Datum: 26.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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1 | |
Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.05.2025
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2 | |
Bauleitplanung
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2.1 | |
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof - Südost 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 19
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2.1.1 | |
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
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2.1.2 | |
Feststellungsbeschluss zur 19. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
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2.1.3 | |
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
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2.2 | |
Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Meilenhofen - An der Haimburger Straße - Erweiterung III" - Aufstellungsbeschluss
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2.3 | |
Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Meilenhofen - An der Haimburger Straße - Erweiterung III" - Beschlussfassung
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2.4 | |
Aufstellung des Bebauungsplans "Zum Brühl" in Berg - Aufstellungsbeschluss
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3 | |
Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
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3.1 | |
Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 855/3 der Gemarkung Berg in Berg
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3.2 | |
Wohnraumerweiterung für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 966/10 der Gemarkung Berg in Berg
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3.3 | |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366 der Gemarkung Loderbach
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3.4 | |
Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
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4 | |
Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Berg an Windenergieanlagen gem. § 6 EEG
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4.1 | |
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zwischen der Firma WP Bischberg GmbH & Co. KG, Max-Bögl-Straße 1, 92369 Sengenthal und der Gemeinde Berg - Beschlussfassung
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4.2 | |
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zwischen Windpower Unterried 1 GmbH & Co. KG, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg und der Gemeinde Berg - Beschlussfassung
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4.3 | |
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zwischen Windpower Lauterhofen 2 GmbH & Co. KG, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg und der Gemeinde Berg - Beschlussfassung
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5 | |
Behandlung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2025 : Berg, Loderbach, Oberölsbach, Hausheim, Stöckelsberg, Sindlbach.
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6 | |
Mittelschule Berg: Umgestaltung des Pausenhofes mit Beschattung, Bäumen und Bänken
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7 | |
Vereine in der Gemeinde Berg - Anschaffung von Defibrillatoren; hier: Bezuschussung durch die Gemeinde Berg
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8 | |
Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
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8.1 | |
Förderprogramm „Radoffensive Klimaland Bayern“ – Planung eines interkommunalen Radwegs
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8.2 | |
Sachstandsbericht - Feuerwehrhaus Hausheim
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8.3 | |
Sachstandsbericht - Rathaus I
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8.4 | |
Sachstandsbericht - Chunradus Grundschule in Sindlbach
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8.5 | |
Verkehrsgespräch
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8.6 | |
Zuschuss zur Klassenfahrt der Klasse 9 der Schwarzachtal-Schule Berg
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8.7 | |
Zuschuss zur Abschlussfahrt der Klasse M10 der Schwarzachtal-Schule Berg
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8.8 | |
Lageroptimierung im gemeindlichen Bauhof
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8.9 | |
Bushaltestelle Haimburg – Sichere Schülerbeförderung
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8.10 | |
Umsetzung der Tempo-30-Zone in Rohrenstadt
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8.11 | |
Neues Schild – "Ho-Chi-Minh-Pfad“
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8.12 | |
Sanierung Friedhof Gnadenberg – Zustand und anstehende Arbeiten
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8.13 | |
Schäden am asphaltierten Weg im Bereich der Hofbachbrücke in Oberölsbach
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8.14 | |
Ausgespülter Weg am Fischweiher in Langenthal – Wiederherstellung nach Starkregenereignissen
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr.68_25 (26.06.2025) .pdf
zum Seitenanfang
1. Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.05.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
|
ö
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1 | |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
|
ö
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2 | |
zum Seitenanfang
2.1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof - Südost 1" sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
|
ö
|
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2.1 | |
zum Seitenanfang
2.1.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
|
ö
|
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2.1.1 | |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 21. November 2024 wurde beschlossen, dass die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung fand vom 05. Februar 2025 bis zum 07. März 2025 statt. Während der Auslegungsfrist hatte jedermann die Möglichkeit Stellungnahmen, Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen vorzubringen.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Insgesamt wurden 39 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Von diesen 39 Fachstellen haben 29 keine Stellungnahme bzw. Einwände abgegeben (u. a. auch Segelflieger im POST SV Nürnberg e. V.). 10 Stellen haben Anregungen zur Planung vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Abwägungsergebnis zum Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 19 und beschließt die Abwägung wie in der Beschlussvorlage dargelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch eine einzelne Beschlussfassung möglich wäre. Die Abwägungen werden der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.1.2. Feststellungsbeschluss zur 19. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
|
68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
|
ö
|
|
2.1.2 | |
Beschluss
Die 19. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan im Bereich des Sondergebiets „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ in der Fassung vom 07.04.2025 wird hiermit durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. festgestellt. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.1.3. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
|
ö
|
|
2.1.3 | |
Beschluss
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 07.04.2025 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird hiermit durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2. Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Meilenhofen - An der Haimburger Straße - Erweiterung III" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
|
ö
|
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2.2 | |
Sachverhalt
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. ist der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans (Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Berg) bereits als Gewerbegebietsfläche angedacht.
Da das Gebiet derzeit nicht rechtskräftig überplant ist käme hier grundsätzlich eine Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Doppelbuchstabe bb) BauGB (u. a. Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen) in Betracht. Aus Sicht der Verwaltung wird jedoch davon ausgegangen, dass es ausdrücklich nicht die planerische Absicht der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. ist, in dem Gebiet großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen zuzulassen, sondern eine sinnige Erweiterung des Bestands-Gewerbegebietes angestrebt wird.
Um eine weiterhin geordnete Entwicklung des Gewerbegebietes zu verfolgen bestünde die Möglichkeit, das Gebiet zu überplanen und einer Bebauung durch Gewerbebetriebe zuzuführen.
Da in einem Gewerbegebiet grundsätzlich auch Anlagen zur Erzeugung von Strom (z. B. auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen) allgemein zulässig sind, wäre die allgemein zulässige Nutzung durch die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes zu beschränken.
Insofern gilt die Ausweisung für ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Zulässig sein sollen Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Im Laufe des Aufstellungsverfahrens können weitere Festsetzungen für den Geltungsbereich getroffen werden, die die Nutzung detaillierter definieren
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den im Lageplan vom 26.06.2025 dargestellten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Es soll das Grundstück mit der Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Berg in den räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplans einbezogen werden. Als Art der baulichen Nutzung wird für dieses künftige Baugebiet die Festsetzung „Gewerbegebiet mit Einschränkungen“ (GEE) gemäß § 8 BauNVO erfolgen. Zulässig sein sollen Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.3. Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Meilenhofen - An der Haimburger Straße - Erweiterung III" - Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
|
68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
|
ö
|
|
2.3 | |
Sachverhalt
Zur Verhinderung unerwünschter städtebaulicher Entwicklungen und zur Sicherung der zukünftigen Planung der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. gemäß den Zielen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meilenhofen – An der Haimburger Straße – Erweiterung III“ als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO, ist es notwendig, eine Sicherung der Bauleitplanung durchzuführen.
Daher soll gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen werden. Diese ist gemäß § 17 BauGB zwei Jahre wirksam und kann durch die Gemeinde um ein Jahr verlängert werden. Sie verschafft der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. den erforderlichen Zeitraumen, das beschlossene Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Meilenhofen – An der Haimburger Straße – Erweiterung III“ durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Berg beschließt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), BayRS 2020-1-1-I folgende Veränderungssperre als Satzung:
§ 1
Anordnung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meilenhofen – An der Haimburger Straße – Erweiterung III“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
(1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist begrenzt auf den Umgriff des mit Beschluss des Gemeinderats Berg b. Neumarkt i.d.OPf. vom 26.06.2025 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meilenhofen – An der Haimburger Straße – Erweiterung III“.
(2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 500 der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf..
(3) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 02.07.2025 maßgebend. Er ist der Satzung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
§ 3
Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden.
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
§ 5
Geltungsdauer
Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.
Berg, 02. Juli 2025
Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.
B e r g l e r
1. Bürgermeister
Der Zweck der Anordnung der Veränderungssperre ist die Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung in deren räumlichen Geltungsbereich. Für den räumlichen Geltungsbereich ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (GEE) zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen. Zulässig sein sollen Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.4. Aufstellung des Bebauungsplans "Zum Brühl" in Berg - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
|
68. Gemeinderatssitzung
|
26.06.2025
|
ö
|
|
2.4 | |
Sachverhalt
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll es nachfragenden Bauwerbern ermöglicht werden, Wohnbauvorhaben in Berg zu realisieren.
