Datum: 16.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 1. Anerkennung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.4.2024
2 Gemeindehaushalt 2024
2.1 Vorstellung des Verwaltungsentwurfs und Beratung
2.2 Erklärungen der Fraktionssprecher
2.3 Beschlussfassung - Finanzplan - Haushaltssatzung - Stellenplan
3 Abschluss eines Kassenkreditvertrags gemäß Haushaltsplan 2024
4 Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Richtheim – Ost“
4.1 Aufstellungsbeschluss
4.2 Billigung der Planunterlagen
4.3 Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
5 Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
5.1 Ersatzbau einer bestehenden Scheune als Maschinenhalle/Betriebslager; Errichtung eines Pferdeunterstands am bestehenden Reitplatz; Erweiterung des Carport/Traktorunterstandes und Heulager mit Technikraum für PV-Anlage; Errichtung eines Lagerraums als Erdkeller; Errichtung eines freistehenden Backofen-Häuschens mit Vordach; Errichtung eines Hühnerstalls für max. 10 Hühner mit Auslauf; Pool mit Technikraum, Holzheizung und Wärmepumpe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1541 der Gemarkung Berg
5.2 Neubau einer forstwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1142 der Gemarkung Stöckelsberg
5.3 Tektur zu BV 43-2021-0101: Neubau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 734/86 der Gemarkung Loderbach in Richtheim
5.4 Neubau eines Umspannwerks mit Freileitungsanbindung auf den Grundstücken Fl.-Nr. 230 und 231 der Gemarkung Stöckelsberg
5.5 Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1476 der Gemarkung Berg in Berg
5.6 Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
6 Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Prüfung und Pilotierung generativer Künstlicher Intelligenz - Technologien zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung in der Gemeindeverwaltung Berg
7 Standesamt Trauzimmer a) Widmung: Trauort im Rathaus Herrnstr.2, Zi.Nr. 0.19 (Erdgeschoss, Standesamtzimmer) b) Entwidmung: Trauorte Bruder-Konrad-Haus (Saal Erdgeschoss) / Gasthaus Goldener Hirsch (Saal 1. Obergeschoss) / Herrnstraße 1 (Zi. 3, Erdgeschoss, Standesamtzimmer)
8 8. Bürgerfest der Gemeinde Berg vom 12. - 14. Juli 2024: Grundlagen für die Durchführung des 25. Bürgerfestes - Beratung und Beschlussfassung
9 Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
9.1 Bekanntgabe Ergebnis Bürgerentscheid am 12.05.2024
9.2 Antrag Thomas Frauenknecht: Brandschutzgutachten Chundradus Grundschule Sindlbach
9.3 Zufahrt "Bike Trail DAV Sektion Altdorf e.V."

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr. 54_24 (16.5.2024) - ÖT.pdf

