Datum: 27.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2025
2 Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)
3 Bauleitplanung
3.1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Häuselstein - Ost" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12
3.1.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
3.1.2 Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
3.1.3 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
3.2 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach - West 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 18
3.2.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
3.2.2 Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
3.2.3 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
3.3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Stöckelsberg - Nord 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 15 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger - Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes
3.4 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Reicheltshofen - Nordost" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 11 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger - Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes
3.5 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Stöckelsberg-Nordost 2" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 16 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger - Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes
3.6 Erneute Beteiligung der Gemeinde Berg bzgl. der Fortschreibung des Regionalplans Regensburg hinsichtlich der Neuaufstellung des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung
3.7 Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Berg bzgl. des immissionsschutzrechtlichen Antrags auf Vorbescheid der Max Bögl SRE GmbH, betreffend der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1185 und 1186 der Gemarkung Sindlbach
4 Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
4.1 Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
5 Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
6 Bürgerfest der Gemeinde Berg vom 11. - 13. Juli 2025: Grundlagen für die Durchführung des 26. Bürgerfestes - Beschlussfassung
7 Widmung eines bisher noch nicht gewidmeten Teilstücks der Ortsstraße "Bruckäcker" im Gewerbegebiet Meilenhofen gemäß Art. 6 BayStrWG
8 Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Berg - Auftragserteilung (Jahresbestellung)
9 Bauhof Gemeinde Berg: Anschaffungen von Fahrzeugen für den Fuhrpark a) Fahrzeug für allgemeine Nutzung b) Pritschenwagen für Nutzung als Transportfahrzeug c) Nutzfahrzeug für Mäharbeiten und Winterdienst
10 Wasserversorgung: Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges
11 Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
11.1 Kommunalangelegenheiten: Würdigung von Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025
11.2 Sicherheitsbericht 2024
11.3 Sturzflutenkonzept
11.4 Vereine in der Gemeinde Berg - Anschaffung von Defibrillatoren; hier: Bezuschussung durch die Gemeinde Berg
11.5 Rückblick: Gedenkveranstaltung 80 Jahre Kriegsende
11.6 Sachstand Ertüchtigung Torbogen Gnadenberg
11.7 Sachstand: Neubau Feuerwehrhaus in Hausheim
11.8 Sachstand und Maßnahmen zum Rasenproblem am neu gebauten Kindergarten St. Marien in Berg
11.9 Instandsetzung der Tischtennisplatte und Erweiterung des Fußballnetzes am Spielplatz Loderbach
11.10 Information zum Stand Sonnenschutzmaßnahmen am Pausenhof der Schule – Schulforum 2023
11.11 Entfernung und Pflege der Hecke an der Ausfahrt Anwesen 10 und 12/Friedhofstraße in Sindlbach
11.12 Friedhofsbegehung in Sindlbach – Terminvorschläge
12 DJK-SV Berg e.V.: Antrag auf Übernahme einer kommunalen Ausfallbürgschaft in Höhe von 150.000 Euro zur Zwischenfinanzierung durch die Gemeinde Berg (Baumaßnahmen 2022 – Kegelbahnen, Beleuchtungsanlagen Sportplätze)

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr.67_25 (27.05.2025).pdf

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1. Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Anliegen vorgebracht.

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3
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3.1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Häuselstein - Ost" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.1
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3.1.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.1.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21. November 2024 wurde beschlossen, dass die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung fand vom 25. Dezember 2024 bis zum 26. Januar 2025 statt. Während der Auslegungsfrist hatte jedermann die Möglichkeit Stellungnahmen, Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen vorzubringen.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Insgesamt wurden 40 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Von diesen 40 Fachstellen haben 18 keine Stellungnahme bzw. Einwände abgegeben (u. a. auch Segelflieger im POST SV Nürnberg e. V.). 22 Stellen haben Anregungen zur Planung vorgebracht.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge bzgl. der Abwägung wurden bereits vorab übermittelt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Markus Mederer stellt eine Nachfrage zum geplanten Vorhaben. Er möchte wissen, wo genau ein Umspannwerk entstehen soll und ob ein solches für das Projekt überhaupt erforderlich werde.
Herr Locke von der Firma Grennovative antwortet daraufhin. Er zeigt anhand einer Grafik, wo die Einspeisung erfolgen soll. Dabei erklärt er, dass für das Vorhaben kein Umspannwerk notwendig sei. Stattdessen sei auf dem Gelände lediglich eine Übergabestation mit den Maßen 4x4 Meter vorgesehen. Diese Anlage werde in das bestehende Netz von Bayernwerk eingespeist. Dabei bezieht er sich auch auf das im nächsten Tagesordnungspunkt zu behandelnde Vorhaben „Kettenbach- West 1“ hier zeigt sich ein identisches Verfahren.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Abwägungsergebnis zum Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Häuselstein – Ost“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 12 und beschließt die Abwägung wie in der Beschlussvorlage dargelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch eine einzelne Beschlussfassung möglich wäre. Die Abwägungen werden der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.2. Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.1.2

Beschluss

Die 12. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan im Bereich des Sondergebiets „Photovoltaik-Freiflächenanlage Häuselstein – Ost“ in der Fassung vom 27.05.2025 wird hiermit durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. festgestellt. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.3. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.1.3

Beschluss

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Häuselstein – Ost“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 27.05.2025 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird hiermit durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach - West 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.2
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3.2.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21. November 2024 wurde beschlossen, dass die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung fand vom 22. Januar 2024 bis zum 21. Februar 2025 statt. Während der Auslegungsfrist hatte jedermann die Möglichkeit Stellungnahmen, Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen vorzubringen.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Insgesamt wurden 39 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Von diesen 39 Fachstellen haben 19 keine Stellungnahme bzw. Einwände abgegeben. 20 Stellen haben Anregungen zur Planung vorgebracht.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge bzgl. der Abwägung wurden bereits vorab übermittelt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Abwägungsergebnis zum Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 18 und beschließt die Abwägung wie in der Beschlussvorlage dargelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch eine einzelne Beschlussfassung möglich wäre. Die Abwägungen werden der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2.2. Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.2.2

Beschluss

Die 18. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan im Bereich des Sondergebiets „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ in der Fassung vom 08.04.2025 wird hiermit durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. festgestellt. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2.3. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.2.3

Beschluss

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 08.04.2025 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird hiermit durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Stöckelsberg - Nord 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 15 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger - Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.3

