Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 105 "Grünes Sibichhausen" a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des § 13 a BauGB b) Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 9

Beschluss 1

a) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Grünes Sibichhausen“


Der Bebauungsplan Nr. 105 „Grünes Sibichhausen“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufstellung im Verfahren nach § 13 a) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1263/9, 1262/2, 1262/3, 1262/4, 1357/1, 1357/2, 1261/33, 1261/38, 1261/10, 1261/17, 1261/18, 1261/24, 1261/8, 1261/14, 1261/35, 1258/29, 1258/24, 1258/30, 1258/34, 1258/25, 1258/26, 1258/27, 1258/28, 1258/20, 1258/21, 1258/18, 1258/19, 1258/32, 1258/41, 1258/42, 1258/33, 1258/31, 1258/17, 1258/14, 1261/9, 1261/11, 1261/13, 1261/12, 1258/12, 1258/43, 1258/6, 1258/44, 1258/7, 1258/8, 1258/22 der Gemarkung Höhenrain; und Teilflächen aus den Grundstücken mit den Flurnummern 1262/1, 1259, 1261/19, 1261/5, 1261/39, 1261/40, 1258/38, 1259/1, 1258, 1261/21 der Gemarkung Höhenrain.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem Lageplan gekennzeichnet, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist, und ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 2

b)        Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Die Satzung der Gemeinde Berg über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 105 „Grünes Sibichhausen“ wird in der der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2020 beigefügten Fassung (Anlage 2) gemäß § 16 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO. Ohne Herr Seewald aufgrund Abwesenheit.

Datenstand vom 04.03.2021 15:26 Uhr