Datum: 25.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr. 53_24 ( 25.4.2024) ÖT.pdf
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1. Anerkennung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.03.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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1 | |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Jugendarbeit in der Gemeinde Berg - Vorstellung der Jugendpflegerin Selina Donhauser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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informativ
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2 | |
Sachverhalt
Selina Donhauser stellt mittels Power Point Präsentation dem Gremium ihre Arbeit als Jugendpflegerin vor. Nach einem kurzen Einblick in ihre bisherige berufliche Laufbahn, stellt sie ihre Aufgaben und Ziele für die Gemeinde Berg vor. Sie teilt weiter mit, dass eine Kooperation und Vernetzung vor allem innerhalb gemeindlicher Vereine, Verwaltung, Kreisjugendring und Gemeinderat ein wichtiger Baustein für ihre Arbeit darstellt. Weiter stellt sie die bisher geplanten Vorhaben vor, wie die Einweihung der Pumptrack Anlage, Workshops, Jugendbürgerversammlung, Jugendtreff sowie einen Ausflug in den Sommerferien. Frau Donhauser weist auf die neue Instagram Seite hin, diese wurde neu geschaffen um möglichst viele ihrer Zielgruppen zu erreichen. Sie möchte vor allem die Heimatverbundenheit sowie die Eigenverantwortung von Jugendlichen stärken, dazu wünscht ihr Bürgermeister Peter Bergler gutes Gelingen.
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Gremiums sehen die Arbeit der Jugendpflegerin deutlich positiv. Gemeinderatsmitglied Christian Lehmeyer bittet, dass die Jugendarbeit sich nicht nur auf den Kernort Berg, sondern auch auf die umliegenden Ortsteile ausweiten soll. Frau Donhauser befürwortet dies. Für Gemeinderatsmitglied Stefan Haas stellt sich die Frage, ob speziell für die U18 Europawahl Vorhaben geplant sind. Das Wort wird Herrn Ott vom Kreisjugendring Neumarkt zugeteilt. Dieser teilt mit, dass im Landkreis Neumarkt bezüglich der U18 Europawahl 2024, mehr das Augenmerk auf Information und Motivation der jungen Neuwahlberechtigten liegt. Der Kreisjugendring bietet des weiteren Workshops an und informiert über die sozialen Medien. Für Frau Donhauser, so Herr Ott, wäre es zu kurzfristig diesbezüglich etwas speziell für die Gemeinde Berg auf die Beine zu stellen.
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3. Bürgerfragestunde (Fragen zu Gemeindeangelegenheiten bzw. Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen durch Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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3 | |
Sachverhalt
- Rainer Göldner meldet sich zu Wort mit der Frage, wenn die Umgehungsstraße um Berg gebaut werden sollte, wann mit dem Baubeginn zu rechnen wäre? Bürgermeister Peter Bergler teilt mit, dass mit einer Zeitspanne von ca. 4 bis 20 Jahren zu rechnen sei. Herr Göldner ist der Meinung, dass dies den Bürgern nicht bewusst sei und bittet darum, ein Gremium bestehend aus Gemeinderatsmitgliedern, Befürwortern und Gegnern zu bilden, um für diese Zeitspanne, sollte die Umfahrung kommen, eine Übergangslösung für die Verkehrsberuhigung innerorts zu finden. Das Gremium stellt sich diesem Vorschlag positiv gegenüber.
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4. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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4 | |
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4.1. Wohnhausneubau und Abbruch bestehendes Gebäude auf dem Grundstück FlNr. 36 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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4.1 | |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten Innenbereich. Demnach richtet sich die Zulässigkeit gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach dem Einfügen des Gebäudes in die Eigenart der näheren Umgebung. Mit seiner Kubatur (II Vollgeschosse) fügt sich das Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein. Dies wurde von der Gemeinde auch bereits zutreffend bzgl. des vorangegangenen Bauantrags aus dem Jahr 2018 festgestellt. Daraufhin erfolgte 2019 die bauaufsichtliche Genehmigung des Bauvorhabens.
Die nun vorliegende Planung weicht von dem damals genehmigten Bauvorhaben in ihrer Gestaltung nicht ab. Lediglich bzgl. der Abstandsflächen haben sich durch eine Neuvermessung des Grundstücks Abweichungen ergeben, über die auf Grund der Landesgesetze das Landratsamt zu entscheiden hat.
