfolge.

Rang
Firma / Ort
Angebotssumme
Differenz
Differenz
1.
Klein - Berg
83.512,73 €


2.
Bieter B
89.966,50 €
6.453,77 €
7,76 %
3.
Bieter C
102.894,06 €
19.381,33 €
23,21 %

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Firma Klein aus Berg den Auftrag für die Lieferung und Montage der Küchenelemente mit den entsprechenden Einbaugeräten in den Kindertagesstätten Berg und Stöckelsberg mit einer Auftragssumme in Höhe von 83.512,73 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Rückblick und Vorschau der Kulturbeauftragten Christine Riel-Sommer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kulturbeauftragte der Gemeinde Berg, Christine Riel-Sommer, anwesend. Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert sie dem Gemeinderat die Projekte bzw. Ereignisse des Jahres 2023. Sie geht dabei u. a. auf folgende Ereignisse näher ein:

  • Blaulichtkalender / Blaulichtserie im Mitteilungsblatt
  • Innehalten-Region: Innehalten-Abende am Großwiesenhof und Innehalten-Woche
  • Candle-Light-Schwimmen mit der Wasserwacht
  • Faschingsumzug mit der OGTS / Kooperation mit der OGTS
  • Hausnamenschilder
  • Brotzeitweg – Bauernmarktserie im Mitteilungsblatt
  • Frischluftkulturprogramm
  • Heimattag
  • Tag der offenen Gartentür
  • Kirwakinder
  • Fertigstellung und Eröffnung Contemplatio-Streckenabschnitt Berg
  • Weihnachtsengel und Adventsfenster in Hausheim

Die Kulturbeauftrage Christine Riel-Sommer erklärt, dass es ihr besonders wichtig sei, dass die Angebote sowohl junge als auch ältere Bürger ansprechen. Ein weiterer wichtiger Punkt für sie sei, das die Angebote auch für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar seien.

Für das Jahr 2024 erhofft sie sich, dass mithilfe des neuen Jugendpflegers - welcher in diesem Jahr eingestellt werden soll – noch mehr generationsübergreifende Angebote erarbeitet werden können. Folgende Projekte sind für das Jahr 2024 vorgesehen:

  • Projekt „Mundartliche Form der Ortsnahmen“
  • Mitteilungsblatt Information zum Zehentstadel Stöckelsberg
  • Fortführung der Brotzeitwegserie
  • Contemplatio-Aktion
  • Innehalten-Wochen / Innehalten-Jahr
  • Apfelmoster am Bauernmarkt
 
Nach Abschluss des Jahresberichts der Kulturbeauftrage bedankt sich der Erste Bürgermeister bei ihr für ihr Engagement in den letzten zwölf Monaten.

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5. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter auf dem Grundstück FlNr. 734/90 der Gemarkung Loderbach in Richtheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Richtheim-Straßfeld“.
Im Bebauungsplan ist für das Grundstück bzgl. der Gebietsart ein Gewerbegebiet mit Einschränkungen festgesetzt. In diesem ist die Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter als „Gewerbebetrieb aller Art“ allgemein zulässig (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Gemäß Buchstabe B Nr. 1.3 der textlichen Festsetzungen sind im eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) max. 2 Einzelhandelsbetriebe bis max. 800 m² Verkaufsfläche zulässig. Da im GEe bisher noch kein Einzelhandelsbetrieb angesiedelt ist, wird die Vorgabe erfüllt. Die Verkaufsfläche ist im derzeitigen Vorbescheidsverfahren noch nicht angegeben, würde aber im Baugenehmigungsverfahren abgeprüft werden. Ein Überschreiten der max. Verkaufsfläche kann aber im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden, da der Baukörper selbst nur eine Fläche von 390 m² einnehmen würde.
Die Einhaltung der in den textlichen Festsetzungen niedergeschriebenen Emissionskontingenten würde im Rahmen eines späteren Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden.
Bzgl. der verkehrstechnischen Erschließung gibt der Planer an, dass die im Bebauungsplan vorgegebenen Zufahrts- und Ausfahrtspunkte eingehalten würden. Da die direkte Ausfahrt zur Staatsstraße auf Grund einer geplanten Teilung des Grundstücks nicht mehr möglich wäre sollen gegenseitige Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte niedergeschrieben werden, die im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen sind.
Das Bauvorhaben würde weiter unter der zulässigen Grundflächenzahl von 0,8 liegen (hier grob errechnet: 0,66), die Baugrenze wird eingehalten, die maximal zulässige Dreigeschossigkeit würde mit dem geplanten einem Geschoss eingehalten werden; das geplante Flachdach ist allgemein zulässig.
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gemeinderates welche diesen Bauantrag ablehnen bringen u. a. folgende Argumente vor.

