Datum: 20.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schwarzachtal-Schule Berg
Gremium: Gemeinderatssitzung
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 19:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024
2 Aufstellung Einbeziehungssatzung „Häuselstein – Süd“ - Aufstellungsbeschluss
3 Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen
3.1 Erweiterung des Dachgeschosses mit Dachgaube und Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1505/4 der Gemarkung Berg in Berg
3.2 Erweiterung der bestehenden Stallung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1089 der Gemarkung Berg in Berg
3.3 Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 734/90 der Gemarkung Loderbach in Richtheim
3.4 Bauvoranfrage: Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 855/6 der Gemarkung Berg in Berg
3.5 Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Berg bzgl. des immissionsschutzrechtlichen Antrags auf Vorbescheid der Jurenergie Betriebs GmbH, betreffend der Errichtung und des Betriebs einer Windkraftanlage auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1375 der Gemarkung Postbauer (Standort der geplanten Windkraftanlage befindet sich auf dem Gemeindegebiet des Marktes Postbauer-Heng)
3.6 Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis
4 Feuerwehrbeschaffungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Berg
4.1 Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen – Auftragserteilung (Jahresbestellung)
4.2 Beschaffung von Überjacken und Überhosen
5 Neubau Feuerwehrhaus Hausheim - Vergabebeschlüsse: a) Rohbauarbeiten b) Holzbauarbeiten c) Sektionaltor d) Abbrucharbeiten (Bekanntgabe)
6 Antrag der SPD-Fraktion auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße St2240 zwischen Berg bei Neumarkt i.d.OPf. und Meilenhofen
7 Behandlung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2024: Sindlbach, Oberölsbach, Hausheim.
8 Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes
8.1 Einweihung Rathaus II
8.2 Arbeitskreis "Verkehr"
8.3 Zuschuss zur Klassenfahrt der Klasse 6a der Schwarzachtal-Schule Berg
8.4 Sachstand Chunradus-Grundschule Sindlbach
8.5 Thematik: Jugendtreff
8.6 Verkehrssicherheit: Straßenbeleuchtung Sindlbach
8.7 Gemeindebücherei Berg
8.8 Böller-Schusswaffen für den Volkstrauertag
8.9 Straßenbeleuchtung in der Schloßstraße in Berg
8.10 Sanierung Fahrbahnbelag Heinrichsburgstraße
8.11 Parksituation Loderbach
8.12 Sportclub Oberölsbach e.V. : Fitnesskurse
8.13 Sachstand: "Bike Trail DAV Sektion Altdorf e.V."

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Gemeinderat Nr.55_24 (20.6.2024)ÖTA.pdf

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1. Anerkennung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Aufstellung Einbeziehungssatzung „Häuselstein – Süd“ - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.04.2024 fragte ein Bürger aus Häuselstein bzgl. der Bebaubarkeit eines Teilstücks seines Grundstücks mit der Fl.-Nr. 10/1 der Gemarkung Stöckelsberg mit zwei Einfamilienhäusern an und beantragte parallel den Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Teilbereich. Den Kindern des Häuselsteiner Bürgers soll durch die Einbeziehung die Möglichkeit geschaffen werden, ortsansässig bleiben zu können bzw. wieder in den Heimatort zurückziehen zu können.
In den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Häuselstein einbezogen werden soll eine Fläche von ca. 2.000 m².
Ein Angebot eines Planungsbüros zur Erarbeitung der Einbeziehungssatzung liegt bereits vor, wurde jedoch noch nicht beauftragt, da abgewartet werden soll, ob sich der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2024 für eine Abrundung von Häuselstein durch die zwei neu zu schaffenden Bauparzellen entscheidet.
Die Kostenübernahme der Planungsarbeiten wurde durch den Antragsteller bereits erklärt, da er das Hauptinteresse an dem Erlass einer Einbeziehungssatzung hat.
Vom Bauamt des Landratsamtes wurde bereits eine positive Haltung in Bezug auf die beabsichtigte Einbeziehung vernommen, sofern im Verfahren keine hindernden Stellungnahmen der Fachstellen eingehen.
Hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschließung müssten voraussichtlich Grunddienstbarkeiten hinsichtlich der Überfahrung des Grundstücks mit dem Bestandsgebäude eingetragen und nachgewiesen werden.
In Bezug auf die Wasserversorgung erscheint eine Erschließung möglich.
Der Ort Häuselstein ist nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Berg angeschlossen. Demnach müsste die Entsorgung der Abwässer über dezentrale Kleinkläranlagen erfolgen.
Im Norden des Grundstücks befinden sich biotopkartierte Baum- und Gebüschhecken. Sollte die Einbeziehung weiterverfolgt werden, sollte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens besonderes Augenmerk auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde gelegt werden.
Das den Gemeinderäten übermittelte Luftbild dient lediglich der Visualisierung des ungefähren zukünftigen Geltungsbereichs. Eine detailliertere Planung wird erstellt, sobald der Gemeinderat zum „OB“ der Einbeziehungssatzung in heutiger Sitzung entscheiden hat.