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Lfd. Nr.
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Bauvorhaben
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Einver-nehmen erteilt
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14-2024
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Gerätehalle für Pilswagen, Burschenwagen, Bühnenwagen auf dem Grundstück FlNr. 251 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach
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ja
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16-2024
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Austausch der vorhandenen Werbeelemente auf dem Grundstück FlNr. 225 der Gemarkung Loderbach im Gewerbegebiet Loderbach
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ja
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18-2024
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Wohnraumerweiterung einer Dachgeschosswohnung durch den Einbau von zwei Schleppdachgauben sowie Nutzungsänderung eines Garagendaches zu einer Dachterrasse als zweiten Eingang und Nachgenehmigung eines Carports auf dem Grundstück FlNr.
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ja
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19-2024
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Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 2052/25 der Gemarkung Berg in Meilenhofen
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ja
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20-2024
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Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 731 der Gemarkung Loderbach in Richtheim
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ja
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6. Vorlage der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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informativ
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6 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wird dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2023 vorgelegt.
Zur Haushaltsrechnung 2023 - welche die tatsächliche Abwicklung des Gemeindehaushalts im Jahr 2023 enthält - geht der 1. Bürgermeister kurz auf einige Zahlen ein:
• Gesamthaushalt: 46.240.364,76 Euro
• Verwaltungshaushalt: 18.980.412,26 Euro
• Vermögenshaushalt: 27.259.952,50 Euro
Insbesondere spricht er die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt (in Berg gleichbedeutend mit der sog. freie Finanzspanne) an, welche 3.721.637,97 Euro beträgt.
An die allgemeine Rücklage wurde am Jahresende 2023 ein Betrag von 11.375.129,06 Euro zugeführt; die Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage betrugen zu Jahresbeginn 2023 22.052.078,02 Euro.
Weiter verweist er auf die Anmerkungen im Rechenschaftsbericht als Anlage zur Jahresrechnung.
Die Vorlage der Jahresrechnung (vorliegend Auszug aus der Haushaltsrechnung) dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Nunmehr kann vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Berg die örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bergler richtet das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Hans Fürst, wann die Rechnungsprüfung geplant sei. Gemeinderatsmitglied Hans Fürst spricht sich für den Spätsommer aus.
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7. Feststellung und die Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 bekannt gegeben. Die veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie weitere Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen zu den Prüfungsfeststellungen wurden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
1. Feststellung des Ergebnisses gemäß § 79 KommHV-K
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Verwaltungshaushalt
- EUR -
|
Vermögenshaushalt
- EUR -
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Gesamthaushalt
- EUR -
|
Soll-Einnahmen
|
17.419.327,95
|
27.453.374,73
|
44.872.702,68
|
+neue Haushaltseinnahmereste
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0,00
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0,00
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0,00
|
-Abgang alter Haushalts-einnahmereste
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769.971,62
|
0,00
|
769.971,62
|
-Abgang alter Kassen-ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Bereinigte Soll-Einnahmen
|
16.649.356,33
|
27.453.374,73
|
44.102.731,06
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
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|
|
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+neue Haushaltsausgabereste
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16.649.356,33
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27.453.374,73
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44.102.731,06
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-Abgang alter Haushalts-ausgabereste
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0,00
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0,00
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0,00
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-Abgang alter Kassen-ausgabereste
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0,00
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0,00
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0,00
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Bereinigte Soll-Ausgaben
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16.649.356,33
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27.453.374,73
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44.102.731,06
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|
|
|
|
Unterschied (Fehlbetrag)
|
0,00
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0,00
|
0,00
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2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Vorschüsse
|
0,00 EUR
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
1.105,04 EUR
|
3. Stand des Vermögens, der Schulden und der Rücklagen
|
Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
|
Zugang
- EUR -
|
Abgang
- EUR -
|
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
- EUR -
|
Vermögen
nach § 76 Abs. 1 KommHV-K.
|
162.044,54
|
5,90
|
50,00
|
162.000,44
|
Vermögen
nach § 76 Abs. 2 KommHV-K.
|
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation -
|
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation -
|
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation -
|
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation -
|
Schulden
|
0,00
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0,00
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0,00
|
0,00
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Allg. Rücklagen
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150.000,00
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0,00
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50,00
|
149.950,00
|
Beschluss 1
Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO mit dargestellten Ergebnissen festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den in gleicher Sitzung festgestellten Ergebnissen die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.