  • Eine weitere Bäckerei ist zu viel in diesem Bereich.
  • Ursprünglich war für dieses Grundstück eine Tankstelle mit Werkstatt geplant.
  • Senioren sind auf Bäckereien in der Ortschaft Berg angewiesen; durch die Errichtung einer weiteren Bäckerei könnten diese ihren Standort in Berg aufgeben.
  • Verkehr aus Richtung Neumarkt wird nach Richtheim-Straßfeld gezogen.

Beschluss

Abstimmung über den Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter auf dem Grundstück FlNr. 734/90 der Gemarkung Loderbach in Richtheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

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5.2. Errichtung Stallgebäude mit landwirtschaftlicher Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1234 der Gemarkung Stöckelsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Gemeinde prüft im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.
Der Bauantragsteller beabsichtigt den Bau eines Stallgebäudes (109,25 m²) und einer landwirtschaftlichen Lagerhalle (landw. Lager- und Futterhalle: 222,81 m²; Kleintierbereich: 56,18 m²).
Das zur Bebauung beabsichtigte Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Rohrenstädter Bachtal“. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche verzeichnet.
Die gesicherte Erschließung kann eindeutig bejaht werden, da das Grundstück am öffentlichen Feld- und Waldweg mit der FlNr. 1232/1 der Gemarkung Stöckelsberg anliegt.
Eine Wasserver- und Abwasserentsorgung ist lt. Bauantragsunterlagen nicht erforderlich.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit misst sich an § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB), da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Es wäre möglich, dass sich für das Bauvorhaben eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Prüfung nimmt im Rahmen der Bauantragsprüfung derzeit parallel das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Sollte sich eine entsprechende Privilegierung ergeben, ist das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, da sich ein Entgegenstehen von öffentlichen Belangen nicht aufdrängt bzw. nicht ersichtlich ist. Das Grundstück liegt auch nicht in einem kartierten Überschwemmungs- bzw. Hochwassergebiet. Ein Abstand von 5 Metern wird zum Rohrenstädter Bach eingehalten.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gemeinderates kommen folgende Argumente und Nachfragen:

  • Welche Tiere sollen gehalten werden? Dies kann von Seiten der Verwaltung leider nicht beantwortet werden.
  • Handelt es sich um einen privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb? Dies kann aktuell auch nicht beantwortet werden, dies wird jedoch im Rahmen der Bauantragsprüfung derzeit parallel vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geprüft.

Beschluss

Abstimmung über den Bauantrag: Errichtung Stallgebäude mit landwirtschaftlicher Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1234 der Gemarkung Stöckelsberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

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5.3. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 5.3

Sachverhalt

Lfd. Nr.
Bauvorhaben
Einver-nehmen erteilt
82-2023
Anzeige einer Beseitigung: Abbruch eines Wohnhauses mit Nebengebäuden auf dem Grundstück FlNr. 848 der Gemarkung Loderbach in Richtheim
ja
83-2023
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung: Modernisierung von Wohn- und Gewerbeflächen mit Umbau und Erweiterung (Hauptgebäude) auf dem Grundstück Fl-Nr. 755 und 755/1 der Gemarkung Haimburg in Oberwall
ja
84-2023
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung: Umbau und Erweiterung von Gewerberäumen mit Nutzungsänderung zu Büroflächen (Nebengebäude) auf dem Grundstück Fl-Nr. 755/3 der Gemarkung Haimburg in Oberwall
ja
87-2023
Neubau Feuerwehrhaus Hausheim auf den Grundstücken FlNr. 45 und 45/1 der Gemarkung Hausheim in Hausheim
ja

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6. Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102, 103 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Fürst gibt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Berg bekannt und geht in Auszügen auf einzelne Prüfbereiche näher ein.

Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung, welche vom 10. Oktober bis 5. Dezember 2023 an sechs Tagen stattgefunden hat, wurden u. a. geprüft:

  • Finanzierung Festplatz FF Loderbach
  • Kostenfreie Überlassung von IPads 
  • Erschließungsmaßnahme Baugebiet Richtheim-Straßfeld
  • Außenanlagen neue Aussegnungshalle
  • Nutzen des Brotzeitwegs


Einzelheiten zu den oben aufgeführten Positionen können dem Prüfbericht - welcher bei der Gemeindeverwaltung am 22.12.2023 eingereicht worden ist - entnommen werden. 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, nach Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnung 2022 zu treffen.

Nach dem Bearbeiten der Prüfungsfeststellungen durch die Verwaltung wird die Angelegenheit dem Gemeinderat wieder vorgelegt werden.

Danach hat vom Gemeinderat noch die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Erteilung der Entlastung der Verwaltung zu erfolgen.

Zum Schluss bedankt sich Bürgermeister Bergler bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für ihre Prüfungstätigkeit im Ausschuss.

Diskussionsverlauf

Von einigen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses kommen noch folgende Anmerkungen:


Beanstandungen aus den letzten Rechnungsprüfungen wurden noch immer nicht umgesetzt, z. B. Erneuerung des roten Straßenbelages vor der Kita „Schatzinsel“ in der Heinrichsburgstraße

Für die nächste Rechnungsprüfung sollte dem Rechnungsprüfungsausschuss mehr EDV Equipment zur Verfügung gestellt werden. Diese Bitte ist der Verwaltung bereits bekannt.

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7. Einführung der digitalen Gremienarbeit für den Gemeinderat Berg mit einem Ratsinformationssystem (RIS) Hier: Anschaffung und Bereitstellung mobiler Endgeräte für die Gemeinderatsmitglieder durch die Gemeinde Berg und Festlegung einer Aufwandsentschädigung für die Nutzung eigener mobiler Endgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur Einführung des Ratsinformationssystems sind für die Gemeinderatsmitglieder noch die entsprechenden Grundlagen festzulegen. 

Hierzu sind von den Mitgliedern des Gemeinderates zum einen die Datenschutzbelehrung Ratsinformationssystem (RIS), die Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation sowie die Erhebung personenbezogener Daten und Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten unterschrieben an die Verwaltung zurückzugeben und zum anderen auch die Erklärung, welche der nachstehend aufgeführten und vom Gemeinderat noch zu beschließenden drei Konstellationen das einzelne Gemeinderatsmitglied für die Gremienarbeit in Zukunft für sich wählt.

Auf Vorschlag der Verwaltung können die Gemeinderatsmitglieder aus folgenden drei Möglichkeiten wählen:

Möglichkeit 1:
Ausstattung des Gemeinderates mit einheitlichen Geräten - Zurverfügungstellung an Gemeinderatsmitglieder für jeweilige Gemeinderatsperiode

Im Vorfeld dieser Gemeinderatssitzung hat die Verwaltung Angebote eingeholt und mögliche Endgeräte miteinander verglichen. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, folgende mobile Endgeräte anzuschaffen:

Apple iPad inkl. Hülle und Apple Pencil:
  • Apple iPad 9. Generation 64 GB: Anschaffungskosten ca. 350 Euro brutto
  • Apple Pencil 1. Generation: Anschaffungskosten ca. 100 Euro brutto
  • Schutzhülle: Anschaffungskosten ca. 60 Euro brutto

Bereitstellung dieser Geräte an die Mitglieder des Gemeinderates für den Zeitraum ihrer Tätigkeit als Gemeinderat. Das Leihgerät ist Eigentum der Gemeinde Berg und zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Gemeinderat an die Gemeinde Berg zurückzugeben.
Diese mobilen Endgeräte sind grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke vorgesehen.


Möglichkeit 2:
Verwendung eines privaten mobilen Endgerätes für die Gremiumsarbeit - Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Nutzung eigener mobiler Endgeräte

Die Gemeinderäte sind für die Beschaffung, Einrichtung, Wartung und Pflege ihrer
mobilen Endgeräte selbst verantwortlich.

Die entsprechende App muss in diesem Fall auf dem Endgerät installiert werden.
Unter der Voraussetzung, dass das Gemeinderatsmitglied am Ratsinformationssystem teilnimmt, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Gemeinderatsperiode in Höhe von 150 Euro als finanzieller Ausgleich für die Nutzung des eigenen Gerätes angesetzt. Bei Ausscheiden aus dem Gemeinderat vor Ablauf der Hälfte der Gemeinderatsperiode ist die Pauschale anteilig zurück zu erstatten.