Diskussionsverlauf

Dem Eigentümer wird das Wort erteilt. Dieser gibt an, dass das Bauvorhaben ausschließlich für den Eigenbedarf angedacht sei.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Häuselstein für das Gebiet „Häuselstein – Süd“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) betreffend der Einbeziehung eines Teilbereichs des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 10/1 der Gemarkung Häuselstein. Von der Pflicht zur förmlichen Durchführung einer Umweltprüfung (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB) ist die Einbeziehungssatzung ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Baugesetze; Bauanträge und Voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3
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3.1. Erweiterung des Dachgeschosses mit Dachgaube und Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1505/4 der Gemarkung Berg in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „An der Staatsstraße“.
Da der Bebauungsplan nur Angaben über die örtlichen Verkehrsflächen enthält, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Übrigen danach, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflächen, die überbaut werden sollen, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Die Art der baulichen Nutzung ist als faktisches Allgemeines Wohngebiet festzustellen. In einem solchen ist die beantragte Wohnnutzung im zu erweiternden Dachgeschoss allgemein zulässig.
Auch bzgl. der übrigen Kriterien fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da Referenzobjekte im Umgriffsbereich festzustellen sind, die eine vergleichbare oder höhere Grundflächenzahl ausweisen. Auch bzgl. der Geschossigkeit sind Gebäude mit 2 Vollgeschossen im zu betrachtenden Bereich vorzufinden.
Die Erschließung ist durch Bestand gesichert. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt bzw. nicht erteilt.
Hinsichtlich der beantragten Dachterrasse ergab eine überschlägige Prüfung, dass diese wohl Abstandsflächen erzeugen würde, die auf dem Nachbargrundstück zu Liegen kämen. Eine entsprechende Abweichung von den abstandsrechtlichen Vorschriften oder eine Abstandsflächenübernahme wurde in den Bauantragsunterlagen nicht nachgewiesen bzw. nicht beantragt. Vielmehr wird vermutet, dass sich der Planersteller noch nach den vor der Baunovelle 2021 geltenden Abstandsflächenvorschriften richtete und auch die nördliche Abstandsfläche nicht ausreichen könnte. Die Einhaltung der abstandsrechtlichen Vorschriften wird jedoch von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Demnach soll das Landratsamt über die Bedenken hinsichtlich der Abstandsflächen informiert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben hinsichtlich der von der Gemeinde zu prüfenden Belange (Einfügen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sowie Erschließung) das gemeindliche Einvernehmen. Die Bauaufsichtsbehörde soll im Zuge der gemeindlichen Stellungnahme darüber informiert werden, dass eine genehmigungshindernde Verletzung der abstandsflächenrechtlichen Vorschriften vorliegen könnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Erweiterung der bestehenden Stallung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1089 der Gemarkung Berg in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Gemeinde prüft im Baugenehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.
Der Bauantragsteller beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Stallung um eine offene Holzständerkonstruktion mit Wellblechdach mit einer Größe von 25,440 m x 8,325 m (= 211,77 m²).

Das zur Bebauung beabsichtigte Grundstück befindet sich im Außenbereich in der Nähe des Bau- und Bodendenkmales Ludwig-Donau-Main-Kanal. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als vorhandenes/vorhandener Gebäude/Betrieb verzeichnet.
Die Erschließung ist durch Bestand gesichert.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit misst sich an § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB), da sich das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich befindet.
Es ist davon auszugehen, dass sich für das Bauvorhaben eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ergibt, da es dem bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Prüfung nimmt im Rahmen der Bauantragsprüfung derzeit parallel das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Sollte sich eine entsprechende Privilegierung ergeben, ist das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, da sich ein Entgegenstehen von öffentlichen Belangen nicht aufdrängt bzw. nicht ersichtlich ist. 
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Alois Braun stellt die Nachfrage, ob der Bauherr auch gleichzeitig der Eigentümer des Bauvorhabens ist. Dies konnte seitens der Verwaltung beantwortet werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 734/90 der Gemarkung Loderbach in Richtheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde bereits als Tagesordnungspunkt 5.1 in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen wurde aus den folgenden Gründen nicht erteilt:
-Eine weitere Bäckerei ist zu viel in diesem Bereich.
-Ursprünglich war für dieses Grundstück eine Tankstelle mit Werkstatt geplant.
-Senioren sind auf Bäckereien in der Ortschaft Berg angewiesen; durch die Errichtung einer weiteren Bäckerei könnten diese ihren Standort in Berg aufgeben.
-Verkehr aus Richtung Neumarkt wird nach Richtheim-Straßfeld gezogen.
Laut Schreiben vom 02.05.2024 ist das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. nach Prüfung des Antrages auf Vorbescheid zu dem Ergebnis gekommen, dass das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt worden ist, da das gemeindliche Einvernehmen nicht aus Gründen verweigert wurde, die sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergeben.
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. erwägt aus diesem Grunde, das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.
Das Bauvorhaben entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist somit genehmigungsfähig. Der Bauherr hat daher nach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bergler sieht im Bauvorhaben der FA „Der Beck“ zugunsten der Gemeinde einen Zulauf von Arbeitsplätzen sowie steuerliche Einnahmen.
Gemeinderatsmitglied Alois Braun teilt mit, dass auf diesem Grundstück eine Tankstelle mit Autowerkstatt geplant war. Er kann die Entscheidung des Eigentümers nicht verstehen jetzt einen Teil an die Firma „Der Beck“ abzugeben. Der Erste Bürgermeister teilt daraufhin mit, dass das Grundstück gewerblich bebaut werden muss, jedoch nicht vorgeschrieben wird, welches Bauvorhaben die Eigentümer umsetzen.
Zweiter Bürgermeister Christian Lehmeyer sah die im Januar angegebenen Gründe für sinnvoll an, allerdings sieht er jetzt, dass baurechtlich wie vom Landratsamt vorgegeben, kein Einwand entstehen kann.
Bürgermeister Bergler erteilt dem Eigentümer Willibald Stich das Wort. Dieser teilt mit, dass es in der Vergangenheit Gespräche bezüglich einer Tankstelle gegeben hat, man jedoch von diesem Vorhaben mit der Zeit wieder abgekommen sei. Er erläutert weiter, dass dort immer noch die Errichtung einer Autowerkstatt geplant sei und zudem die Firma „Der Beck“ einen Bäckereibetrieb mit Gastrobereich plant. Dies bestätigt auch Herr Stegmaier von der Firma „Der Beck“.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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3.4. Bauvoranfrage: Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 855/6 der Gemarkung Berg in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer frägt bezüglich einer Möglichkeit der Bebauung des Grundstücks in der Hermann-Hesse-Straße 11 durch zwei Doppelhaushälften mit Carport an.
Das Gebäude ist mit einem Carport und 3 Stellplätzen geplant. In den zwei Vollgeschossen sind insgesamt 2 Wohneinheiten vorgesehen. Der Baukörper ohne Carport und Stellplätze hat im Grundriss Außenmaße von 20,02 x 7,99 Metern, die maximale Höhe des Gebäudes beträgt 10,39 m. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 40° geplant.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Innere Sandn (Deckblatt Nr. 1)“.
Aus den Planunterlagen sind folgende Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes festzustellen:
- Dachneigung 40 Grad statt 28 – 36 Grad 
- Satteldach: anthrazit statt rot
- Kniestock 0,77 m – lt. Bebauungsplan bei II Vollgeschossen unzulässig
- Wandhöhe 7,04 m statt 6,50 m 
- Carport und Nebengebäude sind in Dachform, Dachneigung und Dachdeckung nicht dem Hauptgebäude angepasst.
- Garagen und Nebengebäude sind außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Grundstücksflächen (Zukauf eines Teilstücks eines an den Geltungsbereich angrenzenden Grundstücks)
- Mindestgröße Baugrundstück mit Zukauf nur 579 m² statt 780 m²
- Baugrenze wird nördlich und westlich überschritten
- GFZ II 0,63 statt 0,6