Hinweis:
Da sich die Entlastung der Jahresrechnung an den Ersten Bürgermeister wendet, liegt bei Beratung und Entscheidung über die Entlastung eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vor. Das bedeutet, dass der Erste Bürgermeister auch nicht den Vorsitz führen darf. Den Vorsitz bei der Abstimmung zu TOP 7 führt somit der Zweite Bürgermeister Christian Lehmeyer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Investitionsförderung – Richtlinie zur Förderung des Sports; Anträge der DJK-SV Berg e.V. und des SC Oberölsbach e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Antrag der DJK-SV Berg e.V. zur Förderung des Flutlichtumbaus auf LED auf dem B-Platz und dem Kleinfeld-Platz
>Antragseingang: 25.01.2024
>Maßnahmenumsetzung in den Jahren 2022 und 2023
>Bezahlte Rechnungen in Höhe von 59.810,98 Euro
>Förderfähig nach Nr. 3 Punkt 1 der Richtlinie zur Investitionsförderung: „Beleuchtungsanlagen auf Spielfeldern“
>Förderfähige (nachgewiesene und anerkannte) Kosten nach Nr. 6 der Richtlinie zur Investitionsförderung: 59.810,98 Euro
>Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor und sind inhaltlich sowie rechnerisch geprüft
>Förderung nach dem Fördersatz in Höhe von 20 %: 11.962,20 Euro
Antrag der DJK-SV Berg e.V. zur Förderung der Sanierung der vier Kegelbahnen
>Antragseingang: 25.01.2024
>Maßnahmenumsetzung in den Jahren 2022 und 2023
>Bezahlte Rechnungen in Höhe von 112.463,66 Euro
>Förderfähig nach Nr. 3 Punkt 4 der Richtlinie zur Investitionsförderung: „Erneuerung (Sanierung) Sportkegelbahnen“
>Förderfähige (nachgewiesene und anerkannte) Kosten nach Nr. 6 der Richtlinie zur Investitionsförderung: 112.463,66 Euro
>Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor und sind inhaltlich und rechnerisch geprüft
>Förderung nach dem Fördersatz in Höhe von 20 %: 22.492,73 Euro
Antrag des SC Oberölsbach e.V. zur Förderung der Umrüstung der Flutlichtanlage
>Antragseingang: 05.03.2024
>Maßnahmenumsetzung in den Jahren 2023 und 2024
>Bezahlte Rechnungen in Höhe von 92.577,85 Euro
>Förderfähig nach Nr. 3 Punkt 1 der Richtlinie zur Investitionsförderung: „Beleuchtungsanlagen auf Spielfeldern“
>Förderfähige (nachgewiesene und anerkannte) Kosten nach Nr. 6 der Richtlinie zur Investitionsförderung: 92.577,85 Euro
>Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor und sind inhaltlich und rechnerisch geprüft
>Förderung nach dem Fördersatz in Höhe von 20 %: 18.515,57 Euro
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Alois Braun spricht in diesem Zusammenhang nochmals die Investitionsförderung für den Turnhallenneubau des SCO an und weist auf eine vertragliche Regelung zwischen der Gemeinde Berg und dem SCO hin. Hierin soll geregelt werden, dass die Kommune bei Bedarf die neue Halle auch nutzen darf. Vorsitzender des SCO Christian Lehmeyer stimmt diesem zu.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Förderung des eingereichten Antrags nach den Richtlinien der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports gemäß den vorgenannten Ausführungen zu
DJK-SV Berg e.V. (Flutlicht):
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Förderung des eingereichten Antrags nach den Richtlinien der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports gemäß den vorgenannten Ausführungen zu
DJK-SV Berg e.V. (Sanierung Kegelbahn):
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt die Förderung des eingereichten Antrags nach den Richtlinien der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports gemäß den vorgenannten Ausführungen zu
SC Oberölsbach e.V. (Flutlicht):
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Errichtung eines kommunalen Trinkwasserbrunnens am Sophie-Scholl-Platz / Sonderförderprogramm nach RZWas 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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9 | |
Sachverhalt
Der erste Bürgermeister informiert die Gemeinderatsmitglieder über die mögliche Errichtung eines Trinkbrunnens und gibt hierzu die Eckpunkte bekannt:
>Geplanter Standort am Sophie-Scholl-Platz.