Sachverhalt

Herr Michael Vogel, Vorstand der Jurenergie eG, stellt dem Gemeinderat für die geplanten Solarparks „Stöckelsberg“ und „Häuselstein“ das Konzept zur Bürgerbeteiligung vor. Die drei geplanten Flächen haben zusammen eine Leistung von rund 24,2 Megawatt peak (MWp). Die Investitionskosten belaufen sich auf etwa 10 Millionen Euro, wovon rund 1,8 Millionen Euro durch Eigenkapital gedeckt werden. Davon stammen 650.000 Euro aus einem Crowdfunding über die Plattform „Südwerk“ und 1,15 Millionen Euro aus Genossenschaftsanteilen der Jurenergie eG.
Ein zentrales Element des Projekts ist die Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger können sich direkt über Nachrangdarlehen an den Projekten beteiligen – mit Beträgen zwischen 500 und 20.000 Euro, einer Laufzeit von fünf Jahren und Zinsen von bis zu 4,5 % pro Jahr. Die Abwicklung erfolgt vollständig online über eine Beteiligungsplattform. Dieses Modell bietet eine transparente und einfache Möglichkeit, sich finanziell an der Energiewende zu beteiligen.
Herr Vogel stellt außerdem die Jurenergie eG als Bürgerenergie- und Kommunalgenossenschaft vor. Die Genossenschaft besteht seit 2010, hat über 900 Mitglieder und investiert vor allem in Photovoltaik- und Windenergieprojekte. Aktuell betreibt sie unter anderem fünf Windkraftanlagen, elf Aufdach-PV-Anlagen und entwickelt zahlreiche Freiflächenprojekte mit zusammen über 150 MW Leistung. Die Dividenden liegen im Durchschnitt bei rund 2,7 % pro Jahr, sind aber abhängig vom Ertrag der Anlagen. Eine Mitgliedschaft ist ab 500 Euro möglich, aktuell gilt jedoch ein Aufnahmestopp bis voraussichtlich Ende 2025.
Für die Gemeinde ergeben sich durch das Projekt finanzielle Vorteile: Durch die sogenannte Wertschöpfungsabgabe gemäß § 6 EEG erhält die Kommune jährlich rund 50.500 Euro – unabhängig vom Gewinn. Hinzu kommen potenzielle Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Die nächsten Schritte sehen den Abschluss des Durchführungsvertrags mit integriertem Bürgerbeteiligungskonzept im Juni 2025 und den Satzungsbeschluss im Juli/August 2025 vor. Der Bau eines Umspannwerks ist von Mai 2025 bis Mai 2027 geplant, Baubeginn und Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger erfolgen ab dem ersten Halbjahr 2027.
Die förmliche Beteiligung bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen und – soweit sich keine rechtlichen Hindernisse mehr ergeben – der Satzungs- und Feststellungsbeschluss sollen in (einer) der nächsten Sitzung(en) erfolgen.
Gemäß dem kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zur Bürgerbeteiligung ein Informations- und Kommunikationskonzept vorzusehen. Explizit ist folgendes niedergeschrieben:
„Bürgerbeteiligung an der regionalen Wertschöpfung mit niedriger Einstiegsschwelle für die Bürger. Vorrangig soll sich die Beteiligung an die Bürger der belegenen Gemarkung und Gemeinde richten. Hierfür ist ein Informations- und Kommunikationskonzept für die Bürger (z. B. Informationsveranstaltungen) vorzusehen.“
Dieses Informations- und Kommunikationskonzept wird in der Sitzung vom Vorhabenträger, der Fa. SÜDWERK Energie GmbH, vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Markus Mederer erkundigt sich nach dem geplanten Standort des Umspannwerks sowie den damit verbundenen Anlagen. Herr Vogel von Jurenergie teilt mit, dass hierzu Gespräche u. a. mit der Firma Windpower laufen, um Windprojekte in Lauterhofen ggf. gemeinsam über das Umspannwerk anzubinden.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Mederer zur Größe der Fläche, auf der das Umspannwerk entstehen soll, schätzt Herr Vogel eine Ausdehnung von ca. 15 bis 20 Metern – abhängig von der Anzahl der benötigten Schaltfelder.
GR Mederer bittet um eine konkrete, möglichst veranschaulichte Darstellung (z. B. Lageplan oder Skizze) aller geplanten Anlagen inkl. Umspannwerk zur nächsten Gemeinderatssitzung.
GR Mederer verweist darauf, dass die Firma Anumar in Stöckelsberg ebenfalls ein Umspannwerk plant und fragt, ob dieses ggf. mitgenutzt werden könnte, um die Anzahl der Umspannwerke zu minimieren. Herr Vogel erklärt, dass die Firma Anumar derzeit keine Kooperation mit anderen Firmen eingeht – dies sei bereits versucht worden, jedoch ohne Erfolg.
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Herr Vogel mit, dass die geplanten Speicher etwa der Größe eines 20-Fuß-Schiffscontainers (pro Einheit) entsprechen.
Ein weiteres Thema war der Stand der Flächenplanung im Zusammenhang mit dem gesetzlich vorgegebenen 2%-Ziel für PV-Flächen. Es wurde gefragt, wie viel Fläche bislang verplant sei, welche Flächen noch auf die Gemeinde zukommen könnten und ob privilegierte Vorhaben mit einbezogen sind. Bürgermeister Peter Bergler stellt klar, dass privilegierte Vorhaben nicht in die 2%-Planung einbezogen sind.
Der Erste Bürgermeister kündigt an, das Gespräch mit der Firma Anumar zu suchen, um offene Fragen – insbesondere zu den geplanten Vorhaben und den Plänen für das Umspannwerk – zu klären.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Bürgerbeteiligungskonzept der Fa. Fa. SÜDWERK Energie GmbH und billigt dieses in der vorgestellten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Reicheltshofen - Nordost" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 11 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger - Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.4

Sachverhalt

Die förmliche Beteiligung bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen und – soweit sich keine rechtlichen Hindernisse mehr ergeben – der Satzungs- und Feststellungsbeschluss sollen in (einer) der nächsten Sitzung(en) erfolgen.
Gemäß dem kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zur Bürgerbeteiligung ein Informations- und Kommunikationskonzept vorzusehen. Explizit ist folgendes niedergeschrieben:
„Bürgerbeteiligung an der regionalen Wertschöpfung mit niedriger Einstiegsschwelle für die Bürger. Vorrangig soll sich die Beteiligung an die Bürger der belegenen Gemarkung und Gemeinde richten. Hierfür ist ein Informations- und Kommunikationskonzept für die Bürger (z. B. Informationsveranstaltungen) vorzusehen.“
Dieses Informations- und Kommunikationskonzept wird in der Sitzung vom Vorhabenträger, der Fa. SÜDWERK Energie GmbH, vorgestellt

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Bürgerbeteiligungskonzept der Fa. SÜDWERK Energie GmbH und billigt dieses in der vorgestellten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Stöckelsberg-Nordost 2" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 16 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger - Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.5

Sachverhalt

Die förmliche Beteiligung bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen und – soweit sich keine rechtlichen Hindernisse mehr ergeben – der Satzungs- und Feststellungsbeschluss sollen in (einer) der nächsten Sitzung(en) erfolgen.
Gemäß dem kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zur Bürgerbeteiligung ein Informations- und Kommunikationskonzept vorzusehen. Explizit ist folgendes niedergeschrieben:
„Bürgerbeteiligung an der regionalen Wertschöpfung mit niedriger Einstiegsschwelle für die Bürger. Vorrangig soll sich die Beteiligung an die Bürger der belegenen Gemarkung und Gemeinde richten. Hierfür ist ein Informations- und Kommunikationskonzept für die Bürger (z. B. Informationsveranstaltungen) vorzusehen.“
Dieses Informations- und Kommunikationskonzept wird in der Sitzung vom Vorhabenträger, der Fa. Jurenergie Betriebs GmbH, vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Bürgerbeteiligungskonzept der Fa. Jurenergie Betriebs GmbH und billigt dieses in der vorgestellten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.6. Erneute Beteiligung der Gemeinde Berg bzgl. der Fortschreibung des Regionalplans Regensburg hinsichtlich der Neuaufstellung des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28. April 2025 informierte der Regionale Planungsverband Regensburg über den Beschluss seines Planungsausschusses, den Teilabschnitt „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie neu aufzustellen. Auf Grundlage dieses Beschlusses wird das ergänzende Beteiligungsverfahren über den Entwurf des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung eingeleitet. Die Gemeinde Berg wird darum gebeten, zu der Fortschreibung des Regionalplans Stellung zu nehmen und Anregungen, Bedenken oder Einwendungen zu begründen.
Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ist es Aufgabe der Bundesländer einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen um im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu fördern (§ 1 WindBG). In Bayern beträgt dieser prozentuale Anteil gemäß Anlage zu § 3 Abs. 1 des WindBG 1,1 % der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2027 und 1,8 % der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2032. In Bayern sind die Regionalen Planungsverbände (RPV) mit der Aufgabe der Ausweisung eines prozentualen Anteils der Landesfläche für Windenergie an Land betraut (regionale Teilflächenziele). Hierauf hat sich der Ministerrat in einem Beschluss festgelegt.
Da mit der Änderung der 10H-Regelung im November 2022 die Anforderungen bzgl. der Zulässigkeit von Windenergieanlagen grundsätzlich sanken (Zulässigkeit z. B. auf Flächen an Eisenbahnstrecken oder Autobahnen innerhalb von 500 Metern; Flächen im Wald; etc.) und noch keine rechtsverbindliche Planung des Regionalen Planungsverbands vorlag, entschied sich der Gemeinderat bzw. die Gemeinde Berg dazu, durch die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“, die städtebauliche Lenkung im Hinblick auf die Windenergie durch die Ausweisung von Konzentrationszonen als Positivplanung vorzunehmen und so die Wirkung der modifizierten 10H-Regelung zu hemmen. In der Vorabstimmung zur Neuaufstellung des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung des Regionalplans teilte die Gemeinde Berg dem Regionalen Planungsverband Regensburg bereits die ausgewiesenen Flächen der Konzentrationszonenplanung mit.
Bereits in der vorausgegangenen Beteiligungsrunde befand der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.09.2024 über die damals geplanten 3 Vorranggebiete auf Gemeindegebiet, dass sich fachliche Ablehnungsgründe nicht aufdrängen würden und insofern von Seiten der Gemeinde Berg keine Einwände erhoben werden.
Im Vergleich zu der Planung aus 2024 entfallen bei der aktuellen Planung (Stand: 20.03.2025) die Vorranggebiete „NM1“ (östliche von Häuselstein; ca. 4 ha) und „NM2“ (nördlichen von Bischberg; ca. 8 ha).