In den Jahren 2011 und 2013 wurden bei vergleichbaren Bauanträgen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf den Flurnummern 857 (Hermann-Hesse-Straße 9) und 857/3 (Hermann-Hesse-Straße 6) Befreiungen hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Grundstücksfläche, der Geschossflächenzahl, der Zahl der Vollgeschosse, der Dachneigung, des Kniestockes, der Wandhöhe, der Stellplätze und der Baugrenzen erteilt. Auch hinsichtlich der Firsthöhe weisen die genannten Referenzobjekte höhere Höhen auf.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in einem zukünftigen Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt, sofern auch dann nachgewiesen wird, dass es sich bei dem obersten Geschoss rechnerisch um kein Vollgeschoss handelt. 
Eine Befreiung von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Sandn (Deckblatt Nr. 1)“ kann ebenso in Aussicht gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.5. Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Berg bzgl. des immissionsschutzrechtlichen Antrags auf Vorbescheid der Jurenergie Betriebs GmbH, betreffend der Errichtung und des Betriebs einer Windkraftanlage auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1375 der Gemarkung Postbauer (Standort der geplanten Windkraftanlage befindet sich auf dem Gemeindegebiet des Marktes Postbauer-Heng)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 13. Juni 2024 wurde die Gemeinde Berg vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. (Sachgebiet 45 – „Immissionsschutz“) am Antragsverfahren der Jurenergie Betriebs GmbH bzgl. eines Vorbescheids im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage im Grenzgebiet zwischen Postbauer-Heng und Berg beteiligt.

Die Gemeinde Berg wird gebeten, einen Beschluss über die Zulässigkeit der Lage der Rotorfläche auf dem Gemeindegebiet Berg außerhalb der Postbauer-Henger Windkonzentrationszone zu treffen bzw. eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben abzugeben. Das Fundament der Windkraftanlage würde sich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Postbauer-Heng befinden.

Das geplante Windrad hätte eine Gesamthöhe (Turm+Rotor) von 267 Metern. Der Turm alleine wäre 179 Meter hoch geplant. Der Rotor hätte einen Durchmesser von 175 Metern.

Im sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ des Marktes Postbauer-Heng ist eine sog. „Rotor-außerhalb-Regelung“ festgesetzt, d. h. die Rotoren von Windrädern dürfen die Grenzen des Geltungsbereichs der Konzentrationszonen „Windenergie“ überschreiten bzw. überstreifen, sofern der Turm bzw. das Fundament innerhalb des selbigen Geltungsbereichs errichtet wird. Insofern spricht zunächst nichts gegen eine Rotor-Überschreitung der Geltungsbereichsgrenzen der Konzentrationszonen des Marktes Postbauer-Heng.

Im Hinblick auf die Überstreifung des Gemeindegebiets Berg durch den Rotor des Windrads ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Berg mit der Aufstellung ihres sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ selbst bauleitplanerisch tätig war und eine ca. 50 Meter beginnende Konzentrationszone nordöstlich zum angefragten Windrad ausgewiesen hat.

Die Entfernung vom geplanten Turmfuß bis zur ersten Wohnbebauung in Hausheim beträgt ca. 2.000 Meter.

Da das Ergebnis des o. g. Bauleitplanverfahrens (Ausweisung Teilflächennutzungsplan „Windenergie“) im Rahmen der Abwägung von Stellungnahmen diversester Fachstellen zu Stande kam, kann der Errichtung eines Windrades in einer Entfernung von 50 Metern zu der „eigenen“ Wind-Konzentrationszone wohl nichts entgegengehalten werden.