Der vorgesehene räumlich Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Zum Brühl“ mit einer Fläche von ca. 17.500 m² soll sich auf die Fl.-Nrn.
1431 (Teilfläche), 1432, 1433, 1434, 1435, 1436 (Teilfläche), 1443, 1443/1, 1443/2, 1443/3, 1444, 1445,1446 und 1447
der Gemarkung Berg b. Neumarkt i.d.OPf. erstrecken:
Zur Deckung der Nachfragen im Hinblick auf Wohngrund sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festzusetzen.
Die Planung ist erforderlich um im Hauptort Berg Möglichkeiten zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen. Die o. g. Flächen befinden sich zum Großteil im Eigentum der Gemeinde Berg, schließen unmittelbar an den bestehenden Ortsrand an und sind dementsprechend prädestiniert für eine bauplanungsrechtliche Erschließung.
Zur vorbereitenden Bauleitplanung wird festgestellt, dass der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan bereits als Allgemeines Wohngebiet dargestellt ist. Demnach wird das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB durch eine Umsetzung der Planung erfüllt.
Sowohl die Begründung als auch der planerische Teil für den Bebauungsplan werden bei entsprechender, heutiger Beschlussfassung von einem Planungsbüro erarbeitet. In einer der kommenden Sitzung wäre über die Billigung der Planunterlagen sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu befinden
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans „Zum Brühl“. Als Art der baulichen Nutzung soll für dieses künftige Baugebiet ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
|
68. Gemeinderatssitzung
|
26.06.2025
|
ö
|
|
3 | |
zum Seitenanfang
3.1. Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 855/3 der Gemarkung Berg in Berg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
|
68. Gemeinderatssitzung
|
26.06.2025
|
ö
|
|
3.1 | |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Innere Sandn (Deckblatt Nr. 1)“.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid begehrt der Antragsteller die Klärung folgender Fragen:
1. Ist die Abweichung der Planung mit zwei freistehenden EFH genehmigungsfähig?
2. Ist die Abweichung der Dachform und Dachdeckung genehmigungsfähig?
3. Ist die Überschreitung der Baugrenzen nach Osten und Westen genehmigungsfähig?
4. Ist der Stellplatznachweis in der geplanten Tiefgarage genehmigungsfähig?
5. Ist die Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße für EFH genehmigungsfähig?
6. Ist die Überschreitung der GRZ2 um 0,03 genehmigungsfähig?
Die Fragen sind deckungsgleich mit den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan.
Die Verwaltung stellt zu den Fragen wie folgt fest:
Zu 1.: Auf Grund der niedrigeren Gesamthöhe sowie der geringeren Grundfläche der beantragten Gebäude im Vergleich zur Umgebungsbebauung drängt sich kein städtebaulicher Grund auf, weshalb im vorliegenden Fall stringent an explizit einem Einfamilienhaus auf dem Baugrundstück festgehalten werden sollte. Vielmehr ist im Bebauungsplan geregelt, dass sich 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück befinden dürfen. Ob sich diese in zwei abgetrennten Gebäuden befinden ist nach Ansicht der Verwaltung nicht relevant.
Zu 2.: In unmittelbarer Umgebung befinden sich bereits mehrere Häuser mit Flachdächern.
Zu 3.: Auf Grund der niedrigeren Gesamthöhe sowie der geringeren Grundfläche der beantragten Gebäude im Vergleich zur Umgebungsbebauung drängt sich kein städtebaulicher Grund auf, weshalb im vorliegenden Fall stringent die Baugrenzen eingehalten werden müssen, zumal die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden.
Zu 4.: Der Stellplatznachweis wird durch die geplante Tiefgarage als erfüllt angesehen, sofern die Stellplätze die Maße nach GaStellV einhalten. Die Prüfung obliegt der Bauaufsichtsbehörden, dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf..
Zu 5.: Durch die geringere Grundfläche der beantragten Gebäude wird eine geringere Grundstücksfläche als 450 m² als ausreichend erachtet.
Zu 6.: Die Überschreitung der GRZ wird als geringfügig angesehen.
Der Bauherr führt in seinem Anschreiben aus, dass die Planung mit den zwei Einfamilienhäusern den Übergang zur bestehenden kleinteiligen Einfamilienhaus-Bebauung nach Norden entschärft. Die Verwaltung teilt diese Ansicht.
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften wurden im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid nicht eingeholt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen. Die Befreiung von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Sandn (Deckblatt Nr. 1)“ wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3.2. Wohnraumerweiterung für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 966/10 der Gemarkung Berg in Berg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
|
68. Gemeinderatssitzung
|
26.06.2025
|
ö
|
|
3.2 | |
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt einen Erweiterungsbau an das bestehende Wohnhaus.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heinrichsburgstraße“.
Aus den Antragsunterlagen ergeben sich folgende Abweichung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan:
- Die Zahl der Vollgeschosse ist im Bebauungsplan mit I+D (Vollgeschoss definiert. Durch den Anbau ergibt sich (zumindest im Teil der Erweiterung) ein zweites Vollgeschoss.
Gemäß Bebauungsplan sind als Dachform ein Satteldach und ein Krüppelwalmdach zugelassen. Der Erweiterungsbau soll ein Flachdach erhalten.
Die Baugrenze wird in Richtung Nordosten mit der geplanten Erweiterung überschritten.
Im Geltungsbereich sind bereits andere zweigeschossige Referenzobjekte gebaut.
Ein vergleichbares Gebäude mit Flachdach ist im Umgriffsbereich noch nicht zu finden. Jedoch handelt es sich beim Erweiterungsbau nicht um den kompletten Dachaufbau, weshalb auf Grund des untergeordneten Teils der Dachfläche nach Ansicht der Verwaltung eine Befreiung im beantragten Rahmen in Betracht kommt. Mit zu betrachten ist in diesem Zusammenhang auch die bereits teilweise erfolgte Realisierung von Flachdachgaragen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Eigentlich wären Garagen der Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes (also Satteldach oder Krüppelwalmdach) anzupassen. Insofern wurden hierzu wohl in Vergangenheit ebenso Befreiungen erteilt.
Die Baugrenze wird in die Richtung überschritten, in der auch eine benötigte Abstandsfläche übernommen wird. Insofern drängt sich eine Ablehnung der Befreiung aus nachbarschaftlichen Interessen nicht auf.
Die Abweichungen berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplanes und sind zudem städtebaulich vertretbar.
Die Erschließung ist durch Bestand gesichert. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplans „Heinrichsburgstraße“ werden Befreiungen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366 der Gemarkung Loderbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
|
68. Gemeinderatssitzung
|
26.06.2025
|
ö
|
|
3.3 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Doppelgarage.
Das Grundstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Der Bauherr teilt mit, dass sich eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, da der sich auf dem gegenständlichen Grundstück befindliche landwirtschaftliche Betrieb noch im Jahr 2025 an ihn übergeben wird. Die tatsächliche Privilegierung wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) geprüft. Bei einem anderen Bauvorhaben (Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage […]) im Jahr 2018 gab das AELF auszugsweise folgende Stellungnahme ab:
„[…] Die Möglichkeit, vor Ort zu wohnen, ist bei einem Milchviehbetrieb in der geplanten Größenordnung unstrittig und wird auch vom AELF NM befürwortet. […]“
Das Baugrundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Die Wasserversorgung ist bereits über den aktuellen Gebäudebestand gesichert. Die Schmutzwasserentsorgung des Neubaus kann über den Bestand über ein Pumpsystem in das Ortsnetz von Kadenzhofen erfolgen. Die Dachflächenentwässerung erfolgt lt. Antragsteller in eine entsprechende Vorrichtung am Baugrundstück, die u. a auch der Löschwasservorhaltung dient.
Die geplante Einliegerwohnung soll lt. Antragsteller zukünftig der Unterbringung eines Angestellten bzw. Auszubildenden dienen.