Da die Einführung der digitalen Gremienarbeit für den Gemeinderat erst im Frühjahr 2024, also in der laufenden Gemeinderatsperiode (2020-2026) erfolgt, erhalten die Gemeinderäte für die laufende Periode noch eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.


Möglichkeit 3:
Für die Gremienarbeit wird kein mobiles Endgerät gewünscht.

Hier sind die Sitzungsunterlagen von dem jeweiligen Gemeinderatsmitglied - sofern es für dieses zur Sitzung erforderlich ist - zu Hause selbst auszudrucken und zur Sitzung mitzunehmen.


Nach Vorstellung der oben aufgeführten drei Möglichkeiten ist im Gremium eine entsprechende Beschlussfassung vorzunehmen, ob diesen grundsätzlichen Konstellationen zugestimmt wird. 
Im Anschluss entscheidet jedes einzelne Gemeinderatsmitglied selbst, welche der aufgezeigten Möglichkeiten es persönlich für sich für die Gremienarbeit wünscht.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Susanne Hierl erkundigt sich, ob die App für alle Geräte bzw. Betriebssysteme geeignet ist. Dies wird von der Verwaltung bejaht.

Beschluss

Beschlussvorschlag:
Den im Sachverhalt aufgeführten drei Konstellationen wird zugestimmt. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder entscheiden nun selbstständig, welche der aufgezeigten Konstellationen sie persönlich für die künftige Gremienarbeit wünschen. 

Die Abfrage wird mit der Ladung zur nächsten Sitzung erfolgen, so dass anschließend die Bestellung der notwendigen Endgeräte vorgenommen werden kann. Zudem ist die Anschaffung weiterer Endgeräte für die Verwaltung geplant, um künftig ebenfalls in digitaler Form an der Sitzung bzw. an den Sitzungsvorbesprechungen teilnehmen zu können.

Die hierfür notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Recycling von Bauschutt an der Deponie Kettenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Die jährlichen Anlieferungsmengen an der Zwischenlagerstätte für die Bauschuttaufbereitung betragen zwischen 2.700 t bis 3.700 t.

Die Einnahmen betragen hierfür im statistischen Mittel etwa 14.000,00 €.

Für die Aufbereitung entstehen ohne Berücksichtigung der Lohnkosten durch den Deponiewärter im Mittel jährlich Kosten von zirka 20.600,00 €.

Für den Weiterbetrieb der Bauschuttrecycling – Anlage sind durch Auflagen des Landratsamtes Neumarkt folgende Investitionen kurzfristig einzuplanen.

  1. Wasseranschluss
Maßnahme: Sollte der Bauschutt bei trockener Witterung recycelt werden, ist eine mögliche Bewässerung zur Vermeidung von Staub sicherzustellen.

Die Investitionskosten zur Herstellung der Wasserzufuhr an den Deponieplatz betragen bei einer Streckenlänge von 200 m zirka 65.000,00 €.

  1. Umbau der Deponiefläche
Der Umbau der Deponie könnte durch das Anlegen von strukturierten, den baubetrieblichen zugeordneten Lager- und Betriebsflächen verbessert werden.

Hierzu müssten folgende Teilflächen angelegt werden.

  • Separate Annahmefläche für den Wertstoffhof mit einer Gesamtfläche von 525 m² mit Betonpflastersteinen befestigt.
  • Befestigte Zufahrtwege mit einer Breite von 5,00 m und einer Gesamtfläche von 425 m² in Asphaltbauweise.
  • Annahmestelle für Material auf einer mit Asphalt befestigten Fläche von 315 ² mit Wendemöglichkeit der anliefernden Fahrzeuge.
  • Lagerfläche aus wassergebundenen Schottertragschichten für das angelieferte Steinmaterial auf einer Fläche von 1700 m² bis zum Recyclingprozess.
  • Separater Stellplatz als Asphaltfläche für die mobile Brecher -Anlage mit einer Fläche von 330 m².
  • Auslieferungsfläche für das recycelte Steinmaterial mit 640 m² in wassergebundener Schottertragschichtbauweise.

Die Projektkosten für die Ertüchtigung der Recyclinganlage lassen sich nach derzeitigem Planungstand mit 485.000 € beziffern.

