Datum: 26.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.2.2024
2 Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
2.1 Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 480 der Gemarkung Berg
2.2 Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1571 der Gemarkung Berg in Berg
2.3 Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
3 Bauleitplanung
3.1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 18
3.1.1 Billigung der Planungsunterlagen
3.1.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3.2 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 19
3.2.1 Billigung der Planungsunterlagen
3.2.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3.3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Nord 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 20 - Aufstellungsbeschluss
3.4 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Südost 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 21 - Aufstellungsbeschluss
3.5 Änderung des Bebauungsplans „Äußere Sandn“ durch das Deckblatt Nr. 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung - Änderungsbeschluss
4 Berg - Winkelstraße: Teilsanierung der Fahrbahn und Neuanlage von Parkplätzen im Wendehammerbereich - Vorstellung der Maßnahmen mit Kostenschätzung - Vergabe der Bauleistungen auf Basis der vorliegen Angebote
5 Kindertagesstätten Berg und Stöckelsberg Vergabe der Gala -Bauarbeiten für die Außenanlagen
6 Öffentliche Toilettenanlage im Ortsteil Gnadenberg: ° Sachstandsbericht zu den Angebotseinholungen ° Beschlussfassung zur Umsetzung bzw. weitere Vorgehensweise
7 BayFwG: Bestätigung der gewählten Feuerwehrkommandanten der FFW Hausheim
8 Ratsbegehren der Gemeinde Berg "Verkehrsberuhigung durch Ortsumfahrung": Informationsangebot gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg (BBS) - Beschlussfassung
9 Bündnis 90/Die Grünen Berg Antrag Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf.
10 Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
10.1 Bekanntgabe Auftragserteilung Sirenenreparatur Richtheim
10.2 Umrüstung der gemeindlichen Sirenen auf die digitale Alarmierung - Erhöhung der Auftragssumme
10.3 Information - Zone 30 im Bereich Haupt-/ Herrnstraße
10.4 "Aktion" Stadtradeln
10.5 Terminverlegung der nächsten Gemeinderatssitzung
10.6 Vorbesprechung "Haushalt 2024"
10.7 Schwerbehinderten - Parkplätze am Sportzentrum in Berg
10.8 Kirwa Berg - Standortfrage
10.9 Parksituation Loderbach
10.10 Werkraum Schwarzachtal- Schule Berg

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr. 52_24 (26.3.2024) ÖT.pdf

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1. Anerkennung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.2.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 2
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2.1. Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 480 der Gemarkung Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Gemeinde prüft im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.
Die Antragstellerin beabsichtigt den Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle (465,38 m²).
Das zur Bebauung beabsichtigte Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die gesicherte Erschließung kann eindeutig bejaht werden, da das Grundstück an der Gemeindeverbindungsstraße „Berg-Unterwall“ anliegt.
Eine Wasserver- und Abwasserentsorgung ist lt. Bauantragsunterlagen nicht erforderlich.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit misst sich an § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB), da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Es wäre möglich, dass sich für das Bauvorhaben eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Prüfung nimmt im Rahmen der Bauantragsprüfung derzeit parallel das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Sollte sich eine entsprechende Privilegierung ergeben, erscheint das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, da sich ein Entgegenstehen von öffentlichen Belangen nicht aufdrängt bzw. nicht ersichtlich ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1571 der Gemarkung Berg in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Herbstwiesen-West“.
In den Festsetzungen des Bebauungsplans ist die Zahl der Vollgeschosse auf I+D – Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss – festgelegt.
Das Bauvorhaben weicht hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse (Erdgeschoss und Obergeschoss) von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Damit wird auch die zulässige Geschossflächenzahl von 0,4 mit 0,48 überschritten.
Weitere Abweichungen zum Bebauungsplan sind:
Festsetzung Bebauungsplan
Planung
Dachform: Satteldach 32 – 38°
Walmdach 22°
Dachdeckung: Pfannen oder Ziegel naturrot
Frankfurter Pfanne grau
Garage ist in Dachform, Dachneigung und Dachdeckung dem Hauptgebäude anzupassen; Traufhöhe nicht über 2,75 m
Garagen mit Flachdach; Höhe 3 m
Garagen sind nur auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig. Ausnahmen innerhalb der Baugrenzen können zugelassen werden.
Garagen außerhalb der Baugrenzen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden bereits mehrere ähnliche und zum Teil umfangreichere Befreiungen erteilt. So wurde im mittleren Bereich des Bebauungsplans, im Kettenbacher Weg, einem Bauvorhaben zugestimmt, das ein Zeltdach mit einer Höhe von 8,455 Meter vorsah. Das Walmdach beim gegenständlichen Bauvorhaben hätte eine Höhe von 8,56 Meter.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht komplett vor. Von den Nachbarn zu denen hin die Überschreitung der Baugrenze mit der westlichen Garage erfolgen würde liegt die Unterschrift nicht vor. Die Eigentümer der übrigen Nachbargrundstücke haben zugestimmt.
Die Befreiung im Hinblick auf die an die Grenze rückende Garage kann nach Ansicht der Verwaltung erteilt werden, da eine nachbarschützende Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme hinsichtlich der Belichtung, Belüftung und Besonnung des Nachbargrundstücks nicht festgestellt werden kann. Gemäß den Planunterlagen würde es sich um eine gemäß Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO grenzprivilegierte Garage handeln, da die Grenzbebauung < 9 Meter wäre. Nach gefestigter Rechtsprechung scheidet eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Besonnung in aller Regel aus, wenn - wie hier - die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden. Eine Befreiung von den über die Baugrenze hinaus erbauten Garagen wurden in dem Bebauungsplan-Gebiet augenscheinlich bereits häufiger erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Eine Befreiung von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplans „Herbstwiesen-West“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 2.3

Sachverhalt

Lfd. Nr.
Bauvorhaben
Einvernehmen erteilt
09-2024
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 734/64 der Gemarkung Loderbach in Richtheim

ja
10-2024
Anzeige einer Beseitigung: Abriss eines bestehenden freistehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 834/20 der Gemarkung Oberölsbach in Gnadenberg


ja

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3
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3.1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21. September 2023 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich parallel zu ändern
Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf erarbeitet, in dem die zu überplanende Fläche veranschaulicht wird.
Insgesamt ist der Geltungsbereich 3,3 ha groß. Von diesen 3,3 ha sollen 2,5 ha mit Modulen überstellt werden (Baugrenze; siehe Nr. 4.3 der Begründung). Der große Teil der Restfläche findet Verwendung als interne Ausgleichsfläche.

Zu der nördlich gelegenen Gemeindeverbindungsstraße sowie zu den angrenzenden Feldern ist die Entwicklung von artenreichen Gras-Krautsäumen mit der Anlage einer Hecke/Strauchengruppe auf einer Breite von 9 Metern vorgesehen. Zum südlich gelegenen Wirtschaftsweg hin ist ein artenreicher Gras-Krautsaum geplant. Die jeweiligen Maßnahmen sind in Nr. 8.3 der Begründung zum Bebauungsplan detailliert ersichtlich.
Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, also der Photovoltaikmodule, wird auf 3,5 m über natürlichem Gelände beschränkt, um Fernwirkungen über die randlichen Gehölzstrukturen hinweg zu minimieren bzw. zu vermeiden. Ausnahme bildet der Kameramast zur Überwachung der Anlage mit einer maximal zulässigen Höhe von 8 m.

