Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain"; Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung*
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“, die Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 in der Fassung vom 17.12.2019 gebilligt.
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Anschreiben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Datenstand vom 11.02.2020 11:28 Uhr