Begründung Streichung „NM1“:
Die zum VRG vorgebrachten Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
In der Gesamtschau und insbesondere aufgrund geringer noch verbleibender Restgröße
nach Anwenden der erweiterten Siedlungsabstände erfolgt die vollständige Herausnahme
des VRG.
Die weiteren Belange werden zur Kenntnis genommen, sind durch die Streichung jedoch
nicht mehr relevant.

  • Stellungnahmen und Abwägung ersichtlich auf Seite 158 der Zusammenstellung der Stellungnahmen

Begründung Streichung „NM2“:
Die zum VRG vorgebrachten Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
In der Gesamtschau und insbesondere wegen Ablehnung aufgrund aktivem Steinbruch mit
Sprengungen und der Ablehnung aufgrund militärischer Belange und geringer noch
verbleibender Restgröße nach Anwenden der erweiterten Siedlungsabstände erfolgt die
vollständige Herausnahme des VRG.
Die weiteren Belange werden zur Kenntnis genommen, sind durch die Streichung jedoch
nicht mehr relevant.

  • Stellungnahmen und Abwägung ersichtlich auf Seiten 159 und 160 der Zusammenstellung der Stellungnahmen

Die weitere, (zum Teil) auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Berg liegende Fläche (NM3) wurde um den im Stadtgebiet der Stadt Neumarkt liegenden Teil reduziert und auf die Vorrangflächen NM3/1 (Gemeinde Berg) und NM 3/2 (Postbauer-Heng) getrennt.

  • Die Begründung zur Reduzierung und Trennung der Vorranggebietsfläche „NM3“ ist den Seiten 161 bis 163 der Zusammenstellung der Stellungnahmen zu entnehmen

Wie bereits bei der damaligen Beteiligung geschildert spiegelt die Fläche „NM3“ die Ausweisung aus dem rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Berg wider.

Die Planungsunterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/index.html
Der Verwaltung liegen keine Informationen bzgl. rechtlich entgegenstehender Belange vor, welche eine ablehnende Stellungnahme zu der geplanten Vorranggebietsfläche rechtfertigen könnte. Der Ausbau der erneuerbaren Energien genießt mitunter ein überragendes öffentliches Interesse im Abwägungsprozess der Stellungnahmen.
Wie bereits vorstehend festgestellt spiegelt die „neue“ Vorranggebietsfläche „NM 3/1“ den Bereich der Konzentrationszone W5 der gemeindeeigenen Planung wider.
Abschließend ist festzustellen, dass die Gemeinde Berg sich ihrer Verantwortung im Rahmen der Energiewende bewusst ist und eine Verdrängung oder ein Nichtstun im Rahmen der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie dazu führen könnte, dass die vom Bund ausgerufenen Flächenbeitragswerte nicht erreicht werden und eine vollständige Privilegierung der Windenergie eintritt (sollte das Flächenziel 2027 bzw. 2032 nicht erreicht werden, entfiele die sog. 10H-Regelung und Windkraftanlagen wären grundsätzlich im Außenbereich privilegiert, d. h. allgemein zulässig). Dies hätte erheblich negativere Folgen für Natur- und Landschaftsschutz sowie die Wohnbevölkerung als ein vorausschauendes Handeln in Form der Flächenausweisung von Vorrang- und Konzentrationsgebieten.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Verfahren zur Neuaufstellung des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie des Regionalen Planungsverbandes Regensburg sowie die zwischenzeitlich erfolgte Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Fachliche Ablehnungsgründe drängen sich nicht auf. Insofern erhebt die Gemeinde Berg keine Einwände gegen die vorliegende Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.7. Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Berg bzgl. des immissionsschutzrechtlichen Antrags auf Vorbescheid der Max Bögl SRE GmbH, betreffend der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1185 und 1186 der Gemarkung Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 3.7

Sachverhalt

Die Max Bögl SRE GmbH stellte am 09.04.2025 einen Antrag auf Vorbescheid bezüglich der Entscheidung über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1185 und 1186 der Gemarkung Sindlbach.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll verbindlich über die Genehmigungsvoraussetzungen in Zusammenhang mit den Vorgaben der militärischen und zivilluftfahrtrechtlichen Belange entschieden werden.
Die Gemeinde Berg wird gebeten über das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben zu entscheiden.
Beantragt ist eine Windenergieanlage des Herstellers Nordex, mit einem Rotordurchmesser von 175 Metern und einer Nabenhöhe von 179 Metern (= 266,50 Meter Anlagenhöhe). Diese hat eine Generatorleistung von 6,8 MW. Es würden sich folgende Abstände zu den die geplante Anlage umgebenden Ortschaften ergeben:
  • Bischberg, Gemeinde Berg:                        ca. 1.340 Meter
  • Wünricht, Gemeinde Berg:                        ca. 1.500 Meter
  • Deinschwang, Markt Lauterhofen:                ca. 850 Meter
  • Ballertshofen, Markt Lauterhofen:                ca. 1.650 Meter
  • Unterried, Gemeinde Pilsach:                ca. 1.620 Meter
  • Oberried, Gemeinde Pilsach:                        ca. 1.860 Meter
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Windenergieanlagen stellt sich nach derzeitiger Gesetzeslage wie folgt dar:
Grundsätzlich ist eine Windenergieanlage im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der […] Nutzung der Windenergie nach Maßgabe des § 249 BauGB […] dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB).
Gemäß § 249 Abs. 1 BauGB steht eine Positivplanung durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan, wie sie die Gemeinde Berg durch die Ausweisung von Windenergiegebieten vorgenommen hat (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB), den an und für sich privilegierten Vorhaben nicht entgegen.
Jedoch besagt die Überleitungsvorschrift des § 245e Abs. 1 Satz 1 BauGB, dass die Ausschlusswirkung einer Positivplanung dennoch fort gilt, wenn der (Teilflächennutzungs-)Plan bis zum 01. Februar 2024 wirksam geworden ist, wie dies in der Gemeinde Berg auch der Fall war (Rechtskraft des sachlichen TeilFNP „Windenergie“ am 16.01.2024).
Jedoch eröffnet § 249 in Abs. 9 BauGB den Bundesländern die Möglichkeit durch Landesgesetze zu bestimmen, dass die Privilegierung von Windenergieanlagen nur besteht, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu den im entsprechenden Landesgesetz bezeichneten Gebieten zu Wohnzwecken einhalten.
Das Land Bayern nutzte diese sog. Länderöffnungsklausel mit der Einführung der Art. 82 – 82 b der Bayerischen Bauordnung. U. a. ist hier die sog. 10-H-Regelung und deren modifizierte Anwendung geregelt. Demnach gilt die 10-H-Regelung u. a. nicht für in einem Flächennutzungsplan festgesetzte Sondergebiete für Windkraft (vgl. Art. 82 Abs. 5 Nr. 1 und Art. 82b BayBO).
Die damalige Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie wurde unter dem Aspekt vorgenommen, dass die Wirkung der modifizierten 10H-Regelung gehemmt wird und bei Nichterreichen des Flächenziels für Bayern von 1,1 % der Landesfläche für Windkraftanlagen bis Ende 2027 keine allgemeine Privilegierung für Windenergieanlagen eintritt. Beim Eintritt einer allgemeinen Privilegierung wäre eine Windenergieanlage im Außenbereich praktisch überall zulässig, soweit keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Die 10H-Regelung verlöre ihre Wirkung. Abstandsflächen zu Wohnbebauungen müssten grundsätzlich nicht mehr bzw. nur noch im Rahmen der einschlägigen Fachgesetze (Immissionsschutz o. Ä.) eingehalten werden.
Da die Gemeinde Berg mit der vorgenannten Positivplanung tätig wurde und sich die geplante Windenergieanlage im Geltungsbereich der Konzentrationszone „W2“ befindet, wird der Antrag auf Vorbescheid gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als im Außenbereich allgemein zulässig gewertet. Insofern müsste das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid erteilt werden.
Eine Aufhebung des Teilflächennutzungsplans mit Verweis auf die wohl konträre, zukünftige Darstellung im Regionalplan (Streichung Vorranggebiet „NM1“; siehe vorgehender Tagesordnungspunkt) vermag mangels derzeitiger Rechtskraft des Regionalplans (noch) nicht zu verfangen.
Eine überschlägige Prüfung hat ergeben, dass sich wohl auch bei einem etwas weiter südlich verorteten Standort ohne die gemeindliche Planung eine Privilegierung der Anlage nach Art. 81 Abs. 5 Nr. 6 BayBO i. V. mit § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ergeben würde.