Die Nachbarzustimmung liegt vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Stellungnahme des AELF ist im Rahmen der Privilegierungsvoraussetzungen besonderes Augenmerk zu verleihen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3.4. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
|
68. Gemeinderatssitzung
|
26.06.2025
|
ö
|
|
3.4 | |
Sachverhalt
Lfd.Nr.
|
|
Bauvorhaben
|
Einver-
nehmen erteilt
|
30-2025
|
|
Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1414 der
Gemarkung Stöckelsberg in Stöckelsberg
|
ja
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32-2025
|
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Neubau einer Hackschnitzel-Lagerhalle mit PV-Anlage auf dem Dach
auf dem Grundstück Fl.-Nr. 819 der Gemarkung Loderbach in
Richtheim
|
ja
|
33-2025
|
|
Umnutzung und Umbau eines ehemaligen Gasthauses zu einem
Wohnhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 80 der
Gemarkung Haimburg in Haimburg
|
ja
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36-2025
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Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Aufschüttung zur
Geländeangleichung auf unbebautem Grundstück auf den
Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 218/2, 226/1 und 230/4 der Gemarkung
Loderbach
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ja
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4. Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Berg an Windenergieanlagen gem. § 6 EEG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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4 | |
zum Seitenanfang
4.1. Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zwischen der Firma WP Bischberg GmbH & Co. KG, Max-Bögl-Straße 1, 92369 Sengenthal und der Gemeinde Berg - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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4.1 | |
Sachverhalt
Die Firma WP Bischberg GmbH & Co. KG betreibt in der Gemarkung Sindlbach drei Windkraftanlagen (WEA). Die WEA weisen jeweils eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW auf (jeweils 3.075 kW). Die Inbetriebnahmen im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 der WEA erfolgten am 06.03.2012 (WP Bischberg WEA01) sowie am 07.03.2012 (WP Bischberg WEA02 und WP Bischberg WEA03).
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) enthält im § 6 eine Regelung, wonach eine finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der WEA enthalten ist.
Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 EEG 2023 sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen.
Bei Windenergieanlagen an Land dürfen gem. § 6 Abs. 2 EEG 2023 sowohl die Gemeinden am Anlagenstandort als auch die umliegenden Gemeinden beteiligt werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat. Dabei sind alle Gemeinden anteilig zu berücksichtigen, deren Gebiet zumindest teilweise in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte der Windenergieanlage liegt.
Sind mehrere Kommunen betroffen, müssen die Anlagenbetreiber allen betroffenen Gemeinden eine Zahlung anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets an der Fläche des Umkreises der Anlage im Bundesgebiet anbieten. Den betroffenen Gemeinden dürfen Beträge von insgesamt höchstens 0,2 Cent je Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.
Die finanzielle Beteiligung wird gem. § 6 Abs. 1 EEG 2023 als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung ausgezahlt. Durch sie sollen die Akzeptanz der Energiewende vor Ort gesteigert und Strafbarkeitsrisiken wegen Korruptionsdelikten ausgeschlossen werden. Vereinbarungen über solche Zuwendungen bedürfen gem. § 6 Abs. 4 EEG 2023 der Schriftform.
Der Betreiber der drei Windenergieanlagen (WP Bischberg WEA01, WEA02 und WEA03) in der Gemarkung Sindlbach bietet der Gemeinde Berg nunmehr diese aus § 6 EEG 2023 mögliche finanzielle Beteiligung an. Der Betreiber verpflichtet sich, der Gemeinde Berg als betroffene Kommune gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 5 EEG 2023 Zuwendungen in anteiliger Höhe des insgesamt an alle betroffenen Kommunen zu zahlenden Betrages in Höhe von 0,2 ct/kWh ohne Gegenleistung zu zahlen. Der Anteil der Gemeinde Berg beläuft sich auf 0,70 bei der WEA01, 0,68 bei der WEA02 und 0,53 bei der WEA03.
Die Zahlung des Betrages erfolgt als einseitige Leistung des Betreibers an die Gemeinde Berg ohne jedweden – direkten oder indirekten – Gegenleistungsanspruch des Betreibers. Die Gemeinde Berg ist aufgrund dieses Vertrages nicht verpflichtet, irgendeine – direkte oder indirekte – Handlung oder Unterlassung für den Betreiber vorzunehmen.
Die Zahlung erfolgt ohne jedwede Zweckbindung an die Gemeinde Berg, und die Gemeinde Berg kann ohne jede Mitwirkung oder Einflussnahme des Betreibers über die Verwendung der nach § 1 dieses Vertrages gezahlten Zuwendung selbstbestimmt entscheiden.
Der Vertrag beginnt mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Vertrages rückwirkend zum 01.01.2024. Die Laufzeit ist befristet und endet am 31.12. des 20. Jahres nach der EEG-Inbetriebnahme der WEA (EEG-Förderzeitraum).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Angebotes der WP Bischberg GmbH Co. KG, Max-Bögl-Straße 1, 92369 Sengenthal, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG für die drei Windenergieanlagen (WP Bischberg WEA01, WEA02 und WEA03) anzunehmen und diesen mit der WP Bischberg GmbH & Co. KG abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4.2. Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zwischen Windpower Unterried 1 GmbH & Co. KG, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg und der Gemeinde Berg - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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4.2 | |
Sachverhalt
Die Firma Windpower Unterried 1 GmbH & Co. KG betreibt in der Gemarkung Litzlohe eine Windkraftanlage (WEA). Die WEA weist eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW auf (3.054 kW). Die Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 der WEA erfolgte am 11.03.2014.
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) enthält im § 6 eine Regelung, wonach eine finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der WEA enthalten ist.
Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 EEG 2023 sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen.
Bei Windenergieanlagen an Land dürfen gem. § 6 Abs. 2 EEG 2023 sowohl die Gemeinden am Anlagenstandort als auch die umliegenden Gemeinden beteiligt werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat. Dabei sind alle Gemeinden anteilig zu berücksichtigen, deren Gebiet zumindest teilweise in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte der Windenergieanlage liegt.
Sind mehrere Kommunen betroffen, müssen die Anlagenbetreiber allen betroffenen Gemeinden eine Zahlung anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets an der Fläche des Umkreises der Anlage im Bundesgebiet anbieten. Den betroffenen Gemeinden dürfen Beträge von insgesamt höchstens 0,2 Cent je Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.
Die finanzielle Beteiligung wird gem. § 6 Abs. 1 EEG 2023 als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung ausgezahlt. Durch sie sollen die Akzeptanz der Energiewende vor Ort gesteigert und Strafbarkeitsrisiken wegen Korruptionsdelikten ausgeschlossen werden. Vereinbarungen über solche Zuwendungen bedürfen gem. § 6 Abs. 4 EEG 2023 der Schriftform.
Der Betreiber der „WEA Unterried 1“ in der Gemarkung Litzlohe bietet der Gemeinde Berg nunmehr diese aus § 6 EEG 2023 mögliche finanzielle Beteiligung an. Der Betreiber verpflichtet sich, der Gemeinde Berg als betroffene Kommune gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 5 EEG 2023 Zuwendungen in anteiliger Höhe des insgesamt an alle betroffenen Kommunen zu zahlenden Betrages in Höhe von 0,2 ct/kWh ohne Gegenleistung zu zahlen. Der Anteil der Gemeinde Berg beläuft sich auf 0,381.
Die Zahlung des Betrages erfolgt als einseitige Leistung des Betreibers an die Gemeinde Berg ohne jedweden – direkten oder indirekten – Gegenleistungsanspruch des Betreibers. Die Gemeinde Berg ist aufgrund dieses Vertrages nicht verpflichtet, irgendeine – direkte oder indirekte – Handlung oder Unterlassung für den Betreiber vorzunehmen.
Die Zahlung erfolgt ohne jedwede Zweckbindung an die Gemeinde Berg, und die Gemeinde Berg kann ohne jede Mitwirkung oder Einflussnahme des Betreibers über die Verwendung der nach § 1 dieses Vertrages gezahlten Zuwendung selbstbestimmt entscheiden.