zum Seitenanfang

1. 1. Anerkennung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.4.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Gemeindehaushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Vorstellung des Verwaltungsentwurfs und Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderats liegt ein kompletter Entwurf des Gemeindehaushalts 2024 vor. Außerdem fand am 6. Mai 2024 vorab mit den Fraktionsvorsitzenden und einigen Gemeinderatsmitgliedern eine Besprechung zum Thema „Gemeindehaushalt 2024“ statt.
Bürgermeister Bergler informiert, dass bei der Vorbesprechung des Haushaltes am 6. Mai 2024 Thomas Stepper allen anwesenden Mitgliedern des Gemeinderats ausführlich den Haushalt und die aktuelle Finanzsituation erklärt hat. Der Haushalt der Gemeinde Berg für das Haushaltsjahr 2024 hat ein Gesamtvolumen von 37,9 Millionen Euro. Die Mittel verteilen sich auf ca. 17,8 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt und ca. 20,0 Mio. Euro im Vermögenshaushalt. Er erklärt, dass ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann.
Weiter erklärt er, dass es ihm wichtig sei nachhaltig zu wirtschaften, um auch nachfolgenden Generationen eine schuldenfreie Gemeinde zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es wichtig, Entscheidungen über neue Projekte in Zukunft verantwortungsbewusst und im Sinne der Einwohner abzuwägen. Die Gemeinde Berg steht wie andere Kommunen vor der Herausforderung, durch die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und Europa welche durch Inflation und steigende Lebenskosten usw. beeinflusst wird.
Die Gemeinde Berg hat in letzter Zeit viele Projekte angegangen bzw. stehen in der nächsten Zeit an wie z.B. Rathaus I, die Kindertagesstätten Berg und Stöckelsberg, Chunradus-Grundschule in Sindlbach, Neubau des Feuerwehrhauses in Hausheim und die Sanierung des FFW-Hauses in Berg.
Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit soll auch in Zukunft so fortgeführt werden. Wichtige Investitionen bzw. die Erledigung von Pflichtaufgaben im kommunalen Bereich werden auch weiter in gewohnter Weise erfolgen.
Anschließend dankt der Erste Bürgermeister, Kämmerer Thomas Stepper, der Kassenverwaltung, Geschäftsführung Annemarie Götz und Ingenieur Bernhard Birgmeier für die gute Zusammenarbeit sowie der präzisen und guten Zusammenstellung des Haushaltsentwurfs. Außerdem dankt er den Mitgliedern des Gemeinderates für die konstruktive Vorbesprechung des Haushaltes am 6. Mai 2024. Des Weiteren dankt Bergler den Einwohnern der Gemeinde Berg und bittet um Verständnis, wenn nicht alle Projekte wie geplant umgesetzt werden können. 
Der erste Bürgermeister erteilt Kämmerer Thomas Stepper das Wort.
Kämmerer Thomas Stepper erläutert, dass die Gemeinde Berg das Geld der Einwohnerinnen und Einwohner verwaltet und dies eine sinnvolle Mittelverwendung und Verbesserung der Lebensqualität vor Ort bedeute. Die Gemeinde ist jedoch auch verpflichtet, verantwortungsvoll mit den zu Verfügung gestellten Mitteln zu arbeiten.
Weiter erklärt er, dass das Haushaltswesen sich in drei Abschnitte unterteilt (Planung, Umsetzung und Rechtslegung). Er spricht sich für die Haushaltsvorbesprechungen aus, da dort der Rahmen für Fragen und Erläuterungen besser gegeben sind.
Kämmerer Thomas Stepper erläutert dem Gremium die Haushaltslage anhand verschiedener Grafiken und geht auf die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben sowohl im Vermögenshaushalt als auch im Verwaltungshaushalt ein. Er erwähnt auch, dass im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich 1,5 Mio. Euro vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt zugeführt werden können. Die Summe der Zuführung sinkt jedoch im Vergleich zu den Vorjahren. Die Zuführung wurde vorsichtig veranschlagt und könne im Falle stabiler Einnahmen in Zukunft wieder höher ausfallen. Herr Stepper erklärt, dass im Vermögenshaushalt heuer nochmals nennenswert auf die Rücklagen zurückgegriffen wird. Nach wie vor verfügt die Gemeinde Berg über einen stabilen Haushalt. Künftige Investitionen müssen aber vorsichtig und gut überlegt angegangen werden. 
Er teilt weiter mit, dass andererseits auch einige große Projekte wie der Bau der Kindertagesstätten Berg und Stöckelsberg, Um- und Anbau Rathaus II, Schlammentwässerung der Kläranlage, die Neufassung der Quelle in Hausheim sowie die Leitungserneuerung Wasserversorgung Abschnitt 1 in Berg 2024 abgeschlossen werden können.
Thomas Stepper legt weiter dar, dass einige nun beginnende Projekte sich auf weitere Folgejahre auswirken werden, wie die Chunradus-Grundschule Sindlbach, hierzu ist der Maßnahmenumfang noch unklar, das Feuerwehrhaus in Hausheim und das Rathaus I. Weiter geraten gemeindliche Liegenschaften sowie Teile der Ver- und Entsorgungsanlagen in ein bauliches Alter, in dem eine Form von Sanierungen oder Neubauten ansteht. Je nach Ergebnis wird sich dies erheblich auf die Folgejahre auswirken und damit bewirken, dass andere in der Finanzplanung vorgesehen Maßnahmen nochmals überdacht werden müssen. 
Die Gemeinde Berg wird in Zukunft stärker als bisher priorisieren müssen, da ein geringerer Handlungsspielraum bei den Investitionsmöglichkeiten vorgezeichnet ist. Des Weiteren sind Kostensteigerungen bezüglich der Personalkosen im Verwaltungshaushalt im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen. Dies bezieht sich auf den derzeitigen Tarifabschluss sowie bedingten Nachzahlungen aus der Endabrechnung im Rahmen des BayKiBiG.
Weiter erläutert er, dass auf der Einnahmenseite im Vermögenshaushalt das Augenmerk auf die Realisierbarkeit des Verkaufs der erschlossenen Grundstücksflächen zu richten ist.
Abschließend bedankt sich Kämmerer Thomas Stepper bei seinen Kolleginnen und Kollegen, die bei der Haushaltsaufstellung mitgewirkt haben. Weiter spricht er seinen Dank den Mitgliedern des Gemeinderates sowie dem ersten Bürgermeister und der Geschäftsleitung aus.

zum Seitenanfang

2.2. Erklärungen der Fraktionssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Nach der Vorstellung des Entwurfs „Gemeindehaushalt 2024“ nehmen die fünf Fraktionssprecher, vertreten durch Hans Bogner (FWG), Karin Zaschka (SPD), Stefan Haas (Bündnis90/Die Grünen), Hans Fürst (LBG) und Markus Mederer (CSU) zum vorliegenden Verwaltungsentwurf Stellung.
Die Fraktionen des Gremiums stehen dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Gemeindehaushalts 2024 grundsätzlich positiv gegenüber und empfehlen die Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsentwurf. Das Zahlenwerk ist solide geplant und konzentriert sich auf das wirklich erforderliche.
Den Fraktionen ist jedoch auch bewusst, dass aufgrund der aktuell sehr hohen Investitionen, Entscheidungen über neue Projekte in Zukunft noch verantwortungsbewusster getroffen werden müssen und man sich auf die Pflichtaufgaben konzentrieren muss. Jedoch sollen Themen, wie Schule, Bildung und Jugendarbeit nicht außer Acht gelassen werden. In diesem Zuge soll an der sparsamen Haushaltsführung festgehalten werden, zumal die Kosten für die Sanierung der Chunradus-Grundschule in Sindlbach sowie die Sanierung des Rathauses I noch nicht genau abgeschätzt werden können. 
Die Fraktionssprecher sind der Auffassung, dass der Aufbau des Personals aufgrund der wachsenden Aufgaben und Anforderungen richtig und wichtig ist.
Die einzelnen Sprecher bedanken sich bei Herrn Stepper für die ausführliche Vorstellung in der Vorbesprechung, der soliden Haushaltsführung, sowie bei allen Mitarbeitern, die bei der Haushaltsaufstellung beteiligt waren.

zum Seitenanfang

2.3. Beschlussfassung - Finanzplan - Haushaltssatzung - Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 2.3

Sachverhalt

Abschließend fasst das Gremium folgende Beschlüsse zum Gemeindehaushalt 2024:

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 – 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Art. 64 und 65 GO, § 24 KommHV-Kameralistik).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 (§6 KommHV-Kameralistik).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Abschluss eines Kassenkreditvertrags gemäß Haushaltsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 3

Sachverhalt

Angebot für einen Kassenkredit in Höhe von 2,5 Mio. € lt. Ermächtigung der Haushaltssatzung

Mit Schreiben vom 08.05.2024 wurden die Sparkasse Neumarkt und die Raiffeisenbank Neumarkt zur Abgabe eines Angebotes bis 15.05.2024 aufgefordert. 

