Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106 "Lagerplatz Mörlbach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.12.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bebauungsplan Nr. 106 „Lagerplatz Mörlbach“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufstellung im Regelverfahren beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Gemarkung Bachhausen, Flurnummern 416, 418, 419 sowie Teilflächen der Parzellen 414 und 101.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem Lageplan gekennzeichnet, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist und ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 15:12 Uhr