Datum: 04.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Landgasthof „Die Post“
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:16 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine
3 Rathausneubau; Vorstellung Varianten zur weiteren Planung
4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld" a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
5 Bauleitplanung; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 103 "Nikolausstraße - Ecke Bachstraße", a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Gesamtabwägung c) Satzungsbeschluss
7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain" a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
8 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 105 "Grünes Sibichhausen" a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des § 13 a BauGB b) Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
10 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Haus Nord - auf dem Grundstück Fl. Nr. 1261/17 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg 42, OT Sibichhausen
11 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - Haus Süd - auf dem Grundstück Fl. Nr. 1261/17 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg 42, OT Sibichhausen
12 Bauantragsverfahren; Neubau einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage mit 14 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 63/12 und 63/13 der Gemarkung Berg, Schatzlgasse 25, OT Berg
13 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1794/18 der Gemarkung Bachhausen, Wettersteinstraße 4, OT Aufkirchen
14 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 4 Doppelhäusern und einer gemeinsamer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 388/3 der Gemarkung Berg, Sonnenweg 11, OT Berg
15 Gemeinde Icking; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der A 95 in Walchstadt, Fl. Nr. 1212 und Teilflächen Fl. Nr. 1210, Gemarkung Icking" sowie zur zugehörigen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
16 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
17 Verschiedenes und Bekanntgaben

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1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 1
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2. Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 2
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3. Rathausneubau; Vorstellung Varianten zur weiteren Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Arbeitskreis in der Sitzung vom 12.08.2020 über die Varianten zur weiteren Planung zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld" a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 4

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der abschließende Abwägungsbeschluss wird dem Gemeinderat vor Satzungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2020 in der Fassung vom 04.08.2020 gebilligt.

Der Entwurf besteht aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen. Eine Begründung sowie ein Umweltbericht sind beigefügt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind erneut für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5. Bauleitplanung; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 5

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung in der Fassung vom 04.08.2020 sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ in der Fassung vom 03.03.2020 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2014 gebilligt.

Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 103 "Nikolausstraße - Ecke Bachstraße", a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Gesamtabwägung c) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 6

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 103 „Nikolausstraße – Ecke Bachstraße“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Manninger aufgrund Abwesenheit.

Beschluss 2

b) Beschluss über die Gesamtabwägung

Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Nikolausstraße – Ecke Bachstraße“ der Gemeinde Berg vorgebrachten Stellungnahmen hat der Gemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Der Gemeinderat fasst entsprechend der in den Verwaltungsvorlagen zu den Sitzungen des Gemeinderates am

  • 19.11.2019 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 1))
  • 04.08.2020 (§ 4 a Abs. 3 BauGB (Anlage 2))

beigefügten Stellungnahmen und Abwägungen den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Planentwurfes vorgebrachten Stellungnahmen. Die Stellungnahmen und Abwägungen sind Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses über die Gesamtabwägung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat von Berg beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie des Art. 81 Bayerischer Bauordnung den Bebauungsplan Nr. 103 „Nikolausstraße – Ecke Bachstraße“ in der Fassung vom 04.08.2020 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain" a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 7

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2020 in der Fassung vom 04.08.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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8. Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ werden in der Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2020 in der Fassung vom 04.08.2020 gebilligt.

Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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9. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 105 "Grünes Sibichhausen" a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des § 13 a BauGB b) Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 9

Beschluss 1

a) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Grünes Sibichhausen“


Der Bebauungsplan Nr. 105 „Grünes Sibichhausen“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufstellung im Verfahren nach § 13 a) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1263/9, 1262/2, 1262/3, 1262/4, 1357/1, 1357/2, 1261/33, 1261/38, 1261/10, 1261/17, 1261/18, 1261/24, 1261/8, 1261/14, 1261/35, 1258/29, 1258/24, 1258/30, 1258/34, 1258/25, 1258/26, 1258/27, 1258/28, 1258/20, 1258/21, 1258/18, 1258/19, 1258/32, 1258/41, 1258/42, 1258/33, 1258/31, 1258/17, 1258/14, 1261/9, 1261/11, 1261/13, 1261/12, 1258/12, 1258/43, 1258/6, 1258/44, 1258/7, 1258/8, 1258/22 der Gemarkung Höhenrain; und Teilflächen aus den Grundstücken mit den Flurnummern 1262/1, 1259, 1261/19, 1261/5, 1261/39, 1261/40, 1258/38, 1259/1, 1258, 1261/21 der Gemarkung Höhenrain.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem Lageplan gekennzeichnet, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist, und ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 2

b)        Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Die Satzung der Gemeinde Berg über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 105 „Grünes Sibichhausen“ wird in der der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2020 beigefügten Fassung (Anlage 2) gemäß § 16 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO. Ohne Herr Seewald aufgrund Abwesenheit.

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10. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Haus Nord - auf dem Grundstück Fl. Nr. 1261/17 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg 42, OT Sibichhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 10

Beschluss 1

a)
Eine Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 2

b)
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

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11. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - Haus Süd - auf dem Grundstück Fl. Nr. 1261/17 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg 42, OT Sibichhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 11

Beschluss 1

a)
Eine Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 2

b)
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

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12. Bauantragsverfahren; Neubau einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage mit 14 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 63/12 und 63/13 der Gemarkung Berg, Schatzlgasse 25, OT Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1794/18 der Gemarkung Bachhausen, Wettersteinstraße 4, OT Aufkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 13

Beschluss 1

a)
Eine Ausnahme von der Veränderungssperre wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 4 Doppelhäusern und einer gemeinsamer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 388/3 der Gemarkung Berg, Sonnenweg 11, OT Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herr Monn aufgrund Abwesenheit.

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15. Gemeinde Icking; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der A 95 in Walchstadt, Fl. Nr. 1212 und Teilflächen Fl. Nr. 1210, Gemarkung Icking" sowie zur zugehörigen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 15

Beschluss

Die Gemeinde Berg hat zu der geplanten 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der A95 in Walchstadt, Fl. Nr. 1212 und Teilfläche Fl. Nr. 1210, Gemarkung Icking“ keine Einwendungen und Bedenken. Von einer weiteren Verfahrensbeteiligung wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Manninger aufgrund Abwesenheit. Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund Abwesenheit. Ohne Herr Görke aufgrund Abwesenheit.

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16. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 16

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Verschiedenes und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.08.2020 ö beschließend 17
Datenstand vom 04.03.2021 15:26 Uhr