Datum: 08.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Landgasthof „Die Post“
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:41 Uhr bis 23:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine
3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 102 "Villa de Osa" a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
4 Bauleitplanung; 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102 "Villa de Osa" a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Vereinfachten Verfahrens b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
5 Feuerwehrwesen; Fahrzeugkonzept
6 Bauleitplanung: 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 "Marianne-Strauß-Klinik" a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Regelverfahrens b) frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen-Unterberg" Teil 7 2. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 11. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 98 Teil B "Sonnenhof", a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Gesamtabwägung c) Satzungsbeschluss
10 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Terrassenanbaus mit Einliegerwohnung als Ersatzbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1273/3 der Gemarkung Höhenrain, Am Kranzlberg 18, OT Sibichhausen
11 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Unterstandes für landwirtschaftliche Maschinen und einer Werkstatt für Land- und Forstwirtschaft auf den Grundstücken Fl. Nr. 1814/1 und 1815/12 der Gemarkung Bachhausen sowie Fl. Nr. 1254 der Gemarkung Höhenrain, Enzianweg/Klosterweg, OT Berg
12 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Erhöhung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 297/2 der Gemarkung Berg, Isartalstraße 14, OT Berg
13 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Erhöhung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 958/2 der Gemarkung Höhenrain, Ebrachweg 6, OT Allmannshausen
14 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines Bestandshauses mit anschließendem Ersatzbau eines Einfamilienhauses im Außenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 47 der Gemarkung Kempfenhausen, Lüßweg 13, OT Kempfenhausen
15 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
16 Verschiedenes und Bekanntgaben

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1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 1
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2. Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 2
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3. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 102 "Villa de Osa" a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 3

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 102 „Villa de Osa“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung zur Wiederholung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 „Villa de Osa“ und die Begründung sowie Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 08.09.2020 in der Fassung vom 08.09.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 „Villa de Osa“, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die Wiederholung der öffentlichen Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

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4. Bauleitplanung; 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102 "Villa de Osa" a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Vereinfachten Verfahrens b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 4

Beschluss 1

a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Vereinfachten Verfahrens

Der Gemeinderat von Berg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 102 „Villa de Osa“.

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Grundstück Flurnummer 110 und Teile der Flurnummern 111/2 und 92, Gemarkung Kempfenhausen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung der o.g. Flächennutzungsplanänderung durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Beschluss 2

b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf der 32. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung in der Fassung vom 08.09.2020 sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 102 „Villa de Osa“ in der Fassung vom 21.04.2020 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 08.09.2020 gebilligt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im „Vereinfachten Verfahren“ gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Es kann jedoch auf die Umweltprüfung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Villa de Osa“ zurückgegriffen werden.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind für die Dauer eines Monats gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

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5. Feuerwehrwesen; Fahrzeugkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende Fahrzeugkonzept der Berger Feuerwehren für die Jahre 2021 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung: 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 "Marianne-Strauß-Klinik" a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Regelverfahrens b) frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 6

Beschluss 1

a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Regelverfahrens

Der Gemeinderat von Berg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Marianne-Strauß-Klinik“.
Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Grundstück Fl. Nr. 16/2 und eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 123/2 der Gemarkung Kempfenhausen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung in der Fassung vom 08.09.2020 sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 94 „Marianne-Strauß-Klinik“ in der Fassung vom 21.04.2020 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 08.09.2020 gebilligt.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durch Anschreiben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen-Unterberg" Teil 7 2. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 7

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung und die Begründung sowie Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 08.09.2020 in der Fassung vom 08.09.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen – Unterberg“ Teil 7 2. Änderung, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 11. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung und die Begründung werden in der Sitzung des Gemeinderates am 08.09.2020 in der Fassung vom 08.09.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung und die Begründung sind für die Dauer eines Monats gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 98 Teil B "Sonnenhof", a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Gesamtabwägung c) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 9

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über die Gesamtabwägung

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“ der Gemeinde Berg vorgebrachten Stellungnahmen hat der Gemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Der Gemeinderat fasst entsprechend der in den Verwaltungsvorlagen zu den Sitzungen des Gemeinderates am

  • 12.05.2020 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 1))
  • 08.09.2020 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2))

beigefügten Stellungnahmen und Abwägungen den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Planentwurfes vorgebrachten Stellungnahmen. Die Stellungnahmen und Abwägungen sind Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses über die Gesamtabwägung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat von Berg beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie des Art. 81 Bayerischer Bauordnung den Bebauungsplan Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“ in der Fassung vom 08.09.2020 im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Terrassenanbaus mit Einliegerwohnung als Ersatzbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1273/3 der Gemarkung Höhenrain, Am Kranzlberg 18, OT Sibichhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Wir erteilen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, unter der Voraussetzung dass die Erschließung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Sokolowski aufgrund Abwesenheit.

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11. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Unterstandes für landwirtschaftliche Maschinen und einer Werkstatt für Land- und Forstwirtschaft auf den Grundstücken Fl. Nr. 1814/1 und 1815/12 der Gemarkung Bachhausen sowie Fl. Nr. 1254 der Gemarkung Höhenrain, Enzianweg/Klosterweg, OT Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Voraussetzung der Privilegierung sowie der gesicherten Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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12. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Erhöhung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 297/2 der Gemarkung Berg, Isartalstraße 14, OT Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Erhöhung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 958/2 der Gemarkung Höhenrain, Ebrachweg 6, OT Allmannshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Link aufgrund Abwesenheit.

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14. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines Bestandshauses mit anschließendem Ersatzbau eines Einfamilienhauses im Außenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 47 der Gemarkung Kempfenhausen, Lüßweg 13, OT Kempfenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird unter Voraussetzung der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Maninger aufgrund Abwesenheit.

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15. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 15

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Maninger aufgrund Abwesenheit.

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16. Verschiedenes und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 16
Datenstand vom 08.03.2021 14:57 Uhr