Diskussionsverlauf

Herr Christoph Walter von der Firma Max Bögl ist im Zuschauerraum anwesend und stellt sich den Fragen der Gremiumsmitglieder.
Die erste Frage bezieht sich auf den aktuellen Stand der Grundstücksverträge. Herr Walter teilt mit, dass für die geplanten Standortflächen sowie für angrenzende Grundstücke bereits vertragliche Vereinbarungen bestehen bzw. derzeit abgeschlossen werden.
Die Firma Max Bögl beabsichtigt, im Juni einen Antrag auf weiterführende Planung zu stellen. Bei der heutigen Behandlung handelt es sich um einen Vorbescheidsantrag sowie um eine erste Stellungnahme.
Gemeinderatsmitglied Markus Mederer erkundigt sich anschließend nach dem Stand der geplanten Einspeisung des Stroms und ob in diesem Zusammenhang die Errichtung eines Umspannwerks vorgesehen ist. Herr Walter erklärt, dass hierzu derzeit noch keine konkreten Planungen vorliegen. Zunächst müssten noch bestehende Einwände – beispielsweise seitens der Bundeswehr – geklärt werden, bevor ein konkreter Antrag zur Errichtung eines Windrades eingereicht werden könne.
Herr Mederer betont, dass er bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Informationen darüber erhalten möchte, welches Netz konkret zur Einspeisung vorgesehen ist, ob eine Übergabestation oder ein Umspannwerk geplant ist und welche Flächen davon betroffen sind. Er unterstreicht, dass er grundsätzlich nicht gegen Windkraft- oder Photovoltaikprojekte eingestellt ist, sich jedoch als Gemeinderat verpflichtet sieht, den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber konkrete Informationen einzuholen und transparent zu machen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Berg erteilt dem Antrag auf Vorbescheid der Max Bögl SRE GmbH, Dammstraße 4, 92318 Neumarkt i.d.OPf. nach § 9 Abs. 1a BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1185, 1186 der Gemarkung Sindlbach das gemeindliche Einvernehmen, da sich keine öffentlich-rechtlichen Hinderungsgründe aufdrängen. Im späteren Genehmigungsverfahren soll u. a. und vor allem auf die Stellungnahmen der Fachstellen ein Augenmerk gelegt werden, welche Aufschluss über die Auswirkung des Bauvorhabens auf die Landschaft geben (z. B. Höhere Landesplanungsbehörde; Regionaler Planungsverband Regensburg). Ebenso sollen die in diesem Bereich angrenzenden Nachbargemeinden (Markt Lauterhofen, Gemeinde Pilsach) gehört werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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4. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 4
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4.1. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Lfd. Nr.

Bauvorhaben
Einver-nehmen erteilt
23-2025

Errichtung eines offenen Regenrückhaltebeckens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 704/1 der Gemarkung Loderbach in Riebling
ja
26-2025

Errichtung Carport und Anbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1280 der Gemarkung Berg in Berg
ja
27-2025

Implementierung von zwei Werbeanlagen/Informationstafeln auf dem Grundstück Fl.-Nr. 225 der Gemarkung Loderbach im Gewerbegebiet Loderbach
ja

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5. Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 5

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 10. Dezember 2024 das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Die im Ersten Modernisierungsgesetz in § 12 und im Zweiten Modernisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Änderungen in den §§ 11 und 13 des Ersten Modernisierungsgesetzes, die das gemeindliche Satzungsrecht betreffen, treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. 

Im gemeindlichen Satzungsrecht findet mit Inkrafttreten der Änderungen der §§ 11, 13 des Ersten Modernisierungsgesetzes am 1. Oktober 2025 ein Systemwechsel statt. Stellplatz- und Spielplatzpflicht werden kommunalisiert, Freiflächengestaltungs- und Grünordnungssatzungen treten außer Kraft und können künftig nicht mehr erlassen werden. Eine Stellplatzpflicht gilt nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 neue Fassung BayBO künftig nur noch, wenn die Gemeinde dies durch Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 neue Fassung BayBO angeordnet hat. Hinsichtlich der festgelegten Anzahl der Stellplätze gilt eine Obergrenze, die sich aus dem ebenso überarbeiteten Anhang zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) ergibt. Bestehende Stellplatzsatzungen gelten nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 neue Fassung BayBO fort, wenn sie die in der Anlage zur GaStellV festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten oder sie Bestandteil eines Bebauungsplans (Art. 81 Abs. 2) sind. Im Übrigen treten bestehende Stellplatzsatzungen mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft (Art. 83 Abs. 5 Satz 3 neue Fassung BayBO). 

Da die Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. bisher noch keine Stellplatzsatzung erlassen hat, muss spätestens zum 01.10.2025 eine Stellplatzsatzung erlassen werden, die der neuen Ermächtigungsgrundlage entspricht, damit im Gemeindegebiet Berg b. Neumarkt i.d.OPf. weiterhin eine Stellplatzpflicht gilt. 

Eine Stellplatzsatzung kann nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung unter anderem folgenden Inhalt haben:
  • Regelung, bei welcher baulichen Maßnahme eine Stellplatzpflicht gelten soll: Bei der
Errichtung von Anlagen und/oder bei der Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen (ausgenommen Nutzungsänderungen und Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken sowie Aufstockungen von Wohngebäuden), Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 a), b) neue Fassung BayBO.
  • Stellplatzzahlen: Entweder werden keine eigenen Stellplatzzahlen festgelegt (dann Geltung der Stellplatzzahlen der Anlage zur GaStellV), oder es wird ganz oder teilweise von den in der Anlage zur GaStellV enthaltenen Stellplatzzahlen nach unten abgewichen, Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 c) neue Fassung BayBO. Die Festsetzung höherer Stellplatzzahlen ist nicht mehr möglich.
  • Art und Weise des Stellplatznachweises: Nachweis der Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem in der Nähe gelegenen Baugrundstück.