Gemäß dem vorliegenden 1. Nachtrag zu diesem Vertrag beginnt der Vertrag mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Vertrages rückwirkend zum 01.01.2023. Die Laufzeit ist befristet und endet am 31.12. des 20. Jahres nach der EEG-Inbetriebnahme der WEA (EEG-Förderzeitraum).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Angebotes der Windpower Unterried 1 GmbH & Co. KG, Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG für die „WEA Unterried 1“ anzunehmen und diesen mit der Windpower Unterried 1 GmbH & Co. KG abzuschließen. Gleiches gilt für den 1. Nachtrag zu diesem Vertrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4.3. Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zwischen Windpower Lauterhofen 2 GmbH & Co. KG, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg und der Gemeinde Berg - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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4.3 | |
Sachverhalt
Die Firma Windpower Lauterhofen 2 GmbH & Co. KG betreibt in der Gemarkung Traunfeld eine Windkraftanlage (WEA). Die WEA weist eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW auf (3.370 kW). Die Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 der WEA erfolgte am 24.03.2017.
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) enthält im § 6 eine Regelung, wonach eine finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der WEA enthalten ist.
Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 EEG 2023 sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen.
Bei Windenergieanlagen an Land dürfen gem. § 6 Abs. 2 EEG 2023 sowohl die Gemeinden am Anlagenstandort als auch die umliegenden Gemeinden beteiligt werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat. Dabei sind alle Gemeinden anteilig zu berücksichtigen, deren Gebiet zumindest teilweise in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte der Windenergieanlage liegt.
Sind mehrere Kommunen betroffen, müssen die Anlagenbetreiber allen betroffenen Gemeinden eine Zahlung anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets an der Fläche des Umkreises der Anlage im Bundesgebiet anbieten. Den betroffenen Gemeinden dürfen Beträge von insgesamt höchstens 0,2 Cent je Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.
Die finanzielle Beteiligung wird gem. § 6 Abs. 1 EEG 2023 als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung ausgezahlt. Durch sie sollen die Akzeptanz der Energiewende vor Ort gesteigert und Strafbarkeitsrisiken wegen Korruptionsdelikten ausgeschlossen werden. Vereinbarungen über solche Zuwendungen bedürfen gem. § 6 Abs. 4 EEG 2023 der Schriftform.
Der Betreiber der „WEA Lauterhofen 2“ in der Gemarkung Traunfeld bietet der Gemeinde Berg nunmehr diese aus § 6 EEG 2023 mögliche finanzielle Beteiligung an. Der Betreiber verpflichtet sich, der Gemeinde Berg als betroffene Kommune gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 5 EEG 2023 Zuwendungen in anteiliger Höhe des insgesamt an alle betroffenen Kommunen zu zahlenden Betrages in Höhe von 0,2 ct/kWh ohne Gegenleistung zu zahlen. Der Anteil der Gemeinde Berg beläuft sich auf 0,084.
Die Zahlung des Betrages erfolgt als einseitige Leistung des Betreibers an die Gemeinde Berg ohne jedweden – direkten oder indirekten – Gegenleistungsanspruch des Betreibers. Die Gemeinde Berg ist aufgrund dieses Vertrages nicht verpflichtet, irgendeine – direkte oder indirekte – Handlung oder Unterlassung für den Betreiber vorzunehmen.
Die Zahlung erfolgt ohne jedwede Zweckbindung an die Gemeinde Berg, und die Gemeinde Berg kann ohne jede Mitwirkung oder Einflussnahme des Betreibers über die Verwendung der nach § 1 dieses Vertrages gezahlten Zuwendung selbstbestimmt entscheiden.
Gemäß dem vorliegenden 1. Nachtrag zu diesem Vertrag beginnt der Vertrag mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Vertrages rückwirkend zum 01.01.2023. Die Laufzeit ist befristet und endet am 31.12. des 20. Jahres nach der EEG-Inbetriebnahme der WEA (EEG-Förderzeitraum).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Angebotes der Windpower Lauterhofen 2 GmbH & Co. KG, Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG für die „WEA Lauterhofen 2“ anzunehmen und diesen mit der Windpower Lauterhofen 2 GmbH & Co. KG abzuschließen. Gleiches gilt für den 1. Nachtrag zu diesem Vertrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Behandlung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2025 : Berg, Loderbach, Oberölsbach, Hausheim, Stöckelsberg, Sindlbach.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Der erste Bürgermeister geht auf die aus der Bürgerschaft vorgebrachten Anregungen und Fragen bei den im März und April stattgefundenen Bürgerversammlungen ein.
Die entsprechenden Protokolle der einzelnen Bürgerversammlungen haben die Mitglieder des Gemeinderates bereits mit der Sitzungseinladung erhalten.
Bürgerversammlung -Altgemeinde Berg-
Anregungen aus der Bürgerversammlung
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Hierzu wird festgestellt:
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- Tempo 30, Berg - Loderbach – Oberölsbach: Gewünschte Maßnahmen/Äußerungen:
- Wunsch einer Verkehrsberuhigung auf gesamten Abschnitt von Loderbach bis Oberölsbach
- Verkehrsanalyse
- Lärmaktionsplan
- Welche Maßnahmen wurden bereits zur Verkehrsberuhigung ergriffen?
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Zuständigkeit liegt beim Freistaat Bayern
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- Erneuerung Wasserleitungen Rathaus-Platz
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Rechtsstreit, Entscheidung ist abzuwarten, danach neue Ausschreibung.
Es soll ein außergerichtlicher Termin zur Klärung der wesentlichen Sachverhalte unter Beisein der Rechtsanwälte stattfinden.
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- Was passiert mit der Fläche bei Straßfeld?
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Norma-Projekt ruht, Projektentwickler mit Vorkaufsrecht.
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- Gemeindeflächen regelmäßig mulchen!
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Es soll immer relativ spät wegen der „Bienengeschichte“ mit Mulch- und Mäharbeiten begonnen werden
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- Heinrichsburgbrücke: verschmutzt
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Dies wurde bereits frühzeitig gemeldet. U.a. wurden dem WWA Regensburg auch die beiden Schadstellen an den Fahrbahnbelägen der Holzbrücken in der Heinrichsburg- und Röthstraße weitergeleitet.
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- Radweg in Richtung Oberölsbach: ein Kind wäre fast gestürzt
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Riss fräsen und ausbessern, ist vom Bauhof noch zu erledigen
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- Gemeinsames Gespräch mit der Nachbarkommune Pilsach anstreben, auch Autobahnverwaltung einbeziehen. Betroffene Strecke: Berg – Unter-/Oberwall und Oberwall-Litzlohe
Ziel: gemeinsame Maßnahmen gegen Starkregenereignisse abstimmen
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- Hanglagen: Erosion durch Maisanbau
– Landwirte in die Pflicht nehmen!
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- Flurbereinigungsweg Richtung Autobahnbrücke (Gewerbegebiet Meilenhofen) neu hergestellt
– Schild aufstellen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“!
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Sachlage soll geprüft werden
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- Obdachlosenunterkunft, Hausheimer Straße 7 sei ungepflegt
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Außenanlage des Anwesens wurde bereits vom Bauhof aufgeräumt. Für 2026 als TOP für die GR vorgesehen.
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- Ein weißer Bus steht an der Hausheimer Straße vor dem Feuerwehrhaus:
- Parkverbot verlängern
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- Friedensstraße/Friedenstraße: Schild mit korrekter Schreibweise aufstellen!
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Austausch ist bereits erfolgt
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- Aufruf im Mitteilungsblatt „Berg aktuell“ zum Thema „Abfälle in der Natur“
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- Grüngutabfälle:
- Ebenerdige Lösung bzw. professionelle Aufstiegshilfe anschaffen
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Friedhof Berg: Ausstiegstreppe
Friedhof Gnadenberg: Container tiefergelegt.
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- Vorschlag: Müllsammlung finanziell vergüten (so nicht umsetzbar); Presse könnte Problemstellen abfotografieren (Hemmschwelle);
- Bürger um Mithilfe aufrufen!
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Bürgerversammlung – Altgemeinde Loderbach-
Anregungen aus der Bürgerversammlung
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Hierzu wird festgestellt
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- Lückenbebauung wird kritisiert
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Die Gemeinde möchte die Oberhand behalten, keine Werbung für auswärtige Bürger und externe Käufer
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- Hundekot-Stationen und Mülleimer
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Im GR diskutieren, evtl. sollen normale Abfallkörbe angebracht werden
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- Trafohäuschen soll in der Nähe des Richtheimer Dorfplatzes installiert werden
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Die Standorte an der Kapelle und in der Eichengasse wurden von den Anliegern abgelehnt.