Die ordnungsgemäße Entwässerung der v. g. Bauflächen mit Rückhaltung von Schadstoffen ist durch die schwierige Vorflutsituation zudem noch sehr schwierig zu bewerkstelligen.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gemeinderats kommen folgende Nachfragen bzw. Argumente:

Deponie Kettenbach ist ein Beispiel für optimales Materialrecycling. Kurze Lieferwege sind ein Vorteil. Es sollte die Investition getätigt werden, um dies beizubehalten. Hierzu teilt Ingenieur Birgmeier jedoch mit, dass nicht nur die Investition nötig wäre, es müsste auch zusätzliches Personal eingestellt werden, um alle Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) einhalten zu können. Dies kann in der aktuellen Besetzung unter keinen Umständen gewährleistet werden.

Beschluss

Die Annahme von Bauschutt sollte mit Beginn des Jahres 2024 nur noch in Kleinmengen, wie in allen anderen gemeindlichen Wertstoffhöfen des Landkreises Neumarkt, mittels eines maximal 20 m³ fassenden Bauschuttcontainers erfolgen.
Die Anlieferung kann dann nur mit folgenden Transportfahrzeugen zu den folgenden Landkreisgebühren erfolgen:

  1. PKW (Inhalt eines Standard-Kofferraumes) oder bei sonstiger 
Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge;                                                4,00 €

  1. PKW mit besonderer Ladefläche, Dachträger o.ä.;
PKW-Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe bis zu 0,5 m
oder einer Ladefläche bis 2 m²                                                        10,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Vergabe von Kleinaufträgen für Sanierungsmaßnahmen auf Basis von bestehenden Bauverträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 9

Sachverhalt

Ingenieur Birgmeier stellt anhand von Lageplänen kurz die geplanten Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten vor.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Susanne Hierl erkundigt sich, ob die rechtlichen Vorgaben einer freihändigen Vergabe erfüllt werden. Sie befürchtet, dass die Beschlüsse des Gemeinderates rechtlich nicht wirksam seien. Gemeinderatsmitglied Markus Mederer bittet darum, dieses Vorgehen mit der zuständigen VOB-Stelle nochmals abzuklären. Eventuell sollte die Beschlussfassung vertagt werden. Da sich keine Mehrheit des Gemeinderats für eine Vertagung ausspricht, wird über die Vergabe der Sanierungsmaßnahmen abgestimmt.


Gemeinderatsmitglied Daniel Dengler erkundigt sich, ob auch die im Rahmen der Bürgerversammlung angesprochene schadhafte Teerdecke auf der Verbindungsstraße von Unterölsbach zum Friedhof Gnadenberg in den Sanierungsmaßnahmen enthalten ist. Hierzu teilt Ingenieur Birgmeier mit, dass dies aktuell nicht berücksichtigt sei.

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9.1. Sanierung der GVS Gnadenberg – Hagenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 9.1

Sachverhalt

Auf einer Länge von zirka 15 m sind in der Fahrbahn parallel  zum Böschungsverlauf größere Risse in der Fahrbahn aufgetreten, deren Ursache in einer tieferen Lage unterhalb des regulären Niveaus des Straßenaufbaus zu finden sind. Aus dem damaligen Bodengutachten ergaben sich diesbezüglich keine Hinweise. Der Straßenabschnitt ist deshalb in diesen Bereich tiefer zu gründen und mit einer Tiefendrainage hangseitig dauerhaft zu entwässern.
Die Kosten für die Bauarbeiten auf der Basis des Leistungsverzeichnisses aus dem Gewerbegebiet Meilenhofen „An der Haimburger Straße II“ beziffern sich voraussichtlich auf  30.625,11 €.

Beschluss

Die Sanierungsarbeiten für die Gemeindeverbindungsstraße Gnadenberg – Hagenhausen werden als Erweiterungsauftrag auf der Basis des Leistungsverzeichnisses „GE Meilenhofen“  an die Firma Strabag aus Regensburg mit einer Auftragssumme in Höhe von 30.625,11 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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9.2. Sanierung der GVS Kettenbach – Grub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 9.2

Sachverhalt

Im Bereich der Unterführung des Leitgrabens zum König – Ludwig – Kanal hat sich auf einer Breite von 3,00 m quer über die Fahrbahn eine größere Setzung eingestellt. Der genannte Bereich muss neu mit einem entsprechenden Straßenaufbau wieder hergestellt werden.
Die Kosten für die Bauarbeiten auf der Basis des Leistungsverzeichnisses aus dem Gewerbegebiet Meilenhofen „An der Haimburger Straße II“ beziffern sich voraussichtlich auf  13.452,72 €.

