Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain"
a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
b) Beschluss über die Gesamtabwägung
c) Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Die während der öffentlichen Auslegung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.11.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.
Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Beschluss über die Gesamtabwägung
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Der Gemeinderat fasst entsprechend der in den Verwaltungsvorlagen zu den Sitzungen des Gemeinderates am
- 04.08.2020 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 1)) und
10.11.2020 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2))
beigefügten Stellungnahmen und Abwägungen den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Planentwurfes vorgebrachten Stellungnahmen. Die Stellungnahmen und Abwägungen sind Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses über die Gesamtabwägung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Feststellungsbeschluss
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg wird hiermit in der Fassung vom 10.11.2020 beschlossen.
Die in der Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2020 vorgelegte Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.03.2021 12:03 Uhr