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- Gibt es für Privatleute Förderungen für den Hochwasserschutz?
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Der Gemeinde ist diesbezüglich nichts bekannt.
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- Ganztagsbetreuung (vgl. Kommune „Simbach am Inn“): Abwechselnde Schließzeiten von Kindergärten prüfen
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- Bürgerentscheid: Wie ist in Bezug auf die Verkehrsberuhigung der Stand der Dinge?
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Antrag auf „Tempo 30“ + „Sonderfahrradstreifen“ läuft
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- Zu schnelles Fahren: Tempo 30 Schild, Achtung Kinder Schild, Smiley etc. im Ort aufstellen - prüfen
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- Auf der Loderbacher Verkehrsinsel fehlt ein Pfosten und es herrscht Fahrbahnverengung:
- Ortsschild versetzen, da fahren über den Gehweg nötig ist.
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Smiley wieder anbringen
Idee: Bei Stau fahren Lastwägen von der Autobahn runter; bei Google anstoßen, „nicht LKW-befahrbar“ Smiley wieder anbringen
Idee: Bei Stau fahren Lastwägen von der Autobahn runter; bei Google anstoßen, „nicht LKW-befahrbar“
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- Ortsauswärts rechts, Richtung Autobahn ist das Verkehrsschild (Zone 70) im Sommer durch Bewuchs verdeckt
-Rückschnitt nötig
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Rückschnitt der Hecke zur Einsicht auf des Verkerhsschild ist vom Bauhof durchzuführen.
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- Büsche Gegenüber Anwesen 29 in der Loderbacher Hauptstraße Rückschnitt erforderlich.
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Hecke ist Privat, Anlieger kann informiert werden.
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- Schräg-Gitter stehen im Wasser:
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Annahme: es handle sich um den Ungenrichter Graben
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- LKW-Problem:
Im Gewerbegebiet beim Autohof können LKWs nicht mehr wenden.
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Einbahnstraßenregelung prüfen!
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- Graben ausbaggern:
- Richtheim, Kadenzhofen & Richtung Riebling
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Die Arbeiten werden im August/September 2025 durch eine Firma in Teilbereichen im ganzen Gemeindebereich durchgeführt werden.
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- Sind der Gemeinde Berg der Bau von 40 ha Solarpark bekannt?
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Entlang der Autobahn sind die Anlagen in 200 Meter-Bereich privilegiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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- Gewerbegebiet Loderbach: Der Flurbereinigungsweg Richtung Gewerbegebiet sollte ausgebaut werden.
- Dieser Weg wird oft von unberechtigten Fahrzeugen benutzt.
- Bitte Schild aufstellen: „Für landwirtschaftlichen Verkehr frei „
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Schotterweg: Aus verkehrstechnischer Sicht ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen befestigten Ausbau des Weges.
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Bürgerversammlung -Altgemeinde Oberölsbach-
Anregungen aus der Bürgerversammlung
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Hierzu wird festgestellt:
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- Flurbereinigungsweg Lohbrunnen, Richtung Funkmast sind lose Betonstücke
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Prüfen!
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- Hausanschlüsse Hydranten / Strobl und der Wasseranschluss bei Kreuzung „Bayer Elfriede“ ist noch nicht erledigt, Hausanschlüsse liegen in der Staatsstraße und verursachen starken Lärm bei Überfahrt
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Antrag für Sanierung des Abschnitts bis zur Schwarzachbrücke anstoßen. Es wurden bereits zwei Versuche unternommen, dass im Zuge von laufenden Bauarbeiten (Linksabbiegespur und Lärmschutzwall) die Schieberkappen getauscht werden sollen. Trotz Zusagen wurden die Arbeiten immer kurzfristig abgesagt.
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- Schützenverein möchte die Viehwaage umnutzen
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Eigentumsverhältnisse prüfen
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- Geschwindigkeitsanzeige ist defekt.
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Funktion Prüfen
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- Blitzer am Schützenhaus wird derzeit zw. 10 – 11:30 Uhr aufgestellt.
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Klären, ob der nicht auch ab 06 Uhr dort stehen kann
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- Ortsschild Richtung Oberölsbach prüfen, andere Blitzerstandorte und Zeiten prüfen
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- Ortsschild vor Schwarzachbrücke aufbauen:
GR-Beschluss aus den Jahren 1994 – 2000 prüfen
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- Friedhof Gnadenberg
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Waschbeton-Wasserbehälter wurde durch einen Neuen ersetzt.
Pfeiler reparieren/Säubern
Einheitliche Gestaltung laut Friedhofssatzung
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- Ortsumfahrung Oberölsbach/Spange:
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Derzeit Antrag beim Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig
Prüfung Abstand zur Autobahn!
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Bürgerversammlung - Altgemeinde Hausheim-
Anregungen aus der Bürgerversammlung
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Hierzu wird festgestellt
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- Spielplatz Kettenbach: Maschendrahtzaun ist defekt.
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Zweckmäßig erneuern. Die Reparaturarbeiten wurden leider bis dato auf verschiedenen Gründen immer wieder verschoben. Von einem Industriezaun sollte abgesehen werden.
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- Bei Ramadama wurde entdeckt, dass auf dem Kanalparkplatz, worauf auch die Siloballen liegen, eine zweite Müllhalde zwischen den Ballen entsteht.
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Müllhalde zwischen Siloballen prüfen und beseitigen!
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- Hausheimer Straße in Berg:
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Die Umsetzung kann ohne „massiven“ Grunderwerb nicht erfolgen.
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- In der Voggenhofstraße rechts nach Kettenbach wurde die Vorfahrt geändert.
- Bitte gestrichelte Markierung anbringen, mit Schild „Vorfahrt achten“
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Markierung und Schild „Vorfahrt achten“ prüfen. Termin vor Ort planen.
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- Hundeproblem in Hausheim:
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Siehe: Verordnung der Gemeinde Berg über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhinden (Hundehaltungsverordnung)
Hinweisschild anbringen!
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- Graben an der Brücke „Berger Straße“:
- Durchspülen und ausbaggern
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August September 2025
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- Skaterplatz in Berg: Bei der Überdachung wurden sämtliche Abfallkörbe entwendet.
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Neue Abfallkörbe anschaffen! Es wurden entsprechende Nachbestellungen vorgenommen.
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- WLAN im Haus der Vereine:
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David Straubmeier bringt FritzBox zu gegebener Zeit an
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- Dorfhalle: Garagentore beschädigt
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Prüfen, Tore tauschen
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- Gemeindeverbindungsstraße bei Hausheim - Kleinvoggenhof, Voggenhof, Haslach – Gspannberg:
- Bäume bzw. Hecken zurückschneiden
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Zum Großteil sind auch Privateigentümer betroffen.
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- Bei gemeindlichem Waldgrundstück am Wasserhäusl liegt Grüngut und die Pflege fehlt.
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Vertrag mit Forstamt besteht; Gemeindewald Hausheim, rechts am Hang prüfen
Zuständig: Frau Katja Deckert vom AELF Neumarkt
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Bürgerversammlung – Altgemeinde Stöckelsberg-
Anregungen aus der Bürgerversammlung
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Hierzu wird festgestellt:
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- Wie ist der Stand des Baus des Trafo- bzw. Umspannwerkes
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Genehmigung durch Luftfahrtamt verhindert
Thema „Trafo-Umspannwerk: Wegebau PV-Anlage“ am 27.03.2025 in der Gemeinderatssitzung unter „Verschiedenes“
Schäden durch polnische LKW-Firma
Bürgschaften (noch klären)
Wiederherstellung des Urzustands klären
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- Berg nach Bürgerentscheid „Umgehung“
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Verkehrsberuhigung möglich
Antrag auf 30 km/h und Sonderradstreifen nach neuer StVO
Verwaltungsvorschriften abwarten
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- Verkehrssicherheit im Bereich des neuen KiGa’s / Feuerwehrhaus:
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Maßnahmen: Schilder „Achtung Kinder“, Schilder Tempo 30-Zone,
Geschwindigkeitsanzeige
Gemeinde prüft Umsetzung
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- Unfall-Umleitung A3 erfolgt durch Berg.?
