Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 "Marianne-Strauß-Klinik" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.12.2020 ö beschließend 7

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Marianne-Strauß-Klinik“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage eingearbeitete als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 94 „Marianne-Strauß-Klink“ werden in der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2020 in der Fassung vom 15.12.2020 gebilligt.

Der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 94 „Marianne-Strauß-Klinik“ und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 15:12 Uhr