Bewirtschaftung Gemeindeflächen; Gestaltung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Berg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Um- bzw. Neugestaltung der Grünflächen an und zwischen Berger Gemeindestraßen sowie an Rad- und Fußwegen im Sinne des BayNatSchG, unter Zuhilfenahme fachlicher Beratung. Zur Umsetzung einer Um- bzw. Neugestaltung der Grünflächen an Kreis- und Staatsstraßen sowie dort befindlichen Rad- und Fußwegen im Sinne des o.g. Gesetztes werden zeitnah Gespräche mit den Zuständigen der jeweiligen Behörden geführt. Zudem prüft die Gemeindeverwaltung, an welchen Straßenzügen oder Grundstücken das Anpflanzen einer (Apfel)baumallee oder -wiese möglich wäre und legt die Ergebnisse dem Gemeinderat vor. Der begonnene Prozess wird weiterentwickelt.
Die Kosten für die o. g. Maßnahmen der gemeindeeigenen Grünflächen werden in den Haushaltsplan 2021 aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 04.03.2021 16:11 Uhr