Es wurde sich insofern bewusst für die Errichtung von Windkraftanlagen im Süden zu Hausheim entschieden.

Beschluss

Der Gemeinderat Berg beschließt, dass dem Antrag auf Vorbescheid der Jurenergie Betriebs GmbH betreffend der Errichtung und des Betriebs einer Windkraftanlage auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1375 der Gemarkung Postbauer keine Einwände entgegengehalten werden, da die Gemeinde Berg im unmittelbaren Umgriffsbereich zur geplanten Windkraftanlage auch bereits durch die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie selbst bauleitplanerisch tätig war.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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3.6. Bauangelegenheiten in laufender Verwaltung - Gemeinderat zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.6

Sachverhalt

Lfd. Nr.
Bauvorhaben
Einver-
nehmen 
erteilt
29-2024
Verlängerung der Baugenehmigung für ein Gartenhaus, eine Terrassenüberdachung und eine Stellplatzüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 966/10 der Gemarkung Berg in Berg 
ja
30-2024
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Flächenbefestigung mit Errichtung von 9 Stellplätzen und Aufstellung von 2 Lagercontainern für brennbare Betriebsstoffe auf den Grundstücken Fl.-Nr. 2246/11 und 2246/15 der Gemarkung Berg im Gewerbegebiet Meilenhofen-Ost
ja
31-2024
Änderung eines bestehenden Einfamilienhauses mit Errichtung einer Dachgaube, Ausbau Dachgeschoss zur Einliegerwohnung, Errichtung einer Terassenüberdachung, Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 92/3 der Gemarkung Oberölsbach in Oberölsbach
ja
33-2024
Eingeschossiger Anbau im Erdgeschoss an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 58/2 der Gemarkung Hausheim in Hausheim
ja
34-2024
Tektur zu BV 43-2023-0674: Errichtung einer Lagerhalle mit Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 267/1 der Gemarkung Sindlbach in Sindlbach
ja 

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka hat zu dem Bauvorhaben (lfd. NR. 30-2024) eine Nachfrage bezüglich der Lagercontainer die brennbare Stoffe enthalten sollen. Es wird nachgefragt, ob das zuständige Landratsamt sowie die Feuerwehr über die Lagerung in Kenntnis gesetzt sind, damit im Falle eines Brandes dort entsprechende Maßnahmen getroffen werden und auch die notwendigen Mittel hierzu zur Verfügung stünden.

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4. Feuerwehrbeschaffungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 4
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4.1. Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen – Auftragserteilung (Jahresbestellung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Die diesjährige Jahresbestellung wurde thematisch in verschiedene Lose (Los 1: einlagige Schutzkleidung für die Außenbrandbekämpfung und technische Hilfeleistung, Fabrikat HF Sicherheitskleidung; Los 3: Schläuche, Armaturen, PSA, Werkzeuge und Sonstiges) aufgeteilt, da sich dadurch erhofft wurde, dass die Anbieter die jeweils abgefragten Positionen im Gesamten anbieten können. (Los 2 = „mehrlagige Schutzbekleidung für die Innenbrandbekämpfung Fabrikat Texport“ wurde zwar im Zuge der Jahresbestellung angefragt, läuft jedoch auf Grund der Wertigkeit unter einem separaten Haushaltsansatz; siehe nächster Tagesordnungspunkt)
Die verschiedenen Anbieter wurden wie folgt angefragt und die Angebote entsprechend ausgewertet:
Los 1:
Hier wurde eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an vier Fachanbieter versandt, um den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.
Für das Los liegen 3 Angebote vor. Inhaltlich und technisch wurden sie vom Kreisbrandmeister Feihl und rechnerisch von der Verwaltung geprüft. 
Die Angebotssummen nach Änderungen und Vergleichsberechnung von Posten belaufen sich auf:
Anbieter
Nettosumme
Bruttosumme
Bemerkung
Fa. HF Sicherheitskleidung
14.409,73 €
17.147,56 €
2 % Skonto (8 Tage)
Bieter 2
14.062,74 €
16.734,66 €
Lieferung frei Haus
Bieter 3
14.929,97 €
17.766,66 €


Die Angebote wurden von Herrn KBM Feihl inhaltlich und technisch wie folgt geprüft:
Bieter 2 hat nicht die angefragte bzw. gewünschte Bestreifung der Schutzanzugshosen angeboten. Demnach ist das Angebot der Fa. HF Sicherheitsbekleidung abzgl. Skonto zwar um 69,95 € teurer als das von Bieter 2, jedoch als das wirtschaftlichste zu bewerten.

Los 3:
Hier wurde eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an die entsprechenden Fachanbieter Fa. Massong GmbH (Erlangen), Wolfgang Huber (Kelheim) und Kilian Fire & Safety GmbH (Zwiesel) versandt, um den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.

Für das Los liegen 3 Angebote vor. Inhaltlich und technisch wurden sie vom Kreisbrandmeister Feihl und rechnerisch von der Verwaltung geprüft.