Der Satzungsentwurf der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. liegt als Anlage bei und wurde auf Grundlage einer Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages erstellt. In der Satzung wird festgelegt, dass sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) in ihrer jeweils gültigen Fassung bemessen soll. Die Satzung soll zum 01. Oktober 2025 in Kraft treten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) als Satzung der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. 
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Die Satzung tritt am 01. Oktober 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bürgerfest der Gemeinde Berg vom 11. - 13. Juli 2025: Grundlagen für die Durchführung des 26. Bürgerfestes - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 6

Sachverhalt

Es wird auf die allen Mitgliedern des Gemeinderates überlassenen Grundlagen für die Durchführung des 26. Bürgerfestes verwiesen.
Zweiter Bürgermeister Christian Lehmeyer dankt seinen Gemeinderatskollegen Karin Zaschka, dem 3. Bürgermeister Norbert Nießlbeck sowie Alois Braun für die erneut sehr gute Zusammenarbeit bei der Organisation des diesjährigen Bürgerfests. Gemeinsam sind sie für die Planung und Durchführung verantwortlich.
Er teilt mit, dass sich der Bierpreis, die Preise für nichtalkoholische Getränke sowie die Pauschale für die Vereine in diesem Jahr erhöhen. Alle weiteren Rahmenbedingungen und Preise bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Peter Bergler teilt mit, dass aktuell noch kein Sicherheitskonzept für das Bürgerfest vorliege. Ein Termin zur Ausarbeitung des Konzepts sei erforderlich, um die notwendigen Maßnahmen zu definieren und umzusetzen. 
Gemeinderatsmitglied Alois Braun regt an, die für das Bürgerfest zur Verfügung gestellten Marken für Seniorinnen und Senioren ohne Preisbindung an ein Getränk auszugeben. Ziel sei es, den Seniorinnen und Senioren zumindest bei den Getränken einen Aufpreis zu ersparen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Varianten zu prüfen und zu klären, was realisierbar wäre.
Aus dem Gremium merkt Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka an, dass es sich bei den Marken um ein Einladungsgeschenk der Gemeinde handle. Man solle dankbar dafür sein, dass die Gemeinde diese Aufmerksamkeit überhaupt ermögliche.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Grundlagen für die Durchführung des 26. Bürgerfestes im Juli 2025 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Widmung eines bisher noch nicht gewidmeten Teilstücks der Ortsstraße "Bruckäcker" im Gewerbegebiet Meilenhofen gemäß Art. 6 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 7

Sachverhalt

Im Rahmen des Widmungsverfahrens zur Verlängerung der Ortsstraße „Bruckäcker“ im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meilenhofen – An der Haimburger Straße – Erweiterung II“ (Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 27.03.2025) wurde festgestellt, dass ein Teilbereich der bestehenden Straße bisher auch noch nicht formal gewidmet wurde.
Es handelt sich um ein Teilstück der bestehenden Ortsstraße „Bruckäcker“ im Gewerbegebiet Meilenhofen (Fl.-Nr. 497/3 der Gemarkung Berg). Dieses ist seit der damaligen Erschließung des Baugebietes „Gewerbegebiet Meilenhofen – An der Haimburger Straße – Erweiterung I“ benutzbar hergestellt und hat die Funktion einer Ortsstraße. Die Gemeinde Berg ist Eigentümerin des Straßenstücks. Die Straße ist gemäß Art. 6 i. V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Anfangspunkt:                südwestliche Ecke der Fl.-Nr. 497
Endpunkt:                südöstliche Ecke der Fl.-Nr. 497
Länge:                        0,044 km
Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Berg.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung gemäß Art. 6 BayStrWG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Berg - Auftragserteilung (Jahresbestellung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 8

Sachverhalt

Die diesjährige Jahresbestellung wurde thematisch in verschiedene Lose (Los 1: einlagige Schutzkleidung für die Außenbrandbekämpfung und technische Hilfeleistung, Fabrikat HF Sicherheitskleidung; Los 2: mehrlagige Schutzbekleidung für die Innenbrandbekämpfung Fabrikat Texport; Los 3: Schläuche, Armaturen, PSA, Werkzeuge und Sonstiges) aufgeteilt, da sich dadurch erhofft wurde, dass die Anbieter die jeweils abgefragten Positionen im Gesamten anbieten können.
Die verschiedenen Anbieter wurden wie folgt angefragt und die Angebote entsprechend ausgewertet:
Los 1:
Hier wurde eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an vier Fachanbieter versandt, um den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.
Für das Los liegen 2 Angebote vor. Inhaltlich und technisch wurden sie vom Kreisbrandmeister Feihl und rechnerisch von der Verwaltung geprüft. 
Die Angebotssummen nach Änderungen und Vergleichsberechnung von Posten belaufen sich auf:
Anbieter
Nettosumme
Bruttosumme
Bemerkung
Fa. HF Sicherheitskleidung
3.511,73 €
4.178,95 €
2 % Skonto (8 Tage)
Bieter 2
3.533,19 €
4.204,50 €


Die Angebote wurden von Herrn KBM Feihl inhaltlich und technisch wie folgt geprüft:
Das Angebot der Fa. HF Sicherheitskleidung beinhaltet die angefragten Positionen der Gemeinde Berg und ist durch den niedrigsten Angebotspreis als das wirtschaftlichste zu bewerten.
Los 2:
Hier wurde eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an drei Fachanbieter versandt, um den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln. Es handelt sich um die abschließende Beschaffung von 14 mehrlagigen Schutzüberjacken und einer Überhose. Die Erneuerung der mehrlagigen Schutzkleidung sollte dadurch im Wesentlichen abgeschlossen sein.
Für das Los liegt 1 Angebot vor. Inhaltlich und technisch wurden es vom Kreisbrandmeister Feihl und rechnerisch von der Verwaltung geprüft. 


Los 3:
Hier wurde eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an drei Fachanbieter versandt, um den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.
Für das Los liegen zwei Angebote vor. Inhaltlich und technisch wurden sie vom Kreisbrandmeister Feihl und rechnerisch von der Verwaltung geprüft.
Da keiner der Anbieter die angefragten Ausrüstungsgegenstände im Gesamten anbieten konnte, empfiehlt die Verwaltung eine Splittung der jeweiligen Position auf die jeweils am günstigsten angebotene.
Durch die Splittung würden sich die Kosten wie folgt auf die verschiedenen Anbieter verteilen:
Anbieter
Nettosumme
Bruttosumme
Bemerkung
Massong GmbH
9.377,60 €
11.159,34 €

HUBER GmbH
12.802,87 €
15.235,42 €

Gesamt:
22.180,47 €
26.394,76 €


Bzgl. einer Position (2 x Atemschutzmaske) wurde ein weiteres Angebot eines Fachherstellers, der Fa. NeoVia GmbH angefordert. Dieser lieferte das wirtschaftlichste Angebot mit 802,20 €/netto (969,49 €/brutto) für die zwei Atemschutzmasken.
Die Angebote wurden von Herrn KBM Feihl und der Verwaltung inhaltlich und technisch wie folgt geprüft:
Da manche Positionen von den jeweiligen Anbietern gar nicht oder einige Positionen von verschiedenen Anbietern am günstigsten angeboten wurden, erscheint eine Splittung des Loses auf die verschiedenen Anbieter am wirtschaftlichsten.
Eine Annahme der Angebote wie vorstehend vorgeschlagen erzeugt Kosten i. H. von 44.704,60 €. Der Ansatz im Vermögenshaushalt wird durch die Beauftragung nicht überschritten.

Beschluss

Nach Prüfung der Angebotseinholung durch Kreisbrandmeister Andreas Feihl und der Verwaltung beschließt der Gemeinderat, den Auftrag zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Berg im Los 1 an die Fa. HF Sicherheitskleidung, im Los 2 an die Fa. HS Hans Schäfer Mode GmbH und in Los 3 die jeweils wirtschaftlichsten Positionen zwischen den Firmen Massong, Wolfgang Huber und NeoVia aufzuteilen und zu vergeben.
Der Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Lieferung ggf. noch geringfügige Änderungen vorgenommen werden, welche aber keinen Einfluss auf die grundsätzliche Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bauhof Gemeinde Berg: Anschaffungen von Fahrzeugen für den Fuhrpark a) Fahrzeug für allgemeine Nutzung b) Pritschenwagen für Nutzung als Transportfahrzeug c) Nutzfahrzeug für Mäharbeiten und Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 9

Sachverhalt

Bedingt durch die Erhöhung der Stellen am gemeindlichen Bauhof ist u. a. auch die entsprechende Anzahl der Fahrzeuge für den laufenden Betrieb anzupassen.
Aus dem genannten Grund wurden an verschiedenen Herstellern und Händlern Anfragen mit einer angepassten Nutzung gestellt. Hier wurde auch versucht, alternativ Elektrofahrzeuge im Baubetrieb zu integrieren.
Aus der umfangreichen Recherche erhaben sich die nachfolgenden nutzungsgerechten bzw. wirtschaftlichen Fahrzeuge.
  1. Fahrzeug für die allgemeine Nutzung

OPEL Combo-e Cargo Edition (Neufahrzeug – 2025)
Farbe: weiß / 136 PS / Einparkhilfe hinten / Navigation / Tempomat
Bruttopreis: 27.251,00 €
Im Haushalt sind hierfür 25.000,00 € eingeplant.