Einfriedungen sind dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen und nur in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Gelände zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Sockel sind unzulässig.
Auf Grund der Lage des Vorhabens, der Topographie (Exposition nach Süden) sowie den Gewässerbegleitgehölzen besteht keine direkte Sichtbeziehung von Hausheim zum Plangebiet, eine Blendwirkung kann hier ausgeschlossen werden. Zum Ort Kettenbach hin bestehen ebenfalls kaum Sichtbeziehungen auf Grund der Topographie (Wölbung zwischen Anlage und Siedlung). Eine Blendwirkung ist auf Grund der Ausrichtung der Module und der Eingrünung nicht zu erwarten.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Haas frägt bei Frau Berner vom Planungsbüro TEAM 4 nach, bezüglich der Einhaltung der Kriterien des gemeindlichen Leitfadens. 
Hierzu teilt sie mit, dass dies im Zuge des Auslegungsverfahrens berücksichtigt wird.

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3.1.1. Billigung der Planungsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.1.1

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Planungsunterlagen bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kettenbach – West 1“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 18, jeweils in der Fassung vom 28.02.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.1.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.1.2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26. Oktober 2023 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich parallel zu ändern.
Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf erarbeitet, in dem die zu überplanende Fläche veranschaulicht wird.
Insgesamt ist der Geltungsbereich 6,9 ha groß. Von diesen 6,9 ha sollen 5,6 ha mit Modulen überstellt werden (Baugrenze; siehe Nr. 4.2 der Begründung). Der große Teil der Restfläche findet Verwendung als interne Ausgleichsfläche.

Zum Wirtschaftsweg, der den Geltungsbereich quert, sowie zu den angrenzenden Feldern ist die die Entwicklung von artenreichen Gras-Krautsäumen auf einer Breite von 5 Metern vorgesehen. Zur freien Landschaft ist hier zudem die Anlage von Hecken/Strauchengruppen vorgesehen. Die jeweiligen Maßnahmen sind in Nr. 8.3 der Begründung zum Bebauungsplan detailliert ersichtlich.

Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, also der Photovoltaikmodule, wird auf 3,5 m über natürlichem Gelände beschränkt, um Fernwirkungen über die randlichen Gehölzstrukturen hinweg zu minimieren bzw. zu vermeiden. Ausnahme bildet der Kameramast zur Überwachung der Anlage mit einer maximal zulässigen Höhe von 8 m.

Einfriedungen sind dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen und nur in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Gelände zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Sockel sind unzulässig.
Aufgrund der Lage des Vorhabens und der Topographie besteht eine direkte Sichtbeziehung von Burkertshof zum Plangebiet mit einem Mindestabstand von 600. Eine Blendwirkung kann aufgrund der Lage, der Entfernung und der Ausrichtung der Module somit ausgeschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas moniert, dass in der Begründung ein Hinweis auf den von der Gemeinde Berg aufgestellten Kriterienkatalog komplett fehlt. Frau Berner teilt hierzu mit, dass die Begründung entsprechend ergänzt wird.

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3.2.1. Billigung der Planungsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.2.1

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Planungsunterlagen bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Burkertshof – Südost 1“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 19, jeweils in der Fassung vom 26.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.2.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.2.2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Nord 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 20 - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhabengebiet befindet sich im Norden zum Ort Bischberg in einer Entfernung von ca. 550,00 Metern (geringste Entfernung) und wäre ca. 6,26 ha groß. Die mit Modulen überstellbare Fläche ist mit ca. 4,57 ha angegeben. Damit hält sie mit den zwei anderen in der Gemarkung Sindlbach beantragten Flächen die vom Gemeinderat gesetzten 15 ha pro Gemarkung ein.
Das Vorhabengebiet liegt in einer nach Norden abgesenkten Hanglange und ist lt. EnergieAtlas Bayern vom Ort Bischberg nicht einsehbar.
Die Anforderungen des Kriterienkatalogs der Gemeinde Berg sind erfüllt.
Ein Einspeisepunkt kann von der Antragstellerin nach dem Aufstellungsbeschluss beantragt werden.
Die geplante Situation wird dem Gemeinderat anhand einer 3D-Abbildung (Energie-Atlas Bayern) dargestellt. (HINWEIS: Die Bilder besitzen keinerlei Rechtsverbindlichkeit)

