Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 11. Änderung; Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung und die Begründung werden mit dem geänderten Geltungsbereich in der Sitzung des Gemeinderates am 03.03.2020 in der Fassung vom 03.03.2020 gebilligt.

Das Bauleitplanverfahren wird im „Beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“ nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ebenfalls ist in die Bekanntmachung ein Hinweis auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung aufzunehmen.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2021 14:47 Uhr