Da keiner der drei Anbieter die angefragten Ausrüstungsgegenstände im Gesamten anbieten konnte, empfiehlt die Verwaltung eine Splittung der jeweiligen Position auf die jeweils am günstigsten angebotene.
Durch die Splittung würden sich die Kosten wie folgt auf die verschiedenen Anbieter verteilen:
Anbieter
Nettosumme
Bruttosumme
Bemerkung
Massong GmbH
9.285,86 €
11.050,17 €

HUBER GmbH
6.135,81 €
7.301,61 €

Kilian Fire & Safety
3.332,15 €
3.965,26 €

Gesamt:
18.753,82 €
22.317,04 €


Die Angebote wurden von Herrn KBM Feihl und der Verwaltung inhaltlich und technisch wie folgt geprüft:
Da manche Positionen von den jeweiligen Anbietern gar nicht oder einige Positionen von verschiedenen Anbietern am günstigsten angeboten wurden, erscheint eine Splittung des Loses auf die verschiedenen Anbieter am wirtschaftlichsten.
Im Vermögenshaushalt besteht ein Ansatz über 40.000, - €.
Eine Annahme der Angebote zu Lose 1 und 3 erzeugt Kosten i. H. von 39.464,60 €.

Beschluss

Nach Prüfung der Angebotseinholung durch Kreisbrandmeister Andreas Feihl und der Verwaltung beschließt der Gemeinderat, den Auftrag zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Berg im Los 1 an die Fa. HF Sicherheitsbekleidung zu vergeben und in Los 3 die jeweils wirtschaftlichsten Positionen zwischen den Firmen Massong, Wolfgang Huber und Kilian Fire & Safety aufzuteilen und zu vergeben.
Der Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Lieferung ggf. noch geringfügige Änderungen vorgenommen werden, welche aber keinen Einfluss auf die grundsätzliche Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.2. Beschaffung von Überjacken und Überhosen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Bei der Feuerwehr Berg und den Ortsfeuerwehren sind derzeit Überjacken für die persönliche Schutzausrüstung im Einsatz, von denen ein Teil bereits seit 1999 im Einsatz ist. Ersatzbeschaffungen wurden seither im kleinen Rahmen nach Verschleiß besorgt. Das Jahr 2022 ausgenommen wurden seit ca. 10 Jahren keine Ersatzbeschaffungen mehr durchgeführt.

Lt. Mitteilung des Kreisbrandinspektors Klein und des Kreisbrandmeisters Feihl erfüllen die Überjacken nicht mehr die Anforderungen hinsichtlich ihrer Warnwirkung. Auch ist die Schutzwirkung der Kleidung stark eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden.

Insgesamt ist bzw. war geplant über die letzten 2 Jahre und dieses Jahr eine Ersatzbeschaffung für die Feuerwehren der Gemeinde Berg i. H. von insgesamt ca. 110 – 120 Überjacken vorzunehmen.

In einem ersten Schritt im Jahr 2022 wurden 85 Überjacken beschafft. Die Restbeschaffung soll nun im Jahr 2024 getätigt werden. Dadurch würde die Einsatzfähigkeit hinsichtlich der Schutzjacken für die nächsten Jahre wieder gewährleistet sein. Es würde mittelfristig voraussichtlich nur noch Ersatzbedarf für defekte Kleidungsstücke bestehen oder ein Bedarf für Neuanschaffungen bei einer Erhöhung der Anzahl der aktiven Feuerwehrdienstleistenden.

Auf Grund des erläuterten Sachverhalts wurden 3 Angebote für insgesamt 35 Überjacken bei folgenden Firmen angefordert:

  • Hans Schäfer Mode GmbH, Hertzstraße 3, 96129 Strullendorf
  • Texport Handelsgesellschaft m.b.H., Franz-Sauer-Straße 30, 5020 Salzburg (Kundenbetreuung Bayern)
  • Fa. Frankendeopt112, Frankenstraße 42, 91567 Herrieden

In gleichem Zuge wurden 16 auf Grund des allgemeinen Verschleißes der letzten Jahre zu ersetzende Überhosen angefragt.

Einzig die Hans Schäfer Mode GmbH hat ein Angebot abgegeben, das sich für 35 Jacken wie folgt zusammensetzt:

Überjacken:
23.840,97 € 
/ netto
Aufnähen Rückenflausch für Rückenschild:
420,00 €
/ netto
Rückenschild mit Klett:
417,00 €
/ netto
Überhosen:
5.833,60 €
/ netto
Gesamt (netto):
30.511,57 €
/ netto
MwSt.:
5.797,20 €

Gesamt (brutto):
36.308,77 €


Größenzuschläge:

  • Längenzuschläge für Größen 0-1-2-3-4:        5 %
  • Weitere abweichende Ärmellängen:                25 %
  • Größe XXXL:                                        15 %
  • Sondergrößen (Maßanfertigung):                100 %

Ein Haushaltsansatz besteht über 36.500, - €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die FA Hans Schäfer Mode GmbH zur Beschaffung von 35 Überjacken/ Überhosen für die freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Berg zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neubau Feuerwehrhaus Hausheim - Vergabebeschlüsse: a) Rohbauarbeiten b) Holzbauarbeiten c) Sektionaltor d) Abbrucharbeiten (Bekanntgabe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 5

Sachverhalt

Am 06.06.2024 fanden folgende Submissionen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Hausheim statt:
  1. Rohbauarbeiten:
  • 200 m² Ausbau Pflasterbeläge
  • 60 lfm Ausbau Granitrandsteine
  • 100 m² Ausbau Schottertragschicht
  • 250 m³ Erdarbeiten (Ausbau, Abfuhr bzw. Wiedereinbau)
  • 80 lfm Kanalarbeiten unterhalb Gebäude (inkl. Erdarbeiten)
  • 160 lfm Kanalarbeiten außerhalb Gebäude (inkl. Erdarbeiten)
  • 7 Stk. Schächte für Entwässerungskanäle
  • 90 m² Industrieflächenheizung auf unterer Bewährungslage Einsatzmittelhalle
  • 90 m Frostschürzen unbewehrt
  • 315 m² Stahlbetonbodenplatten
  • 90 m² lastabtragende Perimeterdämmung unter Bodenplatte
  • 150 lfm Fundamenterder
  • 130 m² Abdichtung / Isolierung Außenwand erdberührt inkl. Perimeterdämmung