Beschluss

Die Sanierungsarbeiten für die Gemeindeverbindungsstraße Kettenbach - Grub werden als Erweiterungsauftrag auf der Basis des Leistungsverzeichnisses „GE Meilenhofen“  an die Firma Strabag aus Regensburg mit einer Auftragssumme in Höhe von 13.452,72 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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9.3. Sanierung Anliegerstraße in Irleshof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 9.3

Sachverhalt

Auf einer Länge von 10 m haben sich breite Risse entlang der Fahrbahn ergeben. Die Ursache liegt in einer unzureichenden Tragfähigkeit des vorhanden Straßenkörpers. Der genannte Bereich ist entsprechend den regulären Straßenaufbauten  auszubauen und neu zu erstellen.

Die Kosten für die Bauarbeiten auf der Basis des Leistungsverzeichnisses aus dem Gewerbegebiet Meilenhofen „An der Haimburger Straße II“ beziffern sich voraussichtlich auf  13.531,19 €.

Beschluss

Die Sanierungsarbeiten für die Ortstraße in Irleshof werden als Erweiterungsauftrag auf der Basis des Leistungsverzeichnisses „GE Meilenhofen“  an die Firma Strabag aus Regensburg mit einer Auftragssumme in Höhe von 13.531,19 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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9.4. Einbau von Drainagehaltungen am Friedhof Oberrohrenstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 9.4

Sachverhalt

Wie dem Gemeinderat bereits vorgestellt, wird seitens der Bodengutachter zur Reduzierung des Wasserandrangs auf die bestehenden Gräber die Verlegung einer bergseitigen Tiefendränage empfohlen.
Des Weiteren soll für geplante Grabstätten im neuen Bereich die Errichtung eines Dränage - Systems unterhalb der Bestattungsgruben errichtet werden.

Die Kosten für die Bauarbeiten auf der Basis des Leistungsverzeichnisses aus dem Gewerbegebiet Meilenhofen „An der Haimburger Straße II“ beziffern sich voraussichtlich auf maximal 118.385,52  €.

Die Kosten für die Herstellung der Tiefendrainagen im Bereich des Friedhofes Oberrohrenstadt sind sehr stark abhängig von der Weglänge der Trasse bis zum Erreichen des Vorfluter – Niveaus, den anstehenden Bodenarten sowie den Gründungsverhältnissen der parallel zur Trasse verlaufenden Friedhofmauer.

Beschluss

Die Herstellung der Tiefendrainagen im Friedhof Oberrohrenstadt werden als Erweiterungsauftrag auf der Basis des Leistungsverzeichnisses „GE Meilenhofen“  an die Firma Strabag aus Regensburg mit einer Auftragssumme in Höhe von 118.385,52 vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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10. Abwasserentsorgung Berg: Einleiten von Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen und Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 10

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde der Sachstand zu den wasserrechtlichen Genehmigungen für die Einleitungsstellen für die Niederschlagswässer- und Mischwassereinleitungen schriftlich im Zuge der Sitzungsladung mitgeteilt. 
Im Westlichen wird seitens der Verwaltung folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Die Gemeinde Berg stellt den Antrag, dass die erforderlichen Nachrüstungen aus den Bescheiden Regenwassereinleitungen (Az.: 41-641/1.18-02-2017/026) und Mischwassereinleitungen (Az.: 41-641/1.A-02-2017/015) nach folgenden zeitlichen Fristen abgearbeitet werden können.
  1. Ausarbeitung und Vorlage von prüfungsfähigen Entwurfsplanungen durch das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg bis zum 31.12.2024, vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel durch den Gemeinderat in Höhe von 186.000 €.
  2. Umsetzung der sich daraus ergebenden baulichen und messtechnischen Anlagen in den Jahren 2025 und 2026, vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel durch den Gemeinderat in Höhe von 930.500 €.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der aufgezeigten Vorgehensweise einverstanden und beauftragt die Verwaltung  mit der  Durchführung der wasserrechtlichen Verfahren entsprechend den genannten  zeitlichen Fristen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11
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11.1. Freizeitmesse 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.1

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler informiert, dass die Gemeinde Berg bei der Freizeitmesse 2024 am Freitag den 23. Februar 2024 von 10:00 – 14:00 Uhr vertreten sein sollte. Er bitte um Rückmeldung wer aus dem Gemeinderat ihn zu diesem Termin belgeiten kann. Es melden sich die Gemeinderatsmitglieder Karin Zaschka und Hans Fürst.

