Datum: 12.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Landgasthof „Die Post“
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine
3 Rathausneubau; Übersicht bisherige Planung
4 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 32/1 der Gemarkung Berg, Johannisgasse 1, OT Berg
5 Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 802/7 der Gemarkung Höhenrain, Biberkorstraße 3 a, OT Höhenrain
6 Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Neubau eines Einfamilienhauses auf den Fl. Nrn. 151/17, 151/18 und 151/31 der Gemarkung Berg, Maxstraße 1 und 3, OT Berg
7 Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 196/6 der Gemarkung Berg, Am Schmiedenfeld 3, OT Berg
8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg" Teil 7 2. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 98 Teil B "Sonnenhof" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
10 Beauftragte der Gemeinde Berg; Budget und Bericht
11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat; Beratung
12 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
13 Verschiedenes und Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 1
zum Seitenanfang

2. Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

3. Rathausneubau; Übersicht bisherige Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 3
zum Seitenanfang

4. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 32/1 der Gemarkung Berg, Johannisgasse 1, OT Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 4

Beschluss 1

Eine Befreiung von der Festsetzung B 4.1 des Bebauungsplanes Nr. 95 „Etztal“ hinsichtlich der Ausführung mit einem Flachdach wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Zeitler auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 2

Eine Befreiung von der Festsetzung B 5.2 des Bebauungsplanes Nr. 95 „Etztal“ hinsichtlich der Fällung des zu erhaltenden Baumes wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Zeitler auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 3

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Zeitler auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

zum Seitenanfang

5. Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 802/7 der Gemarkung Höhenrain, Biberkorstraße 3 a, OT Höhenrain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 5

Beschluss 1

Zu Frage 1:

Das Grundstück liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Gemeinde Berg. Die Errichtung eines 136 m² großen Zweifamilienhaus in der angegeben Lage ist demnach unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Beschluss 2

Zu Fragen 2 bis 4:

Aufgrund der grundsätzlichen Unzulässigkeit der beantragten Bebauung erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

6. Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Neubau eines Einfamilienhauses auf den Fl. Nrn. 151/17, 151/18 und 151/31 der Gemarkung Berg, Maxstraße 1 und 3, OT Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 6

Beschluss 1

Zu Frage 1:
Die Errichtung zweier Mehrfamilienhäusern mit einer maximalen Grundfläche von 223,94 m² bzw. 225,18 m² sowie eines Einfamilienhauses mit einer maximalen Grundfläche von 127,20 m² ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu Frage 2.1:
Die Errichtung des Mehrfamilienhauses 1 mit einer maximalen Wandhöhe von 6,95 m ist planungsrechtlich zulässig. Ebenso ist die Errichtung des Mehrfamilienhauses 2 mit einer maximalen Wandhöhe von 7,70 m planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 3

Zu Frage 2.2:
Die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer maximalen Wandhöhe von 6,35 m ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 4

Zu Frage 3:
Diese Frage kann aufgrund der undurchsichtigen Darstellungen nicht beantwortet werden und wird dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Frage 4:
Die Unterbringung der Kraftfahrzeuge in einer Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde Berg weist darauf hin, dass bei einer Einreichung des Bauantrags die erforderlichen Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Berg vom 23. Oktober 2012 nachzuweisen sind. Der Anhang zu Punkt 1b) der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Berg besagt außerdem, dass ab sechs Wohneinheiten 1/3 Besucherstellplätze oberirdisch auszuweisen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu Frage 5:
Die Errichtung eines Quergiebels, der eine Wandhöhe von max. 8,10 m auslöst, ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 196/6 der Gemarkung Berg, Am Schmiedenfeld 3, OT Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 7

Beschluss 1

Zu Frage 1:

Die Erweiterung/Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses mit einer zusätzlichen Geschossfläche von 103 m² und einem zweiten Vollgeschoss ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu Frage 2:

Die Erweiterung/Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses mit einer hinzutretenden Wohnfläche von 85 m² ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 3

Zu Frage 3:

Die Erweiterung/Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses mit einer Wandhöhe von 8,30 m ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

8. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg" Teil 7 2. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.05.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der abschließende Abwägungsbeschluss wird dem Gemeinderat vor Satzungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung und die Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 12.05.2020 in der Fassung vom 12.05.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 98 Teil B "Sonnenhof" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 9

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.05.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der abschließende Abwägungsbeschluss wird dem Gemeinderat vor Satzungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 12.05.2020 in der Fassung vom 12.05.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Beauftragte der Gemeinde Berg; Budget und Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Das Budget für die 3 Beauftragten (Inklusions-, Jugend- und Kulturbeauftragte) der Gemeinde Berg wird für 2020 auf je 6.000 ,00 € festgesetzt. Die Ausgaben sind mit dem Bürgermeister abzustimmen. Eine Veränderung der Budgets erfolgt im Zuge der Haushaltsplanung 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Geschäftsordnung für den Gemeinderat; Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat bildet einen beratenden Ausschuss „Nachhaltige Gemeindeentwicklung“ anstelle des Planungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

12. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 12
zum Seitenanfang

13. Verschiedenes und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 13
Datenstand vom 04.03.2021 15:07 Uhr