Ergebnis:
Anzahl der Anfragen:11
Anzahl der Angebote: 4
Wertung der Angebote:
Rang
Firma
Angebotssumme
Differenz

1.
Dörrmann - Berg
221.075,56 €


2.
Bieter 2
248.288,41 €
       27.212,85         
12,31 %
3.
Bieter 3
256.973,88 €
35.300,32 €
15,97 %
4.
Bieter 4
357.973,76 €
136.898,20 €
61,92 %

In der Kostenberechnung vom März 2023 waren 155.480 € für die Baumeisterarbeiten benannt. Die Vergabesumme liegt somit um 65.595,56 €, d, h. 42,19 % über der damaligen Kostenberechnung.
Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen die Baumeisterarbeitern an die Firma
Dörrmann Bau GmbH, Hausheimer Straße 23, 92348 Berg mit einer Auftragssumme von 221,075,56 € zu vergeben.
  1. Holzbauarbeiten:
Im Leistungsumfang sind folgende Hauptgewerke beinhaltet:
- 520 m² Fassadengerüst
- 480 m² Massivholz-Wände (MHM)
- 150 m² Holzbalkendecken
- 90 m² sichtbare Dachkonstruktion (Sparrendach, Zwischensparrendämmung)
- 200 m² nichtsichtbare Dachkonstruktion (Sparrendach, Zwischensparrendämmung)
- 120 m² CLT-Dachbox mit Dämmung
- 50 lfm Brettschichtholzträger Höhe 40 - 80 cm, Breite 20 cm 
- 420 m² Dachkonstruktion (Betondachsteine)
- 10 m² Dachkonstruktion (Metalldacheindeckung)
- 310 m² Fassadenbekleidung aus Holzschalung vorverwittert
- 60 m Hängerinne
- ca. 40 m Regenfallrohre
- 17 Stk. Außenfenster (Holz-Alu)
- 1 Stk. LM-Hauseingangstüre verglast
- 7 Stk. Raffstoreanlagen

Ergebnis:
Anzahl der Anfragen: 10
Anzahl der Angebote: 3
Wertung der Angebote:

Rang
Firma
Angebotssumme
Differenz

1.
Thumann - Hausheim
318.537,88 €


2.
Bieter 2
413.537,26 €
94.999,38 €
29,82 %
3.
Bieter 3
584.853,07 €
266.315,19 €
83,61 %

In der Kostenberechnung vom März 2023 waren 257.600 € für die Holzbauarbeiten benannt. Die Vergabesumme liegt somit um 60.937,88€, d, h. 23,66 % über der damaligen Kostenberechnung.
Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen die Holzbauarbeitern an die Firma
Thumann Holzbau GmbH, Im Spital 9a, 92348 Berg - Hausheim mit einer Auftragssumme von 318.537,88 € zu vergeben.



  1. Sektionaltor:
Im Leistungsumfang sind folgende Gewerke beinhaltet:
- 1 Stk. Sektionaltor ca. 4000 x 4000 mm als verglastes Aluminiumtor mit unterem Stahl-Lamellensockel
Ergebnis:
Anzahl der Anfragen: 7
Anzahl der Angebote: 4
Wertung der Angebote:

Rang
Firma
Angebotssumme
Differenz

1.
Pöllath - Erbendorf
12.043,12 €


2.
Bieter 2
13.152,34 €
1.109,22 €
9,21 %
3.
Bieter 3
13.470,80 €
1.427,68 €
11,85 %
4.
Bieter 4
17.728,62 €
5.685,50 €
47,21 %

In der Kostenberechnung vom März 2023 waren 11.040 € für das Sektionaltor benannt. Die Vergabesumme liegt somit um 1.003,12 €, d.h. 9,09 % über der damaligen Kostenberechnung.
Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen den Einbau des Sektionaltores an die Firma
Pöllath GmbH & Co. KG, Kreinzlweg 6, 92681 Erbendorf mit einer Auftragssumme von 12.043,12 € zu vergeben.

d) Abbrucharbeiten
Zur Angebotseröffnung lagen drei Angebote mit nachfolgender Reihenfolge vor:

Rang
Firma
Angebotssumme
Differenz

1.
Austen GmbH – Neumarkt
18.532,47 €


2.
Bieter 2
19.179,23 €
646,75 €
3,49 %
3.
Bieter 3
21.332,01 €
2.799,54 €
15,11 %

Die Abbrucharbeiten wurden zwischenzeitlich bereits beauftragt, da im Rahmen der der begonnenen Eigenleistung der FF Hausheim die Gestellung der Abbruchcontainer bereits erforderlich wurde.
In der Kostenberechnung vom März 2023 waren hierzu Kosten in Höhe von 25,000 € benannt.
Hinweis:
Es ist festzustellen, dass sich die Projektkosten, nach den bisherigen Vergaben, auf 1.032.629,03 € erhöhen, d. h. um 120.629,03 € im Vergleich zur ursprünglichen Kostenberechnung von 912.000,00 €.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinderatsmitglieder sind sich einig und sehen die Kostenberechnung aus dem Jahr 2023 des Architekturbüros nicht als nachvollziehbar. Sie sprechen sich dafür aus, dass bei den Gewerken, bei denen die Möglichkeit besteht, Kosten einsparen zu können, dies auch erfolgen soll gleich, wenn die Freiwillige Feuerwehr Hausheim viele Arbeiten in Eigenregie durchführen kann. Von Seiten des Gemeinderates wird auch keine positive Änderung durch eine erneute Submission gesehen. Gemeinderatsmitglied Markus Mederer weist darauf hin, dass die Gemeinde keinesfalls die vom Architekturbüro im Juni 2024 neu gestellte Kostenberechnung anerkennen darf.

