Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen-Unterberg" Teil 7 2. Änderung
a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
b) Beschluss über die Gesamtabwägung
c) Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Die während der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.11.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 3 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.
Anlage 3 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Beschluss über die Gesamtabwägung
Die während der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung der Gemeinde Berg vorgebrachten Stellungnahmen hat der Gemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Der Gemeinderat fasst entsprechend der in den Verwaltungsvorlagen zu den Sitzung des Gemeinderates am
- 12.05.2020 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 1))
08.09.2020 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2))
24.11.2020 (§ 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 3))
beigefügten Stellungnahmen und Abwägungen den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Planentwurfes vorgebrachten Stellungnahmen. Die Stellungnahmen und Abwägungen sind Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses über die Gesamtabwägung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat von Berg beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie des Art. 81 Bayerischer Bauordnung den Bebauungsplan Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung in der Fassung vom 24.11.2020 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2021 15:08 Uhr