Bauleitplanung; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld", Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Entwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 in der Fassung vom 21.04.2020 gebilligt.
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durch Anschreiben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.03.2021 14:53 Uhr