Alternative 1:
VW NFZ e-Tramsporter Kasten
Motor 100 kW  / 1-Gang-Automatikgetriebe
Bruttopreis: 51.565,00 €

Alternative 2:
ID. Buzz Cargo
Motor210 kW / 1-Gang-Automatikgetriebe
Bruttopreis: 52.332,00 €

  1. Pritschenwagen für Nutzung als Transportfahrzeug
Peugeot Boxer Doka L5 (Neufahrzeug – 2025) 
Farbe: weiß / 140 PS / Schaltgetriebe / Klimaautomatik / Einparkhilfe hinten / Navigation
Bruttopreis: 35.581,00 €
Im Haushalt sind hierfür 30.000,00 € eingeplant.

Citroen Jumper Doka L2 (Gebrauchtfahrzeug -2023)
Farbe: weiß / 140 PS / 24.000 km / Schaltgetriebe / Klimaanlage / Trennwand / Anhängekupplung fest
Bruttopreis: 29.631,00 €
Im Haushalt sind hierfür 30.000,00 € eingeplant.

ARI 458 Pritsche
Bruttopreis:22.800 €

ARI 901 Pritsche
Bruttopreis: 47.600 €

  1. Nutzfahrzeug für Mäharbeiten und Winterdienst
Holder C 65 SC / 65 PS / hydrostatischer Allradantrieb / < 40 km/h
Winterdienst: Lehner Polaro XL Streuer (760 kg – Salz)
                      Vario Schneeräumschild B = 160 cm
Mäharbeiten: Kalinke Grasabsaugungseinrichtung
                      Aufsattelcontainer mit V = 1.250 Liter
                      Frontsichelmäher Kalinke/Loipfinder mit 165 cm Arbeitsbreite
Bruttopreis: 166.481,00 €
Im Haushalt sind hierfür 167.000,00 € vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wird das Thema Elektromobilität und die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs für die allgemeine Nutzung in der Verwaltung diskutiert. Gemeinderatsmitglied Stefan Haas spricht sich dabei klar für die Elektromobilität aus und weist darauf hin, dass es zuletzt Förderungen für die langfristige Anschaffung von Gemeindefahrzeugen gegeben habe. Er empfiehlt im Zuge der Beschaffung des Elektrofahrzeugs auch gleich eine Wallbox zur Ladeinfrastruktur mit anzuschaffen.
Gemeinderatsmitglied Markus Mederer fragt nach der Möglichkeit das Fahrzeug für die allgemeine Nutzung zu leasen. Ingenieur Birgmeier erläutert daraufhin, dass das Fahrzeug auch Strecken abfahren müsse, bei denen durch die Umgebung und den Untergrund eine mögliche Beschädigung nicht ausgeschlossen werden könne. Aus diesem Grund sei ein Leasingmodell für dieses Fahrzeug wirtschaftlich nicht rentabel.
Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer äußert Bedenken gegen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs als sogenanntes „Springerauto“ aufgrund der erforderlichen Ladevoraussetzungen. Ingenieur Birgmeier entgegnet, dass das Fahrzeug für kurze Strecken ausgelegt sei und somit keine langen Fahrten vorgesehen sind.
Gemeinderatsmitglied Michael Hierl stellt eine Nachfrage zur Anschaffung eines neuen Holders und den Betriebsstunden des alten Geräts.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung folgender Fahrzeuge zur Ergänzung des Fuhrparks des gemeindlichen Bauhofs:
a) Fahrzeug für die allgemeine Nutzung: Anschaffung eines Opel Combo-e Cargo Edition zum Bruttopreis von 27.251,00 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung folgender Fahrzeuge zur Ergänzung des Fuhrparks des gemeindlichen Bauhofs:
b) Pritschenwagen für Transporteinsätze: Anschaffung eines Citroen Jumper Doka L2 (Gebrauchtfahrzeug, Baujahr 2023) zum Bruttopreis von 29.631,00 €, im Rahmen des Haushaltsansatzes von 30.000,00 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung folgender Fahrzeuge zur Ergänzung des Fuhrparks des gemeindlichen Bauhofs:
c) Spezialfahrzeug für Mäharbeiten und Winterdienst: Anschaffung eines Holder C 65 SC mit Zubehör für Winterdienst und Grünpflege zum Bruttopreis von 166.481,00 €. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der im Haushalt eingeplanten Mittel in Höhe von 167.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Wasserversorgung: Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 10

Sachverhalt

Für das defekte Fahrzeug (Motorschaden) ist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Im Haushalt sind hierfür 25.000,00 € netto vorgesehen.
Aus den Anforderungen an das Fahrzeug und den Rückläufen zu den Angebotsanfragen ergibt sich folgendes Fahrzeug als wirtschaftliche Ersatzbeschaffung.
VW Caddy Cargo 4 Motion Diesel
122 PS / Bj. 06-2024 / 400 km / Schaltgetriebe / Klimaanlage / Tempomat / Hecktüren / Schiebetür rechts / Zentralverriegelung / Farbe weiß

Nettopreis: 28.400,00 €

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas fragt nach, warum kein Angebot für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug eingeholt wurde, und bittet darum, ein entsprechendes Angebot einzuholen.
Herr Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass mit dem Fahrzeug auch längere Strecken von 300 bis 500 km zurückgelegt werden müssen. Deshalb wurde auf die Einholung eines Angebots für ein Elektrofahrzeug verzichtet.
Stefan Haas findet, dass diese Kilometerleistungen mit einem Elektrofahrzeug durchaus machbar seien.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das oben genannte Fahrzeug vom Typ VW Caddy Cargo 4Motion, Diesel, als Ersatz für das defekte Betriebsfahrzeug (Motorschaden) zu beschaffen, sofern kein vergleichbares Elektrofahrzeug als Alternative angeboten werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11
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11.1. Kommunalangelegenheiten: Würdigung von Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.1

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler informiert das Gremium über die Würdigung des Haushaltsplanes vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf und teilt mit, dass die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden. 
Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung wurden dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. vorgelegt und mit folgendem Ergebnis geprüft.
Genehmigungsfreiheit: Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Schuldenfreiheit: Die Gemeinde Berg bestreitet ihren Kernhaushalt seit vielen Jahren ohne Neuverschuldung und ist damit weiterhin schuldenfrei. Dies ermöglicht maximale finanzielle Bewegungsfreiheit, da weder Zins- noch Tilgungsverpflichtungen bestehen – ein im Landkreis Neumarkt herausragender Umstand.
Rücklagenentwicklung: Die Entnahmen aus Rücklagen sind weiterhin rückläufig, was auf einen sinkenden Soll-Überschuss hinweist. Dadurch steht künftig weniger Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Es wird daher ausdrücklich davor gewarnt, die Rücklagen übermäßig abzubauen oder in Zukunft eine Fremdverschuldung anzustreben, da dies die Handlungsfähigkeit der Gemeinde erheblich einschränken würde.
Schlüsselzuweisungen: Die Gemeinde gehört 2025 weiterhin zu den größten Empfängern von Schlüsselzuweisungen im Landkreis Neumarkt; pro Einwohner liegt sie im Mittelfeld.
Wirtschaftlichkeit: Trotz wirtschaftlich herausfordernder Rahmenbedingungen konnte die Gemeinde auch im Jahr 2024 ein solides Jahresergebnis erzielen, insbesondere bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt. Dies bestätigt erneut die umsichtige und sparsame Haushaltsführung sowie die Vermeidung von Fremdfinanzierung.
Zukünftige Anforderungen: Das Landratsamt weist darauf hin, dass in den kommenden Jahren mit steigenden Anforderungen an Kommunen zu rechnen ist, die zu erheblichen Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt führen können. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, das für die kommenden Jahre vorgesehene Investitionsvolumen von über 33 Mio. € kritisch zu hinterfragen und ggf. Priorisierungen oder Reduzierungen einzelner Maßnahmen vorzunehmen
Die Gemeinde wird angehalten, die Hinweise und Empfehlungen des Landratsamtes bei den weiteren Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