Angebot der Sparkasse Neumarkt (Eingang: 15.05.2024):
- Sollzinssatz: 7,76 % variabel
- Habenzinssatz: entfällt.
- In Anrechnung auf Kassenkreditlinie Terminkredit mit Laufzeit ab 30 Tagen möglich

Angebot der Raiffeisenbank Neumarkt (Eingang: 14.05.2024):
- Sollzinssatz: 6,81 % variabel
- Habenzinssatz: entfällt.

Gegenüberstellung der Angebote:
- Sollzinssatz: günstigstes Angebot --> 6,81% --> Raiffeisenbank Neumarkt
- Habenzinssatz: entfällt

Diskussionsverlauf

Kämmerer Thomas Stepper erläutert in Kürze die Funktion des Kassenkreditvertrags, dass dieser lediglich eine Liquiditätshilfe für Kassenmittel darstellt. Diese Hilfen mussten in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen werden.

Beschluss

Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor, den Kassenkreditrahmen von 2,5 Mio. € aufzuteilen:
- 1,5 Mio Euro an die Raiffeisenbank Neumarkt (günstigstes Angebot)
- 1 Mio Euro an die Sparkasse Neumarkt (Möglichkeit Terminkredit innerhalb Kassenkreditlinie)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Richtheim – Ost“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 4

Sachverhalt

In den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Richtheim einbezogen werden soll eine Fläche von ca. 1.385 m² zzgl. 554 m² an Ausgleichsfläche.
Gemäß Entwurf sind im Einziehungsbereich nur Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen zulässig. Als Dachform wären Satteldach, Walmdach, versetztes Pultdach oder Zeltdach zulässig. Der Verzicht auf reine Pultdächer und Flachdächer soll dafür sorgen, den charakterisierenden Ortseingang nicht zu beeinträchtigen. Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,35.
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich neben den Festlegungen der Satzung nach § 34 BauGB, also nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung.
Da die Gemeinde Berg nach dem abgeschlossenen Ausweisungsverfahren auch eine der zwei neu auszuweisenden Parzellen zu Eigentum bekommen soll, wurde eine hälftige Kostenteilung der Planungsleistungen mit dem Eigentümer des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 1075 der Gemarkung Loderbach vereinbart.
Dem Eingriff durch die Einbeziehungsfläche wird eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1075 der Gemarkung Loderbach, mit einer Größe von 554 m² als Ausgleichsfläche zugeordnet. Als Ausgleichsmaßnahme hat die Entwicklung einer naturnahen, mind. zweireihigen Baum-/Strauchhacke zu erfolgen und/oder einer Baumreihe mit Obstbaum-Hochstämmen (Kombination möglich).
Die auf den Planunterlagen aufbauende Begründung wird derzeit erarbeitet und soll an der förmlichen Beteiligung teilnehmen. Ebenso einfließen soll eine derzeit beauftragte und noch zu erstellende Baugrunduntersuchung, die Aufschluss über die Versickerungsfähigkeit des Bodens im Umgriffsbereich der Einbeziehungssatzung geben soll. Hintergrund für die Untersuchung ist der technische Wunsch nach einer dezentralen Ableitung bzw. Versickerung des Oberflächenwassers über Rigolen oder andere Drosselbauwerke. Lt. Planungsbüro ist eine Baugrunduntersuchung notwendig um diesbezüglich rechtlich verbindliche Festsetzungen treffen zu können.