Diskussionsverlauf

Nachdem auch Bürger aus dem Ort Bischberg als Zuhörer anwesend sind, wird der Gemeindebürgerin Franziska Geier aus Bischberg das Wort erteilt.
In ihren Ausführungen geht Franziska Geier vor allem darauf ein, dass der Ort ohnehin schon hohen Belastungen – sei es durch den Steinbruch samt seinem Schwerlastverkehr, durch die zahlreichen Windräder und ganz aktuell durch die Errichtung eines Funkmastens nicht unweit der Ortschaft Bischberg – ausgesetzt ist und jetzt auch noch geplant ist, um den Ort Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufzustellen. Des Weiteren prangert sie an, dass weder zu dem Funkmast, noch zu den neu entstehenden Photovoltaikanlagen die Bürgerinnen und Bürger informiert bzw. beteiligt worden wären.
Abschließend fordert Josef Geier, auch ein Bürger aus Bischberg, den Gemeinderat auf, dass bei solchen Entscheidungen, welche weit in die Zukunft wirken, auch auf die künftigen Generationen, die in Bischberg leben werden, zu achten ist.
Bürgermeister Bergler nimmt zu den aufgeworfenen Fragen Stellung und weist auf die vom Gesetzgeber geforderte Umsetzung der Energiewende jeder Kommune vor Ort hin. Was die Errichtung von Photovoltaikanlagen betrifft, hat der Gemeinderat extra einen Kriterienkatalog aufgestellt, welcher den Investoren als Grundlage dient und bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Berg zu beachten ist.
Seitens der Gemeinderatsmitglieder wird zum einen vorgebracht, dass man sich diese Flächen vor einer Entscheidung nochmals genau ansehen sollte, zum anderen wird aber auch klar festgestellt, dass man gerade durch die Aufstellung des Kriterienkataloges erreichen wollte, dass der Gemeinderat nicht über jeden Standort im Einzelnen zu diskutieren hat und dem Gemeinderat dieser Katalog als Grundlage für die Aufstellungsbeschlüsse dient. 
Des Weiteren wird von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern auch nochmals die „Bürgerbeteiligung“ angesprochen - sowohl die Beteiligung der Bürger an den Verfahren (Beteiligung erfolgt im Rahmen des Auslegungsverfahrens) als auch nach Fertigstellung im Rahmen einer Beteiligung (Investition, Geldanlage) an den Photovoltaikanlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg-Nord 1“ für einen Bereich von 6,26 ha. Dieser Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Ebenso beschließt der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg durch das Deckblatt Nr. 20 für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg-Nord 1“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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3.4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Südost 1“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 21 - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhabengebiet befindet sich im Südosten zum Ort Bischberg in einer Entfernung von ca. 810,00 Metern (geringste Entfernung) und wäre ca. 7,03 ha groß. Die mit Modulen überstellbare Fläche ist mit ca. 3,95 ha angegeben. Damit hält sie mit den zwei anderen in der Gemarkung Sindlbach beantragten Flächen die vom Gemeinderat gesetzten 15 ha pro Gemarkung ein.
Das Vorhabengebiet liegt in einer leicht nach Süden abfallenden Hanglange und ist lt. EnergieAtlas Bayern vom Ort Bischberg teilweise einsehbar.
Die Anforderungen des Kriterienkatalogs der Gemeinde Berg sind erfüllt.
Ein Einspeisepunkt kann von der Antragstellerin nach dem Aufstellungsbeschluss beantragt werden.
Dem Gemeinderat wird die geplante Situation anhand einer 3D-Abbildung (Energie-Atlas Bayern) dargestellt. (HINWEIS: Die Bilder besitzen keinerlei Rechtsverbindlichkeit)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg-Südost 1“ für einen Bereich von 7,03 ha. Dieser Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Ebenso beschließt der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg durch das Deckblatt Nr. 21 für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg-Südost 1“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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3.5. Änderung des Bebauungsplans „Äußere Sandn“ durch das Deckblatt Nr. 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 3.5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Äußere Sandn“ wurde im Jahr 1994 aufgestellt. Dieser sah bei seiner Aufstellung vor 30 Jahren die Errichtung eines Lärmschutzwalls an der südwestlichen Ecke des Geltungsbereichs vor. Hinter der heute bestehenden Waschanlage hätte eine Lärmschutzwand erstellt werden müssen.
Der Lärmschutzwall kann auf Grund einer seit Aufstellung des Bebauungsplans anders verlaufenden städtebaulichen Entwicklung nicht mehr realisiert werden. Die Grundstücke sind mitunter näher in Richtung Staatsstraße herangerückt, so dass die Errichtung des Walls technisch nicht mehr möglich ist (der Fuß des Walls wäre an der breitesten Stelle mit ca. 15 Metern Breite zu errichten, das vorhandene gemeindliche Grundstück weist eine maximale Breite von ca. 6 Metern auf).
Die Errichtung einer Lärmschutzwand wäre mit hohen Kosten verbunden und würde der Erweiterungsabsicht der Kfz-Werkstatt (Aufbereitung [innen und außen] und Abstellen der Fahrzeuge bis zur Abholung) im Geltungsbereich widersprechen.
Die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt Neumarkt, hat bereits mit dem letzten Bauantrag der in der ersten Reihe der Wohnbebauung in Richtung Staatsstraße genehmigt wurde mitgeteilt, dass dieser der letzte genehmigungsfähige Bauantrag sein werde, bevor die Gemeinde nicht die Immissionsproblematik mit Lärmschutzwall und Lärmschutzwand durch Bauleitplanung gelöst hat. Mitunter könnten auch zukünftige Änderungsvorhaben an den Bestandsgebäuden an der bestehenden Problematik scheitern. 
Der Gemeinde liegt bereits eine schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2023 vor die sich u. a. mit dem Verkehrslärm der Staatsstraße und der Autobahn im Bereich des Bebauungsplans auseinandersetzt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die Bestandssituation mit Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen entschärft werden könnte.
Die Erkenntnisse wurden dem Landratsamt (Bauamt und Immissionsschutz) mit 3 Alternativen einer Grobplanung übermittelt. Das Landratsamt teilte anschließend mit, dass mit der Alternative 3 (Trennungsgrundsatz: Gewerbegebiet – Mischgebiet – Allgemeines Wohngebiet) weitergearbeitet werden kann. Jedoch seien die Immissionen des derzeitigen Gewerbebetriebes (Tankstelle mit Kfz-Werkstatt) sowie die der beabsichtigten Erweiterung (Aufbereitung, Lagerräume, Hochbühne für größere Fahrzeuge) noch detaillierter mit einzubeziehen.
Um zu versuchen die zwei Problematiken (Keine Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Bauanträge in der ersten Reihe des allgemeinen Wohngebietes; Unzulässigkeit der Kfz-Werkstatt-Erweiterung als nichtstörender Gewerbebetrieb) mit einer Bauleitplanung zu lösen soll der Bebauungsplan „Äußere Sandn“ geändert werden. Bei positivem Beschluss in der Gemeinderatssitzung soll ein Planungsbüro die Planungsunterlagen detailliert erarbeiten. Die schalltechnische Untersuchung würde angepasst und eingearbeitet werden. Der Gemeinderat würde in einer der nächsten Sitzungen über die Planungsunterlagen entscheiden (Billigung der Planungsunterlagen).

Da es sich bei der Bebauungsplanänderung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt wird vorbehaltlich sich ergebender Stellungnahmen im Verfahren zunächst das weniger aufwendige beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB begonnen.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt soll wie zu Beginn der Sitzung beschlossen nur zur Beratung und Information dienen.  
In der sich sehr ausführlich geführten Diskussion wurden seitens der Mitglieder des Gemeinderates u. a. folgende Anmerkungen zu dieser geplanten Bebauungsplanänderung vorgebracht:
       Der Lärmschutzwall wurde in den 90er Jahren nur nicht umgesetzt, weil dies angeblich von den Eigentümern der Baugrundstücke in diesem Baugebiet nicht gewünscht worden ist.
       Erwerber von Baugrundstücken im Baugebiet "Äußere Sandn" sind beim Kauf davon ausgegangen, dass die Rahmenbedingungen - somit die Festsetzungen in diesem Bebauungsplan - von allen eingehalten werden müssen. Das heißt, auch der Lärmschutzwall bzw. die Lärmschutzwand hätten einer Umsetzung bedurft.
       Es wird um Vorlage der im Jahr 2023 veranlassten schalltechnischen Untersuchung gebeten, damit der Gemeinderat in dieser Angelegenheit überhaupt eine Entscheidung treffen kann. Auch die beiden anderen Alternativen einer Grobplanung sollten den Gemeinderatsmitgliedern nicht vorenthalten werden.
       Durch die Veränderung einiger WA-Flächen (Allgemeines Wohngebiet) in MI-Flächen (Mischgebietsflächen) wird eine Abwertung dieser Grundstücke befürchtet.
       Auch werden Bedenken hinsichtlich der Zunahme des Verkehrs (v. a. Lkw-Verkehr) in diesem Baugebiet vorgebracht (höhere Lärmbelastung der Anwohner, Straßenbreite, etc.).
       Wurden alle drei Varianten auch getrennt voneinander betrachtet, zum einen was die künftige Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben in diesem Wohngebiet und zum anderen die Zukunft des in der Neumarkter Straße ansässigen Kfz-Betriebes betrifft?
       Es wird nachgefragt, ob zumindest die im Bebauungsplan festgesetzte Lärmschutzwand noch umgesetzt werden könnte.
Nachdem Jonas Marx vom Kfz-Betrieb Marx in der Sitzung als Zuhörer anwesend ist, erteilt ihm der 1. Bürgermeister das Wort. In seinen Ausführungen teilt er dem Gemeinderat u. a. mit:
Vor zweieinhalb Jahren sei der Antrag des KfZ- Betriebes durch den Gemeinderat mit 17:2 Stimmen positiv entschieden worden. Zu den Bedenken mit dem LKW-Verkehr kann er nur sagen, dass seinerseits keine LKWs einfahren werden, ggf.nur in der Ausbauphase. Das Geschäft wird weiterhin über die Staatsstraße betrieben werden. Die Fläche soll nur als Lagerplatz für aufbereitete Fahrzeuge dienen, damit diese bis zur Abholung unter Dach stehen können. Die Nachbarn seien zu den Planungen mündlich miteinbezogen worden und waren auch positiv gestimmt. Gerne könne er auf Wunsch das Einverständnis der Grundstücknachbarn noch schriftlich einholen.
Bürgermeister Bergler gibt am Ende der Aussprache zu verstehen, dass eventuell auch noch die Möglichkeit besteht, dass nur ein Teil des im jetzt vorgelegten Planentwurfes in eine Mischgebietsfläche umgewandelt werden müsste und die sich im südlichen Bereich befindlichen Grundstücke möglicherweise auch weiterhin als WA-Flächen ausgewiesen bleiben könnten.
Der Tagesordnungspunkt bleibt ohne Beschluss.