>Sonderförderprogramm nach Nr. 2.4 RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) 2021 im Zeitraum von 01.06.2021 bis 31.12.2024.
>Lt. Information des zuständigen Sachbearbeiters beim WWA Regensburg (Herrn Hunkel) aktuell wieder Bewilligung von Förderanträgen möglich.
>Förderung nach Nr. 7 des Sonderförderprogramms 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 Euro je Projekt.
>Förderfähig ist die Planung, Errichtung sowie Installation inkl. Erschließung (Nr. 4 des Sonderförderprogramms).
>Lt. Techn. Bauamt der Gemeinde Berg würden sich die Kosten für die Erschließung auf ca. 2.500 – 4.000 Euro belaufen (Anschluss an den Hauswasseranschluss des Rathauses II geplant).
Beispielhaft wurden vorab zwei Angebote für einen Trinkwasserbrunnen eingeholt. Kosten ca. 6.000 – 7.500 Euro.
>Beschluss des Gemeinderats zur geplanten Durchführung lt. WWA erforderlich.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Erna Späth frägt nach, wie dieser Trinkwasserbrunnen aussehen soll. Ingenieur Birgmeier nimmt hierzu Stellung.
Beschluss
Die Errichtung eines kommunalen Trinkwasserbrunnens am Sophie-Scholl-Platz soll gemäß den vorgenannten Ausführungen vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung nach dem Sonderförderprogramm nach RZWas 2021 durchgeführt werden. Die Maßnahmenkosten sollen unter der Obergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben bleiben. Das Technische Bauamt soll die entsprechende Durchführung und Umsetzung veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Europawahl 2024 - Festlegung der Wahlhelferentschädigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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beschließend
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10 | |
Sachverhalt
Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Hierzu ist die Berufung von Wahlhelfern für die Urnen- und Briefwahllokale erforderlich.
Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 wurde eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 30 Euro je Wahlhelfer/-in bezahlt.
Beschluss
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, analog der Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die im letzten Jahr stattgefundenen Landtags- und Bezirkstagswahlen, die Wahlhelferentschädigung für die Europawahl 2024 auf 35 Euro pro Wahlhelfer/-in festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11 | |
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11.1. Werkraum Schwarzachtal Schule Berg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.1 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Bergler erläutert den Sachstand zur Thematik „Werkraum der Schwarzachtal Schule Berg“. Er teilt mit, dass sich das gebildete Gremium letzten Freitag zu einer Besprechung zusammengefunden hat, es bestand aus Gemeinderatsmitglied Alois Braun, Hausmeister Gerhard Marx und Rektor Thomas Frauenknecht. Der Verwaltung liegen zwei Angebote über die Ausstattung des Werkraumes vor.
Angebot: Mit neuen Werkzeugschränken beläuft sich die Gesamtsumme auf 52.992,36€ (netto).
Angebot: Ohne neue Werkzeugschränke beläuft sich die Gesamtsumme auf 47.843,12€ (netto).
Es wurde daher seitens der Schulleitung gebeten, die Vergabe in der heutigen Sitzung zu beschließen, damit die Firma Weba beauftragt werden kann und die Einrichtung des Werkraumes zum kommenden Schuljahr gewährleistet werden kann.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka erkundigt sich, ob der Fußboden erhalten bleiben kann. Gemeinderatsmitglied und Rektor Thomas Frauenknecht teilt mit, dass seitens der Verwaltung geprüft werden müsse, ob die Fliesen des Fußbodens die Rutschhemmklasse R10 erfüllen, so könnte der Belag erhalten bleiben. Gemeinderatsmitglied Alois Braun informiert, dass seitens des Gremiums des Werkraumes geprüft wurde, ob die alten Werkzeugschränke für die weitere Nutzung geeignet wären. Dies stellte sich als negativ heraus, da für den Umbau einiges an Zeit und Geld investiert werden müsse. Die alten Schränke können im Werkraum der Grundschule aufgestellt werden und dort weitere Verwendung finden.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der Firma Weba den Auftrag über die Ausstattung des Werkraumes der Schwarzachtal Schule Berg inkl. neuer Werkzeugschränke mit einer Auftragssumme von 52.992,36 Euro netto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11.2. Bekanntgabe Auftausalzbestellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.2 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Bergler informiert das Gremium über die Bestellung von Auftausalz. Es sind 4 Angebote eingegangen. Den Auftrag wird die Firma Südwestdeutsche Salzwerke AG in Heilbronn erhalten. Es werden 300 Tonnen Auftausalz für einen Gesamtpreis von 22.800,00 Euro (netto) bestellt.