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11.2. Kleinprojekt ILE NM-Arge 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.2

Sachverhalt

Weiter teilt Bürgermeister Bergler mit, dass ein Antrag auf Kleinprojektförderung bei der Arge 10 gestellt wurde. Es soll damit ein  Beachvolleyballplatz in Sindlbach errichtet werden. Die Kosten werden auf ca. 20.000 Euro geschätzt. Die Fördersumme steht noch nicht fest, könnte im besten Fall aber 10.000 Euro umfassen. 

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11.3. Überdachung Stockschützen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.3

Sachverhalt

Weiter erklärt der Erste Bürgermeister, dass die Gemeinde sich mit 1.200 Euro an der Errichtung der Überdachung für die Stockschützen beteiligt hat.

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11.4. Pflegearbeiten Friedhof Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.4

Sachverhalt

Abschließend bittet er den Gemeinderat, vor allem die Gemeinderatsmitglieder aus dem Ortsteil Sindlbach um Hilfe. Es wird immer noch eine Person gesucht, die am Friedhof in Sindlbach diverse Pflegearbeiten übernimmt. Eine Stellenausschreibung war bisher leider erfolglos. Es hat sich niemand beworben. Eventuell ist einem Gemeinderatsmitglied jemand bekannt, der die Pflegearbeiten übernehmen könnte. 

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11.5. Bootsanlegestelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.5

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Norbert Nießlbeck teilt mit, dass die Bootsanlegestelle am Kanal diverse Löcher im Holz aufweist. Er bittet darum, dass dies vom Bauhof besichtigt und ggf. repariert wird.

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11.6. Toilettenanlage Gnadenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer erkundigt sich nach dem Sachstand zur Errichtung einer Toilettenanlage in Gnadenberg. Aktuell wurden bereits Angebote angefordert. Ein Ergebnis hierzu wird voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.

Zweiter Bürgermeister Christian Lehmeyer frägt nach, ob die Unterhaltsarbeiten wie geplant von dem neu gegründeten Heimat- und Brauchtumsverein in Gnadenberg übernommen werden, da er von mehreren Seiten gehört habe, dass dies nun doch nicht der Fall sei. Er betont, dass dies schon ein Grund für seine Entscheidung über die Errichtung an diesem Standort war. Leider gibt es keine Möglichkeit, den Verein für die Unterhaltsarbeiten zu verpflichten. Dies wird jedoch nochmal angesprochen werden. Sollte der Verein die Arbeiten nicht übernehmen, muss von Seiten der Gemeinde jemand gefunden werden, der sich um den Unterhalt der Toiletten kümmert.

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11.7. Baum in Hausheim (Dörfler-Anwesen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Alois Sichert erklärt, dass der Baum beim „Dörfler-Anwesen“ in Hausheim nun gefällt wurde.

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11.8. Termin Gemeinderatssitzung Februar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.8

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka erkundigt sich, ob der Termin der Gemeinderatssitzung im Februar am 29.02.2024 bestehen bleibt. Am 29.02.2024 findet zeitgleich ein Termin im Landratsamt statt, bei dem einige Gemeinderatsmitglieder gerne teilnehmen würden. Hierzu teilt Bürgermeister Bergler mit, dass der Termin auf Mittwoch den 28.02.2024 vorverlegt werden soll. Der Gemeinderat zeigt sich damit einverstanden. 

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11.9. Defekte Straßenlampen Unterölsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.9

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Daniel Dengler informiert, dass vom Kreisverkehr in Richtung Unterölsbach mehrere Straßenlampen (beginnend ab der Autobahnbrücke) defekt seien. 

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11.10. Beleuchtung Fußweg zum Sportplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 50. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 11.10

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Norbert Nießlbeck teilt mit, dass entlang des Fußweges vom Festplatz zum Sportplatz der DJK-SV Berg einige Lampen nicht leuchten. Ingenieur Birgmeier erklärt, dass dies bekannt sei. 

Datenstand vom 21.03.2025 10:57 Uhr