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4. Berg - Winkelstraße: Teilsanierung der Fahrbahn und Neuanlage von Parkplätzen im Wendehammerbereich - Vorstellung der Maßnahmen mit Kostenschätzung - Vergabe der Bauleistungen auf Basis der vorliegen Angebote

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Teil 1: Sanierung des schadhaften Pflasterbelages:
In der Winkelstraße im Bereich des Wendehammers in Berg ist die Pflasterfläche in Teilbereichen mit größeren Setzungen behaftet.  
Es ist geplant auf einer Gesamtfläche auf zirka 100 qm das Pflaster auszubauen und nach Erstellung eines neuen Straßenunterbaues wieder herzustellen.
Hierzu wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zum Abgabetermin 12.03.2024 lagen für den Teil 1 insgesamt 4 Angebote mit dem nachfolgenden Ergebnis vor.

Firmen
Angebotssumme
       Differenz
Differenz
1.
Mickan - Neumarkt
         12.066,60 € 


2.
Angebot B
         12.901,84 € 
       835,24 € 
6,92%
3.
Angebot C
         14.713,40 € 
    2.646,80 € 
21,93%
4.
Angebot D
         15.120,15 € 
    3.053,55 € 
25,31%
5.
Angebot E
 k. A.  







Die Sanierung der Pflasterfläche im Bereich des Wendehammers in der Winkelstraße würden somit voraussichtlich Kosten in Höhe von 12.066,60 Euro verursachen.

Teil 2: Neubau eines Parkplatzes
Bereits vor zwei Jahren wurde darüber nachgedacht, ob hinsichtlich der angespannten Parkplatzsituation bedingt durch das vorhandene Vermietungsgebäude und der Tagespflege, die Parkplatzsituation durch zusätzliche öffentliche Parkplätze, verbessert werden könnte. Dies könnte nunmehr im Rahmen der Sanierungsarbeiten in der Winkelstraße zusätzlich noch erfolgen.
Es sind 6 Parkplätze seitlich im Bereich des Wendehammers geplant. 
Die Parkplätze sollen in Pflasterbauweise erstellt werden.
Hierzu wurden ebenso 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zum Abgabetermin 12.03.2024 lagen für den Teil 2 insgesamt 5 Angebote mit dem nachfolgenden Ergebnis vor.


Firmen
Angebotssumme

     Differenz
Differenz
1.

Mickan - Neumarkt
         15.785,35 € 



2.

Angebot B
         18.465,02 € 

    2.679,67 € 
16,98%
3.

Angebot C
         20.687,61 € 

    4.902,26 € 
31,06%
4.

Angebot D
         20.774,43 € 

    4.989,08 € 
31,61%
5.

Angebot E
         32.449,87 € 

  16.664,52 € 
105,57%

Der Neubau der 6 Parkplätze im Bereich des Wendehammers in der Winkelstraße würde somit voraussichtlich Kosten in Höhe von 15.785,35 Euro verursachen.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich aufgrund der gegebenen Gefahr für die Sanierung der Pflasterfläche aus. 
Was den Bau der Parkplätze angelangt, wird seitens des Gemeinderates der Vorschlag unterstützt, sofern diese gebaut werden würden, müssten diese dann von der Gemeinde auch vermietet werden z.B. AHA, Eigentümer der Wohnungen in den Anwesen Winkelstraße 18 und 18a. Es wird aber auch vorgebracht, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde ist, für Privatpersonen Parkplätze noch dazu im Bereich des Schulsportplatzes zu schaffen.
Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder spricht sich somit gegen die Errichtung der geplanten Parkplätze aus, da sie dadurch keine tatsächliche Verbesserung der Parksituation in der Winkelstraße sehen. 

Beschluss 1

Zu Teil 1: Sanierung des schadhaften Pflasterbelages
Der Gemeinderat erteilt der Firma Mickan aus Neumarkt den Auftrag für die notwendige Sanierung der Pflasterfläche im Bereich des Wendehammers in der Winkelstraße mit einer Auftragssumme in Höhe von 12.066,60 Euro.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Teil 2: Neubau eines Parkplatzes
Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung zum Neubau der 6 Parkplätze im Bereich des Wendehammers in der Winkelstraße zur Verbesserung der Parksituation für den dort anfallenden ruhenden Verkehr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 19

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5. Kindertagesstätten Berg und Stöckelsberg Vergabe der Gala -Bauarbeiten für die Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Kita Berg:
Für die Ausschreibung zu den Außenanlagen an der Kindertagesstätte Berg haben 18 Firmen ihr Interesse bekundet. Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung am 14.03.2024 um 14:30 Uhr lagen der Verwaltung insgesamt 11 Angebote mit der nachfolgenden Reihenfolge vor.
Position
 Firma 
 Angebotssumme 
Nachlass
Angebotssumme 
Differenz
Differenz
1.
 Kahl - Schmidgaden 
          297.837,37 € 
0%
           297.837,37 € 