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Alternative Umgehung kaum realisierbar, Bürger haben Umgehung abgelehnt
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- Privates Anliegen eines Bürgers bezüglich einer „Fasanen- Voliere“
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- Wie ist der Stand bezüglich der PV-Anlage für den neuen Kindergarten?
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Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Entsprechende Leerrohre zum Flachdach sind bei dem Neubau vorgesehen worden
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- Fahrradweg entlang der Kreisstraße möglich?
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Abstimmung mit Landkreis Neumarkt.
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- Wie geht es mit dem Kreuz am Dorfplatz weiter?
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Die Gemeinde übernimmt Restaurierung, Martina Seitz-Straßer kümmert sich um Bepflanzung. Die Maßnahme ist bereits umgesetzt wurde.
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Bürgerversammlung – Altgemeinde Sindlbach-
Anregungen aus der Bürgerversammlung
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Hierzu wird festgestellt:
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- Für welchen Zweck wird das historische Rathaus saniert? Warum stehen für die Schule Sindlbach weniger Gelder zur Verfügung als für das historische Rathaus?
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Rathaus: Nutzung für Gemeinderatssitzungen, Trauungen, Veranstaltungen
Grundschule Sindlbach: Generalsanierung läuft ebenfalls, kein kommunales Budget, Kosten richten sich nach Aufwand
Historische Substanz soll möglichst erhalten bleiben, tiefe Eingriffe und unkalkulierbare Mehrkosten sollen vermieden werden
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- „Raser“ auf Kreisstraße
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Zuständigkeit liegt beim Landkreis, wenig Spielraum für Maßnahmen
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- Förderung Öffentliches WC für die Dorfgemeinschaft beim Spielplatz.
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WC-Container aus Loderbach, nach Nutzung ggf. nach Sindlbach umsetzen. Für den Standort ist ein Strom- sowie Wasser- und Kanalanschluss erforderlich
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- Straßensäuberung u. Abstimmung; Landkreis und mit Fa. Edenharder
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Terminplanung prüfen
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- Bankette an der Ortsverbindungsstraße Meilenhofen Haimburg bzw. Sindlbach sind eingesunken.
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Zustand prüfen, Nachbesserung veranlassen
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- Radweg Richtung Langenthal: Verdichtung notwendig (mit Xaver Reindl und Bauhof klären)
(Haftung, offener Weg vor Brücke)
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- Kriegerdenkmal und Dorfbrunnen ⏵sind Wahrzeichen v. Sindlbach; Sanierung Brunnen und Kriegerdenkmal. Säuleneiche entfernen, stattdessen Lindenbaum pflanzen; Ladesäule für Beleuchtung Christbaum einplanen
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Angebot zur Sanierung einholen.
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- Kapellenweg Haimburg, Heckenabschnitt-Haufen
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Schild „keine Ablagerung“ aufstellen
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- Flurbereinigungsweg Sindlbachtal:
Finanzierung Wegebau – Zuständigkeit Jagdgenossenschaft
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50 % der Kosten übernimmt Gemeinde, 50 % die Jagdgenossenschaft
Kontakt:
Florian Donhauser Erd- und Wegebau
Buch 27, 92353 Postbauer-Heng
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- Verkehrssituation beim Anwesen an der Bischberger Straße: Gefahr durch parkende Autos, eingeschränkte Sicht
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Tempo 30-Zone, Parkverbotsschild anbringen
Gemeindeverbindungsstraße, Maßnahme durch Gemeinde anordnen
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- Bei Stromkasten nahe des Anwesens „Pöhner“ Verkehrsspiegel anbringen
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Prüfung erforderlich
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- Ringstraße, Donnerschlag, Friedhof: Leitung prüfen!
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Zuständigkeit liegt bei Bayernwerk, Prüfung läuft
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- Einlaufbecken Entwässerungsgraben
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Sicherheitsprüfung dringend erforderlich
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- Dank an Bürgermeister:
- Drohne für die FFW
- Herzinfarktausrüstung, Feuerwehr oft vor dem Notarzt vor Ort
- Neue Pumpe beschafft
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zum Seitenanfang
6. Mittelschule Berg: Umgestaltung des Pausenhofes mit Beschattung, Bäumen und Bänken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Seitens der Schulleitung wurde der Antrag gestellt, dass auf dem Pausenhof (Kulturplatz aus dem Konzept des Sportzentrums) Flächen mit Beschattungsmöglichkeiten vor Sonnenlicht und Sitzmöglichkeiten geschaffen werden sollen.
Seiten der Bauverwaltung wurde in Absprache mit der Schulleitung und der Lehrerschaft das folgende Grundkonzept erarbeitet..
Das Konzept umfasst ein modulares System aus drei quadratischen Sonnenschirmen mit den Abmessungen 5,00 * 5,00 m, eine Bepflanzung von zwei Bäumen und das Aufstellen von drei Bänken im Beschattungsbereich.
Der Beschattungsbereich soll auf dem Kulturplatz zwischen der Hauptentwässerungsrinne und den Stufenflächen in einem Rastermass von 5,00 * 5,00 m angeordnetet.
Die Schirme sind im geöffneten Zusatnd für eine Windgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h statisch ausgelegt und werden über speziell Fundamentkörbe im Boden verankert.
Die Bänke sollen in einer vandalismussicheren Art, d.h. in Stahlbauweise, montiert werden.
Für die schattenspendenden Bäume sind grundsätzlich für die Neubepflanzung Baumgrößen mit Höhen von 3,00 bis 3,50m miteinem maximalen Stammumfang von 18 bis 20cm vorgesehen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Spitzahorne bzw. Herbst – Flammenahorne.
Bei Verwendung von Baumgrößen im Bereich der Höhen von 4,00 bis 5,00m und einem Stammumfang von 20 bis 25cm würden sich Mehrkosten in Höhe von bis zu 2.000,00 € ergeben.
In der Grundkonzepttion mit den „kleineren Bäumen“ ergeben sich nach dem vorliegenden Angebot einer Galabaufirma Weißmüller aus Riebling Gesamtbruttokosten von 43.293,83 €, wobei die Umsetzung der Baumplanzungen mit den beiden Baumrosten 20.540,74 € an Kosten beinhaltet, die Erstellung der drei Schirme mit 20.413,81 € und die drei Bänke 2.339,28 € kosten werden.
Bei der Erstellung der beiden Baumstandorte könnte prinzipiell auf den Einbau der Baumroste verzichtet werden, wenn die Anlage eine mit Rindenmulch abgedeckten Baumfläche als ausreichend und zweckmäßig gehalten wird. Hierbei könnten Kosten in Höhe von 8.467,18 € eingespart werde, so dass sich eine Bruttogesamtkostensumme für das Projekt von 34.826,65 € ergäbe. In der Beauftragungssumme ist eine Baumpflanzung mit zwei Spitzahornbäumen mit einem Stammumfang von < 20 cm und einer Höhe von 3,5 bis 4,0 m beinhaltet.
Im Haushalt 2025 der Gemeinde Berg sind hierfür 35.000,00 € vorgesehen.
a) 2 * Spitzahorn StU 18-20 cm, H 3,5 bis 4,0 m: 925,34 € (brutto)
b) 2 * Spitzahorn StU 20-25 cm, H 4,0 bis 5,0 m: 1.433,00 € (brutto), d.h. + 507,66 €
c) 2 * Spitzahorn (kegelförmig) StU 18-20 cm, H 3,5 bis 4,0 m: 1.041,01 €, d.h. + 115,67 €
d) 2 * Spitzahorn (kegelförmig) StU 20-25 cm, H 4,0 bis 5,0 m: 1.592,22 €, d.h. + 666,88 €
e) 2 * Herbst–Flammen-Ahorn (kegel) StU 18-20 cm, H 3,5 bis 4,0 m: 1.148,11 €, d.h. + 222,77 €
f) 2 * Herbst–Flammen-Ahorn (kegel) StU 20-25 cm, H 4,0 bis 5,0 m: 1.842,12 €, d.h. + 916,78 €
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird diskutiert, ob anstelle von Sonnenschirmen auch Sonnensegel installiert werden könnten. Ein Vorteil der Segel wird darin gesehen, dass sie – im Gegensatz zu beweglichen Schirmen – weniger Angriffsfläche für Vandalismus bieten würden. Dennoch ergäben sich bei der praktischen Umsetzung mehrere Nachteile so Ingenieur Birgmeier.