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11.2. Sicherheitsbericht 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.2

Sachverhalt

Bürgermeister Peter Bergler stellt den Sicherheitsbericht des Jahres 2024 für die Gemeinde Berg vor, welchen die Mitglieder des Gemeinderates bereits mit der Ladung erhalten haben.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang um 52 Straftaten. Das Gesamtergebnis weist demnach den niedrigsten Straftatenwert im 10-Jahres Vergleich auf. Dies spiegelt sich beinahe in allen Deliktsfeldern wider. Lediglich bei den Sachbeschädigungen ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen, wobei auch dies in Bezug auf Gemeindegröße und Einwohnerzahl zu sehen ist. Ebenso wurden bei der Verkehrsunfallstatistik beinahe 100 Unfälle weniger registriert als im Jahr 2023. Im Gesamtergebnis stellt sich für die Gemeinde Berg ein hervorragendes Ergebnis dar und kann als sehr sicher und polizeilich nicht auffallend tituliert werden. Nennenswerte Auffälligkeiten oder „soziale Brennpunkte“ sind nicht vorhanden.

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11.3. Sturzflutenkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.3

Sachverhalt

Die zunehmenden Starkregenereignisse erfordern eine strategische Auseinandersetzung mit möglichen Auswirkungen durch Sturzfluten im Gemeindegebiet. Zur besseren Einschätzung von Gefahrenpotenzialen sowie möglicher präventiver Maßnahmen wurde ein erster Entwurf eines Sturzflutenkonzeptes erarbeitet, dieser werde im Herbst dem Gremium vorgestellt.

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11.4. Vereine in der Gemeinde Berg - Anschaffung von Defibrillatoren; hier: Bezuschussung durch die Gemeinde Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.4

Sachverhalt

In der Sitzung am 25.01.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die örtlichen Sportvereine bei der Anschaffung eines Defibrillators 50 Prozent der entstandenen und nachgewiesenen Kosten für Geräteanschaffung, Halterung und Installation und auch für die erforderlichen Wartungskosten als Zuschuss der Gemeinde Berg erhalten. Als Voraussetzung für diese hälftige Kostenübernahme wurde damals festgelegt, dass der Defibrillator öffentlich zugänglich ist.
Nachdem im Januar 2018 in Berg (Sportzentrum bzw. Rathaus), beim SO Oberölsbach und beim FC Sindlbach bereits Defibrillatoren vorhanden waren (Anschaffung durch Verein, Bezuschussung durch Kommune), hat der Gemeinderat am 01.03.2018 beschlossen für Stöckelsberg, Hausheim und Loderbach jeweils einen Defibrillator anzuschaffen und an den Feuerwehrhäusern anzubringen.
Aufgrund einer Anfrage einer Bürgerin aus Unterrohrenstadt, ob nicht auch von Seiten der Gemeinde Berg für ihren Ortsteil ein Defibrillator angeschafft werden kann, unterbreitet der 1. Bürgermeister dem Gemeinderat den Vorschlag, analog den am 25.01.2018 gefassten Grundsatzbeschlusses auf alle Vereine bzw. Dorfgemeinschaften in der Gemeinde Berg auszuweiten. Auch könnten sich hierzu mehrere Vereine eines Ortsteils zusammenschließen und die Anschaffung eines Defibrillators gemeinsam angehen. Die Gemeinde Berg könnte, wie auch bei den Sportvereinen, die Hälfte der Kosten übernehmen unter der Voraussetzung, dass dieser Defibrillator an einer öffentlich zugänglichen Stelle angebracht wird.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka schlägt vor, Firmen die Möglichkeit zu geben, durch Sponsoring die Anschaffung von Defibrillatoren zu unterstützen. Sie nennt als Beispiel einen Betrieb, bei dem der Defi außen am Betriebsgelände angebracht wurde, sodass er nicht nur für Notfälle innerhalb des Unternehmens, sondern auch für die Allgemeinheit zugänglich sei.
Gemeinderatsmitglied Michael Hierl erkundigt sich nach der Kostenübernahme für das Material, insbesondere für die Austausch-Pads der Defibrillatoren, da diese nicht günstig seien.
Bürgermeister Bergler teilt mit, dass die Gemeinde die Kosten für das Material, also auch für die Pads übernehmen werde.

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11.5. Rückblick: Gedenkveranstaltung 80 Jahre Kriegsende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.5

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Gemeinderat über mehrere bedeutende Veranstaltungen im Frühjahr 2025 informiert. Dabei wurde auch auf die Gedenkveranstaltung anlässlich 80 Jahre Kriegsende am 3. Mai 2025 hingewiesen. Die Verwaltung äußerte im Vorfeld die besondere Bedeutung des Anlasses den Wunsch, dass sich insbesondere die Mitglieder des Gemeinderats aktiv und sichtbar beteiligen.
Die Veranstaltung fand wie geplant in der Pfarrkirche St. Vitus mit anschließendem Gedenken am Kriegerdenkmal statt. Sie wurde begleitet von Fahnenabordnungen der SKK- und RK-Vereine der Gemeinde. Der würdige Rahmen steht jedoch in deutlichem Kontrast zur geringen Beteiligung aus den Reihen des Gemeinderats.
Der Bürgermeister zeigt sich darüber enttäuscht. Gerade bei einem Gedenkanlass dieser Tragweite sei eine starke Präsenz des Gremiums ein wichtiges Zeichen – sowohl für die Bedeutung des historischen Erinnerns als auch für das öffentliche Selbstverständnis kommunaler Verantwortung.

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11.6. Sachstand Ertüchtigung Torbogen Gnadenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.6

Sachverhalt

Der Torbogen ist nach dem Aufbau für den Verkehr wieder freigegeben und wurde durch Pfarrvikar Markus Müller eingeweiht.
Die Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten für die Torbögen in Gnadenberg sind weiterhin ungeklärt. Trotz mehrerer Bemühungen der Gemeinde, u. a. über das Landesamt für Denkmalpflege und Ortstermine, konnte bislang keine eindeutige Klärung erzielt werden. Das Staatliche Bauamt Regensburg mahnt nun dringend die Einleitung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung an und setzt eine Frist von drei Monaten. Andernfalls werde mit rechtlichen Schritten gedroht. Die Gemeinde strebt eine gemeinsame Lösung mit allen Beteiligten an und schlägt einen Gesprächstermin zur abschließenden Klärung vor.

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11.7. Sachstand: Neubau Feuerwehrhaus in Hausheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.7

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler erläutert den aktuellen Stand zum Neubau des Feuerwehrhauses in Hausheim. Der Bau befinde sich im Zeitplan. 
Er lobt die Feuerwehrleute ausdrücklich, die durch Eigenleistungen dort unterstützen, wo sie gebraucht werden und sich aktiv in das Bauvorhaben einbringen.