2.
 Angebot B 
          307.168,65 € 
0%
           307.168,65 € 
     9.331,28 € 
3,13%
3.
Angebot C 
          310.207,91 € 
0%
           310.207,91 € 
   12.370,54€ 
4,15%
4.
 Angebot D 
          318.748,54 € 
0%
           318.748,54 € 
   20.911,17€ 
7,02%
5.
 Angebot E 
          327.190,70 € 
0%
           327.190,70 € 
   29.353,33€ 
9,86%
6.
 Angebot F 
          327.937,05 € 
0%
           327.937,05 € 
   30.099,68€ 
10,11%
7.
 Angebot G 
          344.668,63 € 
0%
           344.668,63 € 
   46.831,26€ 
15,72%
8.
 Angebot H 
          360.232,90 € 
5%
           345.347,85 € 
   47.510,48€ 
15,95%
9.
 Angebot I 
          363.524,06 € 
0%
           363.524,06 € 
   65.686,69€ 
20,95%
10.
 Angebot J 
          373.982,01 € 
0%
           373.982,01 € 
   76.144,64€ 
25,57%
11.
 Angebot K 
          392.635,26 € 
0%
           392.635,26 € 
   94.797,89€ 
31,83%

In der Kostenberechnung vom 19.12.2023 waren Gesamtkosten in Höhe von 397.150,60 € genannt. Darin enthalten waren Kosten für die Lieferung von Spielgeräten in Höhe von 29.030,00 € enthalten, d.h die vergleichbare Kostenberechnung liegt bei 368.120,60 €.
Das wirtschaftlichste Angebot der Firma Kahl aus Schmidgaden liegt mit 297.837,37 € um 70.283,23 €, also um 19.09 % unter der Kostenschätzung.

Kita Stöckelsberg:

Für die Ausschreibung zu den Außenanlagen an der Kindertagesstätte Stöckelsberg haben 20 Firmen ihr Interesse bekundet. Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung am 14.03.2024 um 14:45 Uhr lagen der Verwaltung insgesamt 11 Angebote mit der nachfolgenden Reihenfolge vor.
Position
 Firma 
 Angebotssumme 
Nachlass
Angebotssumme 
Differenz
Diff.
1.
 Schaller - Freystadt 
          127.829,92 € 
0%
           127.829,92 € 


2.
Angebot B 
          131.057,81 € 
0%
           131.057,81 € 
     3.227,89 € 
2,53%
3.
Angebot C
          145.269,73 € 
0%
           145.269,73 € 
   17.439,81€ 
13,64%
4.
 Angebot D 
          153.185,17 € 
0%
           153.185,17 € 
   25.477,23€ 
19,93%
5.
 Angebot E 
          161.672,44 € 
5%
           153.973,75 € 
   26.143,83€ 
20,45%
6.
Angebot F
          157.040,25 € 
0%
             157040,25 € 
   29.210,33€ 
22,85%
7.
Angebot G
          157801,14 € 
0%
           157.801,14 € 
   29.971,22€ 
23,45%
8.
Angebot H 
          161.644,07 € 
0%
           161.644,07 € 
   33.814,15€ 
26,45%
9.
 Angebot I 
          164.563,14 € 
0%
           164.563,14 € 
   36.733,22€ 
28,74%
10.
 Angebot J 
          168.480,49 € 
0%
           168480,49 € 
   40.650,57€ 
31,80%
11.
 Angebot K 
194.737,81 €
0%
           194.737,81 € 
   66.907,89€ 
52,34%

In der Kostenberechnung vom 19.12.2023 waren Gesamtkosten in Höhe von 167.712,65 € genannt. Darin enthalten waren Kosten für die Lieferung von Spielgeräten in Höhe von 13.600,00 € enthalten, d. h die vergleichbare Kostenberechnung liegt bei 154.112,65 €.
Das wirtschaftlichste Angebot der Firma Schaller aus Freystadt liegt mit 127.829,92 € um 26.282,73 €, also um 17,05 % unter der Kostenschätzung.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus den Reihen des Gemeinderates wann der Beginn der Arbeiten in Berg geplant sei, teilt Herr Birgmeier mit, sobald das Gerüst am Gebäude entfernt wird (ca. Mitte/Ende Juni).

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Außenanlagen der Kindergärten an folgende Bieterfirmen zu vergeben.
Den Auftrag für die Herstellung der Außenanlagen an der Kindertagesstätte in Berg erhält die Firma Kahl aus Schmidgaden mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 297.837,37 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den Auftrag für die Herstellung der Außenanlagen an der Kindertagesstätte in Stöckelsberg erhält die Firma Schaller aus Freystadt mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 127.829,92 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Öffentliche Toilettenanlage im Ortsteil Gnadenberg: ° Sachstandsbericht zu den Angebotseinholungen ° Beschlussfassung zur Umsetzung bzw. weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 22.06.2023 wurde der Standort am alten Feuerwehrhaus für die Toilettenanlage in Gnadenberg beschlossen.
Ingenieur Birgmeier gibt hierzu den aktuellen Sachstandsbericht:
Für die Umsetzung  der Toilettenanlage wurden prinzipiell zwei alternative Grundrisse angefragt.
Grundriss 1: L x B = 3,00 m x 2,50 m                        
Grundriss 2: L x B = 6,00 m x 2,50 m                      
Als Außenfassade ist mit einer Lärchenholzverschalung oder als Putzfassade angedacht.
Für die Angebotseinholung wurden 4 Firmen für die Lieferung und Montage der beiden Containervarianten als Fertigmodul- bzw. Containerbauweise angefragt.
Außerdem wurden  2 Firmen  angefragt, ein Angebot in schlüsselfertiger, konventioneller Massivbauweise für die beiden Grundrissvarianten abzugeben.
Es wurden aber bis dato nur zwei Angebote in Modul- bzw. in Containerbauweise angegeben, wobei ein Anbieter die Holzfassade nicht anbieten kann und die Montage bauseits zu erfolgen hätte.
Für die Variante in Massivbauweise wurden keine Angebote angegeben.
Es stehen zwei Varianten der Firma „Container Vermietung und Verkauf Menzl GmbH“ aus Lichtenau zur Auswahl:



 Menzl - 20 - 600 -Toi - spez 
 Menzl - 10 - 300 - Beh - spez 
 Abmessungen 

 L * B = 6,052 m * 2,438 m 
 L * B = 2,990 m * 2,438 m 
 Inhalte 

 WC-H / WC_D / WV - BEH. 
 WC-H / WC_D + WV - BEH. 
 Fassade 

 Lärche - lackiert 
 Lärche - lackiert 
 Lieferzeit 

 12 - 14 Wochen 
 12 - 14 Wochen 
∑ - Lieferung:

39.306,00 €
28.063,00 €
∑ - Montage:

  3.500,00 €
  3.500,00 €

Die Herstellung der Fundamente, die Anschlüsse für Strom, Abwasser und Wasser sowie die Herstellung einer Pflasterfläche für den Zugang zur Toilettenanlage haben bauseits zu erfolgen.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 8.000,00 € bis 10.000,00 €.