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11.3. Sicherheitsbericht 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.3 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Peter Bergler stellt den Sicherheitsbericht des Jahres 2023 für die Gemeinde Berg vor, welchen die Mitglieder des Gemeinderates bereits mit der Ladung erhalten haben.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 18 Straftaten. Das Gesamtergebnis kann im 10 Jahres Vergleich als Durchschnittswert angesehen werden. Erfreulich ist der erneute Rückgang im Bereich der Rauschgiftkriminalität, wo der niedrigste Wert seit 2017 erreicht wurde. Der signifikanteste Anstieg zeigt sich bei den Körperverletzungsdelikten. Die Unfallzahlen sind ebenfalls gestiegen, wobei hier den Hauptteil die sog. Kleinunfälle einnehmen. Im Gesamtergebnis ist die Gemeinde Berg auch heuer als sehr sicher und polizeilich nicht auffallend zu beschreiben.
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11.4. Thematik "Chunradus-Grunschule Sindlbach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.4 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Peter Bergler informiert über den Feuchtigkeitsschaden in einem Klassenzimmer der Chunradus-Grundschule in Sindlbach. Diesbezüglich wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem ein Gebläse im betroffenen Raum aufgestellt wurde, dass einen aktiven Schulbetrieb simulieren sollte. Dabei wurde festgestellt, dass sich bei der Luftverwirbelung nicht sichtbare Schimmelsporen befanden. Seitens des Gutachtens könne mit Aufstellen von Lüftungsgeräten der Schulbetrieb bis zur Ursachenfindung wie gewohnt stattfinden. Bei einem außerplanmäßig einberufenen Elternabend kam es zu der Entscheidung, die Kinder in die Schwarzachtal Schule Berg umzusiedeln. Dort findet der erste Unterricht am Montag den 29.4.2024 statt.
Ein wichtiger Schritt ist nun, in diesem Klassenzimmer eine Kernbohrung des Bodens in Auftrag zu geben, um die Ursache des Wassereintritts zu finden.
Bei der Regierung Oberpfalz wurde bereits seitens der Verwaltung nach Förderungen angefragt. Für eine reine Bodensanierung ist keine Förderung möglich, im Gegensatz zu einer Teil- /Generalsanierung. Die Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 25 Prozent der Neubaukosten erreicht werden. Bürgermeister Bergler sieht dringenden Handlungsbedarf, auch wenn 2009 bereits Dach, Giebelseite, Vollwärmeschutz und Fenster saniert wurden.
Ein Gemeinderatsmitglied sieht eine Sanierung des Bodens nicht ausreichend; er findet die Angebotseinholung soll sich auf eine Teil/ Generalsanierung ausweiten. Des Weiteren wird seitens des Gremiums die Gewährleistung der Unterbringung über dieses Schuljahr hinaus angesprochen, sowie die Busbeförderung von Sindlbach nach Berg. Aus den Reihen des Gremiums kommt außerdem die Nachfrage, ob der Schimmelpilz bereits mikrobiologisch analysiert wurde.
Gemeinderatsmitglied und Rektor Thomas Frauenknecht erläutert, dass die Schwarzachtal Schule in Berg als Ausweichmöglichkeit auch über dieses Schuljahr hinaus besteht, drängt aber auf eine Lösung, da dauerhaft keine Möglichkeit der Unterbringung ohne eine bauliche Maßnahme in Berg oder Sindlbach erfolgen kann. Er bedankt sich bei Katrin Nießlbeck von der Gemeindeverwaltung, welche die Busbeförderung zugunsten der Kinder so kurzfristig geplant hat. Die Lehrerschaft wird anfangs die Kinder zu den Bussen begleiten. Ferner wurden die Mittagsbetreuung, das Reinigungspersonal sowie der Caterer informiert, Auch hier laufen bereits Gespräche über die Umplanung.