Beschluss 1

zu I.5.a
Der Gemeinderat beschließt, die Baumeisterarbeitern an die Firma Dörrmann Bau GmbH, Hausheimer Straße 23, 92348 Berg mit einer Auftragssumme von 221,075,56 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

zu I.5.b
Der Gemeinderat beschließt, die Holzbauarbeitern an die Firma Thumann Holzbau GmbH, Im Spital 9a, 92348 Berg - Hausheim mit einer Auftragssumme von 318.537,88 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

zu I.5.c
Der Gemeinderat beschließt, den Einbau des Sektionaltores an die Firma Pöllath GmbH & Co. KG, Kreinzlweg 6, 92681 Erbendorf mit einer Auftragssumme von 12.043,12 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Antrag der SPD-Fraktion auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße St2240 zwischen Berg bei Neumarkt i.d.OPf. und Meilenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 6

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h für das bisher noch nicht geschwindigkeitsbeschränkte Teilstück zwischen dem Ortsausgang Berg und der Kreuzung Meilenhofen beantragt.

Der Antrag wurde wie folgt begründet:
-Reduzierung der Lärmbelastung für die Anwohner
-Verbesserung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich
-Sicherer Weg zur Pump Track Bahn

Für die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung ist das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. zuständig, da es sich bei der Straße um eine Staatsstraße (St2240) handelt.

Die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat in einem Telefonat geäußert, dass es diesbezüglich bereits vor einiger Zeit eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, dem Staatlichen Bauamt Regensburg, gab und signalisiert, dass die Aussicht besteht, dass der Antrag positiv entschieden wird.

Der Antrag wird an das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet, wenn sich der Gemeinderat dem Antrag der SPD-Fraktion anschließt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Karin Zaschka erläutert in Kürze die Gründe für den Antrag. Gemeinderatsmitglied Markus Mederer ist der Meinung, dass das Überholverbot im Gegenzug zur Beschränkung auf 70km/h auf dieser Strecke aufgehoben werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der SPD-Fraktion.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die zuständige Stelle, das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Behandlung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2024: Sindlbach, Oberölsbach, Hausheim.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 7

Sachverhalt

Der TOP I.7 wird abgesetzt und wird in der Juli-Sitzung behandelt werden

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8. Bekanntgaben der Verwaltung, Anfragen der Gemeinderatsmitglieder und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8
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8.1. Einweihung Rathaus II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.1

Sachverhalt

Bürgermeister Peter Bergler erinnert das Gremium an die Einweihung des Rathauses II am kommenden Sonntag, den 23.06.2024 ab 14 Uhr.

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8.2. Arbeitskreis "Verkehr"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.2

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler erinnert die Fraktionen an die Benennung eines Teilnehmers für den Arbeitskreis „Verkehr“. Folgende Gemeinderatsmitglieder haben sich bisher zur Verfügung gestellt:
FW: Hans Bogner
SPD: Karin Zaschka
Bündnis 90/ Die Grünen: Stefan Haas
LBG:
CSU:
Die fehlenden Fraktionen wurden angehalten ein Mitglied zu bestimmen und dies zeitnah der Verwaltung mitzuteilen.

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8.3. Zuschuss zur Klassenfahrt der Klasse 6a der Schwarzachtal-Schule Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert das Gremium, dass die Klasse 6a der Schwarzachtal-Schule Berg einen Antrag auf Bezuschussung ihrer Klassenfahrt gestellt hat. Entsprechend dem Grundsatzbeschluss wurde der Betrag von € 150,-- auf das Konto der Schwarzachtal-Schule Berg überwiesen.

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8.4. Sachstand Chunradus-Grundschule Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.4

Sachverhalt

Bürgermeister Bergler erläutert den Sachstand zur Chunradus-Grundschule Sindlbach. Er teilt mit, dass das zweite Bodengutachten nun ausgewertet wurde und wie zu erwarten der Boden des betroffenen Klassenraumes Nässe aufweist. Die anderen Klassenzimmer sind aber trocken. Weiter teilt er mit, dass am 19.6.2024 ein Termin bei der Regierung der Oberpfalz bezüglich der geplanten Generalsanierung stattgefunden hat. Seitens der Regierung sind Fördermöglichkeiten diesbezüglich vorhanden. Es wurde auch über eine mögliche Ausnahmegenehmigung gesprochen, da in der Grundschule Sindlbach kein barrierefreier Zugang baulich realisierbar ist (barrierefreier Zugang ist in Berg gewährleistet. Des Weiteren muss das Brandschutzgutachten im Zuge der geplanten Generalsanierung durchgeführt werden. Bürgermeister Peter Bergler spricht sich für die Generalsanierung an der Chunradus-Grundschule aus, da ein Neubau nur an der Schwarzachtal-Schule in Berg möglich wäre. Sofern genaue Kosten vorliegen, wird die Angelegenheit in der nächsten Sitzung behandelt werden.

