Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 12. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn.: 664; 633; 651/1; 651/2 und 597 und eine Teilfläche aus den Fl.Nrn.: 1438; 889; 904/9 und 904 der Gemarkung Bachhausen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem Lageplan gekennzeichnet, der in dieser Beschlussvorlage abgedruckt ist und Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Galloth auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO. Ohne Herrn Galloth auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Datenstand vom 04.03.2021 14:53 Uhr