Diskussionsverlauf

Von Seiten der Mitglieder des Gemeinderates werden in diesem Zusammenhang vor allem Nachfragen zum künftigen Betrieb dieser Toilettenanlage (Öffnung, Schließ-/Reinigungsdienst, Eigenleistungen im Rahmen der Errichtung dieser WC-Anlage etc.) gestellt.
Hierzu melden sich auch die im Zuhörerraum anwesenden Vertreter des Heimatvereins Gnadenberg und des Kulturhistorischen Vereins Gnadenberg zu Wort. 
Was die Eigenleistungen durch den neu gegründeten Heimatverein betrifft, würde sich dieser Verein im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Baumaßnahmen beteiligen. Hinsichtlich des Reinigungs- und Schließdienstes teilt man seitens dieses Vereins mit, dass zu keiner Zeit eine Zusage erfolgt sei, dass man diese Dienste für eine öffentlich betriebene Toilettenanlage übernehmen werde.
Von Herrn Lorenz Himmler, welcher als Vertreter des Kulturhistorischen Vereins Gnadenberg anwesend ist, wird vor allem noch einmal die Standortfrage beim alten Feuerwehrhaus in Frage gestellt. Seitens dieses Vereins würde die Errichtung einer Toilettenanlage am Parkplatz bei der Birgitten-Statue bevorzugt werden.
Bürgermeister Bergler hierzu gibt zu verstehen, dass sich der Gemeinderat bereits im letzten Jahr ausführlich mit der Standortfrage auseinandergesetzt hat und man sich letztendlich für den Standort am alten Feuerwehrhaus entschieden hat.
Was den künftigen Betrieb dieser Toilettenanlage betrifft, stellt der 1. Bürgermeister abschließend fest, dass man sich mit den betroffenen Gruppierungen (Kulturhistorischer Verein, Heimatverein) zusammensetzen wird, um mit allen Beteiligten eine gemeinsame Lösung bezüglich Reinigung und Regelung des Auf- und Zusperrens zu finden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Ankauf der Toilettenanlage der Firma Menzl - 10 - 300 - Beh – mit spezieller Holzverkleidung, Quer-/Horizontalverschalung, Lärche, lackiert, auf Blechfassade montiert, Wandfläche und Rahmen in RAL 7032 kieselgrau mit einer Auftragssumme von 28.063,00 € zzgl. voraussichtlicher Montagekosten in Höhe von 3.500,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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7. BayFwG: Bestätigung der gewählten Feuerwehrkommandanten der FFW Hausheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Freiwillige Feuerwehr Hausheim:
Am 02.03.2024 fanden die Neuwahlen des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hausheim statt.
Als gewählter 1. Kommandant ging Herr Matthias Kürzinger, als 2. Kommandant Herr Maximilian Odörfer hervor.

Beschluss 1

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Matthias Kürzinger, Peter-und-Paul-Straße 19, OT Hausheim, 92348 Berg als 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hausheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Maximilian Odörfer, Berger Straße 1, OT Hausheim, 92348 Berg als 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hausheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Ratsbegehren der Gemeinde Berg "Verkehrsberuhigung durch Ortsumfahrung": Informationsangebot gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg (BBS) - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der letzten Sitzung am 28.02.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass dem durch Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid als „Konkurrenzvorlage“ gleichzeitig ein weiterer ratsinitiierter Bürgerentscheid (Ratsbegehren) gegenübergestellt wird. 

Für das Ratsbegehren wurde folgende Fragestellung beschlossen: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Berg die aktuelle Ausbauplanung der Staatsstraße 2240 zur Ortsumgehung Berg des Staatlichen Bauamts Regensburg weiterhin befürwortet und unterstützt?“

Wie § 21 Abs. 2 Satz 1 BBS zu entnehmen ist, hat der Gemeinderat vor dem Bürgerentscheid seine Auffassung zur Abstimmungsfrage jedenfalls dann darzulegen, wenn es sich um eine Konkurrenzvorlage zu einem zugelassenen Bürgerbegehren handelt. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 BBS ist die Bürgerschaft in diesem Fall spätestens am 21. Tag vor der Abstimmung hiervon zu unterrichten.

Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.02.2024 beauftragt, die schriftliche Darlegung über die Ziele des Ratsbegehrens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nach § 21 Abs. 2 BBS sowie ggf. weitere Bürgerinformationen (Flyer etc.) unter Beachtung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorzubereiten, damit heute über den Wortlaut dieser Informationen gesondert ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann.

Den Gemeinderatsmitgliedern liegen hierzu folgende Entwürfe der Verwaltung vor:

  • Flyer „JA zur Ortsumfahrung – JA zum Ratsbegehren!“, welcher der April-Ausgabe des gemeindlichen Mitteilungsblattes beigefügt wird:
    In diesem Flyer wurden u.a. „5 gute Gründe, um für das Ratsbegehren zu stimmen!“ aufgeführt (1. Steigendes Verkehrsaufkommen, 2. Verkehrssicherheit, 3. Belastung der Bürger durch Lärm und Abgase, 4. Ein Nein zur Ortsumfahrung bedeutet nicht zugleich die Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen, 5. Die Ortsumfahrung als Autobahn-Umleitung). 

  • Artikel - JA zum Ratsbegehren „Ortsumfahrung durch Verkehrsberuhigung“! – Ein Rückblick auf das, was bisher geschah…
    Diese Information zeigt auf, was sich im Zeitraum von 2001 bis heute in Sachen „Ortsumfahrung Berg“ getan hat. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Susanne Hierl merkt an, dass der Artikel - welcher einen Rückblick für die Bürgerinnen und Bürger aufzeigen soll - viel zu lange ist und daher gekürzt werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass o. a. Informationen in der vorliegenden Form veröffentlicht werden können (z. B. Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, auf der Homepage, in den Bürgerversammlungen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Bündnis 90/Die Grünen Berg Antrag Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.03.2024 wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berg der Antrag auf Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. gestellt. 

In diesem Antrag wird u. a. angeführt, dass die Kommune und natürlich auch der Gemeinderat stets angehalten sind, nach dem Grundsatz der Sparsamkeit zu handeln. Da die derzeitige Satzung es verbietet, Bürgerentscheide mit ohnehin anstehenden Wahlterminen zu kombinieren, wird vorgeschlagen, diese Satzung dahingengehend zu überarbeiten, dass eine gleichzeitige Durchführung von Entscheiden und Wahlen nicht mehr ausgeschlossen ist. Wenn möglich, sollte die grundsätzlich begrüßenswerte bürgernahe und -freundliche Ausgestaltung der Satzung trotzdem beibehalten werden.

Es wurde daher folgender Antrag gestellt: 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (BBS) so anzupassen, dass Bürgerentscheide grundsätzlich auch parallel zu anderen Wahlen stattfinden können.


Hierzu ist von Seiten der Verwaltung festzustellen:

Art. 18a Abs. 10 Satz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) besagt, dass die Möglichkeiten der brieflichen Abstimmung zu gewährleisten ist. Gemäß Art. 18a Abs. 10 Satz 5 GO kann der Gemeinderat beschließen, dass die Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen ohne vorherigen Antrag an alle abstimmungsberechtigten Personen versandt werden. Dies gilt jedoch nicht für Bürgerentscheide, die am Tag der Gemeindewahl, Landkreiswahl, Bezirkswahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl oder eines Volksentscheids stattfinden (vgl. Art. 18a Abs. 10 Satz 6 GO).