zum Seitenanfang

4.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Siehe zu Tagesordnungspunkt 4.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Alois Braun frägt nach, ob das der Gemeinde Berg zugesagte Grundstück bereits schriftlich dokumentiert sei. Die Verwaltung teilt mit, dass die notarielle Beurkundung des Grundstücksankaufs nach dem Satzungsbeschluss zu dieser Satzung, aber vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfolgen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Richtheim für das Gebiet „Richtheim-Ost“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) betreffend der Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1075 der Gemarkung Loderbach. Von der Pflicht zur förmlichen Durchführung einer Umweltprüfung (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB) ist die Einbeziehungssatzung ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Billigung der Planunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Siehe zu Tagesordnungspunkt 4.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die ausgearbeiteten Planunterlagen der Einbeziehungssatzung „Richtheim-Ost“ in der Fassung vom 16.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Siehe zu Tagesordnungspunkt 4.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB durchzuführen. Im vereinfachten Verfahren findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Was die Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft, wird die Gemeinde Berg die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchführen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB) und was die Behördenbeteiligung anbelangt, findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann – nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Ersatzbau einer bestehenden Scheune als Maschinenhalle/Betriebslager; Errichtung eines Pferdeunterstands am bestehenden Reitplatz; Erweiterung des Carport/Traktorunterstandes und Heulager mit Technikraum für PV-Anlage; Errichtung eines Lagerraums als Erdkeller; Errichtung eines freistehenden Backofen-Häuschens mit Vordach; Errichtung eines Hühnerstalls für max. 10 Hühner mit Auslauf; Pool mit Technikraum, Holzheizung und Wärmepumpe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1541 der Gemarkung Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Bei einer Baukontrolle stellte das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. fest, dass verschiedene Gebäude bzw. bauliche Anlagen auf dem Grundstück der Antragsteller bereits gebaut sind aber noch einer Genehmigung bedürfen. Diese nachträgliche Genehmigung wollen die Antragsteller nun mit dem vorliegenden Bauantrag erwirken.
Die Fl.-Nr. 1541 ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Berg teilweise als Sondergebiet Campingplatz und teilweise als Grünland dargestellt. Die verschiedenen, beantragten Anlagen werden der bereits 2016 genehmigten Hobbytierhaltung (Reitplatz m. Koppeln sowie Nutzungsänderung von Scheunen zur Pferdehaltung) zugerechnet.
Das gemeindliche Einvernehmen zur vorgenannten, damaligen Genehmigung wurde im Hinblick auf § 35 Abs. 2 BauGB erteilt, wonach sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht festzustellen, behelfsweise drängt sich eine solche nicht auf. Es ist auf dem Grundstück bzw. auf den zu bebauenden Flächen kein Schutzgebiet festgesetzt.
Die Erschließung der Vorhaben ist gesichert, muss allerdings als Binnenerschließung über das bestehende Grundstück erfolgen. Das Oberflächenwasser ist zu versickern.
Im Bauantrag wird angegeben, dass der Eigentümer eines Nachbargrundstücks seine Zustimmung erteilt hat. Die Zustimmung der 12 Eigentümer der anderen das zur Bebauung vorgesehene Grundstück umgebenden 4 Grundstücke wurde nicht eingeholt bzw. nicht erteilt.
In Anbetracht dessen, dass der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, wird klargestellt, dass, bei zukünftigen Bauvorhaben (auch etwaigen nachzugenehmigenden) eine gemeindliche Ablehnung in Betracht gezogen wird.

Beschluss

Abstimmung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum vorliegenden Bauantrag:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

zum Seitenanfang

5.2. Neubau einer forstwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1142 der Gemarkung Stöckelsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister teilt nach Rücksprache mit dem Antragssteller mit, dass dieser TOP abgesetzt werden soll, da die Angelegenheit, von Seiten des Antragstellers nochmals zu überprüfen ist.

zum Seitenanfang

5.3. Tektur zu BV 43-2021-0101: Neubau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 734/86 der Gemarkung Loderbach in Richtheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5.3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Richtheim-Straßfeld“. Im Rahmen der Prüfung der Bauunterlagen wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht:

B.2.1
Zahl der Vollgeschosse

Im gegenständlichen Mischgebiet 2 sind drei Vollgeschosse zulässig, jedoch nur, wenn sich das oberste Geschoss im Dachgeschoss befindet oder als Staffelgeschoss (von mind. einer Außenwand um mind. 3 m zurück zu setzen) ausgeführt wird.


Die Planungen zum Bauvorhaben sehen vor, dass das Staffelgeschoss an der Westseite lediglich 2,44 Meter zurückgesetzt wird.
B.3.1
Abweichende Bauweise

Im Mischgebiet gilt eine offene Bauweise, bei der die max. Gebäudelänge beschränkt wird. Im vorliegenden Fall ist die max. Gebäudelänge auf 35 Meter beschränkt.


Die Planungen zum Bauvorhaben sehen eine Gebäudelänge von 74,5 Metern vor (durch das Zusammenfügen der beiden Gebäudekomplexe durch den Mitteltrakt mit Treppenhaus und Aufzug).
B.3.2
Baugrenze
Die zwei Balkone auf der Südwestseite des Gebäudekomplexes überschreiten augenscheinlich die Baugrenze in geringfügigem Ausmaß. Gemäß § 23 BauNVO kann ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden.
C.2.3
Stellplätze

Für jede Wohneinheit sind zwingend 2 Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen.


Mit dem Bauvorhaben werden 1,24 Stellplätze (57 Stellplätze: 46 Wohnungen) je Wohneinheit nachgewiesen.
C.6







B.7.4
Freiflächengestaltungsplan

Im Mischgebiet sind den Bauanträgen Freiflächengestaltungspläne beizulegen, insbesondere im Hinblick auf die Festsetzungen B.7.2, 7.3, 7.4 (Flächen mit Begrünungsbindung) und 7.5.

Im Osten des zur Bebauung angefragten Grundstücks ist eine Fläche mit Begrünungsbindung festgelegt (Breite 5 m), auf der eine naturnahe Baum- und Strauchhecke entwickelt werden soll.


Dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan beigefügt, der die Pflanzung von drei Bäumen im Nordosten und einem Baum im Südosten der des Gebäudekomplexes vorsieht.