Sonnensegel blieben dauerhaft gespannt und hingen zwar höher als Schirme, was die Nutzung des Raums darunter weniger einschränke. Technisch wäre es möglich, die Segel bei Sturm in Bodennähe abzusenken, jedoch nur mit zusätzlichem Aufwand und entsprechenden Mehrkosten.
Demgegenüber stehen die geplanten Sonnenschirme mit einer Größe von 5 x 5 m pro Stück (insgesamt drei). Diese würden mit Windwächtern ausgestattet, die bei starkem Wind eine automatische Schließung auslösen. Sie bleiben abends stehen und werden im Herbst eingewintert. Modelle mit einer Windstabilität bis 60 km/h sind vorgesehen; Ausführungen für bis zu 100 km/h wären verfügbar, bedeuten aber ebenfalls Mehrkosten. Die Schirme werfen sofort großflächigen Schatten – im Gegensatz zu den geplanten Bäumen, die erst mit der Zeit Wirkung entfalten.
Elektrisch betriebene Systeme wurden bei der Angebotseinholung verworfen, da der Stromanschluss fehle. Die notwendige Leitungsverlegung wäre mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden.
Auch die Pflanzung größerer Bäume wird thematisiert. Diese würden zwar langfristig Schatten spenden, überschreiten jedoch den im Haushalt vorgesehenen Kostenrahmen. Zudem sei fraglich, ob die Bodenverhältnisse am Standort eine großflächige Pflanzung überhaupt zuließe.
Trotz des Arguments, dass Sonnensegel möglicherweise weniger Vandalismus auslösen würden, entscheidet sich das Gremium für die Umsetzung der Variante A mit Sonnenschirmen, da diese sofort wirksamen Sonnenschutz bieten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Beschattungsmaßnahme am Pausenhof der Schwarzachtal - Schule ohne die beiden Baumroste durchzuführen. Der Auftrag kann mit einer angepassten Bruttoauftragssumme in Höhe von 34.826,65 € an die Firma Weißmüller aus Riebling vergeben werden.
Als Baumsorte wird die Variante a) (2 * Spitzahorn StU 18-20 cm, H 3,5 bis 4,0 m) festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Vereine in der Gemeinde Berg - Anschaffung von Defibrillatoren; hier: Bezuschussung durch die Gemeinde Berg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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7 | |
Sachverhalt
In der Sitzung am 25.01.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die örtlichen Sportvereine bei der Anschaffung eines Defibrillators 50 Prozent der entstandenen und nachgewiesenen Kosten für Geräteanschaffung, Halterung und Installation und auch für die erforderlichen Wartungskosten als Zuschuss der Gemeinde Berg erhalten. Als Voraussetzung für diese hälftige Kostenübernahme wurde damals festgelegt, dass der Defibrillator öffentlich zugänglich ist.
Nachdem im Januar 2018 in Berg (Sportzentrum bzw. Rathaus), beim SCO Oberölsbach und beim FC Sindlbach bereits Defibrillatoren vorhanden waren (Anschaffung durch Verein, Bezuschussung durch Kommune), hat der Gemeinderat am 01.03.2018 beschlossen für Stöckelsberg, Hausheim und Loderbach jeweils einen Defibrillator anzuschaffen und an den Feuerwehrhäusern anzubringen.
Aufgrund einer Anfrage einer Bürgerin aus Unterrohrenstadt, ob nicht auch von Seiten der Gemeinde Berg für ihren Ortsteil ein Defibrillator angeschafft werden kann, hat der Erste Bürgermeister in der letzten Sitzung am 27.05.2025 den Gemeinderatsmitgliedern den Vorschlag unterbreitet, den am 25.01.20218 gefassten Gemeinderatsbeschluss auf alle Vereine bzw. Dorfgemeinschaften in der Gemeinde Berg auszuweiten Auch könnten sich hierzu mehrere Vereine eines Ortsteils zusammenschließen und die Anschaffung eines Defibrillators gemeinsam angehen. Aus diesem Grund schlägt der 1. Bürgermeister folgende Vorgehensweise vor:
Beschluss
Analog des am 25.01.2018 gefassten Grundsatzbeschlusses soll dieser bei der Anschaffung eines Defibrillators auf alle Vereine bzw. Dorfgemeinschaften in der Gemeinde Berg ausgeweitet werden. Auch könnten sich hierzu mehrere Vereine eines Ortsteils zusammenschließen und die Anschaffung eines Defibrillators gemeinsam angehen. Die Vereine/Dorfgemeinschaften würden bei der Anschaffung eines Defibrillators 50 Prozent der entstandenen und nachgewiesenen Kosten für Geräteanschaffung, Halterung und Installation und auch für die erforderlichen Wartungskosten als Zuschuss der Gemeinde Berg erhalten. Voraussetzung ist auch, dass dieser Defibrillator an einer öffentlich zugänglichen Stelle angebracht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8 | |
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8.1. Förderprogramm „Radoffensive Klimaland Bayern“ – Planung eines interkommunalen Radwegs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.1 | |
Sachverhalt
Im Rahmen eines Gesprächs zwischen Bürgermeister Peter Bergler und Herrn Michael Gottschalk vom Landratsamt Neumarkt (Landkreisentwicklung) sei die Gemeinde Berg auf das neue Förderprogramm „Radoffensive Klimaland Bayern“ aufmerksam gemacht worden. Dieses Programm solle die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum unterstützen und zu einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung beitragen.
Im Zuge dessen werde die Planung eines interkommunalen Radwegs zwischen Oberölsbach (Gemeinde Berg) und Lauterhofen angedacht. Die Umsetzung solle in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lauterhofen erfolgen. Zurzeit werde geprüft, ob die grundsätzliche Machbarkeit durch eine entsprechende Machbarkeitsstudie bestätigt werden könne.
Ein entsprechender Antrag auf Förderung müsse bis spätestens 1. September 2025 eingereicht werden. Die Verwaltung solle die Voraussetzungen für eine Antragstellung sowie die konkrete Beteiligung der Gemeinde prüfen.
Diskussionsverlauf
In der Diskussion wird angeregt, die geplante Trassenführung nicht nur auf einen einzelnen Ortsteil zu beschränken. Es wird nachgefragt, ob die angedachte Trasse nicht auch für andere Ortsteile einen Lückenschluss ermöglichen kann. Die Überlegung wird in den Raum gestellt, ob man das Thema Radwege auch für den Hauptort Berg mitbedenken sollte.
Es wird betont, dass – wenn schon ein Förderprogramm in Anspruch genommen wird – auch alle Ortsteile berücksichtigt werden sollten, die derzeit keinen Radweganschluss haben. Ziel müsse es sein, möglichst viele Lücken zu schließen.
Eine weitere Anregung ist die Aufstellung von Wegweisern. Die geplanten Radwege solle man nicht erst in abgelegenen Gebieten beginnen, sondern vorrangig an Straßen, die für Berufspendler mit dem Fahrrad relevant sind. Es sei wichtig, bestehende Endpunkte sinnvoll anzuschließen.
Der Wunsch wird geäußert, zunächst Bestandspläne zu erstellen, um bestehende Lücken im Radwegenetz sichtbar zu machen. Diese sollen so aufbereitet werden, dass eine anschauliche Darstellung möglicher Ausbaupotenziale in der gesamten Gemeinde vorliegt.
Abschließend hält das Gremium fest, dass das Ziel ein umfassendes Gesamtkonzept für das Radwegenetz in der Gemeinde sein müsse und spricht sich grundsätzlich für eine Antragstellung aus.
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8.2. Sachstandsbericht - Feuerwehrhaus Hausheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.2 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Peter Bergler informiert über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Feuerwehrhauses in Hausheim. Die Informationen basieren auf dem vorangegangenen Termin vor Ort, bei dem der bauliche Zustand und die weiteren Planungsschritte erörtert wurden. Der Rohbau des Feuerwehrhauses ist abgeschlossen, das Tor wurde bereits eingesetzt.