Art. 18a GO enthält zwar verschiedene Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, Näheres zur Durchführung eines Bürgerentscheids fehlt aber in der Gemeindeordnung. Daher wird zur Abwicklung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden empfohlen, eine entsprechende Satzung zu erlassen.
Der Gemeinderat hat daher am 02.09.2020 die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (BBS) beschlossen, welche am 05.09.2020 in Kraft getreten ist.

Da Art. 18a Abs. 10 Satz 4 GO es nicht ausschließt, Briefabstimmungsunterlagen auch ohne vorherigen Antrag allen Stimmberechtigten zu übersenden, wurde in der vom Gemeinderat am 02.09.2020 erlassenen Satzung u. a. mitaufgenommen, dass allen Stimmberechtigten zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch die Abstimmungsscheine und die Briefabstimmungsunterlagen von Amts wegen ohne Antrag zugestellt werden (vgl. §§ 18, 20, 21 BBS).
Dies wurde zum einen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2020 aufgenommen und zum andern auch, um eine höhere Abstimmungsbeteiligung durch das unaufgeforderte Versenden der Briefabstimmungsunterlagen an alle Stimmberechtigten zu erreichen.

Ferner darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Mitarbeiter im Bürgerbüro ohnehin vor Wahlen immenses leisten, da durch die stetige Zunahme der Briefwähler es im Vorfeld vor dem eigentlichen Wahltag durch die Ausstellung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro zu Mehrarbeit neben der alltäglichen Arbeit kommt. Durch die Aufnahme in die Satzung, dass bei Bürgerentscheiden jede stimmberechtigte Person ihren Abstimmungsschein und die Unterlagen für die Briefabstimmung ohne Antrag von der Kommune erhalten, kann so eine Doppelbelastung der Mitarbeiter vermieden werden.

Von Herrn Gemeinderat Stefan Haas wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (BBS) so anpassen sollte, dass Bürgerentscheide grundsätzlich auch parallel zu anderen Wahlen stattfinden können.

Sofern diesem Antrag stattgegeben werden soll, kann von der Verwaltung nur ein Satzungsentwurf dahingehend erarbeitet werden, dass bei Bürgerentscheiden die Zustellung des Abstimmungsscheines und der Unterlagen für die Briefabstimmung an jeden Stimmberechtigten nicht mehr unaufgefordert zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung durch die Kommune erfolgt. Demnach würde wie bei Wahlen eine Briefabstimmung nur auf Antrag möglich sein.

Eine Kombination beider Modelle in einer Satzung, wie von Herrn Haas beantragt, ist nicht möglich. Es genügt nicht – wie beispielsweise von Gemeinderat Haas vorgeschlagen – eine Ergänzung des § 18 Abs. 1 BBS, welche wie folgt lauten würde: „Die direkte Aussendung der Unterlagen für die Briefabstimmung kann bei parallel stattfindenden Wahlen durch den Gemeinderat ausgesetzt werden.“ Die Satzung ist als Ganzes zu sehen, wo nicht nur ein Paragraph zu ändern bzw. zu ergänzen ist, da in der Folge mehrere Paragraphen zusammenhängen (Beispiel: §§ 18, 20, 21 BBS).

Möglich wäre auch, die bestehende Satzung vorerst zu belassen, und falls sich erneut ein Bürgerbegehren anbahnt – über welches die Gemeindebürger und -bürgerinnen entscheiden sollen – der Gemeinderat erst zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung trifft, wie mit der Briefabstimmung verfahren werden soll. Ggf. müsste dann eine Satzungsänderung erfolgen. Dieser Fall würde sowieso erst eintreten, wenn in dem vorgegebenen Zeitraum zum Abhalten eines Bürgerentscheides eine Wahl anstehen würde. 
Ergänzend ist noch auf Art. 10 GLKrWG hinzuweisen, welcher besagt, dass grundsätzlich am Tag einer Wahl keine sonstigen Abstimmungen stattfinden dürfen. Das bedeutet, sofern von der Kommune Zusammenlegungen von Wahlen und Abstimmungen beabsichtigt wären, würden diese ohnehin der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration bedürfen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas erläutert in Kürze noch einmal den Antrag und erklärt, die Formulierungen so abzuändern, damit der Gemeinderat in Zukunft die Möglichkeit hätte, wenn erneute Wahlen anstehen, die Vorgehensweise vorab im Gremium mit zu entscheiden. Gegebenenfalls könnten so künftige Bürgerentscheide mit anstehenden Wahlen zusammen durchgeführt werden.

Beschluss

Danach erfolgt die Abstimmung über den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berg eingereichten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 18

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10. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10
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10.1. Bekanntgabe Auftragserteilung Sirenenreparatur Richtheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister gibt bekannt, dass bereits seit längerem die Sirene in Richtheim defekt ist. Die Reparatur soll in gleichem Zug mit der digitalen Umrüstung der Sirenenanlagen erfolgen. Beauftragt wurde mit der Reparatur die Fa. HÖRMANN Warnsysteme GmbH, da diese auch die Wartung der Anlagen durchführt (Synergieeffekt).
Die Reparatur der Sirenenanlage wurde am 28.02.2024 zu einer Angebotssumme i. H. von 10.761,77 € beauftragt.

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10.2. Umrüstung der gemeindlichen Sirenen auf die digitale Alarmierung - Erhöhung der Auftragssumme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.2

Sachverhalt

In Bayern wird die bisher praktizierte Analog-Alarmierung der Einsatzkräfte sukzessive auf die digitale Alarmierung über die Sirenen umgestellt. Dafür sind technische Umrüstungsmaßnahmen an den Sirenenanlagen nötig. Der Freistaat Bayern fördert die Beschaffung der digitalen TETRA-Endgeräte.
Die Umstellung selbst ist jedoch von der jeweiligen Kommune selbst zu tragen.
Bereits im September 2022 wurde die Fa. HÖRMANN Warnsysteme GmbH mit der Umrüstung der gemeindlichen Sirenen beauftragt.
Seit der Beauftragung ergaben sich technische Notwendigkeiten in der praktischen Umsetzung. So müssen zusätzlich zu der beauftragten Umrüstung zum Beispiel u. a. verschiedene Dämpfungsglieder verbaut werden.
Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 22.937,25 €/brutto (zu 2022 beauftragten 15.690,15 €/brutto). Durch die frühe Beauftragung ergibt sich jedoch auch ein entsprechendes Einsparungspotential. Die damals beauftragten Preise könnten heute nicht mehr gehalten werden.
Die Umrüstung ist unumgänglich, da die analoge Alarmierung in absehbarer Zeit abgeschaltet wird.

