Beschluss über die Durchführung der eingeschränkten dritten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „Sportgelände Berg Nord“ 1. Änderung, die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.12.2019 werden einschließlich der in der Sitzungsvorlage des Gemeinderates am 17.12.2019 aufgeführten Änderungen gebilligt.
Der Entwurf besteht aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen. Eine Begründung sowie ein Umweltbericht sind beigefügt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu naturschutzrechtlichen Belangen werden im Rathaus zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen werden angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. In die Bekanntmachung wird ein Hinweis auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung aufgenommen und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4 a Abs. 3 und Abs. 2 BauGB beteiligt und über die dritte erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Hlavaty auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.
Datenstand vom 11.02.2020 11:28 Uhr