Aktuell wird die Elektroinstallation erstellt. Der Trockenbau ist in Arbeit. Die Fertigstellung des gesamten Feuerwehrhauses sei zum Jahresende vorgesehen
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8.3. Sachstandsbericht - Rathaus I
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.3 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Peter Bergler informiert über den aktuellen Sachstand zur Sanierung des Rathauses I zum Haus der Bürger mit Bürgersaal. Der Abbruch wurde begonnen und präsentiert sich in einem unübersichtlichen Zustand, wobei zahlreiche darunterliegende Strukturen sichtbar werden. Die Informationen basieren auf dem vorangegangenen Ortstermin, bei dem der bauliche Zustand und die weiteren Planungsschritte erörtert wurden.
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8.4. Sachstandsbericht - Chunradus Grundschule in Sindlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.4 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Peter Bergler informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand bezüglich der Chunradus-Grundschule in Sindlbach. Am Montag, den 23. Juni 2025, wurde das Schulgebäude vollständig ausgeräumt. Die Lagerung der ausgeräumten Sachen konnte in Sindlbach realisiert werden, da aus dem Gremium die Nachfrage kam, wo die Sachen gelagert würden. Der Abbruch des Gebäudes beginnt im direkten Anschluss. Ein Ortstermin sei vor der nächsten Gemeinderatssitzung im Juli vorgesehen.
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8.5. Verkehrsgespräch
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.5 | |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass am Montag den 14. Juli 2025 ein Verkehrsgespräch stattfinden wird. Ziel dieses Gespräches sei, gemeinsam mit allen zuständigen Stellen die aktuelle Verkehrssituation rund um die Zu- und Durchfahrt beim Torbogen in Gnadenberg zu erörtern. Dabei sollen bestehende Problemlagen identifiziert sowie mögliche Lösungsansätze besprochen werden.
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8.6. Zuschuss zur Klassenfahrt der Klasse 9 der Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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8.6 | |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister informiert das Gremium, dass die Klasse 9 der Schwarzachtal-Schule Berg einen Antrag auf Bezuschussung ihrer Abschlussfahrt nach Berlin gestellt hat. Entsprechend dem Grundsatzbeschluss wurde der Betrag von € 350,-- auf das Konto der Schwarzachtal-Schule Berg überwiesen.
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8.7. Zuschuss zur Abschlussfahrt der Klasse M10 der Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.7 | |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister informiert das Gremium, dass die Klasse M10 der Schwarzachtal-Schule Berg einen Antrag auf Bezuschussung ihrer Abschlussfahrt nach Salzburg gestellt hat. Entsprechend dem Grundsatzbeschluss wurde der Betrag von € 350,-- auf das Konto der Schwarzachtal-Schule Berg überwiesen
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8.8. Lageroptimierung im gemeindlichen Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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8.8 | |
Sachverhalt
Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde die aktuelle Situation hinsichtlich der Materiallagerung im Bauhof thematisiert. Die derzeitige Lagerung wurde als sehr unübersichtlich wahrgenommen. Es bestehe der Wunsch, durch die Anbringung von Regalen mehr Ordnung und Struktur zu schaffen.
Es wird zudem angeregt, im Zuge der geplanten Umstrukturierung und Aufräumarbeiten nicht mehr benötigte Gegenstände auszusortieren. Der Erste Bürgermeister schlägt vor, diese aussortierten Materialien im Rahmen eines „Bauhof-Flohmarkts“ zu veräußern, um Platz zu schaffen und gleichzeitig nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sollen in die weitere Planung einfließen.
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8.9. Bushaltestelle Haimburg – Sichere Schülerbeförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.9 | |
Sachverhalt
Aus den Reihen des Gemeinderates wird vorgebracht, dass in Haimburg der Schulbus regelmäßig die Kinder nicht an der vorgesehenen Bushaltestelle, sondern direkt auf der Straße aussteigen ließe. Die derzeitige Situation sei aus Sicht einiger Bürgerinnen und Bürger nicht sicher.
Es wird angeregt, dass der Bus künftig direkt an der Bushaltestelle hält und dort auch wendet, um ein sicheres Aussteigen der Kinder zu gewährleisten.
Die Problematik ist der Verwaltung bekannt.
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8.10. Umsetzung der Tempo-30-Zone in Rohrenstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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8.10 | |
Sachverhalt
Im Dezember 2024 hat der Gemeinderat die Einführung einer Tempo-30-Zone in Rohrenstadt beschlossen.
In der Sitzung wurde nachgefragt, warum die Maßnahme bislang noch nicht umgesetzt wurde. Ingenieur Birgmeier erläutert hierzu, dass die verkehrsrechtliche Anordnung bereits vorliege und die entsprechenden Verkehrsschilder ebenfalls vorhanden seien.
Die Umsetzung durch den gemeindlichen Bauhof konnte bislang jedoch nicht erfolgen. Grund hierfür sei die hohe Auslastung des Bauhofs im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen und Feste, wodurch der reguläre Zeitplan nicht eingehalten werden konnte.
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8.11. Neues Schild – "Ho-Chi-Minh-Pfad“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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8.11 | |
Sachverhalt
In einer vorangegangenen Sitzung des Gremiums wurde beschlossen, ein neues Hinweisschild für den sogenannten „Ho-Chi-Minh-Pfad“ zu beschaffen. Der Auftrag zur Anfertigung des Schildes wurde inzwischen umgesetzt.
Das neue Schild läge zwischenzeitlich vor. Aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen und Feste in den vergangenen Wochen war es dem Bauhof jedoch bislang nicht möglich, das Schild aufzustellen
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8.12. Sanierung Friedhof Gnadenberg – Zustand und anstehende Arbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.12 | |
Sachverhalt
Von Seiten des Gemeinderates wird vorgebracht, dass am Friedhof Gnadenberg am alten Aufgang das Tor entfernt worden sei. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie künftig mit dem angrenzenden Zaun verfahren werde. In der kommenden Woche sollen die Arbeiten zur Sanierung beginnen, so Ingenieur Birgmeier.
Zusätzlich wurde festgestellt, dass Sockelbereiche am Friedhof bröckeln. Es sei zu prüfen, ob diese Schäden in die laufende Sanierung aufgenommen werden können. Hierzu wird Herr Birgmeier eine Einschätzung abgeben.
Zufällig wurde festgestellt, dass der Keller der Aussegnungshalle sehr feucht sei.
Eine Trockenlegung wäre eine umfangreiche Maßnahme, die nicht Teil der aktuellen Sanierung ist. Dies müsse als separates Projekt geplant und beauftragt werden. Ingenieur Birgmeier werde sich vor Ort ein Bild der Lage machen.
Die defekten Sockelbereiche könnten durch den Bauhof der Gemeinde erneuert werden.
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8.13. Schäden am asphaltierten Weg im Bereich der Hofbachbrücke in Oberölsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.13 | |
Sachverhalt
Von ortsansässigen Landwirten wurde einem Gremiumsmitglied zugetragen, dass der geteerte Weg im Bereich nach der „Hofbachbrücke“ in Unterölsbach, Richtung Kanal (Zufahrt von der Willibaldstraße zur Holzbrücke, linker Hand am Beginn des kleinen Wäldchens), erhebliche Schäden aufweise.
Durch Wurzeleinwuchs werde der Asphalt angehoben, sodass Bodenwellen mit einer Höhe von bis zu ca. 20 cm entstanden seien. Diese würden insbesondere für landwirtschaftliche Fahrzeuge eine erhebliche Beeinträchtigung und potenzielle Gefahr darstellen.
Ingenieur Birgmeier wird sich vor Ort ein Bild der Situation machen und die weiteren notwendigen Schritte prüfen.
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8.14. Ausgespülter Weg am Fischweiher in Langenthal – Wiederherstellung nach Starkregenereignissen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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68. Gemeinderatssitzung
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26.06.2025
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ö
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8.14 | |
Sachverhalt
Im Bereich des Fischweihers in Langenthal ist ein Weg infolge starker Regenfälle ausgespült worden. Eine Meldung über den Zustand des Weges wurde bereits im Januar sowie erneut im April dieses Jahres an die Verwaltung übermittelt. Eine Instandsetzung des Weges ist bislang nicht erfolgt
Datenstand vom 03.07.2025 09:07 Uhr