Bei den Gebäuden in der Straße Straßfeld 2 und 4 (bereits errichtete Mehrfamilienhäuser) war damals ebenfalls eine Befreiung von dem festgesetzten Stellplatzschlüssel erteilt worden. Damals wurden (jedoch) 1,63 Stellplätze pro Wohnung (49 Stellplätze: 30 Wohnungen) angegeben und nachgewiesen.
Der Gemeinderat hat nun darüber zu befinden, ob die Befreiungen erteilt werden können, ohne dass das damalige, der Bauleitplanung zu Grunde liegende Konzept konterkariert wird.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas spricht sich für die geringen Größen der Wohneinheiten aus, da diese auch von Senioren genutzt werden können. Des Weiteren handelt es sich hier um barrierefreie Wohnungen mit einer guten ÖPNV- Anbindung Dem schließt sich Gemeinderatsmitglied Erna Späth an, findet jedoch, dass nur gleiche Stellplatzschlüssel wie bei den Gebäuden in der Straße „Strassfeld 2 und 4“ herangezogen werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplans „Richtheim-Straßfeld“ wird eine Befreiung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5.4. Neubau eines Umspannwerks mit Freileitungsanbindung auf den Grundstücken Fl.-Nr. 230 und 231 der Gemarkung Stöckelsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5.4

Sachverhalt

Gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Gemeinde prüft im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.
Die Antragstellerin beabsichtigt den Bau einer eines Umspannwerks auf den landwirtschaftlichen Grundstücken mit den Nrn. 230 und 231 der Gemarkung Stöckelsberg.
Das Grundstück wird von Süd-West über einen geschotterten Feldweg erschlossen. Auf dem Grundstück wird im Westen und im Osten jeweils ein Betriebsgebäude errichtet. Diese haben eine Grundrissabmessung von 3,92 m x 13,23 m und wären 3,37 m hoch. In dem Gebäude befinden sich jeweils drei Technikräume.
Im Süden, zwischen den zwei Betriebsgebäuden befinden sich zwei Trafostationen (jeweils 63 MVA) sowie die entsprechenden Überspannungsableiter, Wandler, Leitungsschalter und Trenner. Die Anbindung an die vorhandene öffentliche Freileitung erfolgt über eine neu geplante Freileitungsanbindung an die vorhandene Stromtrasse im Norden des Grundstücks.
Die Einfriedung des gesamten Umspannwerks soll durch einen umlaufenden Stabgitterzaun mit Übersteig- und Unterkriechschutz und einem Zufahrtstor auf der westlichen Seite des Geländes erfolgen. Der Zaun sowie das Tor erhalten eine Höhe von 2,30 m.
Das zur Bebauung beabsichtigte Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die gesicherte Erschließung kann bejaht werden, da das Grundstück an dem öffentlichen Feldweg mit der Fl.-Nr. 216 der Gemarkung Stöckelsberg anliegt.
Eine Wasserver- und Abwasserentsorgung ist lt. Bauantragsunterlagen nicht erforderlich.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit misst sich an § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB), da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gilt ein Vorhaben u. a. als privilegiert und ist damit zulässig, wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Ein Entgegenstehen von öffentlichen Belangen drängt sich nach Ansicht der Verwaltung nicht auf, da die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke u. a. in keinem zum Schutz festgesetzten Gebiet (z. B. Landschaftsschutzgebiet) liegen. Vielmehr liegt auf Grund der Vorbelastung z. B. durch die bestehende Stromtrasse, eine gewisse landschaftliche Vorbelastung vor. Zudem findet der § 2 „Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien“ des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023) Anwendung. In diesem heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Markus Mederer spricht sich klar gegen die Errichtung des Umspannwerkes an diesem Standort aus. Er betont, nicht grundsätzlich gegen PV-Anlagen zu sein, dennoch wurde dem Gremium ein anderer Standort für das Umspannwerk zugesagt. Er fühlt sich dementsprechend seitens der Antragstellerin bezüglich der Standortänderung hintergangen. Herr Mederer sieht den geplanten Standort als sehr bedenklich, da dieser unmittelbar an den Segelflugplatz angrenzt.
Bürgermeister Bergler teilt mit, dass der durch die PV-Anlage entstehende Strom auch in das Stromnetz eingespeist werden müsse.
Gemeinderatsmitglied Johann Fürst findet, dass ein Umspannwerk entlang der Trasse weiter weg von Flugplatz und dem dort vorliegenden Landschaftsschutzgebiet durchaus möglich wäre. Gemeinderatsmitglied Florian Himmler informiert, dass der ursprüngliche Standort nördlich von Reicheltshofen geplant war. 
Dem Einverständnis des Gremiums vorausgesetzt, meldet sich der Vorsitzende der Segelflieger des POST SV Nürnberg e.V., Dan Mollenhauer, zu Wort. Er teilt mit, dass aus Sicht des Vereins dem Standort für das geplante Umspannwerk ebenso nicht zugestimmt werden kann. Er nennt wie Herr Fürst das angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Südlicher Jura mit Moritzberg und Umgebung“, in welchem der Verein Pflegearbeiten übernimmt und dadurch auch dort Wohnwägen für eine private Nutzung durch die Vereinsmitglieder geduldet wird. Er sieht einen Standort für das Umspannwerk in nordöstlicher Richtung als viel sinnvoller an.

Beschluss

Abstimmung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für diesen Bauantrag:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

zum Seitenanfang

5.5. Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1476 der Gemarkung Berg in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5.5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gänswiesen“. Mit dem Bauvorhaben soll die Garage zu Wohnzwecken aufgestockt werden.
Da das Bauvorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans einhält, beantragen die Bauherren die Befreiung von verschiedenen Punkten, wie folgt:
  • Die Baugrenze wird nach Osten, zur Hinteren Bühlstraße, um ca. 4,86 m mit der geplanten Erweiterung überschritten.