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8.5. Thematik: Jugendtreff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.5

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Peter Bergler spricht die Thematik „Jugendtreff in Berg“ an und teilt dem Gremium mit, dass eventuell die Möglichkeit gegeben wäre, vorübergehend das „Hirschmann Anwesen“ weiter anzumieten, um dort einen Jugendtreff zu schaffen. Der geplante Jugendtreff im Rathaus I kann erst nach einer Sanierung realisiert werden. Derzeit befindet sich das „Büro“ für die Jugendsprechstunden im Sportzentrum in Berg als Anlaufstelle für die Jugendlichen. Diese Örtlichkeit wird aller Voraussicht nach im kommenden Schuljahr als Klassenraum benötigt. Auf die Nachfrage aus dem Gremium bezüglich der Einrichtung des Büros von Frau Donhauser im neuen Rathaus teilt der Erste Bürgermeister mit, dass die Sprechstunden für die Jugendlichen abends durchgeführt werden das Sportzentrum hierfür mehr Anlaufstelle für Jugendliche bietet als das Rathaus selbst.

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8.6. Verkehrssicherheit: Straßenbeleuchtung Sindlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Michael Hierl gibt an, dass im Ortsteil Sindlbach die Bereiche „Friedhofstraße“ und „Donnerschlag“ besser ausgeleuchtet werden sollten. Ingenieur Birgmeier teilt mit, dass der Verwaltung hierfür bereits ein Angebot der Bayernwerk Netz GmbH vorliegt.

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8.7. Gemeindebücherei Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Erna Späth merkt an, dass die automatische Türöffnung des neuen Rathauses noch besser mit der Bücherei hinsichtlich der Öffnungszeiten abgesprochen werden sollte.

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8.8. Böller-Schusswaffen für den Volkstrauertag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.8

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas gibt an, dass eine der Böller-Schusswaffen für den Volkstrauertag defekt sei, er bittet um Reparatur.
Bürgermeister Bergler teilt hierzu mit, dass der Standböller (Sirius) Baujahr 1974 alle 5 Jahre vom Beschussamt geprüft werden muss. In diesem Zusammenhang soll das Gerät generalüberholt werden.

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8.9. Straßenbeleuchtung in der Schloßstraße in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.9

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Norbert Nießlbeck gibt an, dass seit längerer Zeit in der Schloßstraße, Mühlstraße in Berg eine ganze Reihe an Straßenlaternen nicht funktionieren. Dies ist der Verwaltung bereits bekannt und wurde kürzlich an die Bayernwerk Netz GmbH gemeldet.

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8.10. Sanierung Fahrbahnbelag Heinrichsburgstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.10

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Alois Braun erkundigt sich zum wiederholten Mal bei Ingenieur Birgmeier über den aktuellen Sachstand der Sanierung bzw. Aufbringung des roten Fahrbahnbelages in der Heinrichsburgstraße.
Dieser teilt daraufhin mit, dass sich eine Lösung bezüglich der Beschichtung abzeichnet.

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8.11. Parksituation Loderbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.11

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Thomas Frauenknecht erkundigt sich über den Sachstand der Parksituation Loderbach, bezüglich der DPD-Fahrzeuge. Bürgermeister Bergler gibt an, nächste Woche mit dem Eigentümer des Mietshauses ins Gespräch zu kommen. Des Weiteren sollen in Kürze Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Herr Frauenknecht bittet diesbezüglich zu prüfen, ob ein Zusatz-Schild wie 2,8t oder die Einschränkung von Fahrzeugen mit Überlänge zu realisieren wäre (sog. Kleintransporter).

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8.12. Sportclub Oberölsbach e.V. : Fitnesskurse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.12

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister und Vorstand des Sportclub Oberölsbach e.V. Christian Lehmeyer fragt an, ob sich an der Zurverfügungstellung des Fitnessraumes im FFW-Zentrum in Berg etwas geändert hat. Er schlägt vor, dass gewerblichen Anbietern für die Nutzung ihrer Angebote die Räumlichkeiten nicht unentgeltlich überlassen werden sollten. Im Konkreten Fall geht es hier um die Abhaltung eines Yoga-Kurses durch eine Privatperson. Die Angelegenheit wird von der Verwaltung geprüft werden.

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8.13. Sachstand: "Bike Trail DAV Sektion Altdorf e.V."

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 8.13

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des Bike Trail Altdorf aus der Mai-Sitzung. Bürgermeister Bergler teilt mit, dass an die Stadt Altdorf sowie dem Alpenverein DAV Sektion Altdorf e.V. in Kürze ein Schreiben gehen wird in dem um eine Stellungnahme oder Terminvereinbarung zu einem persönlichen Gespräch gebeten wird. Gemeinderatsmitglied Stefan Haas teilt mit, dass laut einem Altdorfer Stadtrat der Trail auf Privatgrund gebaut wird und dieser kleiner als der Trail in Neumarkt werden soll. Die Stadt Altdorf hofft, dass dadurch weitestgehend nur lokale Nutzer kommen, was dich positiv auf die Parksituation auswirken würde. Es wird vorgeschlagen, dass eventuell hierzu ein Vortrag der DAV-Sektion-Altdorf e.V. in der Gemeinderatsitzung erfolgen könnte.

Datenstand vom 21.03.2025 10:12 Uhr