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10.3. Information - Zone 30 im Bereich Haupt-/ Herrnstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.3

Sachverhalt

Seitens des 1. Bürgermeisters wird weiter mitgeteilt, dass im Gespräch steht, den verkehrsberuhigten Bereich in der Haupt-Herrnstraße in eine Zone 30 umzuwandeln und die Markierungen der Parkflächen zu entfernen, nachdem die Regulierungen von den Verkehrsteilnehmern ohnehin nicht eingehalten werden.
Seitens des Gremiums werden folgende Anmerkungen hierzu vorgebracht:
  • Der verkehrsberuhigte Bereich ist aufgrund der Außensitzbereiche der anliegenden Gastronomie sinnvoll.
  • Die vorhandenen Parkplatz–Markierungen sollen auf jeden Fall belassen werden.
  • Es sollte keine Änderung – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – erfolgen, da nun mal Regelungen dafür geschaffen worden sind, dass sie auch eingehalten werden.

Das Gremium spricht sich dagegen aus, das Parkverbot für die ausgewiesenen Bereiche aufzuheben. Die Gemeinderäte plädieren somit für die Erhaltung des verkehrsberuhigten Bereiches. 

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10.4. "Aktion" Stadtradeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.4

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler gibt Informationen zum Wettbewerb STADTRADELN, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.  
Für die Gemeinde Berg schlägt er den Zeitraum nach den Pfingstferien, Montag 3.6.2024 bis Sonntag 23.6.2024 vor.
Der Gemeinderat unterstützt auch in diesem Jahr wieder die Aktion und spricht sich für den Vorgeschlagenen Zeitraum aus.

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10.5. Terminverlegung der nächsten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.5

Sachverhalt

Information seitens der Verwaltung, dass die nächste Gemeinderatssitzung von dem geplanten Termin, Donnerstag 18.04.2024, auf den 25.04.2024 verschoben werden muss.

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10.6. Vorbesprechung "Haushalt 2024"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.6

Sachverhalt

Die Vorbesprechung des Gemeindehaushalts 2024 wäre angedacht gewesen für den 23. April 2024. Nachdem in dieser Woche die Gemeinderatssitzung stattfindet (25. April statt 18. April) und außerdem zwei Bürgerversammlungen anberaumt sind, wird die Vorbesprechung des Haushalts nun am Montag den 29. April 2024 stattfinden.
Aufgrund der angespannten Personalsituation in der Finanzverwaltung ist ein früherer Termin leider nicht möglich.
An diesem Termin sollten auf jeden Fall die Fraktionsvorsitzenden anwesend sein, damit der Haushalt in der Sitzung am 16. Mai zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Aber auch die anderen Gemeinderatsmitglieder können an dieser Vorbesprechung gerne teilnehmen.
Einladung und Unterlagen hierzu erfolgen zur gegebenen Zeit.

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10.7. Schwerbehinderten - Parkplätze am Sportzentrum in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Erna Späth ist der Auffassung, dass die Behinderten - Parkplätze am Sportzentrum aufgrund der abschüssigen Lage (Pflasterbelag) zum Sportzentrum hin verlegt werden sollten, da diese im Winter bei Eisglätte eine Gefahr mit sich bringt. 
Nachdem auf dem Buswendeplatz ein Schild „Durchfahrt verboten“ angebracht ist, wird die Verwaltung die Anregung zur Verlegung dieser Parkplätze zum Schulzentrum prüfen

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10.8. Kirwa Berg - Standortfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.8

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Erna Späth teilt mit, dass die Kirwa in Berg heuer zum 20. Mal stattfinden wird. Sie merkt an, dass es dem Kirwaverein vom Ersten Bürgermeister im letzten Jahr zugesagt wurde, ihre Veranstaltung ab 2024 wieder am gewohnten Ort, dem Sophie-Scholl-Park abhalten zu können. Dies geht auch mit einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2018 einher, in welchem festgelegt worden ist, dass die Berger Kirwa künftig im Sophie-Scholl-Park abgehalten werden kann. 
Der Erste Bürgermeister teilt daraufhin mit, dass er mit den Verantwortlichen des Kirwavereins bereits in Kontakt ist und er die Standortfrage in der nächsten Gemeinderatssitzung behandeln wird. Er sieht den Festplatz in der Schulstraße als gute alternative Lösung, da der Sophie-Scholl-Park nach den Baumaßnahmen am Rathaus bereits angepflanzt ist und auch die Außenanlagen zur neuen Bücherei bereits errichtet worden sind. Durch diese Sitzquader und auch durch die Erweiterung des Rathausgebäudes wurden dem Parkgelände ein Teilbereich genommen, so dass es ohnehin schwierig werden dürfte, in diesem Park noch die Kirwa abhalten zu können. Unter anderem müssten hierzu auch noch das aus Buchenhecken bestehende Rondell sowie diverse Anpflanzungen herausgenommen werden. Außerdem weist der 1. Bürgermeister auf die Anwohnersituation hin.
Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka findet, dass die Behandlung des Anliegens seitens der Kirwaleute im April zu spät sei, da der Festplatz auch erst hergerichtet werden müsste und auch das Kosten verursachen würde. Des Weiteren bringt sie vor, dass am Festplatz die Baustelle an der neuen Kita zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht abgeschlossen ist. 
Gemeinderatsmitglied Alois Braun stellt in Frage, ob das geplante Zelt überhaupt noch in den Sophie-Scholl-Park passen wird. 
Nachdem Mitglieder des Kirwavereins anwesend sind wird Herrn Marco Sossau vom Kirwaverein Berg das Wort erteilt. Dieser erklärt, dass mit der Firma Weißmüller, welche für die Außenanlagen am Neuen Rathaus verantwortlich ist, gesprochen wurde, ob es möglich sei, auf dem neu angesäten Rasen die Kirwa abhalten zu können. Nach Aussage der Firma Weißmüller würde der Rasen sich wieder erholen. 
In dieser Angelegenheit erfolgt nach Darlegung aller Gesichtspunkte trotzdem noch keine Entscheidung.

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10.9. Parksituation Loderbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.9

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Thomas Frauenknecht bittet das bereits in der vergangenen Sitzung vorgetragene Anliegen voranzubringen, da im Moment 8 DPD-Lieferwagen die Straße und das Waldstück in der Weingartenalle, sowie den Parkplatz an der Kirche in Loderbach zuparken.
Bürgermeister Bergler teilt mit, dass der Eigentümer des Wohnhauses von der Verwaltung bereits angeschrieben worden ist und man sich im Rathaus um diese ordnungsrechtliche Angelegenheit weiter kümmern wird.

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10.10. Werkraum Schwarzachtal- Schule Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 52. Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 10.10

Sachverhalt

Ferner erkundigt sich Herr Frauenknecht welcher auch Rektor der Schwarzachtal-Schule Berg ist, nach dem Sachstand in Sachen „Werkraum“. 
Hierzu erklärt der 1. Bürgermeister, dass die Angelegenheit in der kommenden Sitzung am 25.04.2024 behandelt wird.

Datenstand vom 18.06.2024 11:34 Uhr