  • Nach Punkt 0.1 des Bebauungsplans ist ein seitlicher Mindestabstand des Hauptgebäudes zur Nachbargrenze von 4,00 Metern einzuhalten.
Da die Aufstockung für Wohnzwecke gedacht und damit dem Hauptgebäude zuzurechnen ist gilt diese Festsetzung auch für den vorliegenden Bauantrag. Die Aufstockung ist direkt an die Grenze geplant.
  • Nach Punkt 0.6 des Bebauungsplans ist als Dachform nur ein Satteldach mit einer Neigung von 28 – 34 ° zulässig.
Die Erweiterung ist als Flachdach geplant.
Nach Ansicht der Verwaltung können die Befreiungen erteilt werden, da – wie die Bauherren bzw. der Entwurfsverfasser bereits richtig in ihrer Begründung zur Befreiung darlegen – die Baugrenze bereits mit der bestehenden Garage um 3,28 m überschritten wird und sich mit dem Überstand der Erweiterung im Dachgeschoss nun ein im Vergleich zur bisherigen Überschreitung geringfügige Mehrung ergibt, die Nachbarn einer Erweiterung/Aufstockung als Grenzbau zustimmen und auch die sich entsprechend ergebenden Abstandsflächen übernehmen sowie sich ein Referenzbau mit Flachdach (gesamtes Gebäude) im weiteren Umgriffsbereich befindet.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiungen nicht berührt. Weiter sind sie städtebaulich vertretbar.
Die Zustimmung der Eigentümer der Nachbargrundstücke wurde erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Die Befreiung von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplans „Gänswiesen“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.6. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5.6

Sachverhalt


Lfd. Nr.
Bauvorhaben
Einver-nehmen erteilt
23-2024
Nachgenehmigung einer Scheune, zwei Erker, Anbau Garage, Neubau einer Überdachung Schwimmbad und einem Carport auf den Fl.-Nrn. 78, 78/1, 79 und 79/1 der Gemarkung Oberölsbach
ja
24-2024
Tektur zu BV 0076/96: Fertigstellung eines Doppelhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 533/27 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach
ja
25-2024
Tektur zu BV 0076/96: Fertigstellung eines Doppelhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 533/8 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach
ja

zum Seitenanfang

6. Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Prüfung und Pilotierung generativer Künstlicher Intelligenz - Technologien zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung in der Gemeindeverwaltung Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.04.2024 hat die SPD-Gemeinderatsfraktion einen Antrag auf Prüfung und Pilotierung generativer Künstlicher Intelligenz-Technologien zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung in der Gemeindeverwaltung Berg eingereicht.
Der Antrag liegt allen Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Wie diesem Antrag u. a. zu entnehmen ist, wird beantragt, dass im Rahmen der Digitalisierungsstrategie die Möglichkeiten und Einsatzbereiche für generative Künstliche Intelligenz (KI) in der Gemeindeverwaltung geprüft werden sollten und eine Pilotphase mit ausgewählten Mitarbeitern initiiert werden sollte.
Ziel soll sein, die Potenziale und Limitationen der Technologie in der Praxis zu evaluieren und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine mögliche breitflächige Implementierung zu schaffen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bergler verliest E-Mails von Amtskollegen der umliegenden Gemeinden und kommt zu dem Entschluss, dass er sich keinesfalls einer Einführung von KI entgegenstellen wird, ist aber dennoch dafür, größeren Kommunen vorerst den Vortritt zu lassen. Im Vorfeld wurde mit dem IT-Systemadministrator der Gemeinde Berg, Herrn Patrick Bauer, über mögliche Einsatzbereiche in der Gemeinde gesprochen. Ein Anfang im Bauamtsbereich wäre denkbar. Des Weiteren bietet die Bayerische Verwaltungsschule im Herbst Seminare bezüglich der Einführung von KI an, an diesen Herr Bauer teilnehmen könnte.
Gemeinderatsmitglied und Antragsteller Florian Himmler teilt mit, dass ein Abwarten keine Option sei und spricht sich dafür aus, klein zu starten um auch diesbezüglich keine großen Investitionen zu tätigen. Er betont die Einführung von generativer Künstlicher Intelligenz-Technologien. Diese können beispielsweise bei Sitzung- Vor- und Nachbereitung, Reden verfassen, Niederschriften, Korrespondenzen und Mitteilungsblättern unterstützen, sowie später auch Bürgerfragen beantworten. Dadurch soll die hohe Arbeitsbelastung sowie Mehrarbeitsstunden reduziert werden. Gemeinderatsmitglied Florian Himmler nennt als Beispiel ChatGPT oder Chatbots für den Einstieg. Er sieht die Gemeinde Berg als Vorreiter und findet die Kommune soll Vorbild für andere darstellen. Er schlägt vor, erst einmal über das was und wie in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu überlegen, dann die Maßnahmen auszuprobieren, im Nachgang zu den Ergebnissen zu bewerten und danach zu überlegen ob die Maßnahmen weiterverfolgt werden sollen oder nicht.
Der Gemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise zu. Gemeinderatsmitglied Florian Himmler wird gebeten, sich mit Herrn Bauer in Verbindung zu setzen. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Standesamt Trauzimmer a) Widmung: Trauort im Rathaus Herrnstr.2, Zi.Nr. 0.19 (Erdgeschoss, Standesamtzimmer) b) Entwidmung: Trauorte Bruder-Konrad-Haus (Saal Erdgeschoss) / Gasthaus Goldener Hirsch (Saal 1. Obergeschoss) / Herrnstraße 1 (Zi. 3, Erdgeschoss, Standesamtzimmer)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 7

Sachverhalt

Trauungsorte unterliegen folgenden personenstandsrechtlichen Voraussetzungen:
-  Der Trauungsort muss im Standesamtsbezirk liegen.
- Der Trauungsort muss im besonderen Maße der Bedeutung einer Ehe würdigen Form entsprechenden 
- Die Nutzung durch das Standesamt muss rechtsicher sein (Eigentum) oder rechtsicher gestaltet werden (Vereinbarung)
- Die Standesbeamten müssen das Hausrecht ausüben können.
- Die Amtshandlung darf nicht durch mögliche Störung gefährdet werden oder der Bereich muss absperrbar sein.
- Es muss allen Paaren möglich sein, am Eheschließungsort zu heiraten (Gleichheitsgrundsatz).
- Der Trauort muss durch Gemeinderatsbeschluss als solcher gewidmet werden. 

