Bauleitplanung; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld"
a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 2
b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung in der Fassung vom 04.08.2020 sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ in der Fassung vom 03.03.2020 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2014 gebilligt.
Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können.
Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.03.2021 15:26 Uhr