Ingenieur Birgmeier bezieht sich auf die Frage nach der Typisierung des Schimmelpilzes, die Sporen sind nicht sichtbar, daher auch nicht analysiert. Aufgrund des Gutachtens wurden die Schimmelpilze typisiert und zwischen gefährlich und weniger gefährlich, allerdings flugfähig eingestuft. Man könne die Analyse bei der geplanten Kernbohrung durchführen lassen.
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11.5. Feuerwehrzentrum Berg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.5 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Bergler informiert das Gremium, dass am Feuerwehrzentrum in Berg ein Feuchtigkeitsschaden an der westlichen Giebelseite vorliegt. Dies ist durch undichte Fenster und einen porösen Vollwärmeschutz in den letzten Jahren entstanden. Die Sanierung ist in Planung, allerdings beläuft sich die Lieferzeit der Alurahmen für die Fenster auf ca. 12 Wochen.
Gemeinderatsmitglied Alois Braun regt an, Angebote von Schreinern einzuholen, die die Fenster selbst bauen könnten, um somit die lange Lieferzeit zu umgehen.
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11.6. " Aktion" Stadtradeln
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.6 | |
Sachverhalt
Die Teilnahme an der Aktion „Stadtradeln“ wird erst im Juli dieses Jahres durchgeführt werden und nicht wie in der letzten Sitzung festgelegt im Monat Juni. Was die Kosten betrifft (650 €), werden diese ggf. vom Freistaat Bayern gefördert, ansonsten werden diese Kosten von der Gemeinde Berg getragen.
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11.7. Terminübersicht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.7 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Peter Bergler informiert das Gremium über die in Kürze anstehenden Termine:
- Haushaltsvorbesprechung: Montag, 29.4.2024 18 Uhr
- Haushaltssitzung Wasserzweckverband: Montag, 29.4.2024
- Einweihung neues Rathaus Herrnstraße 2: Sonntag, 23.6.2024
- Nächste Sitzung des Gemeinderates: Donnerstag, 16.5.2024
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11.8. Cannabis Legalisierung - Umgang auf Veranstaltungen/Festen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.8 | |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Christian Lehmeyer findet, dass sich die Gemeinde Berg mit der Legalisierung von Cannabis positionieren und eine einheitliche Regelung für das Gemeindegebiet beschließen sollte. Geschäftsleitung Annemarie Götz bietet an, zusammen mit Herrn Armin Bauer, Zuständigkeit Ordnungsamt, Informationen in Erfahrung zu bringen. Gemeinderatsmitglied Stefan Haas teilt mit, dass der Freistaat Bayern dazu bereits einen Gesetzesentwurf entworfen hat, der alle Vorgaben regeln wird.
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11.9. Kindergarten St. Birgitta Oberölsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.9 | |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Erna Späth informiert, dass seitens des Kindergartenpersonals des Kindergartens St. Birgitta Zukunftsängste ausgesprochen wurden, sie sehen keine Perspektive und befürchten ein Defizit. Bürgermeister Bergler rät, das gegebenenfalls schon jetzt eine Ausnahmegenehmigung bei der Fachaufsicht, für eine im Zuge der Generalsanierung 2027 ohnehin geplanten Kinderkrippe, beantragt werden sollte.
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11.10. Verkerhrssicherheit - Anlage eines Verkehrsspiegels
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.10 | |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer teilt ein Anliegen aus der Bürgerschaft mit, dass auf dem Fahrradweg von der Kläranlage „Im Eicha“ kommend im Ortsteil Oberölsbach die Einsehbarkeit an der ersten Straßenkreuzung Runnerweg nicht gewährleistet sei. Die Bürgerin bittet dort um die Anbringung eines Verkehrsspiegels.
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11.11. Sanierung Fahrbahnbelag Heinrichsburgstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderatssitzung
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53. Gemeinderatssitzung
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25.04.2024
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ö
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11.11 | |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Alois Braun teilt mit, dass in der Heinrichsburgstraße der rote Fahrbahnbelag saniert wurde, allerdings nur die schadhaften Stellen. Dies hat er bereits an Ingenieur Birgmeier gemeldet, woraufhin sofort ein Ortstermin erfolgt ist. Es wurde festgestellt, dass die Sanierung mangelhaft erfolgt ist. Nach Aussage von Herrn Birgmeier wurde die Sachlage wurde mit der zuständigen Firma bereits besprochen. Die weitere Sanierung wird ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Datenstand vom 02.07.2024 10:53 Uhr