Die Eheschließungen durch die Standesbeamten der Gemeinde Berg Neumarkt i.d.OPf. finden nach Abschluss der Bauarbeiten am Rathaus nunmehr wie vor der Baumaßnahme gewohnt im Trauzimmer des Rathauses (2. Obergeschoss) statt. Dies ist der nach dem Personenstandsrecht durch Gemeinderatsbeschluss bereits gewidmete Trauort des Standesamt Bezirks Berg Neumarkt i.d.OPf. Deshalb ist nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. für diesen Trauungsort keine weitere Widmung nötig.

Der im Rathaus Herrnstraße 2 verbaute Aufzug ermöglicht das Erreichen des Trauortes im 2. OG nicht vollumfänglich. Das bedeutet, die letzten Stufen zum Trauzimmer müssen von den Besuchern zu Fuß überwunden werden.
Ebenfalls nach Rücksprache mit der Standesamt Aufsicht ist es sinnvoll, einen komplett barrierefreien Zugang zu einem Trauort zu ermöglichen. Deshalb schlägt die Verwaltung nach Übereinkunft mit der Standesamt Aufsicht vor, das Standesamt Zimmer (Zi.019) im Erdgeschoss des Rathauses Herrnstraße 2 als Trauort zu widmen.
Die o.g. Voraussetzungen werden für den Trauungsort „Standesamt Zimmer im Erdgeschoss“ erfüllt. Die Standesamtsaufsicht hat ihr Einverständnis erteilt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann der Trauungsort daher offiziell gewidmet werden.

Für die Zukunft ist nach Abschluss der Baumaßnahmen am Rathaus Herrnstraße 1 ist angedacht, den Trauort des Standesamt Bezirks der Gemeinde Berg Neumarkt i.d.OPf. barrierefrei in das Rathaus Herrnstraße 1 zu verlegen und zu gegebenem Zeitpunkt entsprechend zu widmen. 

Gleichzeitig können nach Abschluss der Bautätigkeiten am Rathaus Herrnstraße 2 die durch Gemeinderatsbeschluss gewidmeten Trauorte 

  • Herrnstraße 3, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Gasthaus „Goldener Hirsch“, Saal im 1. Obergeschoss 
  • Rosenbergstraße 10b, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Bruder-Konrad-Haus, Saal im Erdgeschoss
  • Herrnstraße 1, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Rathaus Herrnstraße 1, (Zimmer Nr. 3, Standesamt Zimmer) 

für standesamtliche Zwecke entwidmet werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas findet, dass das Trauzimmer im Bruder-Konrad-Haus nicht entwidmet werden soll, da der Trausaal in der Herrnstr. 2 nach wie vor nicht barrierefrei erreicht werden kann. Gemeinderatsmitglied Alois Braun spricht sich für die Anlage eines Treppenliftes für die verbleibenden sechs Stufen aus.

Beschluss 1

  1. Widmung: Trauort im Rathaus Herrnstr.2, Zi.Nr. 0.19 (Erdgeschoss, Standesamt Zimmer)
Nach Abschluss der Bautätigkeiten am Rathaus Herrnstraße 2 kann der ursprüngliche, bereits für standesamtliche Zwecke durch Gemeinderatsbeschluss gewidmete Trauort im Rathaus Herrnstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. (Trauzimmer 2. Obergeschoss) wieder für standesamtliche Zwecke genutzt werden. Eine erneute Widmung dieses Trauortes durch Gemeinderatsbeschluss ist nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht nicht nötig. Der Trauort im 2. Obergeschoss ist nicht komplett barrierefrei zu erreichen. Deshalb empfiehlt die Standesamtsaufsicht des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. einen Trauort zu widmen, der komplett barrierefrei zu erreichen ist.
Da alle für Trauungsorte einschlägigen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. deshalb im Rahmen seiner Organisationshoheit, das Standesamt Zimmer im Erdgeschoss (Zimmer 0.19) des Rathauses Herrnstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. als Trauort zu widmen (§ 14 Abs. 2 PStG i.V.m. Nr. 14.1.1 PStG VwV). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Entwidmung: Trauorte Bruder-Konrad-Haus (Saal Erdgeschoss) / Gasthaus Goldener Hirsch (Saal 1. Obergeschoss) / Herrnstraße 1 (Zi. 3, Erdgeschoss, Standesamt Zimmer)

Während der Bauarbeiten am Rathaus Herrnstraße 2 konnte das Trauungszimmer (2. Obergeschoss) ab November 2022 nicht genutzt werden. Auf den Anwesen 