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11.8. Sachstand und Maßnahmen zum Rasenproblem am neu gebauten Kindergarten St. Marien in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.8

Sachverhalt

Der Zweite Bürgermeister Christian Lehmeyer wurde auf Probleme mit dem Rasen am neu gebauten Kindergarten St. Marien hingewiesen. 
Ingenieur Birgmeier bestätigt, dass sich das Objekt noch in der Gewährleistungsphase befinde. Die ausführende Firma ist weiterhin für die Mängelbeseitigung zuständig. Die Übergabe und Abnahme der Außenanlagen durch die Gemeinde sei für Ende des Jahres geplant. Bis dahin soll der Zustand des Rasens entsprechend bereinigt werden.

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11.9. Instandsetzung der Tischtennisplatte und Erweiterung des Fußballnetzes am Spielplatz Loderbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.9

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Thomas Frauenknecht bittet um Sichtung und Reparatur der Tischtennisplatte am Spielplatz in Loderbach. Außerdem schlägt er vor, das Fußballnetz zum Nachbargrundstück zu erweitern, um Konflikte mit den Anwohnern zu reduzieren.

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11.10. Information zum Stand Sonnenschutzmaßnahmen am Pausenhof der Schule – Schulforum 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.10

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied und Rektor Thomas Frauenknecht weist auf das Schulforum 2023 hin, in dem der Sonnenschutz für den Pausenhof der Schule thematisiert wurde und erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand. 
Ingenieur Birgmeier informiert, dass voraussichtlich im Juni dem Gemeinderat entsprechende Angebote zur Beschlussfassung vorgelegt werden könnten.

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11.11. Entfernung und Pflege der Hecke an der Ausfahrt Anwesen 10 und 12/Friedhofstraße in Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.11

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Michael Hierl macht darauf aufmerksam, dass die Eigentümer des Grundstücks oberhalb des Friedhofs in Sindlbach bei der Kompostanlage aufgrund der Hecke bei ihren Anwesen (Nr. 10 und 12) in die Friedhofstraße schlecht ausfahren können. Die Hecke mache die Ausfahrt unübersichtlich und gefährlich. Die Eigentümer schlagen vor, 2 Meter der Hecke an der betreffenden Stelle zu entfernen und bieten an, die Entfernung selbst vorzunehmen. Zudem wird vorgeschlagen, die Hecke generell durch den Bauhof zu stutzen.

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11.12. Friedhofsbegehung in Sindlbach – Terminvorschläge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 11.12

Sachverhalt

Eine Friedhofsbegehung in Sindlbach soll gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Kirchenverwaltung stattfinden. Zur Auswahl stehen zwei mögliche Termine: Freitag, 6. Juni 2025, um 16:00 Uhr, sowie Freitag, 27. Juni 2025, ebenfalls um 16:00 Uhr.

Das Gremium spricht sich für den 06.06.2025 aus.

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12. DJK-SV Berg e.V.: Antrag auf Übernahme einer kommunalen Ausfallbürgschaft in Höhe von 150.000 Euro zur Zwischenfinanzierung durch die Gemeinde Berg (Baumaßnahmen 2022 – Kegelbahnen, Beleuchtungsanlagen Sportplätze)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 12

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.05.2025 teilt der DJK-SV Berg e.V. mit, dass bei der Jahreshauptversammlung der DJK Berg am 08.04.2022 ein Darlehen für den Bau von Sportstätten in Höhe von 180.000 Euro beschlossen worden ist und dieses mit Zuschüssen am 30.06.2025 getilgt werden sollte. Diesem Schreiben ist weiter zu entnehmen, dass diese Anträge zwar bewilligt sind, sich aber die Auszahlung verzögern wird, und nun das bisherige Darlehen durch ein neues Darlehen in Höhe von 150.000 Euro abgelöst werden muss. Hingewiesen wird zudem, dass die DJK Berg zum Stichtag 30.000 Euro sondertilgen wird.
Ferner wird mitgeteilt, dass zum 01.07.2025 ein variables Neudarlehen mit Sondertilgungsrecht in Höhe von 150.000 Euro aufgenommen wird. Je nach Geldeingang der bewilligten BLSV-Anträge wird die Laufzeit bis zu 2 Jahre betragen.
Der DJK-SV Berg e.V. beantragt zur Ablösung des Darlehens die Übernahme der Bürgschaft durch die Gemeinde Berg.
Hierzu ist festzustellen:
Die DJK Berg benötigte im Jahr 2022 zur Finanzierung der Baumaßnahmen (Kegelbahnen und Beleuchtungsanlagen Sportplätze) u. a. ein Darlehen für die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse in Höhe von 180.000 Euro mit einer Laufzeit von 3 – 5 Jahren.
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 28.07.2022 u. a. dem Antrag der DJK Berg zur Absicherung des Darlehens der Übernahme der Bürgschaft in Höhe von 180.000 Euro als Ausfallbürgschaft zu.
Mit Schreiben vom 23.04.2025 und 05.05.2025 hat der BLSV (Resort Förderung Sportstätte) dem DJK-SV Berg e.V. drei Bewertungsschreiben zu den Baumaßnahmen (Kegelbahnen und Beleuchtungsanlagen Sportplätze) zukommen lassen. Diese Schreiben dienten gleichzeitig als Anhörung im Sinne des Verfahrensrechts. Diese Schreiben stellen nach den eingereichten Antragsunterlagen auf einer Bemessungsrundlage von 254.027,00 Euro (Gesamtkosten nach Aktenlage: 275.628,00 Euro) und einem Staatsmittelzuschuss von 39,97 %, 40,00 % bzw. 39,95 % einen Zuschuss in Höhe von 101.550,00 Euro in Aussicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Schreiben keine Bewilligungen oder aber zumindest Zusicherungen nach Art. 38 BayVwVfG darstellen und der Maßnahmenträger das Risiko einer ausfallenden Förderung trägt. Nachfolgend würde bei einer ganz oder teilweise ausbleibenden Zuwendung der Staatsmittel das Risiko bei einer Ausfallbürgschaft – bei nicht erfolgter Tilgung sowie erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger - auch den Bürgen treffen.
Von Seiten des BLSV werden aber mit dem Verweis auf die aktuellen Sportförderrichtlinien keine vorab erfolgenden Teil- bzw. Gesamtbewilligungen ausgestellt.
Zur Zwischenfinanzierung bis zum erwarteten Zuwendungseingang von Mitteln aus den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern (Abwicklung durch den beliehenen Unternehmer BLSV e.V.) soll ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro aufgenommen werden. 
Von Seiten des Vereins, der DJK Berg, wird die Gemeinde Berg um Übernahme einer kommunalen Ausfallbürgschaft als Voraussetzung zur Gewährung des Bankdarlehens für die Baumaßnahmen 2022 „Kegelbahnen, Beleuchtungsanlagen Sportplätze“ (Absicherung des Darlehens für den Kreditgeber) gebeten.
Die Absicherung von Darlehen durch die Gemeinde Berg für Vereine im Gemeindegebiet ist in der Vergangenheit bereits bei zahlreichen Baumaßnahmen erfolgt. Im konkreten Fall handelt es sich nicht- wie meist - um die Absicherung eines Langfristdarlehens mit regulären Tilgungen, sondern um eine Absicherung einer Zwischenfinanzierung für im Raum stehende Fördergelder.
Im Zuge der Bürgschaftsübernahme sind von der Gemeinde Berg die entsprechenden kommunalrechtlichen (insbesondere Art. 72 GO i. V. mit der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte - KommKredV; Art. 61 Abs. 3 GO) und haushaltsrechtlichen Vorschriften (keine Zulässigkeit von selbstschuldnerischen Bürgschaften) zu beachten.
Der nun vorliegende Vorgang ist genehmigungspflichtig und dementsprechend dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., SG Kommunalangelegenheiten zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt – wie vom DJK-SV Berg e.V. beantragt – die Übernahme der kommunalen Ausfallbürgschaft in Höhe von 150.000 Euro unter der Maßgabe der aufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., SG Kommunalangelegenheiten. 

Gleichzeitig verpflichtet sich der DJK-SV Berg e.V. schriftlich, dass sämtliche Zuwendungen des BLSV in voller Höhe unverzüglich als Sondertilgung für das zugrundeliegende Darlehen zu verwenden sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2025 08:57 Uhr