Datum: 16.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Landgasthof „Die Post“
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:24 Uhr bis 20:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine
3 Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zur Neubebauung der Grundstücke Höhenweg 23, 25 auf den Grundstücken 1261/9 und 1261/11 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg, OT Sibichhausen
4 Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid für die mögliche Bebauung der südwestlichen Grundstücksteilfläche auf Fl. Nr. 129 der Gemarkung Kempfenhausen, Milchberg, OT Kempfenhausen
5 Erlass einer Satzung zur Regelung der Obdachlosenunterbringung
6 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
7 Verschiedenes und Bekanntgaben

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1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 1
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2. Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 2
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3. Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zur Neubebauung der Grundstücke Höhenweg 23, 25 auf den Grundstücken 1261/9 und 1261/11 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg, OT Sibichhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss 1

Zu Frage 1 a:

Die Bebauung des Grundstückes mit 5 Einfamilienhäusern ist bauplanungsrechtlich zulässig

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu Frage 1 b:

Die Errichtung von jeweils einer Doppelgarage bzw. eines Doppelcarports ist bauplanungsrechtlich zulässig. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Einreichung des Bauantrags die erforderlichen Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Berg vom 23. Oktober 2012 nachzuweisen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Frage 1 c:

Die Situierung der Gebäude wie im Eingabeplan dargestellt ist planungsrechtlich zulässig

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 4

Zu Frage 1 d:

Da der Bebauungsplan Nr. 46 „Höhenweg“ als funktionslos angesehen wird, sind Befreiungen dieses Bebauungsplanes nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 5

Zu Frage 2 a:

Die Errichtung der drei nördlich gelegenen Einfamilienhäuser mit einer Grundfläche von jeweils max. 115 m² ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 6

Zu Frage 2 b:

Die Errichtung der zwei südlich gelegenen Einfamilienhäuser mit einer Grundfläche von jeweils max. 140 m² ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 7

Zu Frage 2 c:

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da dies nach den Vorgaben des § 34 BauGB nicht prüfbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 8

Zu Frage 2 d:

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da dies nach den Vorgaben des § 34 BauGB nicht prüfbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zu Frage 3 a:

Die Errichtung von 5 Einfamilienhäusern mit einer Wandhöhe von max. 7,10 m ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 10

Zu Frage 3 b:

Die Errichtung von 5 Einfamilienhäusern mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 30° ist planungsrechtlich zulässig. Die Errichtung einer Wiederkehr ist ebenso zulässig, sofern diese die gleiche Wandhöhe wie das Hauptgebäude aufweist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 11

Zu Frage 3 c:

Die Errichtung von Garagen/Carports mit einem begrünten Flachdach ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zu Frage 3 d:

Die Errichtung von Garagen/Carports mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 30° ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid für die mögliche Bebauung der südwestlichen Grundstücksteilfläche auf Fl. Nr. 129 der Gemarkung Kempfenhausen, Milchberg, OT Kempfenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 4

Beschluss 1

Zu Frage 1:

Die im Lageplan dargestellte, zur Bebauung beabsichtigte Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 2

Zu Frage 2:

Die im Lageplan dargestellte, zur Bebauung beabsichtigte Fläche liegt nicht im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist dementsprechend nicht nach den Vorgaben des § 34 BauGB zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Frage 3:

Die im Lageplan dargestellte, zur Bebauung beabsichtigte Fläche liegt im Außenbereich und ist dementsprechend nach den Vorgaben des § 35 BauGB zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu Frage 4:

Diese Frage lässt sich nicht beantworten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Frage 5:

Die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit einer Grundfläche von max. 150 m und zwei Wohneinheiten ist auf der im Lageplan dargestellten Fläche zulässig. Die Gemeinde Berg weist darauf hin, dass bei einer Einreichung des Bauantrags die erforderlichen Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Berg vom 23. Oktober 2012 nachzuweisen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 6

Zu Frage 6:

Die Errichtung eines Doppelhauses ist möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Erlass einer Satzung zur Regelung der Obdachlosenunterbringung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Unterbringung von Obdachlosen künftig „öffentlich-rechtlich“ durch die Einführung einer Satzung zur Benutzung der Obdachlosenunterkunft (OBS) und einer Obdachlosenunterbringungsgebührensatzung (OGS) umzusetzen und beauftragt den ersten Bürgermeister mit der Ausfertigung und Bekanntmachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Das Gremium genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 26.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 7
Datenstand vom 04.03.2021 15:15 Uhr