  • Herrnstraße 3, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Gasthaus „Goldener Hirsch“, Saal im 1. Obergeschoss 
  • Rosenbergstraße 10b, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Bruder-Konrad-Haus, Saal im Erdgeschoss
  • Herrnstraße 1, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf., Rathaus Herrnstraße 1, (Zi. 3, Erdgeschoss, Standesamt Zimmer) 

wurden deshalb für den Zeitraum der Bautätigkeiten am Rathaus Herrnstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. in Absprache mit der Standesamtsaufsicht und unter Berücksichtigung der personenstandsrechtlichen Voraussetzungen o.g. Räumlichkeiten zu standesamtlichen Zwecken durch Gemeinderatsbeschluss gewidmet. 
Die für den Zeitraum der Bautätigkeit am Rathaus Herrnstraße 2, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. für standesamtliche Zwecke o.a. gewidmeten Trauorte werden nicht mehr für standesamtliche Zwecke benötigt. Aufgrund dessen sowie nach Rücksprache mit der Standesamt Aufsicht des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. die Entwidmung der für den Zeitraum der Bautätigkeit am Rathaus Herrnstraße 2 gewidmeten Trauorte des Standesamt Bezirks Berg b. Neumarkt i.d.OPf. Die jeweiligen Eigentümer der Anwesen werden über diesen Vorgang durch die Gemeindeverwaltung informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. 8. Bürgerfest der Gemeinde Berg vom 12. - 14. Juli 2024: Grundlagen für die Durchführung des 25. Bürgerfestes - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 8

Sachverhalt

Es wird auf die allen Mitgliedern des Gemeinderates überlassenen Grundlagen für die Durchführung des 25. Bürgerfestes verwiesen.
2. Bürgermeister Lehmeyer erläutert den Gemeinderatsmitgliedern die für das diesjährige Bürgerfest aufgestellten Grundlagen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka richtet ihre Nachfrage an den zweiten Bürgermeister, Christian Lehmeyer, bezüglich der geplanten WC-Anlagen. Es wird die Frage gestellt, können bereits bestehende Anlagen verwendet werden oder werden hierfür zusätzliche Möglichkeiten zur Benutzung von WC- Anlagen geschaffen und welche Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung geplant sind. Zweiter Bürgermeister Christian Lehmeyer teilt mit, dass Angebote über zusätzliche WC-Container eingeholt werden. Bürgermeister Bergler erklärt, dass das WC im Rathaus II für die Bevölkerung nicht zugänglich sein wird, jedoch soll für Menschen mit Behinderung im Rathaus II die Benutzung des Barrierefreien WCs ermöglicht werden. Hierfür soll am Hauptausschank ein entsprechender Schlüssel hinterlegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Grundlagen für die Durchführung des 25. Bürgerfestes im Juli 2024 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Bekanntgabe Ergebnis Bürgerentscheid am 12.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Peter Bergler teilt anhand der Bekanntmachung des Bürgerentscheids „Bürgerentscheid Ortsumfahrung Ja/Nein“ das Ergebnis dem Gremium mit und bittet die Fraktionen jeweils eine Person für einen Arbeitskreis zu bestimmen und dies der Verwaltung mitzuteilen. Hauptthema dieses Arbeitskreises wird sein, eine Verkehrsberuhigung in der Ortsdurchfahrt von Berg voranzubringen. Weiter teilt der erste Bürgermeister mit, dass dem Arbeitskreis auch zwei Personen aus der Bürgerinitiative „Solidarische Verkehrsführung Berg“ sowie zwei Personen aus den Befürwortern der Ortsumfahrung angehören sollte. Von Bündnis 90/Die Grünen wird Stefan Haas dem Arbeitskreis angehören.

zum Seitenanfang

9.2. Antrag Thomas Frauenknecht: Brandschutzgutachten Chundradus Grundschule Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Bei der Verwaltung ist am 28.03.2024 ein Antrag zur Beschlussfassung im Gemeinderat eingegangen. Dieser bezieht sich auf die Durchführung eines Brandschutzgutachtens an der Chunradus-Grundschule in Sindlbach. Bürgermeister Bergler teilt mit, dass das Brandschutzgutachten Teil der anstehenden Sanierung sein wird und bittet somit Gemeinderatsmitglied Thomas Frauenknecht seinen Antrag zurückzuziehen. Thomas Frauenknecht stimmt diesem zu.

zum Seitenanfang

9.3. Zufahrt "Bike Trail DAV Sektion Altdorf e.V."

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 9.3

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer teilt dem Gremium mit, dass er mit Anwohnern, Waldbesitzern und Jagdkollegen aus der Altgemeinde Oberölsbach unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung, der Vorstellung des geplanten Bike Trail in Altdorf bei Nürnberg, durch die Stadt Altdorf und dem DAV-Sektion Altdorf e.V. beigewohnt hat. 
Die Zufahrt zu dem genannten Trail soll über Wald- und Flurwege der Gemeinde Berg führen. Simon Lehmeyer findet, dass die Gemeinde Berg über den Bau mehr informiert werden sollte, da auch die dortige Parkplatzsituation vor Ort nicht geklärt sei. Diese Meinung teilen laut Aussage von Herrn Lehmeyer auch die angrenzenden Waldbesitzer, Anwohner sowie Jagdkollegen.
Bürgermeister Bergler teilt mit, dass bereits im Vorfeld mit dem Bürgermeister der Stadt Altdorf Kontakt aufgenommen wurde und nach dessen Aussage in diesem Bereich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. 
Nach ausgiebiger Diskussion über die Parksituation, Rettungswege und das Bike Trail Konzept, spricht sich das Gremium dafür aus, dass sich die Verwaltung sowohl an die DAV-Sektion Altdorf e.V. als auch an die Stadt Altdorf wenden soll und um eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben sowie zu dem vorgebrachten Anliegen von Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer, gebeten wird. Ferner wird um rechtliche Abklärung für die Errichtung dieses Bike Trails gebeten.

Datenstand vom 21.03.2025 10:10 Uhr